Dreister Fahranfänger beschwert sich
Hallo und ein frohes neues Jahr.
Beim Entspannungssurfen habe ich etwas gefunden, was mich aufgeregt hat:
Quelle:
http://www.presseportal.de/.../polizei_mannheim
{Quote}
Dreister Fahranfänger
Unerfahren im Umgang mit Pferdestärken zeigte sich ein 20-jähriger Mannheimer gestern Mittag in den Quadraten. Mit laut quietschenden Reifen fuhr er dort mit dem Golf seiner Mutter umher, drehte Kreise und fuhr im Rückwärtsgang, um kurz darauf mit hoher Geschwindigkeit davon zu fahren. Bei seinen Fahrübungen wurde er von einer Streife des Polizeireviers Innenstadt beobachtet, die ihn wenig später einer Verkehrskontrolle unterzog. Obwohl der Inhaber eines Probeführerscheines im Gespräch mit den Beamten keinerlei Einsicht zeigte, akzeptierte er die angebotene Verwarnung - nicht jedoch deren Höhe. Ein Bußgeld von zehn Euro war ihm partout zu niedrig. Da sei er höhere Verwarnungen gewohnt. Auch wenn ein Bußgeld von zehn Euro in manchen Kreisen wenig schmeichelhaft ist, blieben die Beamten standhaft.
{Unquote}
Was hat so einer am Steuer verloren?
Der gehört wohl zu den Leuten, die stolz darauf waren, wenn sie in der Schule Klassenbucheinträge bekamen bzw. Konferenzen wegen ihres Verhaltens einberufen wurden.
„Da sei er höhere Verwarnungen gewohnt.“
Vielleicht ist es ja eine gute Strafe, den Führerschein einzukassieren?
Bye
Tex
Beste Antwort im Thema
Hallo und ein frohes neues Jahr.
Beim Entspannungssurfen habe ich etwas gefunden, was mich aufgeregt hat:
Quelle:
http://www.presseportal.de/.../polizei_mannheim
{Quote}
Dreister Fahranfänger
Unerfahren im Umgang mit Pferdestärken zeigte sich ein 20-jähriger Mannheimer gestern Mittag in den Quadraten. Mit laut quietschenden Reifen fuhr er dort mit dem Golf seiner Mutter umher, drehte Kreise und fuhr im Rückwärtsgang, um kurz darauf mit hoher Geschwindigkeit davon zu fahren. Bei seinen Fahrübungen wurde er von einer Streife des Polizeireviers Innenstadt beobachtet, die ihn wenig später einer Verkehrskontrolle unterzog. Obwohl der Inhaber eines Probeführerscheines im Gespräch mit den Beamten keinerlei Einsicht zeigte, akzeptierte er die angebotene Verwarnung - nicht jedoch deren Höhe. Ein Bußgeld von zehn Euro war ihm partout zu niedrig. Da sei er höhere Verwarnungen gewohnt. Auch wenn ein Bußgeld von zehn Euro in manchen Kreisen wenig schmeichelhaft ist, blieben die Beamten standhaft.
{Unquote}
Was hat so einer am Steuer verloren?
Der gehört wohl zu den Leuten, die stolz darauf waren, wenn sie in der Schule Klassenbucheinträge bekamen bzw. Konferenzen wegen ihres Verhaltens einberufen wurden.
„Da sei er höhere Verwarnungen gewohnt.“
Vielleicht ist es ja eine gute Strafe, den Führerschein einzukassieren?
Bye
Tex
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
Jaja dem hätte sie mal besser den Schein gleich wieder weggenommen...
Das sind dann immer die Leute die dann im Straßengraben landen oder noch mehr Leute vllt. sogar in den Tod reißen...
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
Den Freund will ich mal kennen lernen, hab ich auch schoh zig mal gehört aber jeder sagte nur er kennt ein der hat nen Kumpel usw.Zitat:
vor 3 Jahren hat uns die Polizei auch angehalten wegen Hupens. Kumpel hatte nur einen Zwanziger und die konnten nicht wechseln.. da hat er einfach nochmal gehupt 😁 hättet mal deren Gesichert sehen müssen!!
