Dieses Jahr oder nächstes Jahr abholen?
Hallo erstmal an alle!
Ich kann mich nicht so recht entscheiden , ob ich meinen Touran dieses Jahr noch abhole ( Steuervorteile ) , oder ob ich ihn erst Anfang Januar abhole ( im Brief steht dann BJ 2005 ) ?
Wie würdet Ihr entscheiden?
Ich kann es zwar kaum noch erwarten meinen Touran abzuholen , aber ich bin mir nicht ganz sicher was besser ist , Steuervorteile oder das im Brief steht BJ 2005 , da wenn ich ihn mal weiter verkaufen will schaun die meisten ja nur nach BJ , und es interressiert kaum einen ob Ende oder Anfang des Bj .
Gruß Jan
16 Antworten
Das BJ ist auch im nächsten Jahr noch 05.
Hier geht es mehr um die Frage des Datums der Erstzulassung, die wäre dann in 06.
Ob sich das wirklich auswirkt, ist eine andere Frage.
Sicher ist dann der Verlust der Steuerbefreiung beim Diesel.
Grüße
drgg
Meiner Meinung nach macht das beim (zumindest bei meinem) Wiederverkauf nicht viel aus. Die meisten geben ja z.B. 12/04 oder 01/05 an (also mit Monat). Das Alter ist ja mehr oder weniger das gleiche. Ich würde das Fahrzeug noch im Dezember zulassen. Beim 1.9 TDI sparst du z.B. 293 Euro, die du theoretisch noch über die Nutzungsdauer verzinsen müßtest. So müßtest du beispielsweise nach 6 Jahren knapp 400 Euro mehr bei einem Verkauf rausholen. Nach 6 Jahren kostet ein Touran, der einen Listenneupreis von beispielsweise 27.000 Euro hat, wahrscheinlich ca. 12.000 Euro. Um den nicht in Anspruch genommenen Steuervorteil zu kompensieren, müßte ich dann also mindestens 12.400 Euro einnehmen. Tja, und ob das wirklich der Fall ist? Ich glaube nicht...
Gruß,
Carsten
hallo!
unser 2.0 tdi wurde im oktober bestellt und seit 13.12. steht er nun bei unserem vw-händler. wir haben uns entschlossen ihn erst am 4.1.2005 anzumelden damit im zulassungsschein "erstzulassung 2005" steht. bin aus österreich und da gibt es die begünstigung eh nicht, von da her viel die entscheidung nicht so schwer. natürlich hätte ich meinen touran schon gern in den fingern aber jetzt hab ich schon soviele wochen gewartet, da spielen ein paar tage auch keine rolle mehr.
bez. wiederverkauf vs. anmeldedatum:
mein händler hat mir gesagt dass immer 6 monate pauschal bewertet werden. also zulassungen von jänner bis juni werden gleich bewertet und zulassungen von juli bis dezember ebenfalls. d.h. es macht schon einen (kleinen) unterschied im wiederverkaufspreis ob man 12/2004 oder erst 01/2005 die zulassung ausstellt.
Ähnliche Themen
@oestmarkus
In deinem Fall macht eine Zulassung in 2005 natürlich Sinn. In Deutschland werden die Fahrzeuge kontinuierlich mit allen Einflussfaktoren bewertet (von DAT und Schwacke) und nicht pauschal zeitraumbezogen.
Ich würd' ihn jetzt zulassen!
Nicht nur wegen der Steurersparnis, sondern der Spaß beginnt jetzt und nicht erst im Januar.
Und wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufen würde, wäre ich nicht bereit auch nur eine Euro mehr zu bezahlen, nur weil der Wagen Anfang Januar und nicht Ende Dezember zugelassen wurde.
Fröhlich Weihnachten!
🙂 Wespe (123)
Also ich würde keinen Tag länger warten und ich denke der Touri will auch endlich auf die Straße ;-)
Steuern hin oder heuer, Baujahr hin oder her. Lass ihn nicht warten. Wenn er könnte würde er trapeln bis es endlich losgeht.
Gruß 24Online
Also ich würde ihn definitiv erst in 05 zulassen. Bereits heute schon läuft ein Großteil der Verkäufe von Gebrauchtwagen über das Internet. Bei Mobile oder Autoscout gibt man ein, ab welchem Baujahr man kaufen will. Datum 01/05 erscheint dann eben unter Baujahr 05 und das macht sicher mehr als 400 EUR aus, da der Interessentenkreis dann einfach größer ist. Meinen Touran (2,0 TDI HL schwarzmetallic, Leder, Navi usw) habe ich vor einigen Wochen bestellt und wegen Urlaub usw. werde ich ihn erst Anfang März abholen.
Zitat:
Original geschrieben von Kapstadt
Also ich würde ihn definitiv erst in 05 zulassen. Bereits heute schon läuft ein Großteil der Verkäufe von Gebrauchtwagen über das Internet. Bei Mobile oder Autoscout gibt man ein, ab welchem Baujahr man kaufen will. Datum 01/05 erscheint dann eben unter Baujahr 05 und das macht sicher mehr als 400 EUR aus, da der Interessentenkreis dann einfach größer ist. Meinen Touran (2,0 TDI HL schwarzmetallic, Leder, Navi usw) habe ich vor einigen Wochen bestellt und wegen Urlaub usw. werde ich ihn erst Anfang März abholen.
Dann inseriere ich das Fahrzeug halt doppelt und auch in der Kategorie mit EZ 01/05 und weise in dem Anzeigentext ausdrücklich darauf hin, daß das Fahrzeug beispielsweise am 30.12.04 (nur) zugelassen worden ist (und somit im Dezember noch gar nicht gefahren worden ist).
