Drängler, was macht ihr?

Hi

Mir fällt in letzter zeit immer häufiger auf, das die Leute drängeln, obwohl ich zügig und vorausschauend fahre. D. h. wenn ich in 200m eine Ampel sehe, die gerade auf rot gesprungen ist, fahre ich nicht mit 80 Sachen an diese Ampel ran, sondern lasse mich gerne mal ausrollen aber das auch nicht mit 20kmh.
Ganz oft habe ich Autofahrer hinter mir, die meinen, sie müßten mir ihren Fahrstil aufdrängen. Wenn ich eine Schleicherin wäre, dann könnte ich es ja in etwa verstehen aber so? Ich meine, ich fahre in der Ortschaft ein bisschen über 60kmh aber das scheint immer noch zu wenig zu sein. Warum ist das so? Es ist sowieso noch schlimmer geworden, seit dem ich meinen Astra habe.....
Und wenn sie dann überholen können, habe ich sie in 2km meistens an der nächsten Ampel wieder. Häh? Muss ich das verstehen? Was soll das bringen? Ich finde das ein wenig unlogisch.... oder?
Oder sie fahren auf, obwohl ich nicht schneller fahren kann, weil vor mir eine fährt oder schon eine längere Schlange ist.

Was sagt ihr dazu?

LG
Tina

Beste Antwort im Thema

Soweit als möglich ignorieren und wenn Platz ist schnell vorbeilassen. Wenn nicht haben die halt Pech gehabt, mit 60 durch die Stadt ist ja alles andere als Verkehrshindernis spielen. Und selber aufregen bringt nichts. Von Aktionen wie Scheibenwaschanlage und Co. halte ich absolut gar nichts, je nachdem wie der hinter einem drauf ist führt das nur zu einer unnötigen Eskalation der Situation. Und damit genau zu dem Gegenteil dessen was sinnvoll wäre.

Teilweise wird man dann in halsbrecherischen Aktionen überholt und an der nächsten Ampel wo man dank grüner Welle passend ankommt muss man wegen den *piep* dann wieder bremsen. Aber egal, hauptsache als erster an der roten Ampel stehen 🙄

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


einfach rechts überholen, dann war sie wohl groß genug 😁

wer rechts überholt wird und sich damit rechtfertigt ihm wäre die lücke zu klein gewesen um die linke spur zu räumen hat allerdings etwas falsch verstanden ^^

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wer rechts überholt wird und sich damit rechtfertigt ihm wäre die lücke zu klein gewesen um die linke spur zu räumen hat allerdings etwas falsch verstanden ^^

billiger als ein abstandsverstoß ist es doch allemal und dann braucht man ja auch keinen linksspurschleicher mehr anzuzeigen, weil man ja eh vorbei ist 😉

Wer hat sich denn da nun wieder unter dem Synonym Geisslein eingeschlichen?

Erst seit dem 22. Dez registriert und schon so aktiv dabei.😁

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



anders gesagt: der "drängler" kommt ungeschoren davon, während der "liebe" schleicher vorne wegen nötigung dran ist - da kann ich dir sagen, wer vor gericht am besten nichts mehr sagen sollte 😁 😁 😁
Aber nur wenn der "Schleicher" langsamer unterwegs ist als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Blöd bin ich nicht, und dass Du Dir hier ständig widersprichst ist Dir wohl noch nicht aufgefallen.

Und ob Du nur zu dicht auffährst oder nötigst. Das entscheidest nicht Du, sondern der Richter, aber dran bist Du auf jeden Fall einmal.

Lassen wir mal den Richtern die Entscheidung was sie als Nötigung definieren und was nicht.

Ich verstehe bei Deinem Beispiel, daß Du selbst 120 fahrend, einem mit geschätzten 200 km/h fahrenden, der Dir einmalig Lichthupe gibt, zur Ankündigung, daß er wesentlich schneller als Du fahrend, überholen möchte und es angenehm fände, wenn Du Dich wieder ordnungsgemäß rechts einsortierst, erst mal stur links bleibst und ihn zwingst, Dich deinem Tempo anzupassen, nicht realisierst, wie selbstgefährdend Du Dich verhältst!

