Drängler, was macht ihr?

Hi

Mir fällt in letzter zeit immer häufiger auf, das die Leute drängeln, obwohl ich zügig und vorausschauend fahre. D. h. wenn ich in 200m eine Ampel sehe, die gerade auf rot gesprungen ist, fahre ich nicht mit 80 Sachen an diese Ampel ran, sondern lasse mich gerne mal ausrollen aber das auch nicht mit 20kmh.
Ganz oft habe ich Autofahrer hinter mir, die meinen, sie müßten mir ihren Fahrstil aufdrängen. Wenn ich eine Schleicherin wäre, dann könnte ich es ja in etwa verstehen aber so? Ich meine, ich fahre in der Ortschaft ein bisschen über 60kmh aber das scheint immer noch zu wenig zu sein. Warum ist das so? Es ist sowieso noch schlimmer geworden, seit dem ich meinen Astra habe.....
Und wenn sie dann überholen können, habe ich sie in 2km meistens an der nächsten Ampel wieder. Häh? Muss ich das verstehen? Was soll das bringen? Ich finde das ein wenig unlogisch.... oder?
Oder sie fahren auf, obwohl ich nicht schneller fahren kann, weil vor mir eine fährt oder schon eine längere Schlange ist.

Was sagt ihr dazu?

LG
Tina

Beste Antwort im Thema

Soweit als möglich ignorieren und wenn Platz ist schnell vorbeilassen. Wenn nicht haben die halt Pech gehabt, mit 60 durch die Stadt ist ja alles andere als Verkehrshindernis spielen. Und selber aufregen bringt nichts. Von Aktionen wie Scheibenwaschanlage und Co. halte ich absolut gar nichts, je nachdem wie der hinter einem drauf ist führt das nur zu einer unnötigen Eskalation der Situation. Und damit genau zu dem Gegenteil dessen was sinnvoll wäre.

Teilweise wird man dann in halsbrecherischen Aktionen überholt und an der nächsten Ampel wo man dank grüner Welle passend ankommt muss man wegen den *piep* dann wieder bremsen. Aber egal, hauptsache als erster an der roten Ampel stehen 🙄

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Warum?

Da frägt noch einer "warum". Aber um auf Deine Frage einzugehen, ganz einfach, weil das Nötigung ist und solange ich überhole darf ich mich auf der linken aufhalten.

Und was hat das mit meinem "Stau-Thread" zu tun ? Ich vormuliere es mal einfacher... wenn andere Autofahrer zu doof sind muss ich es noch lange nicht sein.
Nur der, der auf Zack ist kommt im Leben weiter und alle anderen bleiben halt auf der Strecke.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Ich vormuliere es mal einfacher... wenn andere Autofahrer zu doof sind muss ich es noch lange nicht sein.

😁

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


weil das Nötigung ist

DAS hier

Zitat:

Dann bleibe ich noch ne Weile auf der linken

erfüllt allerdings den tatbestand der nötigung...von daher wundert es mich und einige andere hier sicherlich auch, warum du absichtlich andere vkt nötigst und absiichtlich behinderst....

Zitat:

Und was hat das mit meinem "Stau-Thread" zu tun?

durchaus vorstellbar, das du diejenigen die vorne im stau standen und dich bespuckt haben vorher mit genau deinem o.g. verhalten genötigt & behindert hast......

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


ich bin im verkehr nur solange gefährdet, solange ich unterwegs bin.

Dieser Irrglaube ist leider weit verbreitet.

Ich hab aber schon selbst mit ansehen müssen, wie jemand gerade in sein Fahrzeug eingestiegen ist und ihm dann jemand in die geparkte Karre reingefahren ist, weil der sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte. Und zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der gerade Eingestiegene noch nicht einmal seinen Motor angelassen geschweige denn das Fahrzeug auch nur einen einzigen Meter bewegt.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


weil das Nötigung ist
DAS hier

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Dann bleibe ich noch ne Weile auf der linken

erfüllt allerdings den tatbestand der nötigung...von daher wundert es mich und einige andere hier sicherlich auch, warum du absichtlich andere vkt nötigst und absiichtlich behinderst....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Und was hat das mit meinem "Stau-Thread" zu tun?

durchaus vorstellbar, das du diejenigen die vorne im stau standen und dich bespuckt haben vorher mit genau deinem o.g. verhalten genötigt & behindert hast......

Sehe ich genauso. Und das ist exakt der Unterschied zwischen einem korrekten Fahrer und einem Oberlehrer.