Beispiel: Erstzulassung am 30.12.04. Abholung in Wolfsburg (oder beim Händler) am 03.01.05. Somit ist das Problem so gut wie gelöst und man erhält die Steuerbefreiung.
Jeder normale Mensch, der ein Fahrzeug gebraucht kauft, geht nach dem genauen Alter des Fahrzeuges (aktuelles [Monats-]Datum - [Monats-]Datum der Zulassung). Genauso macht man auch einen Unterschied, ob ein Fahrzeug beispielsweise im März oder im November eines Jahres zugelassen worden ist.
@Carsten 1978
Seien wir doch mal ehrlich !
Angenommen Du hast 2 identische (gebrauchte) Touri's, beide sollen noch 20.000? kosten.
Für welchen bist Du eher bereit dein Geld dafür hinzulegen?
EZ:12/03 oder EZ:1/04
Selbst wenn der (EZ:1/04) 20.300? kosten würde, käme es mir auf die 300? nicht an, und würde mich für diesen entscheiden.
Weil, :In 6-7 oder 8Jahren keinen "normalen Menschen" mehr der Monat der EZ (beim privaten Gebrauchtwagen kauf) interisiert.
Mein Tip hierzu: Gehe zu www.autobild.de und dann auf "BEWERTUNGEN", oder besorge Dir das "Schwacke-Buch" (im Bahnhof ect.) und lerne.
gruß
frau.trixi
PS: Oder "Ich" und alle anderen "Autoverkäufer" (die auch meiner Meinung waren) sind halt doch alle " unormale Menschen" !!!
@frau.trixi
Zu deinem ersten Beispiel: Es ist immer eine Sache, wie du dein Produkt verkauftst (Modelljahr 2005, EZ 30.12.04, Inbetriebnahme 01/2005). Dein Beispiel erst mit 20000 Euro und dann mit 6-7 oder 8 Jahren ist ja sehr praxisnah *g*. Ein Touran (wie in meinem Beispiel) hat nach 6 Jahren einen Restwert von ca. 12.000 Euro, nach 7 Jahren ca. 10.600 Euro. Nach 7 Jahren machen die von mir genannten 400 Euro (und nicht 300 Euro wie in deinem Beispiel - du mußt bei den Mehrausgaben (in n0) die Kapitalkosten berücksichtigen (bei 7 Jahren ND sind die Kapitalkosten auch noch etwas höher als 400 Euro). So, wenn du nun in 7 Jahren 2 gleiche Autos kaufen kannst (Unteschied: 3 Tage Zulassung auf dem Papier), der eine kosten 10.600 Euro und der andere 11.000 Euro, welches Auto nimmst du? Und glaube mir, die Käufer schauen bzgl. Autobild (ja danke, der ist sehr gut *g*) möchte ich nicht kommentieren. An deinem post scriptum habe ich gemerkt, daß du meine Aussage in dem vorherigen Beitrag überhaupt nicht richtig verstanden hast.
Noch ein Beispiel, das meinem Beispiel sehr nahe kommt:
Sharan 1.9 TDI 110 PS, BJ 12/1997 Trendline, 120.000 km,
NEUPREIS 26.700 EURO, Händlerverkaufspreis: 10.600 Euro
Sharan 1.9 TDI 110 PS, BJ 01/1998 Trendline, 120.000 km,
NEUPREIS 26.700 EURO, Händlerverkaufspreis: 10.850 Euro
Unterschied hier von 250 Euro, ohne Berücksichtigung des Tagesdatums.
Quelle: www.adac.de, Gebrauchtfahrzeugbewertung für Mitglieder
"Dann inseriere ich das Fahrzeug halt doppelt und auch in der Kategorie mit EZ 01/05 und weise in dem Anzeigentext ausdrücklich darauf hin, daß das Fahrzeug beispielsweise am 30.12.04 (nur) zugelassen worden ist (und somit im Dezember noch gar nicht gefahren worden ist)."
Wenn ich als Suchdatum bei mobile 2004 eingebe und ein Wagen weist 01/04 aus, im Text steht dann jedoch EZ 12/03 würde ich mich über den Inserent irgendwie ärgern. Denke das geht vielen Interessenten dann so. Aber mag schon sein, daß ein Händler nach einer genauen Liste das ganze monatsweise errechnet. Die meisten verkaufen ihr Auto wegen des besseren Preises aber nunmal im Internet selbst.
Zitat:
Original geschrieben von Kapstadt
Wenn ich als Suchdatum bei mobile 2004 eingebe und ein Wagen weist 01/04 aus, im Text steht dann jedoch EZ 12/03 würde ich mich über den Inserent irgendwie ärgern. Denke das geht vielen Interessenten dann so. Aber mag schon sein, daß ein Händler nach einer genauen Liste das ganze monatsweise errechnet. Die meisten verkaufen ihr Auto wegen des besseren Preises aber nunmal im Internet selbst.
Nicht wenn du ausdrücklich im Anzeigentext darauf hinweist. Zumal das Fahrzeug wie in meinem Beispiel ja auch erst in 2005 in Betrieb genommen wird. Daher ist die Kategorienwahl nicht abwägig. Und wer sich trotzdem ärgert soll ganz einfach wegbleiben.
zum Thema Internet:
Meiner Meinung nach werden 1/3 der Gebrauchtwagen im Internet verkauft und 2/3 durch klassische Werbung
in Anzeigenblättern oder Tageszeitungen
PS: zum Thema "richtige" Kategorienwahl empfehle ich dir mal bei Ebay (z.B. Notebooks) reinzuschauen.