DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

Hallo, ich fasse mich einmal kurz:

Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.

Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.

Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt

Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.

Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.

Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.

Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.

Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.

Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.

Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.

Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.

Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.

Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.

Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.

Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Februar 2018 um 09:04:22 Uhr:


Vom Verkauf wurde der Zoll aber offensichtlich gar nicht unterrichtet.

Muss ja auch nicht unterrichtet werden, da die Kennzeichen sowieso "von alleine" auslaufen.

Zitat:

Demzufolge ist für den Zoll derjenige der Halter, der zuletzt in den Papieren steht.

Der Zoll macht ja auch nichts anderes als eine Halterabfrage beim KBA, und erhält von dort die Information des letzten Halters.

Zitat:

Und in dem Fall müsste sich eigentlich der TE an den Käufer wenden,

Der Käufer hat das Auto bereits voll bezahlt, wonach der TE gar keine Ansprüche mehr an den Käufer hat.

Zitat:

um die KFZ-Steuer zurückzubekommen.

1.) Der Käufer wird den TE auslachen mit der Begründung, warum er denn erst so dumm war und Geld bezahlt hatte, was er eigentlich gar nicht bezahlen wollte.

2.) Wird der Käufer dem TE mitteilen, warum sich denn das Zollamt nicht direct an ihn wendet, wenn die geld haben wollen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. Februar 2018 um 09:13:46 Uhr:



Verkauf sofort der Zulassungsstelle anzeigen und vorher Schilder abmachen. Unabhängig davon, ob Schilder oder Zulassung schon (automatisch) abgelaufen sind, bist du damit aus der Schusslinie und es kann keiner Unfug mit den Schildern treiben.

KENNZEICHEN ABSCHRAUBEN ----} völliger Blödsinn, denn damit bringst Du Dich selbst in die Schusslinie von Kriminellen, die dann denken, das Auto gehöre niemanden oder sei verlassen worden, was die dann wieder veranlassen, Teile abzubauen, oder einzubrechen usw usw. denn das Auto gehöre ja niemanden.

Selbst Polizeibeamte raten von so einem Quatsch ab!

Zitat:

Vielleicht reicht es tatsächlich schon, dem Zoll den Kaufvertrag zuzuschicken.

das werde ich ausprobieren.

Zitat:

Ich habe mir jetzt mal deine Anhänge durchgelesen. Da steht doch eindeutig drin, dass du die Steuer bezahlen sollst, weil du den Wagen dort hingestellt haben sollst. Stell das doch einfach - jetzt im Nachhinein - klar, wenn´s schon - im Vorhinein - zu aufwendig war, eine Veräußerungsanzeige zu schicken.

Die Veräußerungsanzeige interessiert auch nur bei noch angemeldeten Autos, und nicht bei Ausfuhrkennzeichen oder 5 Tages Kennzeichen.

Zitat:

Die Frau vom Pflegeheim hat alles richtig gemacht,

Die scheint beruflich nicht genug ausgelastet zu sein und müde von der Arbeit, wenn diese noch Zeit und Nerven nach der Arbeit hat, sich um andere Leute Angelegenheiten zu kümmern.

Zitat:

der Zoll vermutlich aufgrund der bisherigen Datenlage auch.

Ich kann mich noch an Zeiten bis Sommer 2010 erinnern, da wurden für Ausfuhrkennzeichen gar keine Steuern verlangt,

Zitat:

Du schreist allerdings nach "Gerechtigkeit" und verunglimpfst sofort die Behörden, weil du sie nicht über die Tatsachen informierst. Das ärgert mich.

Nö, ich kann nicht nach etwas "schreien", was es in diesem Staate oftmals nicht gibt.

@Linksfahrer64 schrieb am 10. Februar 2018 um 13:19:18 Uhr:

Zitat:

Die Frau vom Pflegeheim hat alles richtig gemacht,

Die scheint beruflich nicht genug ausgelastet zu sein und müde von der Arbeit, wenn diese noch Zeit und Nerven nach der Arbeit hat, sich um andere Leute Angelegenheiten zu kümmern.