So hab ich seinerzeit von verschiedensten Ecken die dann wirklich wahre Begebenheit der `Einparkstory´ von `jung und dynamisch´ gegen `erfahren und reich´ oder son Käse gehört.
Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Oh Mann,meint ihr nicht, der Bub hat mit dem Spruch einfach nur seine Wut über die Ohnmacht gegenüber dem Polizisten kompensieren wollen?
Wart ihr nie 18 und hattet den Führerschein frisch?
Waren wir da nicht die Helden schlechthin und fühlten uns toll?Meine Güte, der Bub hat nur versucht sein Gesicht zu wahren und dem Polizisten zu demonstrieren, was für ein toller Hecht er ist.
In 5 Jahren weiss er selber, dass das blöd war.Da jetzt schon wieder Sozialneiddiskussionen draus zu stricken und eine Raser-/Autoproll-/Was-auch-immer-Hetze loszutreten ist einfach nur arm.
Bei einigen von den Postern hier, na Mahlzeit.
Man darf auch etwas Spaß am Leben haben. Und wenn man 20 ist, sieht man die Welt eh ganz anders.Grade an den Onkel mit dem Daihatsu und der Liebe für auswärtige Parkplätze und Schuster's Rappen:
Erstens ist es nicht verboten, in der Gegend rumzufahren. Jeder darf ( im Rahmen der StVO ) solange um Block fahren wie er Lust hat.
Jeder.
Egal wie sinnlos das ist und wie sehr dich das stört.Da nach der Polizei zu Brüllen und Strafen zu verlangen ist einfach nur übelstes Spiessbürgertum.
Guck besser mal raus, nicht dass da ein Blatt vom Baum des Nachbarn auf deiner Wiese liegt.
Sonst musste sofort das SEK rufen, damit die den Nachbarn überwältigen und einsperren!
Da schließe ich mal an, für mich ist das eine "klassische Jugendsünde"! Aber die Moralapostel hier müssen sich hier mal wieder gegenseitig überbieten...🙄
Für mich gibt es übrigens auch heute noch keine "Sinnlosfahrten" sondern nur "Pflichtfahrten" (z.B. beruflich) und "Spaßfahrten" und ich bemühe mich aus jeder "Pflichtfahrt" auch eine Spaßfahrt zu machen😁 (z.B. durch einen "sinnlosen" Umweg...) Und ja ich verfeuere im Sommer schon mal völlig "sinnlos" 3 Tankfüllungen pro WE, allerdings selten in Innenstädten, eher auf kurvigen Landstrassen und auf der AB...😁 ...oh wie böse...😉
Wo steht eigentlich geschrieben das das Bewegen seines KFZ nicht auch Freude machen darf?
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Wo steht eigentlich geschrieben das das Bewegen seines KFZ nicht auch Freude machen darf?
Vorsicht vor den ungeschriebenen Gesetzen!😁
Moin,
Das ist ein Irrtum :-)
Aus unnützem Autofahren kann man dir nach §30 der STVO in der Tat eine OWi basteln. In §30 (1) steht drin:
Zitat:
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
Strafe dafür sind in der Tat 10 Euro.
Ausserorts geht das Bayrische Oberste Landgericht (AZ: 2 ObOWi 410/00) sogar noch weiter und argumentiert beim sinnlosen Fahren ausserorts mit einem Verstoss gegen §1 Abs 2 der STVO. Wert: 75 Euro und 3 Punkte in Flensburg.
