Drängler, was macht ihr?

Hi

Mir fällt in letzter zeit immer häufiger auf, das die Leute drängeln, obwohl ich zügig und vorausschauend fahre. D. h. wenn ich in 200m eine Ampel sehe, die gerade auf rot gesprungen ist, fahre ich nicht mit 80 Sachen an diese Ampel ran, sondern lasse mich gerne mal ausrollen aber das auch nicht mit 20kmh.
Ganz oft habe ich Autofahrer hinter mir, die meinen, sie müßten mir ihren Fahrstil aufdrängen. Wenn ich eine Schleicherin wäre, dann könnte ich es ja in etwa verstehen aber so? Ich meine, ich fahre in der Ortschaft ein bisschen über 60kmh aber das scheint immer noch zu wenig zu sein. Warum ist das so? Es ist sowieso noch schlimmer geworden, seit dem ich meinen Astra habe.....
Und wenn sie dann überholen können, habe ich sie in 2km meistens an der nächsten Ampel wieder. Häh? Muss ich das verstehen? Was soll das bringen? Ich finde das ein wenig unlogisch.... oder?
Oder sie fahren auf, obwohl ich nicht schneller fahren kann, weil vor mir eine fährt oder schon eine längere Schlange ist.

Was sagt ihr dazu?

LG
Tina

Beste Antwort im Thema

Soweit als möglich ignorieren und wenn Platz ist schnell vorbeilassen. Wenn nicht haben die halt Pech gehabt, mit 60 durch die Stadt ist ja alles andere als Verkehrshindernis spielen. Und selber aufregen bringt nichts. Von Aktionen wie Scheibenwaschanlage und Co. halte ich absolut gar nichts, je nachdem wie der hinter einem drauf ist führt das nur zu einer unnötigen Eskalation der Situation. Und damit genau zu dem Gegenteil dessen was sinnvoll wäre.

Teilweise wird man dann in halsbrecherischen Aktionen überholt und an der nächsten Ampel wo man dank grüner Welle passend ankommt muss man wegen den *piep* dann wieder bremsen. Aber egal, hauptsache als erster an der roten Ampel stehen 🙄

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von citius


Das soll aber nicht überdecken, dass sich 99% ganz normal verhalten.

Wäre auch schlimm, wenn sich der Rest auch so verhielte wie du :-)

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


warum wird eigentlich jeder, der solchen linksschleichern wie geisslein mal sagt, was für verbotenen und gefährlichen mist er baut, eigentlich sofort in die raser/drängler-kategorie einsortiert? lebt ihr in einer schwarz/weiß-welt und jeder der bei geissleins verhalten nicht lauthals über die bösen drängler schimpft ist selbst einer?

Nun, ich denke mal, die Reaktion auf Dich kam nicht,

weil

Du einem sich falsch verhaltenden Verkehrsteilnehmer gesagt hast, daß er sich falsch verhält und wie gefährlich das ist, sondern wegen der Art, wie Du es gesagt hast (zusammen mit einem Bild, daß sich interessierte User von Dir bereits gemacht haben).

Sorry, Bucklew, aber wenn mir jemand über längeren Zeitraum (z.B. mehr als die 7 Sekunden, die in Deinen Urteilen stehen) so dicht auffährt, will er mich nötigen, denn das ist nicht mehr die normale Reaktionszeit auf einen bereits seit längerem sichtbaren Überholenden vor dem Fahrzeug. Da ich keine Kamikaze-Rausziehaktionen mache, und auch mit 180 noch konsequent das Rechtsfahrgebot - zumindest wenn jemand hinter mir zu sehen ist - bei genügend großen Lücken beachte (also alles, wo nicht nur der Spurwechsel stattfindet bevor ich wieder wechseln muss), brauchst Du mir auch nicht mit dem "Links-/Mittelspurschleicher" kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

BayObLG (VRS 79, 15) hält eine nötigende Gewalteinwirkung für nicht gegeben, wenn ein Kraftfahrer auf der Überholspur der BAB einem vor ihm fahrenden Kraftfahrzeug, dem er sich unter mehrfacher Betätigung der Liehthupe sehr rasch genähert hatte, bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h mit einem Abstand von 5 m über eine Strecke von über 170 m folgt. Hamm (DAR 90. 392f.) verneint Nötigungshandlung bei Auffahren bis auf einen halben Meter unter Betätigung der Lichthupe über eine Strecke von 150 m mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer dreispurigen dicht befahrenen Autobahn.

die scheinwerfer sieht man nicht bei 5m abstand und selbst 0,5m abstand bei 80km/h sind keine nötigung. willst du weiter behaupten, dass es automatisch nötigung ist, sobald man vom hintermann die scheinwerfer nicht mehr sieht?

