Dieselskandal Entschädigung?

Mercedes C-Klasse W205

Kennt jemand die Verbraucherhilfe 24.de , die wollen für mich eine Entschädigung für meine C 220d BJ 2015 erklagen.
Hat schon irgendjemand Erfolg mit klagen im Dieselskandal gehabt oder Erfahrung mit der
Verbraucherhilfe?
freundliche Grüße
Eckhard

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Und Schadenersatz 32t€ ???? Woher kommt eine solche Zahl?

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Zitat:

@ecki32 schrieb am 20. Oktober 2020 um 16:42:25 Uhr:


Verbraucherhilfe 24.de will für mich klagen, die 16000 Euro hat mir eim Mercedeshändler geboten. Ich habe den Wagen 2016 bei einen freien Händler für 36000 Euro gekauft und habe jetzt 65000 auf der Uhr.
Mir geht es mehr um Verbraucherhilfe 24.de, sind die vertrauenswürdig?

Hier werden jetzt aber verschiedene Dinge in einen Topf geworfen.
Der Inzahlungnahmepreis von dem Händler ist aus meiner Sicht korrekt,
der schlägt da etwa 5T€ drauf und verkauft den wieder oder geht über eine Börse
zu einem günstigeren Preis.

Der andere Part ist eine Entschädigung wegen was auch immer...
Ich kenne diesen Verbraucherschutzverein nicht, aber derartige utopische
Entschädigungen gibt es nicht, es wird immer die Nutzung des Fahrzeuges
gegengerechnet, deswegen hat VW ja auch versucht, alles so lange
wie möglich hinauszuzögern.

Wenn Dir der Wertverlust Deines Fahrzeuges bei der Inzahlungnahme
zu hoch erscheint und Du ansonsten keine Probleme mit dem Auto hast,
würde ich den einfach weiterfahren.

Warum nimmst nicht einen auf das Thema spezialisierten Anwalt, der schon gegen VW Erfolg hatte?
Die sind im Thema und du hast eine Kanzlei als Ansprechpartner?
Die Verbraucherhilfe vermittelt doch nur oder?
Warum den Umweg nehmen?
Wie reden hier ja nicht von 200€ Streitwert...

Hat denn schon einer Gewinnbringend geklagt?
Ich habe auf eine Werbeanzeige geantwortet, dachte kann man mal probieren, kann ja nicht viel bei verlieren.Habe keinen Vetrag oder ähnliches abeschlossen.

Was istdenn gewinnbringend in dem Zusammenhang? Mehr als Kaufpreis? Dann wäre erst ein Gewinn erzielt.
Das wird niemand erzielen.

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Ja es gibt gegen Benz die ersten Urteile, aber bei VW hat es ja auch lange gedauert...

Zitat:

@ecki32 schrieb am 20. Oktober 2020 um 20:15:52 Uhr:


Hat denn schon einer Gewinnbringend geklagt?
Ich habe auf eine Werbeanzeige geantwortet, dachte kann man mal probieren, kann ja nicht viel bei verlieren.Habe keinen Vetrag oder ähnliches abeschlossen.

Du willst doch kein Gewinn aus der Sache schlagen?

Dachte ich mir.... mal versuchen ob man da etwas Kohle anziehen kann, darum geht’s.

Na logisch gehts um Kohle machen.

Was ist daran verwerflich wenn er sich sein Geld wieder holen will?

Zitat:

@Amy1234 schrieb am 21. Oktober 2020 um 09:51:56 Uhr:


Was ist daran verwerflich wenn er sich sein Geld wieder holen will?

Es geht darum das man aus dieser Sache einen Gewinn machen möchte.

Und wenn er einfach nur sein Geld im Austausch gegen das Auto wieder haben möchte?
Daran finde ich nichts falsch.

Zitat:

@Amy1234 schrieb am 21. Oktober 2020 um 10:08:22 Uhr:


Und wenn er einfach nur sein Geld im Austausch gegen das Auto wieder haben möchte?
Daran finde ich nichts falsch.

Ja natürlich. Aber wenn mein Wille bzw. die Sehnsucht danach so Groß zu sein scheint ist man einer der ersten der über einen Fachanwalt klagt. Und nicht über komische Internetseiten......

Aber das ist einfach eine Grundsatzdiskussion.

Fachanwalt muss auch nicht sein :-)

Entschädigung vs. Gewinnabsicht.
Passt irgendwie nicht.

Aus welchem Grund besteht ein Anspruch auf Entschädigung ?
Welcher Schaden ist entstanden ?

Auto zurück abzüglich Nutzung ist kein Gewinn sondern nur gerecht...

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