Diesel-Fahrverbot in HH: 272 profitieren - andere leiden

Zitat "Es soll frischere Luft für die Anwohner bringen: das Diesel-Fahrverbot in Hamburg für Teile der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße. Jetzt ist bekannt geworden, dass auf der Max-Brauer-Allee in Altona gerade mal 272 Anwohner entlastet werden" } hier der ganze Artikel } Klick

Über den Sinn solcher Maßnahmen kann man eigentlich nur den kopf schütteln .Es kommen null Konzepte aus der politik . Nach der Wahl ist vor der Wahl und keine Partei wird / will es sich mit der Autolobby verscherzen .

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Dafür sitz ich bei Regen im Trockenen, bei Hitze im klimatisierten und bei Kälte im geheizten Innenraum. Mit meiner eigenen Musik. Dafür dann auch gerne was länger. 😎

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 5. Mai 2018 um 15:44:29 Uhr:


ok, dann duerfte die umsiedlung der 272 betroffenen die guenstigere loesung sein. nur mal so, wie breit ist dort der buergersteig??

Es geht dir nur um Polemik und Provokation oder?

Nein, es handelt sich einfach um eine überlegung. Aber dir scheint meine meinung nicht zu passen, interessiert mich aber nicht. Bis du duh mirglied?

Peso

Auf welcher Grundlage möchtest du die Bewohner denn umsiedeln? Scheinbar ist dir individuelle Mobilität wichtiger als das Gesetz, zumindest argumentierst du so.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 4. Mai 2018 um 18:43:24 Uhr:


Im Übrigen brauche ich keine rechtliche Grundlage zur Nutzungs des öffentlichen Verkehrsraums. Ich benötige nur eine rechtliche Grundlage wenn ich dieses Recht beschränken will.

Aber diese Frage stellt sich eigentlich nicht mehr: Die Gerichte haben dazu ja inzwischen geurteilt - die Grundlage zu genau dieser Einschränkung ist vorhanden, wenn es bspw. um die Gesundheit (sprich: Einhaltung der Grenzwerte) geht - und nicht nur das:

Es ist -wie wir inzwischen längst wissen- sogar unzureichend, wenn die Möglichkeit von Fahrverboten durch die Verantwortlichen gar nicht betrachtet wird.

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 4. Mai 2018 um 09:36:46 Uhr:


Weil ja die Riesenpötte im Hafen keine Stickoxyde produzieren, und wenn - werden diese sich schon von der betreffenden Strasse fernhalten.

Der Hamburger Luftreinhalteplan sieht sehr wohl auch Maßnahmen für den Hafen vor. Dies war bspw bei der öffentlichen Auslegung (anlässlich der Fortschreibung) nachzulesen. Online findet man den Text

*hier*

und die darauf folgenden, kommentierten Einwendungen

*hier*

.

Fahrverbot in den Innenstädten heißt für mich, dass ich noch weniger zum Shoppen / Einkaufen in die Stadt fahre. Dann lieber zum Neuzeit - Konsumtempel auf der grünen Wiese oder gleich noch mehr online bestellen. Man wird es in den nächsten Jahren in den Städten deutlich sehen.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 5. Mai 2018 um 21:03:26 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 4. Mai 2018 um 18:43:24 Uhr:


Im Übrigen brauche ich keine rechtliche Grundlage zur Nutzungs des öffentlichen Verkehrsraums. Ich benötige nur eine rechtliche Grundlage wenn ich dieses Recht beschränken will.

Aber diese Frage stellt sich eigentlich nicht mehr: Die Gerichte haben dazu ja inzwischen geurteilt - die Grundlage zu genau dieser Einschränkung ist vorhanden, wenn es bspw. um die Gesundheit (sprich: Einhaltung der Grenzwerte) geht - und nicht nur das:
Es ist -wie wir inzwischen längst wissen- sogar unzureichend, wenn die Möglichkeit von Fahrverboten durch die Verantwortlichen gar nicht betrachtet wird.

