Dieselskandal Klage gegen MB
Ich Klage zur Zeit wegen des Dieselskandal gegen MB.
Mein Rechtsschutz macht da allerdings noch Probleme.
Hat schon jemand gegen MB geklagt u welche Erfahrungen gibt es.
Beste Antwort im Thema
Nicht unbedingt ein 204er-Thema...
Frag doch mal im "Aktuelles Thema" Forum, da wirst Du vielleicht mehr Resonanz bekommen, denn geschädigt sind auch andere Besitzer als nur von 204er.
74 Antworten
Schadensersatz wäre mal ein guter Anfang.
Vielleicht mit einer Prise Betrug dazu, aber das sollen Anwälte bzw. Gerichte klären 😉
Auf Betrug kann man niemand verklagen. Schadenersatz ist natürlich eine Möglichkeit, aber hier muss man erstens schon klar aussagen worin der individuell erlittene Schaden liegt und zweitens diesen auch begründet von der Höhe her beziffern.
Das muss man dann schon vernünftig darstellen und das ist oft wahrscheinlich nicht wirklich einfach.
Aha, Betrug ist straffrei, kann nicht angezeigt werden oder wie soll man deine Aussage jetzt verstehen?
Natürlich ist es schwer den individuellen Schaden zu ermitteln. In anderen Ländern, wie z.B. in den USA ist das ja scheinbar einfacher, oder die Gerichte hängen nicht am Tropf der Automobilindustrie, was wissen wir schon.
Dass ein Schaden eingetreten ist, steht ja glaube ich nicht zur Debatte.
Man braucht sich ja nur mal das Diesel <-> Benziner Preisgefüge vor 6 Jahren und heute auf dem Gebrauchtmarkt anschauen.
Diesen Schaden festzustellen wäre dann eben die Sache von Gerichten, aber die scheinen da nicht sehr ambitioniert zu sein. Ist ja bei VW schon nichts raus gekommen und da war es ja schlichtweg Betrug (oder kennst du ein passenderes Wort was da getrieben wurde?) mit damit verbundendem Schaden.
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Recht haben und Recht bekommen, sind halt immer noch zwei verschiedene Geschichten in diesem unserem Lande.
Zitat:
Dass ein Schaden eingetreten ist, steht ja glaube ich nicht zur Debatte.
Man braucht sich ja nur mal das Diesel <-> Benziner Preisgefüge vor 6 Jahren und heute auf dem Gebrauchtmarkt anschauen.
Nein, da ist kein Schaden eingetreten. Erst beim Verkauf.
Oder soll ich heute jemanden verklagen, weil meine Erdgasheizung möglicherweise 2026 nicht mehr nutzbar ist.
Ist der Schaden in dem Moment aufgetreten, als du mit deiner Stoßstange gegen die Wand gefahren bist, oder erst in dem Moment, wo du es für Geld hast richten lassen?
Wenn du dein Auto mit eingedellter Stoßstange verkaufst, akzeptierst du keine Wertminderung weil der Schaden ja noch nicht eingetreten ist?
Das was du meinst mit "erst bei Verkauf" nennt sich im Recht dann Realisationsprinzip, bedeutet, der Gewinn darf erst angesetzt werden wenn er tatsächlich realisiert ist.
Bei Verlusten ist es genau anders herum, die müssen angesetzt werden sobald davon auszugehen ist dass ein Schaden eintritt.
Vielleicht verkaufen manche (oder auch viele, darunter auch ich) nicht, weil sonst ein Schaden von mehreren tausend € eintreten würde. Diesen Schaden zu beziffern und Schadensersatz geltend zu machen wäre halt eben die Zuständigkeit von den Gerichten. (wie es ja z.B. in den USA anscheinend noch funktioniert)
Also sollte jemand, der seinen Autos immer "auffährt" einen Schadenersatz wegen Wertminderung von MB erhalten? Obwohl das Ding zum Schluss in die Schrottpresse geht?
Wieviel sollen es denn sein in so einem Fall?
Ich weiß es nicht, ich bin kein Richter oder Rechtsanwalt.
Und auch da klärt es nicht eine Person allein.
Aber schade dass du nicht auf die anderen Sichtweisen eingehst, ich habe ja versucht es dir mit einem anderen Beispiel nahe zu bringen.
Eventuell wird ein durchschnittlicher Schaden ermittelt und an die betroffenen Kunden ausbezahlt?
Hat einer sein Auto "zu früh" verkauft, hat er nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen, hält einer den Wagen bis zum Schluss, hat er eben einen "Gewinn" gemacht - oder wurde halt eben entschädigt, weil er das Auto bis zum bitteren Ende fahren musste, obwohl er/sie vielleicht gerne ein anderes Auto gehabt hätte.
