Distanzscheiben, Spurplatten X4
Hallo,
Ich würde gerne Distanzscheiben auf meinen X4 machen.
Kann mir da jemand welche empfehlen ???
Und wie ist dies mit dem Allradantrieb bzw. Verteilergetriebe??
Hat da schon jemand Erfahrung mit ?
PS: Er hat 20 Zoll Felgen drauf
27 Antworten
Hattest du vor der Montage mal das Spiel der Nabe (Zentrierung) überprüft? Hintergrund ist der, dass ich welche von Einach zu liegen habe wo die Zentrierung doch etwas Spiel hat. Die Platten die ich bisher an meinen Fahrzeugen hatte, gingen immer saugend ohne Spiel rauf.
Hier ein paar Infos u.a. von meinen H&R Distanzscheiben:
https://www.motor-talk.de/.../...iterung-x4-g02-m40i-t6506882.html?...
Abnahme beim TÜV war problemlos. Eintragung nicht erforderlich, nur Bescheinigung sollte mitgeführt werden.
Bei den Eibach Spurplatten gibt es zumindest für den F26 eine ABE, somit ist eine Eintragung nicht nötig sofern alles andere Serie ist. Bei den Serienfelgen ist, egal ob ABE oder Eintragung, bis 20er Platten (40 Spurverbreiterung) imit M-Kotflügelabdeckung an Vorder- und Hinterachse nichts umzuarbeiten. So jedenfalls laut Unterlagen.
Hab mir jetzt die 20er Platten an Vorder und Hinterachse verbaut. Mal sehen ob es auf Grund der Wurfpassung an der Zentrierung zu Unwuchten kommt.
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Ich kann das nicht oft genug wiederholen: Änderungen am Fahrwerk bedürfen immer einer Einzelabnahme auf Basis eines Teilegutachtens, auch wenn diese Änderungen nicht eingetragen werden müssen. Hier werden unterschiedliche Fachbegriffe ja gerne durcheinander geworfen.
Zitat:
@Marko0602 schrieb am 11. Juli 2020 um 17:14:29 Uhr:
Bei den Eibach Spurplatten gibt es zumindest für den F26 eine ABE, somit ist eine Eintragung nicht nötig sofern alles andere Serie ist. Bei den Serienfelgen ist, egal ob ABE oder Eintragung, bis 20er Platten (40 Spurverbreiterung) imit M-Kotflügelabdeckung an Vorder- und Hinterachse nichts umzuarbeiten. So jedenfalls laut Unterlagen.
Hab mir jetzt die 20er Platten an Vorder und Hinterachse verbaut. Mal sehen ob es auf Grund der Wurfpassung an der Zentrierung zu Unwuchten kommt.
Ich weiß, das ist nun bereits länger her. Aber hast Du ggf. noch Bilder davon?
Spiele auch mit dem Gedanken, die 20mm von Eibach zu verbauen.
Zitat:
@Kurt-Wagner schrieb am 25. Juli 2023 um 23:52:23 Uhr:
Zitat:
@Marko0602 schrieb am 11. Juli 2020 um 17:14:29 Uhr:
Bei den Eibach Spurplatten gibt es zumindest für den F26 eine ABE, somit ist eine Eintragung nicht nötig sofern alles andere Serie ist. Bei den Serienfelgen ist, egal ob ABE oder Eintragung, bis 20er Platten (40 Spurverbreiterung) imit M-Kotflügelabdeckung an Vorder- und Hinterachse nichts umzuarbeiten. So jedenfalls laut Unterlagen.
Hab mir jetzt die 20er Platten an Vorder und Hinterachse verbaut. Mal sehen ob es auf Grund der Wurfpassung an der Zentrierung zu Unwuchten kommt.Ich weiß, das ist nun bereits länger her. Aber hast Du ggf. noch Bilder davon?
Spiele auch mit dem Gedanken, die 20mm von Eibach zu verbauen.
Hallo,
Ich muss meine Aussage revidieren.
Wie Ambero schrieb, müssen auch diese eingetragen werden.
Gruß Marko
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, Marko.
Sobald ich die Distanzscheiben montiert habe, fahre ich zum TÜV, erkundige mich und lasse diese eintragen, falls nötig.
Bisher hieß es bei mir seitens TÜV bei Tieferlegungsfedern oder Distanzscheiben mit ABE immer, dass keine Eintragung notwendig sei. In Kombination war natürlich dennoch eine Eintragung notwendig.
Hallo zusammen, ich habe auch meinen X4 tiefer gelegt und Spurplatten verbaut.
Vorne 20 mm und hinten 25mm.
Alles hat Abe, aber nur dann erlaubt, wenn einzeln verwendet wird, also entweder nur Tieferlegung oder Spurplatten und Serien Bereifung, ist eine Eintragung nicht notwendig.
Sobald alles zutrifft, wie bei mir Tieferlegung und Spurplatten, ist beim TÜV vorführen und Eintragung Pflicht.
Steht auch so in Papieren drin.
So war es mal bei mir, dieses Jahr.
Zitat:
@Wens schrieb am 28. Juli 2023 um 21:02:55 Uhr:
Hallo zusammen, ich habe auch meinen X4 tiefer gelegt und Spurplatten verbaut.
Vorne 20 mm und hinten 25mm.Alles hat Abe, aber nur dann erlaubt, wenn einzeln verwendet wird, also entweder nur Tieferlegung oder Spurplatten und Serien Bereifung, ist eine Eintragung nicht notwendig.
Sobald alles zutrifft, wie bei mir Tieferlegung und Spurplatten, ist beim TÜV vorführen und Eintragung Pflicht.
Steht auch so in Papieren drin.So war es mal bei mir, dieses Jahr.
So hier mal paar Bilder
Vielen Dank für die Bilder und die Infos, Leute 😉
Sobald meiner aus der Werkstatt zurück ist, wird er auch etwas breiter gemacht 😁
Hallo noch mal , ich habe bei mir jetzt vollgendes festgestellt.
Beim TÜV keinerlei Probleme.
Aber seit geraumer Zeit, ich glaube Oktober 2023.
Wenn ich Lenkung komplett nach links einschlage und dabei Rückwärts fahre, dann schleift bei mir Vorne Beifahrerseite, das Rad am Lüftungsgitter in der Radhausschale vom Öl Kühler glaube ich.
Fahrerseieite ist es nicht so, weil dort keine Lüftungsgitter vorhanden ist.
Hat sch jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
Gruß ab Alle