Nehmen wir mal an, der ist so naiv und vertraut darauf, daß Du Dich ordnungsgemäß wieder rechts einsortierst und nicht der "dem zeige ich es aber Neid-Fraktion" angehörst, was ist denn dann? Ich sage es Dir, dann rammt der Dich möglicherweise "etwas" am Heck. Da die Hinterräder für die Spurhaltung verantwortlich sind, ist anzunehmen, daß es Dich irgendwie nach rechts oder links befördert, eventuell unbeteiligte Fahrer Dein heiligs Blechle abkriegen und Du Dich mit denen auf dem Friedhof begegnest. Schon seltsam, daß Dir Deine Eigensicherung so wenig wert ist!

Als gelernter Verkehrspsychologe, auch wenn erfreulicherweise nicht im Gebiet der "Idiotentests" arbeitend, (Psychologie heißt nicht Beklopptologie, sondern Wissenschaft vom menschlichen Verhalten, also auch ganz alltäglichem Verhalten), bin ich mir ziemlich sicher, daß die Kollegen, die sich mit den MPUs befassen, schon ziemlich genau nachfassen würden, ob bei dir die erforderliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges wirklich gegeben ist. 

Bist Du schon mal auf jemanden, mit deinem Fahr-nicht-stil, denn von Fahr-STIL, kann ich bei Dir nicht so recht ausgehen, aufgelaufen und hast Du ne Vorstellung, wie viel Stress Du damit anderen machst? Daß Du Dich auch noch über die heftigen Reaktionen auf Deine recht befremdliche Haltung amüsierst, zeigt, daß Dir offensichtlich auch nicht der § 1 StVO bekannt zu sein scheint. Ein bisschen mehr "mit", statt gegeneinander zu fahren, würde Dir recht gut tun!

Wolf24

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Wohl noch nie davon gehört, dass man die Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen hat. Und solche schwachsinnigen Aussagen stammen angeblich von einem Verkehrspsychologen... ich hätte echt mehr erwartet.
Erklär mir mal wo ich bitte hin soll wenn ich einen überhole, soll ich rechts rüber, den den ich überholen wollte von der Bahn rammen nur dass der Herr mit 200 freie Bahn hat ?

Zitat:

Ein bisschen mehr "mit", statt gegeneinander zu fahren, würde Dir recht gut tun!

Den Leitsatz kann ich wärmstens weiterempfehlen.

Nur verstehe ich nicht ganz, warum Ich mich an diesen Leitsatz halten soll wenns andere nicht tun müssen.

Und §1 STVO kenne ich zur Genüge. Dieser gilt aber genau so für einen Linksspurpächter, der mit 250 anfliegt, wie für mich auch. Denn vor dem Gesetz sind ja bekanntlich alle Menschen gleich.... soviel zum Thema "miteinander"

die schlimmsten sind e die Spacken die auf der linken Spur 8 Meter Abstand halten und sich noch beschweren wenn man dazwischenzieht 😁

absolute Mongolen
ich denk die haben ihren Schein im Lotto gewonnen und falls es eine Frau ist hat sie wohl mit dem Prüfer geschlafen 🙂

Nur fürs Protokoll: übers Geisslein brauchen wir gar nicht zu diskutieren, ich habe das Verhalten auch in keinem Post in Schutz nehmen wollen, mir ging es nur um gewisse Diskussionsbeiträge, die man so nicht stehen lassen kann)

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


ich weiß nicht, warum ihr mir jetzt beweisen wollt, dass ich unrecht hab indem ihr mir genau das zitiert, was meine aussagen stützt!?

Ich nehme das mal ausseinander: Du hast durchaus eine Grundaussage getroffen, die von allen unseren Quellen auch gestützt wird, allerdings solltest Du dann auch bei dieser Aussage bleiben, und nicht mittels Zitaten versuchen, diese noch zu relativieren.

http://www.motor-talk.de/.../draengler-was-macht-ihr-t2023187.html?...

