Digitalanzeige in Blau?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo, habe diese geile Anzeige gefunden, Wer hat sowas oder erfahrungen damit ?

31 Antworten

Hast du überhaupt nen Turbo oder G-Lader?

JA!! *freu

ich habe vorige woche mir einen gekauft und gestern angemeldet. Nun habe ich gehört das auf jeden fall eine ladedruckanzeige verbaut werden soll. Hat was mit dem erreichbaren ladedruck vom glader zu tun. Und da
habe ich durch zufall bei ebäh das gefunden.
Und ich finde das wesentlich besser als diese zeigerinstrumente bei denen ja kein wert richtig abgelesen werden kann. ein freund von mir hat sowas, gefällt mir gar nicht.

Du kannst deinen Ladedruck doch auch von deiner MFA anzeigen lassen!

Naja, dann kauf doch mal so ein eBay Teil, bau es ein und erzähl deine Erfahrungen! 😁

ne, das mit der mfa ist doch nichts richtiges, zeigt doch keinen höchstwert an, und während der fahrt auf den tacho zustarren in der hoffnung den richtigen höchstwert (wenn er überhaupt erkannt wird) zu sehen ist doch käse.
ausserdem ist doch der tacho schon 15 jahre alt. auf so alte elecktronik will ich mich da nicht verlassen wollen.

mal sehen, vielleicht hole ich es mit mit einem freund zusammen, so zum testen.

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Zitat aus der Versteigerung:

Zitat:

"Und nein, die Anzeige muß nicht vom TÜV eingetragen werden."

Natürlich, weil der TÜV die nicht eintragen darf.

Falls Du Dir das Teil ersteigerst, solltest Du wissen, dass das Teil nicht im Auto verbaut werden darf, da es kein e-Prüfzeichen besitzt.

Zugegeben interessiert sich die Rennleitung selten für dieses Prüfzeichen, aber illegal ist es trotzdem. Der Verkauf solcher Geräte ohne e-Prüfzeichen ist in Deutschland nicht zulässig.

Irgendwie ist ebay rechtsfreier Raum. 😠

Wusste auch noch nicht, dass sowas auch ein e-Zeichen haben muss ... 😰

Jegliche Elektronik, die du nachträglich in Dein Auto verbaust muss ein e-Prüfzeichen haben, auch z.B. dein Autoradio. Selbst Geräte, die nur in den Zigarettenzünder gesteckt werden, DVD-Player und Handyladekabel/Freisprecheinrichtungen.

wo steht denn sowas das ohne e-zeichen sowas nicht verkauft werden darf? also das glaube ich nicht.
e-zeichen ist doch nur für rückleuchten oder so gedacht?
hast du da irgenwie was dazu?

und wenn, wie du schon sagtest die polizei intressiert sich sicher nicht für sowas, da gibt es schlimmeres *grins

Steht alles in der EU-Richtlinie 72/245/EWG

Auf Deinen Scheinwerfern ist ein großes E, steht für ECE.

Für die Zulassung von Elektronik reicht das kleine e (auch mit der gleichen Länderziffer wie das große E)

mhm ... man lernt nie aus ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Reality


mhm ... man lernt nie aus ... 😁

man wird alt wie ne kuh, lernt aber immernoch dazu 😉

btw
ich würde mir die sache gut überlegen, wenn es schlimmkommt, kann es sein, dass deine be vom auto erlicht

Richtig Sinn macht dieses e-Prüfzeichen für alle modernen Autos, da ist die Gefahr, dass irgendwelche sicherheitrelevanten Steuergeräte gestört werden zu groß.

Bei älteren elektronischen Teilen im Golf könnte man, wenns bemängelt wird ja noch behaupten, dass es bereits seit 2001 eingebaut war, dann wäre es nämlich legal.

Ich finde es aber vor allem eine große Sauerei, wenn unseriöse Ebay-Händler einem vorgaukeln, dass ein Teil absolut legal und "TÜV-frei" sei und in Wirklichkeit erlöscht beim Einbau die BE. Vor allem haben diese Händler einen Preisvorteil gegenüber seriösen Firmen, weil die sich ja die Kosten für diese Prüfungen sparen. Die ehrlichen Firmen sind die Dummen.

also was hier wieder für ein Halbwissen und Schmarren von einigen, Gott sei Dank wenigen, verbreitet wird ist ja zu Kopfschütteln.

Natürlich ist es nicht verboten, Teile ohne E-Zeichen zu verkaufen.

wie schon in der dann doch mal richtigen Richtiline dargestelllt, brauch die Anzeige kein zulassungspflichtiges E-Zeichen, weil es kein festes (im Sinne von fahrzeugtechnisch relevantes) Bauteil ist, somit Zulassungsfrei. Die ist übrigends auch bei anderen Bauteilen wie Alarmanalagen etc so.

Und mit der Betriebserlaubnis an sich ist ja wohl ein Witz, diese besitzt kein richtiges getuntes Auto, da schon im Vorfeld durch diverse Änderungen sie verloren ging *g

Vielen Dank meninxv, daß du mich angeschrieben hast. So konnte wenigstens etwas richtig gestellt werden.

Hier geht es nicht um das E-Prüfzeichen, sondern um das e-Prüfzeichen.

In der Richtline geht es nicht um fest eingebaute Teile, sondern um jegliches Teil, was dazu gedacht ist, in einem KFZ in Betrieb genommen zu werden. Es fallen sogar alle Geräte für den Zigarettenanzünder darunter. Alle Leute mit einer mobilen KFZ-Freisprechanlange (nicht älter als drei Jahre) von einem seriösen Hersteller, z.B. Nokia oder Siemens werden dieses e-Zeichen auf diesem Gerät finden.

Diese Firmen würden diese Prüfung nicht bezahlen, wenn sie nicht notwendig wären.

Der Verkauf dieser Teile an sich ist nicht verboten. Sie aber für den Einbau in ein Fahrzeug zu bewerben und den Eindruck zu erwecken, sie seien legal ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

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