Wenn alle so denken u. handeln würden wie Du und / oder dein Käufer hätten wir kaum noch freien Parkraum; 😰

und in der Umgebung von Pflegeheimen ist Parkraum für Besucher sicher wichtiger als ein billiger Abstellplatz für deine Karre! 😮

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. Februar 2018 um 09:22:33 Uhr:



Wenn er die Sache richtigstellt, kann es schon sein, dass der Zoll die Forderung zurücknimmt und sich an den Käufer wendet. Schließlich bezieht sich der Zoll explizit auf denjenigen, der den Wagen dort abgestellt hat.

Also Kaufvertrag an den Zoll senden ---} werde ich machen.

Zitat:

Wäre der Wagen ohne Kennzeichen aufgetaucht und hätte der Verkäufer den Verkauf angezeigt, hätte man mittels VIN vermutlich gleich die richtige Person angeschrieben (weil die Zulassungsstelle schließlich informiert gewesen wäre).

Ohne Kennzeichen wäre der Wagen wahrscheinlich schon vandaliert oder Teile entwendet worden.

%

Zitat:

Keine Ermittlungen wegen Kennzeichenmissbrauch, keine unnötigen Briefe und E-Mails und kein "unnötiger" Versand von Schildern an den TE. Die Arbeit hätte er sich und den Behörden sparen können.

PS:

Kennzeichenmissbrauch ist auch nur, wenn man nicht zum Auto ausgegebene Kennzeichen an dieses anschraubt.

Selbst ein Nachbau von Kennzeichen ist kein Kennzeichenmißbrauch, wenn die Buchstaben und Zahlenkombination stimmen.

Zitat:

Wer so oft FETTSCHRIFT benutzt, der kocht innerlich. Kann auf Dauer nicht gesund sein. Statt Bier oder Limo vielleicht doch besser Kamillentee?

Noch besser wäre Salbeitee.....😉😉

%

Zitat:

PPS:

Es mag Fälle geben, in denen ein Käufer untertaucht oder falsche Angaben über seine Person macht. Dann kann man ein größeres Problem haben, aber hier war der doch eindeutig bekannt, ein ehrlicher Mensch also, da hätte man tatsächlich nur den Verkauf melden müssen. So einfach.

weswegen ja Bussgeldstellen Ausländer schon gar nicht mehr anschreiben wegen OWiG's

Zitat:

Edit:

Ging bei mir etwas unter, bin jetzt auch zu faul das jetzt alles nachzulesen... aber stand der Wagen von April bis Juli auch schon auf demselben Parkplatz? Mit abgelaufenen/r Kennzeichen/Zulassung, vom TE dort abgestellt? Hat der TE das hier irgendwo geschrieben? Dann sollte man den Zoll vielleicht drüber informieren. Kennzeichen, Briefwechsel, liegt zum Glück vor, vom TE auf Ewigkeit ins Internet gespeichert. Nein, ich mache das nicht, mir wäre das zu dumm, aber es findet sich sicherlich ein "böser" Mensch.

Was wollen "böse Menschen" denn mit abgelaufenen Kennzeichen Informationen anfangen und Schriftstücken, deren Namen geschwärzt sind🙂😁😁😁😁

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Wenn ein Kaufvertrag gemacht und die Papiere schon übergeben wurden, folgt daraus nicht, dass der Käufer schon Eigentümer des Fahrzeuges ist.

Das Fahrzeug muss dem Käufer übereignet werden. Dieser Zeitpunkt soll im Kaufvertrag festgehalten werden, damit der Zeitpunkt des Eigentumswechsels eindeutig nachvollzogen werden kann.
Woher soll vorliegend die Behörde wissen, wann der Eigentumswechsel stattfand?

O.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 10. Februar 2018 um 09:58:01 Uhr:


Er schreibt oben das das Fahrzeug im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen angeblich vom Käufer auf den Parkplatz gefahren wurde. In der Mail vom Amt steht aber eindeutig das gemäß Polizei festgestellt wurde das er selber das Fahrzeug auf den Parkplatz gefahren hat (ohne gültige Kennzeichen?)!

Man kann ja auch ein Auto ohne Kennzeichen, oder mit abgelaufenen Kennzeichen mit einem Trailer transportieren, wie zum Beispiel in dem unten angehängten Bild ersichtlich.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Februar 2018 um 11:43:47 Uhr:



Damit wäre aber der Zoll wiederum auf dem Holzweg. Angeschrieben wird immer der Halter.
Es kann nicht Aufgabe des Zolls sein, vorher die Eigentumsverhältnisse richtig zu stellen.

