Diskriminierung bei Versicherungen

Nachdem ich von meiner Versicherung frech angelogen worden bin, will ich nach 60 (!) Jahren die Versicherung wechseln. Diese stammt noch von meinem Vater aus dem Jahr 1956, später haben erst meine Mutter, dann ich den Versicherungsvertrag übernommen. Ich suche mir also online das günstigste Angebot aus, fülle alles aus, alles scheint klar, aber statt des erwarteten Versicherungsvertrages erhalte ich die Mitteilung „Abschluss bei Allsecur nicht möglich.“ Der freundliche junge Mann in der Hotline kann sich das auch nicht erklären, will sich aber an Spekulationen über die Gründe nicht beteiligen. Infrage kommt entweder mein Alter (über 60) oder die Tatsache, dass ich nur Haftpflicht will und alle anderen Zusatzangebote ablehne. Ein älterer Herr, der fast 44 Jahre unfallfrei unterwegs ist, müßte eigentlich der Traumpartner eines Versicherungsunternehmens sein. Denkste. Aber „Rassismus und Diskriminierung“ sind doch wohl die schlimmsten Vorwürfe, die man hierzulande erheben kann. Und hier liegt eindeutig eine Diskriminierung meiner Person vor. Gibt es irgendeine Stelle, bei der man sich beschweren kann?

Beste Antwort im Thema

Er will nach 60 Jahren von seiner bisherigen Versicherung zur AllSecur wechseln (weil die wohl das preiswerteste Angebot hatte)....

Der Mitarbeiter bei der AllSecur wird schon ganz genau wissen, wieso er keine genaueren Auskünfte über den Grund der Ablehnung äußert - weil wir uns dann nämlich ganz schnell im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befinden.

37 weitere Antworten
37 Antworten

Zitat:

@lejockel schrieb am 21. November 2016 um 13:10:03 Uhr:


Die Allsecur gibt es doch erst seit frühestens 1999 als Nachfolger der Vereinten? Wieso 60 Jahre?
Und ja der Versicherer kann machen was er will. Er kann selbst entscheiden mit wem er Geschäfte macht oder nicht.

Mann lies doch den Beitrag noch einmal und versuche ihn zu verstehen, so schwer war das nicht.
Und nein, ein Versicherer kann nicht machen was er will und er kann sich nicht aussuchen mit wem er Geschäfte macht.
Warum MUSS man unbedingt seinen Senf zu etwas abgeben wenn man nichts zu sagen hat?

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen MUSS ein Versicherer akzeptieren. Leider geht nicht aus dem Eingangsbeitrag hervor, ob die gegeben sind.

Zitat:

@UliBN schrieb am 22. November 2016 um 09:28:02 Uhr:


Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen MUSS ein Versicherer akzeptieren. Leider geht nicht aus dem Eingangsbeitrag hervor, ob die gegeben sind.

Ah so.

Genauso wenig geht aber doch aus dem Ausgangspost hervor, dass die Versicherung in diesem Fall machen könne was sie wolle, oder doch?

Die Sache ist so: Eher durch Zufall bekomme ich mit, dass mein Versicherungsvertrag bisher auf falschen Voraussetzungen beruht, ich mich bei Abschluß des Vertrages habe leichtsinnerweise täuschen lassen. Darüber bin ich empört und beschließe, die Versicherung zu wechseln. Ganz nebenbei bekomme ich dabei mit, wie groß die Preisdifferenzen für vergleichbare Leistungen sind. Ich nehme das günstigste Angebot, gebe alles an (Schadensfreiheitrabatt, jährliche Kilometerleistung usw. usf., klicke auf "Vertrag abschließen" und erhalte die Antwort:
"Leider ist für den unten genannten Tarif der AllSecur für Ihr Profil kein Abschluss möglich."
Und jetzt grübele ich, was an meinem Profil stört.

Ähnliche Themen

Sicherlich das Geburtsdatum. 😉

Zitat:

@Speedking schrieb am 21. November 2016 um 12:36:30 Uhr:


Gibt es irgendeine Stelle, bei der man sich beschweren kann?

Wenn Du meinst, dass die Versicherung sich hier (systematisch) rechtswidrig verhält, ist die BaFin der richtige Ansprechpartner. Die haben rechtliches Durchgriffsrecht und können im Extremum sogar den Geschäftsbetrieb übernehmen / untersagen.

Ich an Deiner Stelle würde meine Freizeit nicht vergeulden: Es steht nirgendswo geschrieben, dass der Kontrahierungszwang technisch vom Versicherer zu unterstützen ist. Das und nichts anderes ist fakt.
Es ist gängige Praxis Kunden, die ges. Mindestdeckung haben wollen auf den Schriftweg zu verweisen und durch Vorkasse und anderes den Kunden abzuschrecken.
Erst wenn Du mit Verweis auf das PflVG Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen beantragst UND dieser Antrag unrechtmäßig abgelehnt wird, besteht Aussicht auf Erfolg für eine Beschwerde bei der BaFin.

Bevor sie eine Pflichtversicherung verweigern werden sie eine Prämie ansetzen bei der man gerne selbst auf den Abschluss verzichtet.

Hallo, ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass über 60jährige einen höheren Betrag zahlen müssen.Gibt man mal ein Alter von 40 Jahren ein wird diese günstiger,aber abgelehnt hat mich noch keine Versicherung.