Es ist vollkommen rechtens, sich auf der AB durch einmalige (!) Lichthupe anzukündigen. Davon muss man sich allerdings nicht genötigt fühlen, sondern man kann natürlich sein Überholmanöver beenden. Wenn man sich von einem Drängler provozieren lässt und mit der SRA antwortet, begibt man sich auf ein ebenso niedriges Niveau. Das sicherste und zeitlich effektivste ist das Ausweichen auf die rechte Spur. Gekränkter Stolz hin oder her... wer damit nicht umgehen kann, sollte einen Psychiater aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Warum?
Da frägt noch einer "warum". Aber um auf Deine Frage einzugehen, ganz einfach, weil das Nötigung ist und solange ich überhole darf ich mich auf der linken aufhalten.

Sicher ist es Nötigung wenn der Hintermann so dicht auffährt das man seine Lichter nicht mehr sieht.Nur ist es auch Nötigung wenn man dieses Verhalten provoziert.Dein Verhalten rechtfertigt zwar nicht das des Hintermanns aber weckt zumindest eine Spur Verständnis dafür.

Was für Defizite muß man für ein solches Verhalten eigentlich haben?

Übrigens ist man dazu verpflichtet zügig zu überholen,was dein Verhalten automatisch ins Unrecht setzt.

Da ja gerade Weihnachten ist wünsch ich dir was, einen Videowagen der dein Verhalten mal aufzeichnet und ahndet. §1 STVO gilt auch für Ziegen.😁

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Warum?
Da frägt noch einer "warum". Aber um auf Deine Frage einzugehen, ganz einfach, weil das Nötigung ist und solange ich überhole darf ich mich auf der linken aufhalten.

Meiner Meinung nach ist eine einmalige Lichthupe aus 200 Metern Entfernung keine Noetigung, da zum Ankuendigen einer Ueberholabsicht ausserorts die Hupe oder die Lichthupe benutzt werden darf.

Natuerlich darfst du trotzdem legal deinen Ueberholvorgang ganz normal beenden.

Allerdings ist die absichtliche Blockade der linken Spur mMn schon eher eine Noetigung.
Ausserdem: Sowas bringt doch keinen weiter.

Gruss
yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper



Es ist vollkommen rechtens, sich auf der AB durch einmalige (!) Lichthupe anzukündigen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Meiner Meinung nach ist eine einmalige Lichthupe aus 200 Metern Entfernung keine Noetigung, da zum Ankuendigen einer Ueberholabsicht ausserorts die Hupe oder die Lichthupe benutzt werden darf.

Fehlanzeige....

Es ist "vielleicht" gestattet den Überholvorgang mit Hupe anzukündigen. Nur wenn dadurch ein Unfall passiert (Vordermann erschrickt dashalb und verreisst das Lenkrad) Da bin ich mal gespannt wie Ihr das Dem Richter erklärt.

Über solche Aktionen solltet Ihr Euch nochmals genauestens informieren.

Die Lichthupe, wie die Hupe sind, und bleiben Überholsignale. Schön, das du alle runter bremst. Du bist ein Held. Von mir bekommst du ein müdes Lächeln. 🙂
Klar, wenn man nicht mithalten kann, und frustriert ist...

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Es ist "vielleicht" gestattet den Überholvorgang mit Hupe anzukündigen.

die stvo ist da sehr eindeutig gehalten!

von "vielleicht" steht da nix...

Zitat:

Vordermann erschrickt dashalb und verreisst das Lenkrad

wenn jemand auf der autobahn erschrickt weil er aus 200m entfernung lichthupe bekommt, kann man das glaube ich als "natürliche auslese" betrachten, da dieser jemand der dazu neigt bei solch banalen dingen das lenkrad zu verreissen nicht wirklich geeignet ist ein fz zu führen, da es durchaus komplexere situationen gibt als angehupt zu werden 🙄

Zitat:

Über solche Aktionen solltet Ihr Euch nochmals genauestens informieren.

das sagst ausgerechtnet du?

der damit rumprahlt absichtlich andere verkehrsteilnehmer zu behindern und zu nötigen?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Sicher ist es Nötigung wenn der Hintermann so dicht auffährt das man seine Lichter nicht mehr sieht.Nur ist es auch Nötigung wenn man dieses Verhalten provoziert.Dein Verhalten rechtfertigt zwar nicht das des Hintermanns aber weckt zumindest eine Spur Verständnis dafür.

in dem falle geht die nötigung aber von geisslein aus - vorallem, wenn sie sogar noch mit vollem vorsatz gemacht wird. das dichte auffahren ist dann im grunde nur reaktion und abgesehen davon beginnt "nötigung" beim dichten auffahren erst ab mehr als 20 sekunden zeitdauer oder sehr, sehr dichtem auffahren. nur dichtes auffahren ist noch lange nicht nötigung, das was geisslein tut dagegen schon, alleine wegen dem vorsatz.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich hab aber schon selbst mit ansehen müssen, wie jemand gerade in sein Fahrzeug eingestiegen ist und ihm dann jemand in die geparkte Karre reingefahren ist, weil der sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte. Und zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der gerade Eingestiegene noch nicht einmal seinen Motor angelassen geschweige denn das Fahrzeug auch nur einen einzigen Meter bewegt.

tschuldige, aber ich diskutiere mit dir jetzt nciht darüber, wie wahrscheinlich es ist von einem meteoriten getroffen zu werden.....

