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Diskriminierung bei Versicherungen

Themenstarteram 21. November 2016 um 11:36

Nachdem ich von meiner Versicherung frech angelogen worden bin, will ich nach 60 (!) Jahren die Versicherung wechseln. Diese stammt noch von meinem Vater aus dem Jahr 1956, später haben erst meine Mutter, dann ich den Versicherungsvertrag übernommen. Ich suche mir also online das günstigste Angebot aus, fülle alles aus, alles scheint klar, aber statt des erwarteten Versicherungsvertrages erhalte ich die Mitteilung „Abschluss bei Allsecur nicht möglich.“ Der freundliche junge Mann in der Hotline kann sich das auch nicht erklären, will sich aber an Spekulationen über die Gründe nicht beteiligen. Infrage kommt entweder mein Alter (über 60) oder die Tatsache, dass ich nur Haftpflicht will und alle anderen Zusatzangebote ablehne. Ein älterer Herr, der fast 44 Jahre unfallfrei unterwegs ist, müßte eigentlich der Traumpartner eines Versicherungsunternehmens sein. Denkste. Aber „Rassismus und Diskriminierung“ sind doch wohl die schlimmsten Vorwürfe, die man hierzulande erheben kann. Und hier liegt eindeutig eine Diskriminierung meiner Person vor. Gibt es irgendeine Stelle, bei der man sich beschweren kann?

Beste Antwort im Thema
am 21. November 2016 um 12:46

Er will nach 60 Jahren von seiner bisherigen Versicherung zur AllSecur wechseln (weil die wohl das preiswerteste Angebot hatte)....

Der Mitarbeiter bei der AllSecur wird schon ganz genau wissen, wieso er keine genaueren Auskünfte über den Grund der Ablehnung äußert - weil wir uns dann nämlich ganz schnell im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befinden.

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Da es eine Pflichtversicherung ist, müssen Sie dich in HP nehmen. Ausnahme z.B, wenn man da mal nicht bezahlt hat, aber ob dies im System hinterlegt ist?

Vielleicht auch nur eine fehlerhafte Eingabe oder ein Fehler im System

Die Allsecur gibt es doch erst seit frühestens 1999 als Nachfolger der Vereinten? Wieso 60 Jahre?

Und ja der Versicherer kann machen was er will. Er kann selbst entscheiden mit wem er Geschäfte macht oder nicht. Du hast doch massenhaft Auswahl am Markt. Würde keinen Gedanken daran verschwenden und mir einen anderen Anbieter suchen.

am 21. November 2016 um 12:46

Er will nach 60 Jahren von seiner bisherigen Versicherung zur AllSecur wechseln (weil die wohl das preiswerteste Angebot hatte)....

Der Mitarbeiter bei der AllSecur wird schon ganz genau wissen, wieso er keine genaueren Auskünfte über den Grund der Ablehnung äußert - weil wir uns dann nämlich ganz schnell im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befinden.

Ganz einfach eine andere Versicherung suchen.

am 21. November 2016 um 13:31

Zur AllSecur würde ich sowieso nicht gehen.

Na und? Nimm eine andere Versicherung!

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Schiedsstelle für Versicherungen.

Vielleicht hilft das hier.

Hmm, na Glaskugel hat hier wohl keiner, also kann man den Grund für eine Ablehnung nur raten...

Wie sollte das Auto denn versichert werden? Verpflichtet sind Versicherer nur zur gesetzlichen Mindestdeckung für Haftpflicht, alles andere, also unbegrenzte Deckung Haftpflicht oder Kasko müssen Versicherer nicht annehmen. Ein häufiger Grund ist ein schlechtes Rating. Dahinein können neben finanziellen Gründen (irgendwann mal nicht gezahlte Beiträge oder Raten, evtl. Schufa) auch regionale Gründe spielen, Wohnadresse z.B. (schlechte Regionalklasse für Kasko).

Ob irgendwas hiervon zutreffen könnte wissen wir ja nicht...