Zitat:

@Speedking schrieb am 21. November 2016 um 12:36:30 Uhr:


Nachdem ich von meiner Versicherung frech angelogen worden bin, will ich nach 60 (!) Jahren die Versicherung wechseln. Diese stammt noch von meinem Vater aus dem Jahr 1956, später haben erst meine Mutter, dann ich den Versicherungsvertrag übernommen. Ich suche mir also online das günstigste Angebot aus, fülle alles aus, alles scheint klar, aber statt des erwarteten Versicherungsvertrages erhalte ich die Mitteilung „Abschluss bei Allsecur nicht möglich.“ Der freundliche junge Mann in der Hotline kann sich das auch nicht erklären, will sich aber an Spekulationen über die Gründe nicht beteiligen. Infrage kommt entweder mein Alter (über 60) oder die Tatsache, dass ich nur Haftpflicht will und alle anderen Zusatzangebote ablehne. Ein älterer Herr, der fast 44 Jahre unfallfrei unterwegs ist, müßte eigentlich der Traumpartner eines Versicherungsunternehmens sein. Denkste. Aber „Rassismus und Diskriminierung“ sind doch wohl die schlimmsten Vorwürfe, die man hierzulande erheben kann. Und hier liegt eindeutig eine Diskriminierung meiner Person vor. Gibt es irgendeine Stelle, bei der man sich beschweren kann?

Zitat:

@Matsches schrieb am 22. November 2016 um 11:01:13 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 22. November 2016 um 09:28:02 Uhr:


Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen MUSS ein Versicherer akzeptieren. Leider geht nicht aus dem Eingangsbeitrag hervor, ob die gegeben sind.

Ah so.
Genauso wenig geht aber doch aus dem Ausgangspost hervor, dass die Versicherung in diesem Fall machen könne was sie wolle, oder doch?

Wenn die grundlegenden Bestimmungen zur Annahme einer einer Pflichtversicherung nicht gegeben sind, kann die Versicherung machen, wozu sie Lust hat!

und welche grundlegenden Bestimmungen sind das?

Zitat:

@Speedking schrieb am 21. November 2016 um 12:36:30 Uhr:


Gibt es irgendeine Stelle, bei der man sich beschweren kann?

Ja hier: https://www.bafin.de/.../kontaktformular_node.html

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 22. November 2016 um 20:27:32 Uhr:


Bevor sie eine Pflichtversicherung verweigern werden sie eine Prämie ansetzen bei der man gerne selbst auf den Abschluss verzichtet.

So wird das i.d.R. gemacht (Abwehrbeitrag).

Aber die Annahmebedingungen der Versicherer geben auf bestimmte Personengruppen, KFZ Modelle oder generell bei Fahrzeugen in der VK z.B. ab Typenklasse 32 oder vom Vorversicherer gekündigte Interessenten grundsätzlich eine Nachfrage bei der Hauptverwaltung als gesetzt.

Beruft sich der Interessent auf die Zwangsversicherungsannahme, muß erst mal ein Antrag aufgenommen werden (es darf keine eVB ausgegeben werden) und dieser zur Annahme oder Ablehnung zur Direktion geschickt werden.

Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht genau, jedenfalls war es früher so üblich.

Zitat:

@Grossel schrieb am 22. November 2016 um 23:37:33 Uhr:


Hallo, ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass über 60jährige einen höheren Betrag zahlen müssen.Gibt man mal ein Alter von 40 Jahren ein wird diese günstiger,aber abgelehnt hat mich noch keine Versicherung.

Zitat:

@Grossel schrieb am 22. November 2016 um 23:37:33 Uhr:



Zitat:

@Speedking schrieb am 21. November 2016 um 12:36:30 Uhr:


Nachdem ich von meiner Versicherung frech angelogen worden bin, will ich nach 60 (!) Jahren die Versicherung wechseln. Diese stammt noch von meinem Vater aus dem Jahr 1956, später haben erst meine Mutter, dann ich den Versicherungsvertrag übernommen. Ich suche mir also online das günstigste Angebot aus, fülle alles aus, alles scheint klar, aber statt des erwarteten Versicherungsvertrages erhalte ich die Mitteilung „Abschluss bei Allsecur nicht möglich.“ Der freundliche junge Mann in der Hotline kann sich das auch nicht erklären, will sich aber an Spekulationen über die Gründe nicht beteiligen. Infrage kommt entweder mein Alter (über 60) oder die Tatsache, dass ich nur Haftpflicht will und alle anderen Zusatzangebote ablehne. Ein älterer Herr, der fast 44 Jahre unfallfrei unterwegs ist, müßte eigentlich der Traumpartner eines Versicherungsunternehmens sein. Denkste. Aber „Rassismus und Diskriminierung“ sind doch wohl die schlimmsten Vorwürfe, die man hierzulande erheben kann. Und hier liegt eindeutig eine Diskriminierung meiner Person vor. Gibt es irgendeine Stelle, bei der man sich beschweren kann?

Und wenn Du das 70. Lebensjahr vollendet hast, dann kommt ein weiterer Aufschlag, wie auch beim 80. LJ.

Ab 66 gibt es jährlich einen Aufschlag, je nach Versicherung. Ab 80 zahlt man dann mehr als ein 18 jähriger Fahranfänger. Es ist dann gut, wenn man eine junge Frau hat oder Kinder um die 50.

Und was nutzt das wenn man dann als weiterer Fahrer das Alter mit 80 angibt?

Deine Antwort
Ähnliche Themen