Driften auf Privatparkplatz....was droht?

Moin,

ich war böse 😁

Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.

Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.

Ja, was kann kommen?

Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.

Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂

Gruß
BMWRider

Beste Antwort im Thema

Driften auf Parkplatz....was droht?

Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁

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Meine Oma sagt immer dazu: Junge, lass das alles erst mal auf drei Meter rankommen und DANN kannst Du immer noch draufhauen. 😉

In diesem Sinne, erst Gedanken machen, wenn wirklich was kommt. Ich glaube nicht daran, weil... lachhaft. Wenn es ums Festfahren/Vereisen ginge, dafür gibts fünf Sinne, Streugut und nächste Woche taut es eh wieder ab. Ich wohne nicht weit weg von Dir und im Alten Land sollte das Wetter ähnlich sein wie im Herzen von S-H. 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Moin,

ich war böse 😁

Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.

Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.

Ja, was kann kommen?

Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.

Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂

Gruß
BMWRider

Wenn tatsächlich etwas kommen sollte, dann dreh doch den Spieß einfach um !

Drohe dem der dich angezeigt hat mit rechtlichen Schritten, da er der "Räumpflicht" nicht nachgekommen ist und Du somit "gefährlich" ins Schleudern gekommen bist.

Fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Ganz ehrlich? Hör auf dir einen Kopf zu machen...

Selbst wenn der Kerl eine Anzeige erstattet... dann kommt erstmal ein Anhörungsbogen...

Und wenn du sagst du warst nicht vorort... wer will das Gegenteil beweisen?
Aussage gegen Aussage... verfahren wird eingestellt...

Nö - so pauschal geht das nicht. Er ist Zeuge, TE Beschuldigter. Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet. Beschuldigter darf lügen. Das wird der Richter im Einzelfall entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Meine Oma sagt immer dazu: Junge, lass das alles erst mal auf drei Meter rankommen und DANN kannst Du immer noch draufhauen. 😉

In diesem Sinne, erst Gedanken machen, wenn wirklich was kommt.

Nochmal: Ich sitze hier ganz entspannt, die Fingernägel sind nicht abgekaut und der Stift guckt auch nicht. Ich bin auch zuversichtlich, dass nix kommt und wenn, dann sicher nix, was mich zum Psychologen oder Kredithai zwingen würde.

Aber der heutige Anlass hat mich einfach nur neugierig gemacht, was denn passieren könnte, wenn einer wirklich wollte. Welche Möglichkeiten hat ein Parkplatzbetreiber in so einer Situation, um ihm unliebsame Dinge zu unterbinden. Reine Neugier, nicht mehr, nicht weniger. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


das ist kein privat parkplatz! ALLES was keine schranke hat gehöhrt zum öffentlichen verkehrsraum. somit ist das grundstück zwar privat besitz aber es untersteht der tavo. und JETZT wird ein schuh draus. den in der stvo gibts den § von wegen "unnütze benutzung der strasse"...wen man das jetzt auf die spitze treiben würde dann könnte man dich wegen sowas drankriegen....
Nö - mein Erdbeerbeet ist auch ohne Schranke / Zaun erreichbar. Trotzdem ist es kein öffentlicher Verkehrsraum.

deine hofeinfahrt zum beet schon.

nochmals. der besitzer oder eigentümer hat erstmal GARNIX damit zu tun. privatbesitz ja aber trotzdem kann die polizei drauf zuständig sein und ist es zum grössten teil auch.

Jup, denn rein theoretisch könnte ja ein Kind auf deinem Beet rumtrampeln auf dem du gerade driftest und es somit "wegfegen". 😁

Eine Frage kommt mir grad noch in den Sinn: Führt der Weg zwingend über die Polizei? Wenn man nur das Kennzeichen hat, kommt man ja sonst nicht an die Adresse?

