Dieselupdate A6 11.2008
Hallo bin hier Neu
Mein Sohn fährt einen A 6 2.0 TDI und war damit zum Uptaten der Software beim A Händler. Nach dem Uptdate ist er im Notlaufbetrieb gerade noch nach Hause gekommen und am nächsten Tag wieder in die Werkstatt. Man erklärte es wäre die falsche Software aufgspielt worden und es wurde nochmal Upgedatet. Zwei Tage später ist er auf der Autobahn liegengeblieben . Der Motor ging einfach aus ohne eine Meldung. ADAC konnte keinen Fehler auslesen, weil das Steuergerät nicht antwortete und der Wagen wurde in die Audi Werkstatt geschleppt. sie stellten fest die Kraftsofförderpumpe fü 800 € sei defekt. Die Pumpe wurde in der Werkstatt, wo das Auto immer zur Inspektion war, erneuert mit dem Ergebnis, Auto läuft nicht. Also zurück zu Audi, dann war auf enmal die Hochdruckpummpe und die Injektoren angeblich defekt und das hätte alles nichts mit dem Update zu tun, die Reparatur übersteigt den Zeitwert des Autos und Audi gibt nur bis 260 000 Tausen KM Kulanz. Jetzt steht das Auto auf unserem Grundstück und ist kaputt und Audi wäscht die Hände in Unschuld !
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Hallo bin hier Neu
Mein Sohn fährt einen A 6 2.0 TDI und war damit zum Uptaten der Software beim A Händler. Nach dem Uptdate ist er im Notlaufbetrieb gerade noch nach Hause gekommen und am nächsten Tag wieder in die Werkstatt. Man erklärte es wäre die falsche Software aufgspielt worden und es wurde nochmal Upgedatet. Zwei Tage später ist er auf der Autobahn liegengeblieben . Der Motor ging einfach aus ohne eine Meldung. ADAC konnte keinen Fehler auslesen, weil das Steuergerät nicht antwortete und der Wagen wurde in die Audi Werkstatt geschleppt. sie stellten fest die Kraftsofförderpumpe fü 800 € sei defekt. Die Pumpe wurde in der Werkstatt, wo das Auto immer zur Inspektion war, erneuert mit dem Ergebnis, Auto läuft nicht. Also zurück zu Audi, dann war auf enmal die Hochdruckpummpe und die Injektoren angeblich defekt und das hätte alles nichts mit dem Update zu tun, die Reparatur übersteigt den Zeitwert des Autos und Audi gibt nur bis 260 000 Tausen KM Kulanz. Jetzt steht das Auto auf unserem Grundstück und ist kaputt und Audi wäscht die Hände in Unschuld !
25 Antworten
Moin!
1. Und was möchtest du sagen? Eventuell sind auch nur Defekte zufällig zeitlich mit dem Update zusammen gefallen.
2. Wenn es sich um einen A6 von 2008 handelt, bist du im falschen Forum, dann handelt es sich um einen 4F.
Thread wurde ins 4F-Forum verschoben.
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
Das ist natürlich echt übel. Was hat der Wagen denn nun gelaufen?
Hat der Wagen denn schon vor dem Update irgend welche Anzeichen von Problemen gezeigt ? So das es wirklich nur ein Zufall ist, das die Probleme gerade jetzt auftreten.
Wenn nicht , dann sehe ich aus meiner Sicht eh nur 3 Möglichkeiten.
1. Audi anschreiben, den Sachverhalt schildern und eine Kostenlose Beseitigung der Mängel verlangen wegen dem vermeintlich Fehlerhaften Update (Falsche Software-dadurch bedingt Motorseitige Änderung in der Steuerung)
Notfalls klagen (Rechtschutz)
2. Gutachten anfertigen lassen, mit der Hoffnung das man einen WerkstattPfusch nachweisen kann - dann klagen.
3. Akzeptieren das die neuen Fehler nichts mit dem Software-Update zu tun haben - Prüfen und Teile auswechseln lassen , oder KFZ Defekt verkaufen oder Abwracken lassen und neues kaufen.