Zitat:

Zitat:

Zitat:

BayObLG (VRS 79, 15) hält eine nötigende Gewalteinwirkung für nicht gegeben, wenn ein Kraftfahrer auf der Überholspur der BAB einem vor ihm fahrenden Kraftfahrzeug, dem er sich unter mehrfacher Betätigung der Liehthupe sehr rasch genähert hatte, bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h mit einem Abstand von 5 m über eine Strecke von über 170 m folgt. Hamm (DAR 90. 392f.) verneint Nötigungshandlung bei Auffahren bis auf einen halben Meter unter Betätigung der Lichthupe über eine Strecke von 150 m mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer dreispurigen dicht befahrenen Autobahn.

die scheinwerfer sieht man nicht bei 5m abstand und selbst 0,5m abstand bei 80km/h sind keine nötigung.

Wenn Du also das OLG Hamm mit "Auffahren bis auf 50 cm ist keine Nötigung, wenn nicht mehr als 150m zurückgelegt werden" zitierst, um Deine Aussage zu stützen, dann ist Deine Aussage angreifbar durch das OLG Köln (das ich in meiner Antwort zitiert habe:

Zitat:

Zitat:

Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).

Damit will ich insbesondere klarstellen, daß es durchaus unterschiedliche Urteile zum Thema gibt. Das eine OLG entscheidet so, das andere eben anders...

Um es noch einmal ganz genau zu sagen:

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von adder33

Sorry, Bucklew, aber wenn mir jemand über längeren Zeitraum (z.B. mehr als die 7 Sekunden, die in Deinen Urteilen stehen) so dicht auffährt, will er mich nötigen

das kannst du gern mit den entsprechenden OLGs klären, viel spaß dabei

ein richter wird über diesen ausspruch von dir wohl nur lachen...

Ein Richter des OLG Köln würde mir im Zweifel recht geben, da ein Auffahren unter einen Meter laut dem OLG Köln eben auch über einen geringen Zeitraum Nötigung ist.

Danach bleibt (von uns nie angesprochen) immer noch das Verhalten "Unterschreitung des Mindestabstandes" (was bei 50 cm bei Tempo 80 wohl auch deutlich ist). Im Übrigen unterstelle ich Dir keine Nötigung, sondern nur, daß Du mit Deinen Beiträgen durchaus dazu beiträgst, daß einige denken, ein Verhalten wie von Dir zitiert sei in Ordnung. Und 50 cm Abstand ist -polarisierend gesprochen- bei allem oberhalb von Schrittgeschwindigkeit lächerlich gering - und gefährlich.

Ich würde auch sagen, dass geringe Abstände auf kurzen Abschnitten relativ eine Nötigung darstellen.

Kann der Bedrängte rechst rüber ziehen, weil dort ausreichend Platz ist, ist das keine Nötigung. Der Bedrängte kann sich ja gefahrlos der Situation entziehen.

Sollte es aber so sein, dass zB wie im Berufsverkehr, nirgends Platz ist und man als Bedrängter auch nicht ausweichen kann, so stellt in meinen Augen auch eine Abstandsunterschreitung auf wenigen Metern eine Nötigung dar. Vor allem, wenn der Drängler einem das Gefühl vermittelt, einen gleich abzuschießen.

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Wenn Du also das OLG Hamm mit "Auffahren bis auf 50 cm ist keine Nötigung, wenn nicht mehr als 150m zurückgelegt werden" zitierst, um Deine Aussage zu stützen, dann ist Deine Aussage angreifbar durch das OLG Köln (das ich in meiner Antwort zitiert habe:

nein, ist es nicht grundlegend. denn abstandsverstöße sind IMMER in relation zur gefahrenen geschwindigkeit zu sehen. in meinem fall betrug die geschwindigkeit nur 80km/h, bei dieser geschwindigkeit gibt es noch nicht mal eine strafe im bussgeldkatalog für solch einen geringen abstand.