Wäre auch wichtig zu wissen, falls mal jemand die Zufahrt zu meinem Erdbeerfeld zum Wenden benutzt und ich das nicht möchte 😁

Ja denn sonst weis man ja garnicht an wen man sich wenden muss... und selbst dann hat man ja im ersten momment erstmal nur den Halter des Fahrzeugs der zum dem Zeitpunkt ja nicht zwingend der Fahrer gewesen sein muss...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - mein Erdbeerbeet ist auch ohne Schranke / Zaun erreichbar. Trotzdem ist es kein öffentlicher Verkehrsraum.

deine hofeinfahrt zum beet schon.

nochmals. der besitzer oder eigentümer hat erstmal GARNIX damit zu tun. privatbesitz ja aber trotzdem kann die polizei drauf zuständig sein und ist es zum grössten teil auch.

Auch meine Hofeinfahrt ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Auch ohne Zaun oder sonstwas.

Hast Du mal ein Beispiel, wo die Polizei auf Privatgrund zuständig war? Dann noch eine Aufstellung, dass das zum größten Teil so ist?

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Mir wäre das als Betreiber auch vollkommen latte, solange da an meinem Eigentum nix zerstört wird, ohne dass der Verursacher sich danach meldet und das begleicht.

Schon mal darüber nachgedacht, dass der Eigentümer/Besitzer des Parkplatzes schlechte Erfahrungen mit den "Driftern" gemacht hat?

Vielleicht blieb er schon einmal auf einen Schaden sitzen und hat nun den Räumdienst gebeten verschärft aufzupassen und das Driften zu unterbinden.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Jup, denn rein theoretisch könnte ja ein Kind auf deinem Beet rumtrampeln auf dem du gerade driftest und es somit "wegfegen". 😁

Na danach zertrampelt es wenigstens nicht mehr die Erdbeeren...autsch das war jetzt aber böse von mir!sorry!

Bei manchen Parkpätzen ist vermehr zulesen "Parken nur wärend des Einkaufs" mit einer Zeitangabe.
Das meine ich jetzt nicht böse.
Autospielchen auf fremdem Privatgrund.
Wenn auf dem Privatgrund etwas passiert hat auch der Eigentümer zumindes Zores.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Mir wäre das als Betreiber auch vollkommen latte, solange da an meinem Eigentum nix zerstört wird, ohne dass der Verursacher sich danach meldet und das begleicht.
Schon mal darüber nachgedacht, dass der Eigentümer/Besitzer des Parkplatzes schlechte Erfahrungen mit den "Driftern" gemacht hat?
Vielleicht blieb er schon einmal auf einen Schaden sitzen und hat nun den Räumdienst gebeten verschärft aufzupassen und das Driften zu unterbinden.

Daher der letzte Halbsatz....

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen.
Unbedingt! Wenn es ausartet, kannst du ja jederzeit einen Mod bitten, hier ein Schloss vorzuhängen.

Das Problem ist nicht neu. Viele machen das u. anderes mehr, mich eingeschlossen 😁

Zur Sachlage: Gerichtsentscheid OLG Düsseldorf VRS 64, 300:

"...Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern, auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.)..."

Ein privater Parkplatz eines Supermarktes gilt also wie in diesem Fall immer dann auch als öffentlicher Verkehrsraum, wenn er für Jedermann ohne Einfahrt-/Ausfahrt-Begrenzung durch zB Schranke, Zäune, Ticketschalter etc befahrbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Ja, was kann kommen?
Eine Anzeige hätte zur Folge, dass in Summe ca 40 € zu zahlen wären.

Driften ist im öffentlichen Verkehrsraum generell verboten !

Die nachfolgenden Gründe werden auf dem Bescheid
auf der Basis des
"Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des KBA"
angegeben:

Tatbestandsvorwurf 130100
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. 10,00 €
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG

Tatbstandsvorwurf 130106
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- 10,00 €
belästigungen.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG

Tatbestandsvorwurf 130112
Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem 20,00 €
Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG

Aber wie immer gilt: Wo kein Kläger, ....

Nö, da kann nichts kommen... bzw kann schon aber keine Strafe wenn der TE sich dumm stellt.
Sei schlau - stell dich dumm!

Wie gesagt... hier steht Aussage gegen Aussage...
In dubio pro reo!

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