Erstens hat tcsmoers recht, und zweitens urteilen die Gerichte heute mal so, morgen mal so. Wer jahrzehntelang diesen Betrieb mitmacht, sieht auch die ach so bahnbrechenden Urteile entspannter.

Ich wohne zwar (noch) in Hamburg, aber weder Stresemannstraße noch Max-Brauer-Allee finde ich besonders ansprechend oder wüsste was ich vor Ort dort sollte. Außerdem erschließt sich mir der Sinn dieser streckenbezogenen Fahrverbote nicht wenn dann auf den Ausweichstrecken viel mehr Fahrzeuge fahren. Das Problem wird dadurch ja nur verlagert.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 5. Mai 2018 um 23:54:43 Uhr:


... Außerdem erschließt sich mir der Sinn dieser streckenbezogenen Fahrverbote nicht wenn dann auf den Ausweichstrecken viel mehr Fahrzeuge fahren. Das Problem wird dadurch ja nur verlagert.

Richtig. Und das gibt der Verwaltung dann die Handhabe, auch dort und letztlich flächendeckend Fahrverbote zu verhängen. Hach, wie durchsichtig.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 5. Mai 2018 um 21:02:29 Uhr:


Auf welcher Grundlage möchtest du die Bewohner denn umsiedeln? Scheinbar ist dir individuelle Mobilität wichtiger als das Gesetz, zumindest argumentierst du so.

so ganz unrecht hast du nicht. aber der staat muss eine gueterabwaegung taetigen. was macht man, wenn die sperrung nicht den erhofften erfolg bringt?

fakt ist doch, dass die werte voellig willkuerlich festgesetzt wurden.

peso

ps: persoenlich halte ich den verkehrslaerm fuer wesentlich folgenschwerer!!

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 5. Mai 2018 um 23:16:56 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 5. Mai 2018 um 21:03:26 Uhr:



Aber diese Frage stellt sich eigentlich nicht mehr: Die Gerichte haben dazu ja inzwischen geurteilt - die Grundlage zu genau dieser Einschränkung ist vorhanden, wenn es bspw. um die Gesundheit (sprich: Einhaltung der Grenzwerte) geht - und nicht nur das:
Es ist -wie wir inzwischen längst wissen- sogar unzureichend, wenn die Möglichkeit von Fahrverboten durch die Verantwortlichen gar nicht betrachtet wird.

Erstens hat tcsmoers recht, und zweitens urteilen die Gerichte heute mal so, morgen mal so. Wer jahrzehntelang diesen Betrieb mitmacht, sieht auch die ach so bahnbrechenden Urteile entspannter.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist das oberste Gericht in Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Nach dieser Entscheidung kommen keine weiteren Urteile „mal so, mal so“. Jedes andere Gericht einer unteren Instanz wird sich daran orientieren müssen. Auf ein neues Urteil kannst du ein paar Jahrzehnte warten, gerne auch entspannt.

du kennst die urteilsbegruendung? das urteil ist nicht deutungssicher und zur not schaltet man den verstand ein und aendert einfach die eckwerte. eu hin oder her.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 00:19:13 Uhr:


du kennst die urteilsbegruendung? das urteil ist nicht deutungssicher und zur not schaltet man den verstand ein und aendert einfach die eckwerte. eu hin oder her.

peso

Wer ist „man“ und wieso darf „man“ die Eckwerte der EU ändern?

unsere politclowns koennen das aendern, wenn die lobbyisten genug zahlen. ist zwar sarkastisch gemeint, trifft aber inhaltlich zu.

ich warte mal drauf, dass einer klagt. warum sind in bueroraeumen schlechtere werte als auf einer strasse erlaubt?

peso

„Unsere Politclowns“ - tolles Niveau.

Falls jemand wegen der Werte an Arbeitsstätten klagen sollte, ändert dies nichts an den Werten für Wohnbebauungen. Als Jahrzehnte langer Experte für Umweltrecht weißt du das doch. Über kurz oder lang werden die Werte angepasst - aber sicher nicht auf jetzigem Arbeitsstättenniveau. Die Hoffnung kannst du sausen lassen.

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