Da hast Du natürlich Recht mit, wobei der Zoll dann aber den Kaufvertrag würdigen muss, wenn ein solcher eingereicht wird...

und dieses ist bislang noch nicht geschehen.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 10. Februar 2018 um 12:02:58 Uhr:


[

Das Fahrzeug ist aber nicht mehr zugelassen, also gibt es auch keinen Halter. Der Zoll versucht nun lediglich, den ehemaligen Halter hier wieder in die Pflicht zu nehmen, da der Zoll vom Veräußern des Fahrzeuges nichts wusste. Und genau das gilt es nun dem Zoll zu vermitteln.

Werde nachher einmal den Kaufvertrag hochladen.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 10. Februar 2018 um 12:08:04 Uhr:


Zoll muss nicht klagen zum Verwaltungsgericht . Zoll vollstreckt nicht nur die ausstehenden Abgaben und Steuern von Behörden, sondern u.a. auch die nicht bezahlte Kraftfahrzeugsteuer.

O.

Moment:

Wenn ich eine Forderung an Person oder Firma XY habe, und diese Firma zahlt nicht aus irgendwelchen Gründen, dann muß ich zum Gericht gehen, um Klage einzulegen.

Ich habe eine Forderung -----} KLAGE vor Gericht bis € 5000.oo Amtsgericht,
und ab € 5001.oo Landgericht mit Anwaltszwang.

Auch eine Behörde muss sich an Recht und §§ halten, und muß auch die Gerichtliche Entscheidung akzeptieren, wenn es vorher zu Widersprüchen gekommen ist.

Und eine Nichtzahlung ist so ein indirecter Widerpspruch, der eine Klage aufgrund der nicht befriedigten Forderung nach sich ziehen kann.

Ob die Forderung dann wieder gerechtfertigt ist, darüber befinden dann wieder Gerichte.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Februar 2018 um 12:17:57 Uhr:



Dann hat es aber erst recht nichts auf dem Parkplatz verloren.

Ja, entschuldigung:
Ich habe vergessen, dass Autos alles aufblasbare Fahrzeuge sind.
Ich werde nächstes Mal die Luft aus dem Auto rauslassen, es zusammenfalten, und in die Tasche legen, damit ich es mitnehmen kann.

Parkplätze sind ja auch dazu da, damit diese

1.) weggemacht werden können, und in Grünflächen verwandelt.

2.) dienen der "Parkraumbewirtschaftung"

was zur Folge hat:

Das wir alle wieder mehr Politessen auf den Strassen sehen, die für das Amt "Öffentliche Sicherheit" arbeiten, und zwar im Ordnungsamt, Abteilung BÜRGERSERVICE

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 10. Februar 2018 um 12:28:33 Uhr:


Das mag sein, aber der TE hatte darauf seit dem Verkaufen keinen Einfluss mehr. Entsprechend ist die Steuerforderung nicht an ihn zu richten.

Danke!

ich glaube juristisch nennt sich das VERFÜGUNGSGEWALT.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. Februar 2018 um 13:24:53 Uhr:


Wenn alle so denken u. handeln würden wie Du und / oder dein Käufer hätten wir kaum noch freien Parkraum; 😰

NA, DASS erzähle mal einem American Autofahrer, denn da werden Parkplätze im Überfluß gebaut.

Hier in Deutschland werden doch Parkplätze auf Befehl der Grünen Politiker künstlich weggemacht, um dann Blumenkübel hinzustellen. Deswegen haben wir hier in Deutschland wenig Parkplätze.

Zitat:

und in der Umgebung von Pflegeheimen ist Parkraum für Besucher sicher wichtiger als ein billiger Abstellplatz für deine Karre! 😮

Welche Besucher meinst Du denn?

Das Pflegeheim in Altenberg liegt ca. 5 Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt.
Dort kostet ein Pflegeplatz ca. € 3500,-- monatlich.

Im Pflegeheim in Altenberg in Süd-Sachsen ist gähnende Leere angesagt, weswegen die vorher von mir satirische Äußerung mit der nicht ausgelasteten Krankenschwester des Altenheimes gar nicht so weit hergeholt ist.