Wie SirDonald korrekt ausgerechnet hat, sind das sehr geringe Zeiträume. Allerdings gibt mir das 2. Urteil durchaus zu denken: wenn 50 Zentimeter bei Tempo 80 (288 cm/s) keine Nötigung sind - und vielleicht noch als "ungefährlich" bezeichnet werden - was soll dann nur aus dem Straßenverkehr werden?

Ansonsten wäre es gut zu wissen, wann diese Urteile geschrieben worden sind! Wahrscheinlich nämlich ist das alles bereits seit langem von mehreren anderen Gerichten anders beurteilt worden. Außerdem sind wir in Deutschland, wo ein Gericht nicht nach einem Gerichtsurteil, sondern nach dem Gesetz zu entscheiden hat, und nicht in den USA, wo ein einzelnes Gerichtsurteil wichtiger ist.

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Nun, ich denke mal, die Reaktion auf Dich kam nicht, weil Du einem sich falsch verhaltenden Verkehrsteilnehmer gesagt hast, daß er sich falsch verhält und wie gefährlich das ist, sondern wegen der Art, wie Du es gesagt hast (zusammen mit einem Bild, daß sich interessierte User von Dir bereits gemacht haben).

klar 😛

herrlich, wie schnell bei doch so angeblich weltoffenen menschen das schubladendenken einsetzt, sobald es ihnen gefällt 😉

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Sorry, Bucklew, aber wenn mir jemand über längeren Zeitraum (z.B. mehr als die 7 Sekunden, die in Deinen Urteilen stehen) so dicht auffährt, will er mich nötigen

das kannst du gern mit den entsprechenden OLGs klären, viel spaß dabei 😉

ein richter wird über diesen ausspruch von dir wohl nur lachen...

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Wie SirDonald korrekt ausgerechnet hat, sind das sehr geringe Zeiträume. Allerdings gibt mir das 2. Urteil durchaus zu denken: wenn 50 Zentimeter bei Tempo 80 (288 cm/s) keine Nötigung sind - und vielleicht noch als "ungefährlich" bezeichnet werden - was soll dann nur aus dem Straßenverkehr werden?

du vergisst, dass nötigung ein straftatbestand ist - die grenzen für solche vergehen sind nicht ohne grund so hoch, schließlich gibt es darauf durchaus gefängnis/bewährungsstrafen. und eben darum ist es NICHT so wie sirdonald es gern darstellt: dichtes auffahren per se (auch über einen längeren zeitraum und auch ohne sichtbare scheinwerfer) ist grundlegend KEINE nötigung. egal wie gern ihr das hättet, es ist es nicht!

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Ansonsten wäre es gut zu wissen, wann diese Urteile geschrieben worden sind! Wahrscheinlich nämlich ist das alles bereits seit langem von mehreren anderen Gerichten anders beurteilt worden.

es steht dir - wie sirdonald - natürlich frei hier anderslautende gerichtsurteile zu verlinken, ich bin da sehr gespannt drauf. aber bitte, komm jetzt nicht mit dem AG hintertupfingen, sondern schon etwas handfestes von einem OLG, was auch richtungsweisend ist (denn auch in D haben richter vorhergehende urteile, gerade von höheren instanzen, zu beachten und tun das auch).

ich bin gespannt 🙂

Wobei bei den ganzen Urteilen auch noch die Frage im Raum stehen bleibt welches Urteil unterm Strich rauskam,der Schein kann dann trotzdem längere Zeit im Urlaub sein auch wenn die Nötigung verneint wird da trotzdem ein kasser Abstandsverstoß übrigbleibt.
Was das zweite Urteil angeht,auch Richter benehmen sicht gelegentlich wie die Axt im Wald wenn sie am Steuer sitzen und das erwähnte Urteil besagt ja nicht das es der Staatsanwalt hat darauf beruhen lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Wobei bei den ganzen Urteilen auch noch die Frage im Raum stehen bleibt welches Urteil unterm Strich rauskam,der Schein kann dann trotzdem längere Zeit im Urlaub sein auch wenn die Nötigung verneint wird da trotzdem ein kasser Abstandsverstoß übrigbleibt.
Was das zweite Urteil angeht,auch Richter benehmen sicht gelegentlich wie die Axt im Wald wenn sie am Steuer sitzen und das erwähnte Urteil besagt ja nicht das es der Staatsanwalt hat darauf beruhen lassen.

bist du grad dabei den ruderschein zu machen? viel spaß weiterhin dabei 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


....anderslautende gerichtsurteile zu verlinken, ich bin da sehr gespannt drauf. aber bitte, komm jetzt nicht mit dem AG hintertupfingen, sondern schon etwas handfestes von einem OLG, was auch richtungsweisend ist (denn auch in D haben richter vorhergehende urteile, gerade von höheren instanzen, zu beachten und tun das auch).

