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Doch keine Fahrverbote für GLK CDI´s???

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 14. März 2019 um 19:27

Der Bundestag hat heute Ausnahmen vom Dieselfahrverbot beschlossen:

"Bundestag beschließt Ausnahmen für Diesel-Fahrverbote

Berlin - Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es generelle Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben. Gelten soll dies für Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge. Das hat der Bundestag beschlossen. Verschont sein sollen laut Gesetz der großen Koalition auch jeweils nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Auch ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen ausgenommen werden."

Quelle: https://www.stern.de/.../...ahmen-fuer-diesel-fahrverbote-8622258.html

Da unsere CDI´s mindestens Euro 5 sind haben sie einen NOx Ausstoß von max 250 mg/km

Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm#Pkw_mit_Dieselmotor

Bedeutet das evtl dass und Dieselfahrverbote erstmal nicht betreffen?

Und was bedeutet es für die Gebrauchtwagenpreise?

Beste Antwort im Thema

Mal ganz davon abgesehen, dass es auch GLK CDIs mit Euro 4 gibt, folgendes: Wörtlicher Auszug aus dem Gesetzentwurf, welcher am 13.3.19 vom Bundestag angenommen wurde:

„Der vorliegende Gesetzentwurf regelt, dass Verkehrsverbote nach dem BundesImmissionsschutzgesetz wegen der Überschreitungen des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird, in der Regel nicht erforderlich sind. In der Begründung zu dieser Klarstellung wird ausgeführt, dass in diesen Gebieten Verkehrsverbote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wegen der Überschreitung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Regel unverhältnismäßig sein werden.“

Dieser Gesetzentwurf wurde an den Bundesrat weitergereicht (welcher vorab bereits schon sein Einverständnis hat durchblicken lassen) und in den nächsten Wochen dann rechtskräftig.

Damit ist den Gerichten und auch Städten die Grundlage für Fahrverbote entzogen, da Fahrverbote immer verhältnismäßig sein müssen.

Egal ob Euro 4, 5 oder 6. Behaltet euren GLK, oder kauft euch jetzt einen, bevor die Preise wieder ansteigen, billiger werden die jedenfalls nicht mehr.

LG

BM-350

P.S.: Updates sind bisher weder vorgeschrieben noch erforderlich, sie werden nur von MB empfohlen.

Ich persönlich habe solche Updates abgelehnt, da ich das nur als "Verschlimmbesserung" ansehe.

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@Crizz

Jep - auf "Express-Entscheidungen" sollte man wirklich nicht setzen oder warten. Aber untätig da sitzen, nix tun und warten ist IMHO auch kontraproduktiv. Wenn man aber eine Kanzlei beauftragt, dann ist man aber "erst mal drin". Sollte sich Benz & Co doch zu einer schnellen Regelung entschliessen, dann hat man erstmal die besseren Karten.

Und da man aber dank RS-Versicherung keine Kosten hat, ist man auf der sicheren Seite. Und RS-Versicherung ist eigentlich ein "Muss" in der heutigen Zeit - zumindest sehe ich das so. Allerdings sollte man sich vor Beauftragung eines Anwaltes vorab die Kostenübernahme durch die Versicherung schriftlich zusichern lassen. (teilweise übernehmen das auch die jeweiligen Kanzleien)

Von daher...was hat man zu verlieren, wenn man sich wehrt oder versucht zu wehren?

Stimme ich 100% zu, Timothy Truckle - mir ging es nur darum, das man von vorne herein wissen sollte, auf was man sich einläßt. Denn im Einzelfall kann es auch bedeuten, das man sich nicht ohne weiteres von seinem Fahrzeug trennen kann oder seine Ansprüche damit aufgibt. Deshalb der hinweis, das es sich hinziehen kann, bis man letztlich sein Recht auch auf dem Kontoauszug zu sehen bekommt. Um mehr ging es mir nicht, in der Sache gehen wir beide absolut konform.

Im letzten Urteil zum Fall " Thermofenster" war die Klageerhebung Anfang Januar 2019 und das Urteil Anfang Juli.

Im Endeffekt alles beim alten - das ganze zeigt sehr deutlich, das man aufpassen muß, WIE man eine Klage formuliert und auf was man klagt. Mehr nicht. In krassem Widerspruch zu den beiden Artikeln steht die Revision der Motorsteuerungssoftware im Rahmen einer Zwangsmaßnahme. Da darf man nun gespannt sein, wann der erste mit der entsprechenden begründung die Zwangsmaßnahme verneint und wegen unzulässiger Stillegung seines Fahrzeuges klagt.

Revision zugelassen - also noch nicht rechtskräftig. Aber eh nur EUR5. Hab ja n 6er...

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