Zitat:

@BadHunter schrieb am 21. November 2016 um 17:28:16 Uhr:

...Ein häufiger Grund ist ein schlechtes Rating. Dahinein können neben finanziellen Gründen (irgendwann mal nicht gezahlte Beiträge oder Raten, evtl. Schufa)...

Seit wann hat eine KFZ-Versicherung zugriff auf die Schufa-Daten eines Versicherten bzw. Wechsel-Interessenten? :rolleyes:

@ TE

Du kannst eine Beschwerde an das BaFin richten. Im Bereich der Pflichtversicherung ist diesses Verhalten so nicht zulässig.

Zitat:

@Veloster-Newbie schrieb am 21. November 2016 um 18:30:13 Uhr:

Zitat:

@BadHunter schrieb am 21. November 2016 um 17:28:16 Uhr:

...Ein häufiger Grund ist ein schlechtes Rating. Dahinein können neben finanziellen Gründen (irgendwann mal nicht gezahlte Beiträge oder Raten, evtl. Schufa)...

Seit wann hat eine KFZ-Versicherung zugriff auf die Schufa-Daten eines Versicherten bzw. Wechsel-Interessenten? :rolleyes:

Es gibt noch ganz andere Datenbanken als bei Schufa.

Auf den Rückseiten der Anträge steht auch immer, dass der Kunden damit einverstanden ist, wirtschaftliche Daten bei diversen Auskunfteien ein zu holen.

(Andernfalls macht er sich verdächtig und bekommt kein Angebot oder nur mit erhöhten Risikoaufschlägen).

So wird das auch mit Automodellen gemacht, die die Versicherer nicht zeichnen wollen, überwiegent bei Onlineversicherer, aber auch Marktversicherer sind darunter. Wenn der Kunde z.B. viele Verträge oder einen bestimmten Jahressollbeitrag oder eine gute Schadenquote bei dem Versicherer hat, lassen Marktversicherer mit sich reden).

 

Leute, ist doch logisch dass sich kein Billig-Internetanbieter Schadenträchtiges Klientel einkaufen will und kann. Sonst kann er ja auch nicht einen billigen Beitrag bieten. Nicht umsonst wird man bei versch. Versicherern nach einen Schaden gekündigt, und (-Nachweisbar-) auch dessen Ehegatten vorsorglich gleich mit weil der Schadenverursacher auch im Vertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist...

OK... Fakt ist auch dass unter 24jährige und über 60..65 jährige nicht unwesentlich bei Unfällen beteiligt sind. Und da wird sich jeder Billigversicherer ohne zu Diskriminieren rausreden können.

Was die Bonität betrifft, so wird bei uns ( ja,- ich habe eine Versicherungsagentur) generell vor Ausgabe der EvBNr.

die Bonität des Interessenten abgecheckt, sollte diese Negativ sein muss der angehende Kunde den Jahresbeitrag gleich in Bar bezahlen. Somit sind die Ausfälle wegen Nichtzahlung des Beitrages gleich null.

Das dürfte aber im Falle des TE´s nicht das Problem sein denn bei einem Onlineabschluss eines KFZ-Vertrages wird immer eine Bonitätsabfrage gemacht. Denn auch diesen Ausfall können und wollen sich die Online-Billigheimer nicht antun.

Die Wahrheit wird er wahrscheinlich nicht erfahren. Alles andere ist auch Zeitverschwendung.

VG.

am 21. November 2016 um 21:23

Zitat:

@pomfridel schrieb am 21. November 2016 um 22:02:51 Uhr:

(...)Fakt ist auch dass unter 24jährige und über 60..65 jährige nicht unwesentlich bei Unfällen beteiligt sind. Und da wird sich jeder Billigversicherer ohne zu Diskriminieren rausreden können.(...)

Das ist eben falsch:

§ 1 AGG: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen (...), des Alters (...) zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 I 8 AGG: Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (...)

Die können ja wegen des etwaig höheren Risikos einen höheren Beitrag berechnen, aber wegen Alter einfach so abwimmeln geht gar nicht.

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