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Damit will ich insbesondere klarstellen, daß es durchaus unterschiedliche Urteile zum Thema gibt. Das eine OLG entscheidet so, das andere eben anders...

es gibt vorallem immer unterschiedliche fälle 😉 und das derjenige bei 80 auf einen halben meter auffahren darf, rechtfertigt das ganze nicht bei 120. allerdings ist es nunmal mitnichten so, wie es sirdonald behauptet hat - auch das so dichte auffahren, dass der vordermann keine lichter mehr sehen kann ist NICHT automatisch nötigung. dazu braucht es erst die richtigen rahmenbedingungen (dauer und eben auch geschwindigkeit).

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Danach bleibt (von uns nie angesprochen) immer noch das Verhalten "Unterschreitung des Mindestabstandes" (was bei 50 cm bei Tempo 80 wohl auch deutlich ist). Im Übrigen unterstelle ich Dir keine Nötigung, sondern nur, daß Du mit Deinen Beiträgen durchaus dazu beiträgst, daß einige denken, ein Verhalten wie von Dir zitiert sei in Ordnung. Und 50 cm Abstand ist -polarisierend gesprochen- bei allem oberhalb von Schrittgeschwindigkeit lächerlich gering - und gefährlich.

wie gesagt: der bussgeldkatalog sieht für "Unterschreitung des Mindestabstandes" erst strafen oberhalb von 80km/h vor. d.h. der in meinem Fall vom OLG Hamm wird wahrscheinlich völlig strafenfrei ausgehen, denn für diese art abstandes gibt es keine festgelegte strafe.

die wahrheit liegt halt irgendwo dazwischen. ein geisslein glaubt ja auch, dass lichthupe automatisch nötigung ist (auch völlig falsch) und er daher jeden, der von hinten kommt nötigen darf. das wollte ich nur mal klarstellen. denn wir wir nunmal gelernt haben darf ich durchaus 5-10 sekunden dem vordermann in maßen dicht auffahren OHNE dass das direkt als nötigung ausgelegt wird - ordnungswidrigkeit ja, nötigung NEIN. und offensichtlich hat unser geisslein ja auch was gelernt (auch wenn er das nie zugeben würde 😉), denn inzwischen kommt von ihm ja

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Erklär mir mal wo ich bitte hin soll wenn ich einen überhole, soll ich rechts rüber, den den ich überholen wollte von der Bahn rammen nur dass der Herr mit 200 freie Bahn hat ?

anstatt

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Dann bleibe ich noch ne Weile auf der linken und erst wenn er auf mein Tempo runter ist mach ich platz.

- er hat also offensichtlich was gelernt 😉

wobei er uns noch immer nicht erklärt hat, was es ihn nun konkret bringt dem hintermann nötigen herunterzubremsen und ihn damit provoziert....

btw: das leute, die bis auf wenige cm bei geschwindigkeiten ~ 100km/h schnellstens aus dem verkehr gezogen werden müssten, da sind wir uns definitiv einig. aber genauso müssen auch die leute, die solche leute provozieren und mit ihnen "spielen" (s. geisslein), genauso weg von der straße.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Ich würde auch sagen, dass geringe Abstände auf kurzen Abschnitten relativ eine Nötigung darstellen.

Das ist in diesem Beispiel nicht nur eine Nötigung, sondern auch eine Selbst- und Fremdgefährdung.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Kann der Bedrängte rechst rüber ziehen, weil dort ausreichend Platz ist, ist das keine Nötigung. Der Bedrängte kann sich ja gefahrlos der Situation entziehen.

Der Sinn der Nötigung ist es doch gerade, den Schleicher dazu zu zwingen, rechts rüber zu fahren. Ist die Nötigung erfolgreich, dann ist es keine Nötigung, oder wie? Was für ein Unsinn!

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Sinn der Nötigung ist es doch gerade, den Schleicher dazu zu zwingen, rechts rüber zu fahren. Ist die Nötigung erfolgreich, dann ist es keine Nötigung, oder wie? Was für ein Unsinn!

provokant gefragt: kann denn etwas eine nötigung sein, dass nur dadurch erfolgt, weil der genötigte sich falsch verhält?

wobei wie wir ja nun hoffentlich langsam gelernt haben, der schritt zwischen der ordnungswidrigkeit "Unterschreitung des mindestabstandes" und "nötigung" sehr groß ist. 90% der "nötigungen" hätten wohl vor gericht keine chance.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



provokant gefragt: kann denn etwas eine nötigung sein, dass nur dadurch erfolgt, weil der genötigte sich falsch verhält?