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Zitat:
die Reparatur übersteigt den Zeitwert des Autos und Audi gibt nur bis 260 000 Tausen KM Kulanz. Jetzt steht das Auto auf unserem Grundstück und ist kaputt und Audi wäscht die Hände in Unschuld !
nur bis 260tkm? Dann geh ich mal davon aus, dass der kleine 2.0TDI bereits darüber liegt und somit für diesen Motor schon eine beachtliche Laufleistung erbracht hat. Hier wird wohl schon das Update mit ein Grund für den Tod sein, denn wenn ein Motor so lange läuft, ist er eben genau auf diese Umgebungsbedienungen eingelaufen und wenn sich hier etwas ändert, kann das auch in die Hose gehen.
Ich hätte mir hier auch nie und nimmer das Update aufspielen lassen. Noch ist das bei den meisten Fahrzeugen kein Pflichtupdate. Ich hab beim A1 der Frau darauf verzichtet und das bei Audi unterschrieben. Erst wenn das Kraftfahrt Bundesamt die Zulassung wegen fehlendem Update entzieht, ist es verpflichtend, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Der TÜV wird auch nichts dazu sagen, warum auch, das Fahrzeug erfüllt ja alles was es soll. Der A1 hat ohne Probleme TÜV bekommen und der Prüfer wusste Bescheid.
Zitat:
@Oldigold schrieb am 22. September 2017 um 10:16:12 Uhr:
.......in die Audi Werkstatt geschleppt. sie stellten fest die Kraftsofförderpumpe fü 800 € sei defekt. Die Pumpe wurde in der Werkstatt, wo das Auto immer zur Inspektion war, erneuert mit dem Ergebnis, Auto läuft nicht. Also zurück zu Audi....
Vergiss es....
Ich will wirklich nicht unhöflich sein, aber wenn die Hoffnung auf Kulanzansprüchen beruhen sollte, hoffst du vergebens. Das Auto in einer anderen als Audi-Werkstatt warten zu lassen, und nur dann - wenn es vermeintlich etwas zu beklagen gibt - wieder im Audi-Haus aufzutauchen, das ist zuviel verlangt.
Auch das noch: Dass dieses Update innerhalb von wenigen Tagen Komponenten wie Pumpen oder Injektoren schrottet, gehört sicher in den Bereich der Legendenbildung.
Vielleicht läßt sich die Diesel-Abwrackprämie noch nutzen, das wäre ein Ausweg.
Grüße, lippe1audi
Diesel-Abwrack-Prämien gibts nur bis Euro4. Der Wagen des TE wird Euro5 haben, oder?
Der User "SoulBS" vermutete den als Bj. 2008. Dann könnte es noch ein Euro4 sein.
Noch eine Vermutung: Der TE wird sich nicht mehr melden.
grüße, lippe1audi
BJ 11.2008 ist ein Euro5, EZ 11.2008 ist bzgl. Schadstoffnorm nicht eindeutig zuzuordnen.
Zitat:
@Toshy schrieb am 23. September 2017 um 11:27:43 Uhr:
BJ 11.2008 ist ein Euro5, EZ 11.2008 ist bzgl. Schadstoffnorm nicht eindeutig zuzuordnen.
Genau so sehe ich das auch. Ab BJ 11/2008 = FL
Ich sehe eine winzige Chance nur darin, unabhängig der Laufleistung, das der Freundliche (ich hoffe Belegbar) erst ein falsches Update eingespielt hatte und das wurde ja eine Gewisse Zeit auch gefahren, als Übeltäter entlarvt werden könnte und für die Folgeschäden verantwortlich ist. Darauf würden sich meine Punkte 1 und 2 (siehe oben) begründen. Einen Versuch ist es meiner Ansicht wert.
Abgesehen davon hätte ich bei der LL auch nicht geupdatet.
Zitat:
@Oldigold schrieb am 22. September 2017 um 10:16:12 Uhr:
.....zum Uptaten der Software beim A Händler. Nach dem Uptdate ist er im Notlaufbetrieb gerade noch nach Hause gekommen und am nächsten Tag wieder in die Werkstatt. Man erklärte es wäre die falsche Software aufgspielt worden und es wurde nochmal Upgedatet. Zwei Tage später ist er auf der Autobahn liegengeblieben
Unabhängig von der Laufleistung?
