Digitalanzeige in Blau?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo, habe diese geile Anzeige gefunden, Wer hat sowas oder erfahrungen damit ?

31 Antworten

es gibt nur eine "e"-Zulassung, deswegen ist die Schreibweise vollkommen egal. Und ich kann nur wiederholen, nicht jedes "technische" Gerät braucht im KFZ diese Zulassung.
Ist ein kleines Verständnis-Hindernis für juristische Laien, ähnich wie "Besitz" und "Eigentum" oder "Einspruch" und "Widerspruch".

Und ob und warum diese Firmen etwas machen/bezahlen entzieht sich mit 100tiger Sicherheit Kenntnissen der hier anwesenden. Da kann nur Mutmaßungen geäußert werden, Gewissheit besteht da aber sicher nicht. Bestes Beispiel der jetzige Skoda-Skandal...

ach wen intressiert schon so ein zeichen!!
wenn es danach ginge hätte ich gar kein auto *gröhl.
ausserdem ist mein tüv-mensch gut drauf und die polizei hier auch. hab noch nie gehört das einer wegen so einem schnulli was bekommen hat.

Zitat:

Original geschrieben von FRank-GTI


es gibt nur eine "e"-Zulassung, deswegen ist die Schreibweise vollkommen egal.

Das ist leider falsch. Du sollstest einfach ein wenig googlen, dann findest Du schon den Unterschied. Besser wäre es allerdings, wenn man sich solche Gedanken macht, bevor man KFZ-Elektronik verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von FRank-GTI


Und ob und warum diese Firmen etwas machen/bezahlen entzieht sich mit 100tiger Sicherheit Kenntnissen der hier anwesenden. Da kann nur Mutmaßungen geäußert werden, Gewissheit besteht da aber sicher nicht. Bestes Beispiel der jetzige Skoda-Skandal...

Übrigens bin ich Dipl.-Ing Elektrotechnik und entwickle KFZ-Elektronik bei einer seriösen Firma. Diese Geräte tragen übrigens alle das e-Zeichen und das machen wir nicht weil wir zuviel Geld haben.

Zitat:

Besser wäre es allerdings, wenn man sich solche Gedanken macht, bevor man KFZ-Elektronik verkauft.

na warum machst du es denn nicht?

weißt du was? ich bin es leid, daß du immer versuchst (wobei die betonung auf versucht liegt) hier den wissenden raushängen zulassen. du hast bis jetzt auch nicht nur eine deiner thesen beweisen können, auch deine neue behauptung, was du von beruf du bist.
das du es nicht sein kannst (besser gesagt hoffentlich nicht bist) , wird für jedermann ersichtlich, der sich mit der matherie auskennt. allein hier in diesem beitrag hast du 2 themenbezogende schnitzer reingebracht - wenn du wirklich das bist, was

Weißt du was? Ich bin es leid, daß du immer versuchst (wobei die Betonung auf "versuchst" liegt), hier den Wissenden rauszuhängen zu lassen. Du hast bis jetzt auch nicht nur eine deiner Thesen beweisen können, auch deine neue Behauptung, was du von Beruf bist.
Das du kein "Dipl.-Ing Elektrotechnik und entwickle KFZ-Elektronik bei einer seriösen Firma" sein kannst (besser gesagt hoffentlich nicht wirklich bist) wird für jeden ersichtlich, der dies (so wie ich) es wirklich ist. Du hast allein hier in diesem Thread schon 2 fatale Schnitzer reingebracht. Was es ist, werde ich deswegen nciht sagen, weil es 1. sinnlos ist und du eh weitermachen würdest, und 2. du dadurch etwas lernen würdest, und das will ich nun wirklich nicht *g

für mich ist das hier beendet. bis zum nächsten mal *wink

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also, ich bin auch Dipl.-Ing. Elektrotechnik und sage: wen interessiert hier in diesem fall das e-zeichen? 😁
für sicherheitsrelevante teile ist solch eine prüfung sicherlich sinnvoll (sag ich mal so, auch wenn ich nicht weiß, was genau dahinter steckt). aber bei der anzeige für den ladedruck handelt es sich lediglich um ein popeliges LC-Display mit ein bißchen elektronik ringsrum. ich habe auch ein solch ähnliches als anzeige für meinen bordcomputer. was soll damit passieren? explodieren? die größte gefahr geht doch eh davon aus, wie der endverbraucher die sachen anschließt. und das kann das prüfzeichen nicht absichern. da sehe ich größere gefahren, wenn laien sich nen üppiges car-hifi-system einbauen und null ahnung von kabel- & sicherungsdimensionierung haben.
btw: der letzte TÜV-fuzzy hat sich mein display mit interesse angeschaut, wir haben auch über meinen bordcomputer gesprochen. um's e-zeichen ging's dabei aber nicht... 😁

gruß!