Nun ja, auch wenn der Nötigende den Genötigten dazu nötigt, sich korrekt zu verhalten, dann hat er ihn trotzdem genötigt. Immmer vorausgesetzt, das Verhalten des Nötigenden gegenüber dem Genötigten ist auch wirklich eine Nötigung und keine Ordnungswiedrigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Nun ja, auch wenn der Nötigende den Genötigten dazu nötigt, sich korrekt zu verhalten, dann hat er ihn trotzdem genötigt. Immmer vorausgesetzt, das Verhalten des Nötigenden gegenüber dem Genötigten ist auch wirklich eine Nötigung und keine Ordnungswiedrigkeit.

aber der genötigte hat den nötigenden ja auch genötigt und ist somit ebenfalls der nötigende und der nötigende ist auch genötigter und nötigender in einer person 😉

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Schön wie Ihr alle auf mir rumhackt, aber wie ich sehe seid Ihr auch zu nichts anderem fähig.
Ihr strickt Euch gerade Märchengesetze zusammen sowas hat die Welt nicht gesehen, was soll der Scheiss.
Wohl noch nie davon gehört, dass man die Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen hat. Und solche schwachsinnigen Aussagen stammen angeblich von einem Verkehrspsychologen... ich hätte echt mehr erwartet.
Erklär mir mal wo ich bitte hin soll wenn ich einen überhole, soll ich rechts rüber, den den ich überholen wollte von der Bahn rammen nur dass der Herr mit 200 freie Bahn hat ?
1. Eine gebotene aufmerksame Fahrerei bei Dir vorausgesetzt, hast Du längst, den ebenfalls auf der Überholspur schnellerfahrenden PKW gesehen. Hast, da offensichtlich genügend Distanz zwischen ihm und Dir, mit dem vorgeschriebenen, wesentlich schnelleren Speed im Vergleich zu dem von Dir überholten, zum Überholen angesetzt. Hättest Du also ordnungsgemäß im Sinne der §§ 1 und 5 StVO überholt, bis der Hintermann auf ca. 200 Meter ankommt, hättest Du Dich ohne jedes Problem, ohne Fremd- oder Selbstgefährdung, wieder einordnen können. Falls Du dies mit deinem Beispiel sagen wolltest, daß Du nämlich erst dann wieder nach rechts gehst, wenn dies für dich gefahrlos möglich ist, hätte wohl kaum einer hier in den Senkel gestellt oder würde irgendein MPU-Kollege etwas an Deiner Haltung aussetzen. Daß man wegen eines tieffliegenden Hintermannes selbst besser locker und cool bleibt und nur dann nen Sicherheitsabflug in die Pampa macht, wenn es die Not erfordert und nicht dessen Lichthupe, ist doch wohl klar! Oder? Auch schnellerfahrende wollen zumeist gerne heil zuhause ankommen!

 
2. Du hast mit Deiner Feststellung, daß Du aktiv für qualmende Bremsen deines Hintermann sorgst, Dich mindestens so mißverständlich ausgedrückt, daß so, wie Du es beschrieben hast, Du Dich der Straßenverkehrsgefährdung und der Nötigung schuldig gemacht hättest. Deine Schilderung entspricht nämlich dem, was im Autofahrerjargon "Ausbremsen" genannt wird. Und bei allen Unterschieden der OLGs, herrscht insoweit eine Einigkeit, daß "Ausbremsen" in jedem FAll als Nötigung gewertet wird. Daß manchmal beim "Auspendeln" unterschiedlicher Geschwindigkeiten kurzzeitig durchaus nur wenige Meter ABstand sind, bis wieder der korrekte Abstand hergestellt wird, hat nichts mit Nötigung sondern nur was mit Autofahren zu tun!
 