Wie soll das gehen? Was für eine Art von Horror-Wirkung innerhalb von 2 Tagen soll das sein?
"Ein Versuch wäre es wert". Klar kann man irgendwas versuchen, wenn der Versuch aber etwas Weitergehendes als das einfache Vorsprechen sein soll, wenn man etwa an das Beschreiten des Klageweges denken könnte, glaube ich nicht, dass eine Rechtsschutzversicherung dafür Deckung geben wird. Wie soll ein normaler Gutachter in der Lage sein, die Wirkung einer solch komplexen Software zu bewerten? Und wenn man tatsächlich einen finden sollte, der glaubt, sich eine unterstützende Meinung leisten zu können, hätte man die juristische Phalanx des VW-Konzerns gegen sich. Das wird keine Rechtsschutzversicherung mitmachen.
Ich bin kein Motorfachmann, aber an zerstörende Wirkung auf vielleicht 30 Kilometern Wegstrecke glaube ich nicht.
Grüße, lippe1audi
Wie ich oben schon geschrieben habe, wenn ein 2.0TDI Motor bei dem, wir mal von mehr als 260tkm ausgehen plötzlich anders geregelt wird (ob mit oder ohne richtige SW auf den STG), dann hat das auf alle Fälle mal Auswirkungen. Das ist genau so, wie wenn ich einem 100 jährigen sage, er darf nur noch rückwärts laufen. Das geht schon, aber der wird früher oder später ganz schöne Schmerzen haben. Deshalb hätte ich dem Motor auch nie und nimmer ein Update verpassen lassen.
Zitat:
@lippe1audi schrieb am 23. September 2017 um 16:12:45 Uhr:
Ich bin kein Motorfachmann,
🙂
Zitat:
aber an zerstörende Wirkung auf vielleicht 30 Kilometern Wegstrecke glaube ich nicht.
Siehe erster Satzteil 🙂
Selbst wenn der Schaden bei einem Motor mit 20.000km nicht aufgetreten wäre, wenn er einige Zeit mit der falschen SW betrieben wird, reicht es doch, dass die SW vielleicht etwas damit zu tun hat. Wenn es aufgrund von altersbedingtem Verschleiß ein Verträglichkeitsproblem mit geänderten Betriebsparametern der Pumpen oder Injektoren gibt, ist trotzdem die SW dafür verantwortlich! Zumindest wir beide wissen ja nicht, was genau die SW anders macht als die richtige 😉 Es sollte nicht allzu schwer sein, Sachkundige zu finden, die das überblicken können. Es ist kein Hexenwerk.
Zitat:
@lippe1audi schrieb am 23. September 2017 um 16:12:45 Uhr:
Zitat:
Und wenn man tatsächlich einen finden sollte, der glaubt, sich eine unterstützende Meinung leisten zu können, hätte man die juristische Phalanx des VW-Konzerns gegen sich. Das wird keine Rechtsschutzversicherung mitmachen.
Meiner Meinung nach wird Audi/VW sich Hüten und hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Entweder sie sind sich sicher das die Software auf keinen Fall was damit zu tun hat (das Glaube ich pers. nicht) dann lassen sie dich auflaufen, oder sie werden eine Lösung mit dir finden ., sollte da was dran sein.
Das ganze Prozedere um den Softwareupdate steht in der Öffentlichkeit eh schon in keinem guten Licht dar, das der Verschleiß vieler Bauteile damit noch verstärkt wird ist doch schon bekannt. Das noch dazu eine falsche Software eingespielt wurde (vergleichbar mit einen Herzpatienten der statt einen Blutverdünner ein Dickmacher gespritzt bekommt) da ehe ich durchaus eine Chance hier wenigsten eine Beteiligung am Schaden zu bekommen, und das unabhängig vom Alter und Kilometerstand. Ich persönlich kenne 2 Fälle wo der Rechtschutz eingetreten ist bei dem Dieselskandal und da ging es auch um die Softwaremanipulation. Nicht ganz vergleichbar aber ähnlich.