Zitat:

Original geschrieben von FRank-GTI


 

für mich ist das hier beendet. bis zum nächsten mal *wink

Ich glaub da gehen gerade jemandem die Argumente aus. Wenigstens wissen wir jetzt, dass Du Deine Kunden nicht mutwillig bescheißt, sondern aus Unwissenheit Teile verkaufst, die nicht im Kraftfahrzeug verwendet werden dürfen.

@RP-Fahrer: Das die Rennleitung sich nicht für das Prüfzeichen interessiert, hatte ich ja schon erwähnt. Verboten sind solche Geräte trotzdem.

o.k., wir können uns jetzt hier die ganze zeit unschöne sachen an den kopf werfen. oder es sein lassen.
folgendes: ich kann mir nicht vorstellen, daß man für diese anzeige ein e-zeichen braucht. bitte zeig uns doch irgend etwas, wo steht, daß das verboten ist. dann glauben wir es auch. ich habe halt so meine probleme damit. was wäre denn, wenn mir jemand z.b. meine antenne abknickt. ich hätte keinen empfang mehr. auf grund latenter faulheit würde ich mir ein stück draht nehmen und dies als antenne mißbrauchen (reicht hier in berlin 😁). ist das illegal, weil nicht e-geprüft? deswegen: was schriftliches überzeugt.

gruß!

Antenne braucht kein e-mark, da völlig passiv. Antenne mit Verstärkerfuß, wie z.B. beim Golf IV oder ein Antennenverstärker braucht das e-mark.

Eine LCD Anzeige ist ein aktives elektronisches Bauteil, das auch ein e-mark benötigt.

Hier eine Übersicht, was dieses e-Prüfzeichen (e-mark) benötigt:

Die Liste ist natürlich nur eine Sammlung von Beispielen. Da sind nicht alle denkbaren Teile aufgeführt.

"Turboladedruckanzeige" fehlt natürlich mal wieder 😁 😁 😁

Aber gleich auf der ersten Seite gibt es die "Anzeigeinstrumente elektrisch". Selbst die brauchen das e-mark, selbst dann wenn sie noch nichtmal eine LCD-Anzeige haben.

Jetzt kann ja jeder selber entscheiden, was er glauben möchte. Gibt übrigens im Netz sehr detaillierte Infos zu dem Thema, auch die Richtline im Originaltext.

o.k., du bist also ein mann der tat 😁

aber ich kann es mir so schwer vorstellen: gilt das wirklich auch für private basteleien am privat-pkw?? oder gilt diese liste für die hersteller, die mit ihren produkten geld verdienen? es ist nur so schwer vorstellbar!

gruß!

Leider gilt die Richtlinie für alle. Obwohl sie für den Golf II keinen Sinn macht.

Wenn man aber an solche Elektronikschiffe, wie den Audi A8 denkt, der unzählige Steuergeräte und hochfrequente Netzwerke besitzt, kann man sich schon vorstellen, dass dort eine kleine Bastelei enorme Auswirkungen auf das Bordnetz haben kann. Und außerdem denken ja die Politiker nicht an uns Bastler.

Hmm, jein!
Es gibt da folgendes Statement:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Ihr Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2002 erstmalig zugelassen wurde, dann ist der Anbau ohne weitere Prüfungen oder Nachweise zulässig.

Bei Erstzulassung nach dem o. a. Datum muss die Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 72/ 245/ EWG in der Fassung 95/ 54/ EG für die Anlage nachgewiesen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Bereich Unternehmensentwicklung"

Konkret ging es bei dieser Anfrage um eine Alarmanlage mit Funk-ZV, die kein E-Prüfzeichen hat. Ist also ein Wagen vor dem 1.10.2002 zugelassen (also wohl so ziemlich alle Golf2) müssen zusätzlich eingebaute elektrische/elektronische Geräte scheinbar kein e-Zeichen haben...

Das gilt aber nur für Fahrzeugteile, die auch vor dem 1. Oktober 2002 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden und dann aber mindestens eine CE-Kennzeichnung benötigen.

Das mit der CE-Kennzeichnung mag wohl so sein, die ist da auch drauf, aber daß das Ding bereits vor dem 1.10. 2002 in den Verkehr gebracht wurde wage ich zu bezweifeln...

Da beisst sich die Katze in den Schwanz, weil STVZO die Anwendung der Richtlinie auf alte KFZ tatsächlich einschränkt. Jedoch ist die Richtlinie auf alle zum Einbau in Fahrzeuge bestimmten Erzeugnissen anzuwenden, wenn diese nach dem 1. Oktober 2002 in Verkehr gebracht werden.

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