Wie gesagt, es gibt Länder, in denen wird eher mal "pro-Endverbraucher" entschieden. Bei uns halt nicht.
Sag mal, warst du nicht der, der eine handvoll Mercedes-Aktien hat und auch schon in anderen Threads sehr pro-Mercedes unterwegs ist?
Hast du Angst um den Aktienkurs? 😉
Aber keine Bange, Politik und Gerichte sind auf "deiner" Seite.
Der dumme Endverbraucher geht leer aus, das kann ich dir versprechen.
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 25. Mai 2021 um 15:05:13 Uhr:
Aha, Betrug ist straffrei, kann nicht angezeigt werden oder wie soll man deine Aussage jetzt verstehen?
Betrug ist eine Straftat, hier soll Daimler im Rahmen des Zivilrechts verklagt werden. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Baustellen. Natürlich kannst du jemand wegen Betruges anzeigen (aber nicht verklagen). Ob der dann vor Gericht kommt, das entscheidet der Staatsanwalt.
Zivilrechtlich kannst du aber entscheiden, ob die Daimler vor den Kadi zerrst. Das nennt man dann verklagen.
Und natürlich kannst du auf einen Wertverlust aufgrund der nicht gesetzeskonformen Software klagen. Hier müsstest du einen passenden Vergleich anstreben, also z.B. mit einem vergleichbaren Diesel mit gesetzeskonformer Software. Der 3er BMW (320d) wäre meines Wissens nach so einer. Wenn du nun zwischen 3er und C-Klasse einen entsprechenden anderen Wertverlust belegen kannst, dann hast du auch gute Chancen. Aber genau solch einen individuellen Schaden musst du nachweisen. Das wird nicht ganz einfach werden, einfach deshalb weil faktisch eben kein echter Schaden entstanden ist (und auch kein erhöhter Wertverlust).
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 25. Mai 2021 um 15:54:27 Uhr:
[...] Aber genau solch einen individuellen Schaden musst du nachweisen. Das wird nicht ganz einfach werden, einfach deshalb weil faktisch eben kein echter Schaden entstanden ist (und auch kein erhöhter Wertverlust).
Doch, ein erhöhter Wertverlust besteht.
Ob der jetzt durch schummelnde Hersteller hervorgerufen wurde oder durch unsere Politik, deren Ansichten sich in den letzten Jahren um 180° gedreht haben, oder beides, ist natürlich die Frage.
Jeder der den Automarkt ein bisschen im Auge hat (und das länger als die letzten paar Monate) wird dir das bestätigen, dass die Preise für gebrauchte Diesel, speziell Euro 5, im Keller sind.
Natürlich muss das "bewiesen" werden, aber wie gesagt, das ist nicht die Aufgabe vom Endverbraucher.
Die Aktien sind inzwischen verkauft, Pandemien sind gute Gelegenheiten zum Geld verdienen😉
Bin also unbefangen. Mag aber keine Schaden sehen, solange ein Auto weiter gefahren wird. Das ist allgemeines Lebensrisiko für mich.
Aber natürlich bin ich für eine Entschädigung, wenn jemand sein Auto verkauft und nachweislich bedeutend weniger Geld bekommt, als es ohne die Aktivitäten von MB, etc. gewesen wären. Aber halt nicht in dieser Pauschalität.
Zumal ich im Gegensatz zu den Gerichten auch bei der Restwertminderung mehr ansetzen würde.
Und der End-Verbraucher ist in vielen Ländern derselbe wie der Hersteller. Aber der deutsche scheut ja die Börse🙄
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 25. Mai 2021 um 16:00:06 Uhr:
Natürlich muss das "bewiesen" werden, aber wie gesagt, das ist nicht die Aufgabe vom Endverbraucher.
Natürlich ist es das. Der der klagt und Schadenersatz will, der ist in der Beweispflicht.
Und dass die Politik mit ihrer Haltung, dass allgemein Euro 5 Diesel zu dreckig sind und nicht mehr überall rein dürfen (wie seinerzeit bei den Feinstaubzonen) hat nichts mit der Frage nach gesetzeskonformer Software zu tun. Denn es trifft, wie gesagt, gesetzeskonforme Fahrzeuge ja ganz genauso. Daher wirst du Schiffbruch erleiden wenn du meinst, dass du den Schaden der einen Geschichte, von einem Dritten wieder bekommst.
Was soll diese endlose Diskussion, die Hersteller haben den Verbraucher schamlos wiederholt betrogen und müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Na, dann hoffen wir, dass du nicht nur Recht bekommst, sondern auch etwas davon hast, und nicht nur der Anwalt. Lass uns bitte teilhaben, wenn das Urteil gesprochen ist, gerne auch mit Aktenzeichen.