Wäre der Polizist ein fieser Möpp gewesen ... hätte er eventuell noch mit §29 argumentieren können (übermässige Strassennutzung "Rennen"😉 oder mit §31 (Sport und Spiel auf Strassen) ... beides würde ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Interessant ist die Frage, was passiert, wenn durch das Fahren des Themenbeispiels ein Passant nicht nur belästigt wird, sondern z.B. durch die Witterungseinflüsse gefährdet oder gar geschädigt wird. Sobald der Fahrstil in diesem Moment ABSICHTLICH war, liegt ggf. schon eine Gefährdung oder eine Körperverletzung vor. Und da sind wir ganz schnell im Strafbereich. Wobei ... das mehr eine Frage ist, die aus akademischer bzw. intelektueller Sicht interessant ist.
Die ENTSCHEIDENDE Frage beim "Cruisen" in der Innenstadt ist aber ... kann man dir nachweisen, dass deine Fahrt "unnütz" ist. Denn die Erfahrung sagt uns ja ganz klar, es gibt Zeiten in den meisten Städten ... da findest du ums verrecken keinen Parkplatz. Und Parkplatzsuche ist ja "sinnvoll" ... (zumindest aus Sicht des Gesetzes).
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Oh Mann,meint ihr nicht, der Bub hat mit dem Spruch einfach nur seine Wut über die Ohnmacht gegenüber dem Polizisten kompensieren wollen?
Wart ihr nie 18 und hattet den Führerschein frisch?
Waren wir da nicht die Helden schlechthin und fühlten uns toll?Meine Güte, der Bub hat nur versucht sein Gesicht zu wahren und dem Polizisten zu demonstrieren, was für ein toller Hecht er ist.
In 5 Jahren weiss er selber, dass das blöd war.Da jetzt schon wieder Sozialneiddiskussionen draus zu stricken und eine Raser-/Autoproll-/Was-auch-immer-Hetze loszutreten ist einfach nur arm.
Bei einigen von den Postern hier, na Mahlzeit.
Man darf auch etwas Spaß am Leben haben. Und wenn man 20 ist, sieht man die Welt eh ganz anders.Grade an den Onkel mit dem Daihatsu und der Liebe für auswärtige Parkplätze und Schuster's Rappen:
Erstens ist es nicht verboten, in der Gegend rumzufahren. Jeder darf ( im Rahmen der StVO ) solange um Block fahren wie er Lust hat.
Jeder.
Egal wie sinnlos das ist und wie sehr dich das stört.Da nach der Polizei zu Brüllen und Strafen zu verlangen ist einfach nur übelstes Spiessbürgertum.
Guck besser mal raus, nicht dass da ein Blatt vom Baum des Nachbarn auf deiner Wiese liegt.
Sonst musste sofort das SEK rufen, damit die den Nachbarn überwältigen und einsperren!
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Zitat:
Original geschrieben von starpom
wo wir grad am besserwissen sind, seit wann sind die quotes unten? 😁
Es scheint, hier wird das sogenannte
TOFUpraktiziert. 😉
Moin,
Leider kann der MODERATOR hier ... nichts dafür, dass sich in der Steinzeit des Internets, aufgrund damals mangelhafter technischer Vorraussetzungen, eine nicht korrekte Form des zitieren, eingebürgert hat.
Denn damit es sich um ein Zitat handelt ... muss der eigene Inhalt, die eigene Leistung ... zuerst kommen. Ansonsten ist es erstmal nur eine KOPIE.
Wer darüber diskutieren will ... kann dies gerne in irgendeiner aussterbenden Usenetgruppe machen. Aber nicht hier.
MFG Kester
Zitat:
Denn damit es sich um ein Zitat handelt ... muss der eigene Inhalt, die eigene Leistung ... zuerst kommen. Ansonsten ist es erstmal nur eine KOPIE.
Klar ist ein Zitat eine Kopie, hier die Kopie des Teils des Vorredner-Beitrags, auf den ich mich beziehe. Statt eines Vollzitats nur eben die für mich interessante Aussage zu zitieren und direkt zu antworten strafft die Diskussion ungemein. TOFU dagegen ist für den Leser anstrengend, denn die Anordnung entspricht nicht der Chronologie.
Dachte nicht, daß DAS noch jemand ernsthaft anders sieht.