Vor ein paar jahren hat nämlich ca. 10 Kilometer hinter der Grenze und ca. 15 Kilometer vom Altenheim Altenberg ein nagelneues Pflegeheim in Tschechien aufgemacht, da kostet der gleiche Pflegeplatz mit deutschpsrachigem Personal nur € 870,-- umgerechnet.

NOCH FRAGEN?

Vor dem Altenheim in Altenberg sind immer mindestens 25-30 freie Parkplätze vorhanden zu jeder Zeit.

Ich fahre da fast jeden tag vorbei, und sehe die gähnenden leeren parkplätze.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 10. Februar 2018 um 14:09:07 Uhr:


Moment:

Wenn ich eine Forderung an Person oder Firma XY habe, und diese Firma zahlt nicht aus irgendwelchen Gründen, dann muß ich zum Gericht gehen, um Klage einzulegen.

Ich habe eine Forderung -----} KLAGE vor Gericht bis € 5000.oo Amtsgericht,
und ab € 5001.oo Landgericht mit Anwaltszwang.

Auch eine Behörde muss sich an Recht und §§ halten, und muß auch die Gerichtliche Entscheidung akzeptieren, wenn es vorher zu Widersprüchen gekommen ist.

Und eine Nichtzahlung ist so ein indirecter Widerpspruch, der eine Klage aufgrund der nicht befriedigten Forderung nach sich ziehen kann.

Ob die Forderung dann wieder gerechtfertigt ist, darüber befinden dann wieder Gerichte.

Da muss ich dich leider etwas korrigieren. Der Staat muss diesen Weg nicht gehen. Der erlässt z. B. einen Festsetzungs- oder Steuerbescheid, der dann einfach vollstreckt werden kann. Ohne Umweg über Gerichte. Du hast vorher nur die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch gegen solche Bescheide einzulegen und die Sache auf diese Weise zu klären - ggf. kommt es im Rahmen dessen dann zu einer Verhandlung vor dem zuständigen Gericht, aber das musst du initiieren. Ein Einspruch wäre hier evtl. auch mal angebracht, sofern nicht schon Verfristung eingetreten ist.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 10. Februar 2018 um 14:28:12 Uhr:



Da muss ich dich leider etwas korrigieren. Der Staat muss diesen Weg nicht gehen. Der erlässt z. B. einen Festsetzungs- oder Steuerbescheid, der dann einfach vollstreckt werden kann. Ohne Umweg über Gerichte. Du hast vorher nur die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch gegen solche Bescheide einzulegen und die Sache auf diese Weise zu klären - ggf. kommt es im Rahmen dessen dann zu einer Verhandlung vor dem zuständigen Gericht, aber das musst du initiieren. Ein Einspruch wäre hier evtl. auch mal angebracht, sofern nicht schon Verfristung eingetreten ist.

Diesen Weg kann sogar eine Privatperson oder eine Firma gehen. Nennt sich "Mahnbescheid".

Wird gegen den Mahnbescheid nicht fristgerecht Widerspruch erhoben, so wird die darin enthaltene Forderung als berechtig angesehen und kann vollstreckt werden, selbst wenn sachlich eigentlich kein Rechtsanspruch auf die Forderung besteht.

Ist die Einspruchsfrist verstrichen, wird es schwierig, die unberechtigte Forderung abzuwehren. Dürfte bei einem Steuerbescheid auch nicht viel anders sein. Zumindest dann nicht, wenn die Gründe, weshalb der Steuerbescheid unberechtigt war, im Zeitpunkt der Widerspruchsfrist bekannt waren.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 10. Februar 2018 um 14:13:30 Uhr:



Ja, entschuldigung:
Ich habe vergessen, dass Autos alles aufblasbare Fahrzeuge sind.
Ich werde nächstes Mal die Luft aus dem Auto rauslassen, es zusammenfalten, und in die Tasche legen, damit ich es mitnehmen kann.

Egal, wie du jetzt um dich schlägst: Ein nicht angemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Grund stehen oder abgestellt werden. Und bei deinem beschriebenen Parkplatz dürfte es sich doch um öffentlichen Raum handeln oder ?

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