Dir ist aber bekannt, daß auch die OLGs keine Richtlinien-Kompetenz besitzen?!?

Hier mal ein höchstrichterliches Urteil:

http://www.rp-online.de/.../...uch-im-Stadtverkehr-Noetigung-sein.html

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von adder33


Nun, ich denke mal, die Reaktion auf Dich kam nicht, weil Du einem sich falsch verhaltenden Verkehrsteilnehmer gesagt hast, daß er sich falsch verhält und wie gefährlich das ist, sondern wegen der Art, wie Du es gesagt hast (zusammen mit einem Bild, daß sich interessierte User von Dir bereits gemacht haben).
klar 😛

herrlich, wie schnell bei doch so angeblich weltoffenen menschen das schubladendenken einsetzt, sobald es ihnen gefällt 😉

ach... Von Dir kommend, ist das ja fast ein Kompliment...

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von adder33


Sorry, Bucklew, aber wenn mir jemand über längeren Zeitraum (z.B. mehr als die 7 Sekunden, die in Deinen Urteilen stehen) so dicht auffährt, will er mich nötigen
das kannst du gern mit den entsprechenden OLGs klären, viel spaß dabei 😉

ein richter wird über diesen ausspruch von dir wohl nur lachen...

siehe unten...

Zitat:

es steht dir - wie sirdonald - natürlich frei hier anderslautende gerichtsurteile zu verlinken, ich bin da sehr gespannt drauf. aber bitte, komm jetzt nicht mit dem AG hintertupfingen, sondern schon etwas handfestes von einem OLG, was auch richtungsweisend ist (denn auch in D haben richter vorhergehende urteile, gerade von höheren instanzen, zu beachten und tun das auch).

ich bin gespannt 🙂

http://www.verbraucher-urteile.de/verkehr/noetigungcontent.html

Zitat:

Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).

OLG Köln ist wohl nicht gut genug?

http://www.ovs.de/strafrecht/news_6003.html

Zitat:

BVerfG 29.3.2007, 2 BvR 932/06


Der Beschwerdeführer war mit seinem Auto über eine Strecke von rund 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu bewegen. (...)
Ob ein Verhalten im Straßenverkehr körperlichen Zwang auf einen anderen ausübt, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von Bedeutung sind insoweit insbesondere die Dauer und Intensität des bedrängenden Auffahrens, die gefahrenen Geschwindigkeiten, die allgemeine Verkehrssituation zum Zeitpunkt des dichten Auffahrens und ob der Täter bei dem Auffahrvorgang zugleich Hupe oder Lichthupe betätigt hat. Wenn die Auswirkungen dieses Verhaltens zu physisch merkbaren Angstreaktionen führen, liegt Zwang vor, der Gewalt im Sinn von § 240 StGB sein kann.

Also mir würde die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes reichen - insbesondere, wenn sich ja alle deutschen Gerichte an die Aussagen der höheren Gerichte halten müssten... 🙄

Edit: Drakhe, Du warst schneller... Ich musste ja noch unbedingt was dazu schreiben...!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dir ist aber bekannt, daß auch die OLGs keine Richtlinien-Kompetenz besitzen?!?

dir ist bekannt, dass sich richter gern auf alte urteile oberer instanzen berufen?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hier mal ein höchstrichterliches Urteil:

http://www.rp-online.de/.../...uch-im-Stadtverkehr-Noetigung-sein.html

Stadtverkehr, Autobahn - Äpfel, Birnen?