Wenn Du also betonst, daß Du "ausbremst", dann nötigst Du, gefährdest damit andere und Dich selbst! Und wenn Dir das jetzt immer noch nicht klar ist, dann brauchst Du nen Nürnberger Trichter. Bis Du den gefunden hast, gib lieber solange den Fleppen ab. Hilft Dir und Deinem Schätzle noch viele schöne Zeiten erleben zu können!
 
Wenn Du mit Deiner Schilderung nur darstellen wolltest, daß auch Du Recht darauf hast deinen Überholvorgang in Ruhe abschließen zu dürfen, weil Du mit deiner Fahrweise keinen Anderen schädigst, gefährdest oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behinderst oder belästigst, dann ist es ja gut!
 
Was wolltest Du nun sagen, daß Du Dein Recht anderen im Sinne eines Revanchefouls um die OHren hauen willst, weil Dich jemand nun mal nicht anblinken darf oder
einfach nur, daß Du keine Panikflucht nach rechts machen möchtest?
 
Drücke Dich gegebenenfalls klarer aus, wenn Du besser verstanden werden willst. Die Reaktion auf Deine Sprüche lassen eher darauf schließen, daß eher ein Senderproblem, denn ein Empfängerproblem vorliegt. Bevor Du also noch weiter um Dich schlägst, denke an das schöne, alte indianische Sprichwort, wonach derjeniger, der auf andere weist, mit drei Finger auf sich selbst weist!
 
Eine Bewertung deiner Person oder Deines IQs nehme ich nur gegen Cash vor! 😉

Zitat:

Ein bisschen mehr "mit", statt gegeneinander zu fahren, würde Dir recht gut tun!

Den Leitsatz kann ich wärmstens weiterempfehlen.
Nur verstehe ich nicht ganz, warum Ich mich an diesen Leitsatz halten soll wenns andere nicht tun müssen.

Nun ganz einfach, Du hast nichts davon, falls, was ja leider immer möglich ist, sich fremder Leute Fehler und eigene Fahrweise ungünstig beeinflussen, hinterher auf deinem Grabstein steht:"Er gab sein Leben für sein Recht!"

Mag ja nach Heldentum klingen. Ich glaube, ein bisschen länger leben, kommt besser! Oder treffen wir uns nicht einmal auf dieser Ebene? Dann hoffentlich nicht auf der Bahn! Denn da könnten mir schon noch einige, ganz praktisch psychologische (=menschliche) Verhaltensweisen zum Konfliktmanagement einfallen. Und diese wären möglicherweise sehr wenig "seelisch"! 😮 (Auch ein Don Camillo ist nicht gerade ein Softie!)

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Und §1 STVO kenne ich zur Genüge. Dieser gilt aber genau so für einen Linksspurpächter, der mit 250 anfliegt, wie für mich auch. Denn vor dem Gesetz sind ja bekanntlich alle Menschen gleich.... soviel zum Thema "miteinander"

I

ch fahre zwar durchaus gerne, sogar 260 statt 250 V-Max, weil meine Karre seltsamerweise erst bei (echten) 260 abgeregelt ist, wenn es Denn geht, habe aber auch dann, wenn ich mal mit meiner besten aller Beifahrerinnen, meiner Holden nebendran, mit max 180 cruise, nie solche Probleme mit schnellerfahrenden.

Ist auch seltsam, daß die Schnelleren mich nie anblinken oder anblitzen müssen. Wenn ich überhole und merke, weil auch ich sicher mal irgendetwas auch mal nicht im Blick habe und dann andere meine Fehler ausbügeln dürfen, daß tatsächlich plötzlich einer ein paar Meter hinter mir ist, dann bremse ich den nicht noch runter, sondern gebe Stoff bis ich problemlos nach rechts kann! Sage und zeige dem Schnelleren dann ein Sorry und Ruhe ist!
 
Und zur Erinnerung und zum auf der Zunge zergehen zu lassen, der § 5 StVO: Überholen
 
Und vorher:
 
Allen schöne Weihnachten, auch Dir Geisslein

vom bösen Wolf 😉
 
 
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede
Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch
Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung
des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender
Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und
Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach
rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich
anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schalloder
Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen
entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines
langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen,
notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen
möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;
das gilt nicht auf Autobahnen.
....

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