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Es ist "vielleicht" gestattet den Überholvorgang mit Hupe anzukündigen. Nur wenn dadurch ein Unfall passiert (Vordermann erschrickt dashalb und verreisst das Lenkrad) Da bin ich mal gespannt wie Ihr das Dem Richter erklärt.

der einzige der da was erklären muss ist derjenige, der verreißt. und auch nicht dem richter sondern einem psychater, damit er vllt nach bestandener MPU seinen lappen wiederbekommt - falls er sein auto noch nicht verkaufen musste um die gerichtskosten des verlorenen prozesses zu bezahlen 😉

die bösen drängler 😛

Die letzten zwei Seiten waren recht amüsant. Nur das was hier zur Zeit abläuft setzt dem Fass die Krone auf. Ich kann nicht anders sagen und deshalb lasse ich auch mal meine Meinung hier ab.

Hier zeigt sich ganz deutlich ein typisch Deutsches Autofahrerverhalten (wenn ich alle hier in einen Sack stecken würde und mit der Rute draufdresche, es trifft immer den Richtigen)
Egal wer da so alles auf der Autobahn fährt, keiner, aber absolut keiner hat hier eine weisse Weste an.
Ist völlig Peanuts ob das einer ist, der am überholen ist oder einer der mit 250 anbläst unter dem Motto "alles runter, die Bahn gehört mir"
@ Geisslein,
klar kannst Du überholen. Und solange Du auch am überholen bist gehört die Bahn Dir. Es sollte auch noch zu beachten sein, dass das Überholen nur erlaubt ist, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende, unterwegs ist, und das sind mindestens 20 km/h Differenz.
Danach sollte man aber auch die Bahn unverzüglich wieder freimachen.

@ Alle Anderen hier,
wer auf der Autobahn mit dem Hintergedanken fährt "die Linke Spur ist nur für mich, alle anderen welche langsamer sind haben hier nichts verloren", der irrt gewaltig.
Solange jemand auf der linken Spur überholt, darf dieser den Überholvorgang abschliessen. Der Hintermann, welcher mit 250 anrauscht hat in diesem Fall Pech gehabt und muss sein Fahrzeug entsprechend der Verkehrslage abbremsen (ich darf auch noch auf den gesetzlichen Mindestabstand "halber Tacho" hinweissen). Schon das zu dichte Auffahren läuft als "vorsätzliche" Nötigung. Da muss noch nichtmal die Lichthupe im Spiel sein.

Soweit mal aus der Sicht wie ich das sehe !!!

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Schon das zu dichte Auffahren läuft als "vorsätzliche" Nötigung. Da muss noch nichtmal die Lichthupe im Spiel sein.

völlig falsch, nötigung beginnt beim dichten auffahren erst nach 20 sekunden oder beim extrem dichten auffahren (bis auf wenige meter).

abgesehen davon weiß ich nicht was dein text mit den letzten seiten zu tun hat, denn in den letzten seiten ging es ja um jemanden, der GEZIELT links bleibt (obwohl er rechts rüber könnte und dem hintermann vorbeilassen könnte), um den hintermann zur bremsung zu nötigen und zu provozieren. es geht also nicht um links bleiben zum überholen sondern um links bleiben zur provokation.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


der einzige der da was erklären muss ist derjenige, der verreißt. und auch nicht dem richter sondern einem psychater, damit er vllt nach bestandener MPU seinen lappen wiederbekommt - falls er sein auto noch nicht verkaufen musste um die gerichtskosten des verlorenen prozesses zu bezahlen 😉

die bösen drängler 😛

Junge, Du bist mit im Boot.

Zeugen gibts immer genug, und wenn bewiesen ist, dass Aufgrund von Drängelei oder Nötigung der zu Überholende einen Unfall baut oder in eine gefährliche Situation kommt, dann kannst Du zur MPU.

Nach Aussagen von einigen hier wäre es evtl. besser gleich deren Führerschein einzubehalten und nie wieder rauszugeben....

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Junge, Du bist mit im Boot.
Zeugen gibts immer genug, und wenn bewiesen ist, dass Aufgrund von Drängelei oder Nötigung der zu Überholende einen Unfall baut oder in eine gefährliche Situation kommt, dann kannst Du zur MPU.

bitte LESEN (!!!) was da steht:

es geht um einen unfall wegen verreißen des lenkrads, weil der hintermann (völlig legal) seinen überholwunsch per hupe/lichthupe ankündigt! von drängelei und/oder nötigung sind wir da meilenweit entfernt!

bitte LESEN was geschrieben wird und nciht zwei worte sehen und losplappern!

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