😁 Nö,ich komme mit dem OLG Hamm

Zitat:

OLG HAMM vom 19.03.2007, 2 SS 50/07
Vorliegen einer Nötigung bei wiederholtem Auffahren bis auf 4 m bei einer Geschwindigkeit von 100 - 120 km/h
Ist festgestellt, dass der Angeklagte über eine Strecke von etwa 2 km bei einer Geschwindigkeit von 100 - 120 km/h auf der linken Fahrspur mehrfach bis auf etwa 4 m auf das vorausfahrende Fahrzeug, dessen Fahrer verkehrsbedingt nicht auf die rechte Fahrspur wechseln konnte, aufgefahren ist und neben dem Abblendlicht - offenbar ohne verkehrsbedingten Grund - auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet hatte sowie mit seinem Fahrzeug mehrfach von links nach rechts dicht hinter dem Vorausfahrenden pendelte, sind die von der Rspr. für die Annahme einer Nötigung im Strassenverkehr hinsichtlich Streckenlänge, Intensität und Dauer der Einwirkung geforderten Kriterien hinreichend dargestellt. (Aus den Gründen: ...Sowohl aus dieser insoweit typischen Fahrweise als auch aus dem Umstand, dass der Angeklagte nach den festgestellten 2 km Fahrt plötzlich rechts überholt hat, ist schon wegen der objektiven Gegebenheiten auf den Nötigungsvorsatz zu schliessen...). (s.a. Anm. = Dok.Nr. 74648).
Fundstellen ADAJUR-ARCHIV SVR,2007 467 (LS) M.ANM.LUBITZ  

Im Gegensatz zu deinem Urteil ist bei meinem sogar das Datum angegeben

Zitat:

Original geschrieben von adder33


http://www.verbraucher-urteile.de/verkehr/noetigungcontent.html

Zitat:

Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).

wie ich schrieb:

Zitat:

und wie du siehst ist eben mitnichten dicht auffahren = automatisch nötigung. dazu gehört schon einiges mehr dazu, vorallem eine entsprechende dauer und intensität.

oder auch in deinem link:

Zitat:

Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit

http://www.ovs.de/strafrecht/news_6003.html

Zitat:

BVerfG 29.3.2007, 2 BvR 932/06


Der Beschwerdeführer war mit seinem Auto über eine Strecke von rund 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm

50km/h = 13,8 m/s => 300m/13,8 = 21s

danke 😛

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

OLG HAMM vom 19.03.2007, 2 SS 50/07
[...]
Ist festgestellt, dass der Angeklagte über eine Strecke von etwa 2 km bei einer Geschwindigkeit von 100 - 120 km/h auf der linken Fahrspur
[...]

danke, ich sage nichts anderes. denn 2km mit einer geschwindigkeit von 120km/h sind ne gute minute.

ich weiß nicht, warum ihr mir jetzt beweisen wollt, dass ich unrecht hab indem ihr mir genau das zitiert, was meine aussagen stützt!?

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


Stadtverkehr, Autobahn - Äpfel, Birnen?

Nein, sicherlich nicht.

Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verfügt über ein einheitliches Rechtssystem und die StVO gilt für das gesamte bundesdeutsche Straßennetz.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verfügt über ein einheitliches Rechtssystem und die StVO gilt für das gesamte bundesdeutsche Straßennetz.

also nochmal:

ICH habe NICHTS anderes gesagt, als das für den tatbestand der Nötigung nicht bloß pures auffahren reicht, sondern das ganze über eine gewisse zeit sein muss und/oder der abstand massiv unterschritten werden muss. ein reines kurzzeitiges unterschreitet des sicherheitsabstandes ist KEINE nötigung - NICHTS anderes. und JEDER eurer links belegt genau das, was ich sage, also was wollt ihr?

hättet ihr euch meine posts mal durchgelesen und wärt dem link gefolgt, hätte adder sich seinen post sparen können, das was er da kopiert, hatte ich bereits zitiert - aber lesen ist wohl schwer.

und das nötigung auch in der stadt erfolgen kann ist durchaus logisch, nur gibt es dort ganz andere geschwindigkeits/abstandsregeln als auf der AB. ich habe NIE behauptet, dass dicht auffahren keine nötigung werden kann. aber lesen ist wohl wirklich zu schwer....

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


</blockquote>
danke, ich sage nichts anderes. denn 2km mit einer geschwindigkeit von 120km/h sind ne gute minute.

ich weiß nicht, warum ihr mir jetzt beweisen wollt, dass ich unrecht hab indem ihr mir genau das zitiert, was meine aussagen stützt!?

Schön zusammengekürzt das es deine Meinung stützt.Das mehrfach auf 4m aufgefahren wurde fällt natürlich untern Tisch.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Schön zusammengekürzt das es deine Meinung stützt.Das mehrfach auf 4m aufgefahren wurde fällt natürlich untern Tisch.

haste deinen ruderschein immer noch nicht? 😉

ich wüsste nicht wo bei einer zeitdauer von einer minute der abstand nun noch einen großartig unterschied spielt ob es 20 oder 4m sind.

aber du erklärst mir ja sicherlich noch, wo das urteile meiner meinung widerspricht?

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