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Diesel - AU

Themenstarteram 22. April 2005 um 16:31

Tag,

jeder weiss denke ich wie eine Diesel - AU durchgeführt wird oder hat es schon einmal gesehen.

Wer haftet dafür wenn während der AU die Kolben mit den Zylinderwänden oder den Ventilen eine bekanntschaft machen?

Gruß

Ercan

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19 Antworten

Der Eigentümer des Autos, sofern der Prüfer seiner Sorgfaltspflicht (Ölstand, Temperatur) nachgekommen ist.

Aber wieso sollte das passieren? Höhere Drehzahlen muss ein Motor im normalen Betrieb doch auch aushalten, bei der AU ist der Motor nichtmal belastet.

Gruß Meik

Themenstarteram 22. April 2005 um 16:45

Im "normalen Betrieb" wird der Motor bei 440tkm aber nie per Vollast bis zum Begrenzer gedreht.

Gruß

Ercan

Bis in den Begrenzer im Normalbetrieb sicher nicht, dafür ist die AU nicht Vollast, der Motor dreht ja ohne jede Last hoch, bei warmem Motor. Das stellt für einen intakten Motor keine große Belastung dar.

Gruß Meik

Naja, bei uns (Dekra) kommt es schon zuweilen mal vor das ein Motor in den Himmel kommt bei einer Diesel-AU. Besonders bei älteren Modellen frage ich halt immer den Fahrer ob der Ölstand geprüft wurde (oder machs halt dann selber noch) und ob Zahnriemen oder Kette gewartet wurden. Die Temperatur sehe ich ja selber. Damit bin ich rechtlich halt einigermaßen raus aus der Haftung.

Hatten aber auch schon Automatik-Getriebe die trotz N-Stellung bei ner Diesel-AU geplatzt sind.

Die Drehzahlen sind halt schon sehr hoch für die Motoren. Übrigens sind auch gechippte Motoren gefährdet, da bei denen oft die Abregeldrehzahl abgehoben ist.

Is halt dann ne blöde Situation für den Prüfer.

der Habicht

Themenstarteram 22. April 2005 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Bis in den Begrenzer im Normalbetrieb sicher nicht, dafür ist die AU nicht Vollast, der Motor dreht ja ohne jede Last hoch, bei warmem Motor. Das stellt für einen intakten Motor keine große Belastung dar.

Doch, das ist Vollast. Die Dieselabgase unter anderem der Rußausstoß werden unter Vollast gemessen.

Normalerweise sollte eine Diesel-AU auf der Straße mit "Last"(das was Du meinst) durchgeführt werden. Da man aber schlecht mit Messgeräten durch die Gegend fahren kann, die Straße rauf und runter fahren müsste(Lärmbelästigung und wegen der Umwelt) und nicht jede bzw. keine Werkstatt eine eigene abgesperrte Strecke hat, wird die AU im Stand durchgeführt. Und Vollast im Stand bedeutet Gaspedal bis zum Bodenblech treten und den Motor in den Begrenzer drehen.

Gruß

Ercan

Bei jeder AU gehört vorher Ölstand, Kühlwasserstand und Öltemperatur (zumindest grob) geprüft und man sollte nach dem Zustand des Zahnriemens fragen. Wenn dann noch was passiert, hat der Fahrzeugbesitzer Pech gehabt. Wenn obiges aber nicht kontrolliert wurde, kanns schon sein, dass die Werkstatt haften muß

Hi Leute, hab mal eine frage: da ich keinen diesel besitze und ich deswegen noch nie eine diesel au gesehen/gemacht habe. wenn der motor im stand bis in den begrenzer gedreht wird, wird ja sicherlich der begrenzer, um ein weiteres ansteigen der drehzahl zu verhindern, die treibstoffzufuh verändern, eine ander chance hat er ja nicht, oder?

also ist die messung doch dann hinfällig, weil er ja im teillastbereich gelaufen ist ( begrenzer war ja aktiv ). müsste die messung nicht auf einem rollenprüfstand gemacht werden, um ein messergebnis zu erreichen?

währe schön, wenn ihr dazu was schreiben könnt.

vielen dank, der Qniss

Zitat:

wenn der motor im stand bis in den begrenzer gedreht wird, wird ja sicherlich der begrenzer, um ein weiteres ansteigen der drehzahl zu verhindern, die treibstoffzufuh verändern, eine ander chance hat er ja nicht, oder?

Ja stimmt der Spritzversteller nimmt dann die Kraftstoffmenge ein bisschen zurück.

heisst also das ergebniss wird "verschönert".......

Die Messung ist schon etwas aufwendiger, es zählen ja nicht die Abgaswerte bei Höchstdrehzahl.

Zeit für das Hochbeschleunigen, den Drehzahlabfall, Konstanz der Leerlaufdrehzahl und die Trübungswerte direkt nach Abfall auf Leerlaufdrehzahl werden insgesamt dazu herangezogen.

Insgesamt soll ein Urteil darüber gefällt werden, ob der Motor optimal eingestellt ist, nicht welche Abgaswerte wo und wie erreicht werden, das wird bei der Einstufung in die Schadstoffklasse gemacht.

Gruß Meik

Hi,

was ist eigentlich wenn man keine Temp. Anzeige hat und schon ne Std. bei der AU wartet?

 

Und nochwas: Muss im Dezember meine erste AU machen, hab vorher auch noch nie bei einer Gesellschaft geleistet...

 

wird beim Benziner auch Vollgas gegeben? Wahrscheinlich schon?

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

wird beim Benziner auch Vollgas gegeben? Wahrscheinlich schon?

Nein.

Beim Benziner wird ein ein brehzahlbereich festgelegt worin man sich bei der AU möglichst konstannt aufhalten sollte, z.b. 2800-3200 u/min.

Mit dem konstant halten vom gas wir überprüft ob die lamdasonde auf 1 regelt um eine optimale verbrennung und abgase zu gewähleisten.

So zumindes war es noch vor gut 5 jahren als ich in meiner lehrzeit war und dem meister bei den AU´s über die schulter geschaut habe ;).

Gruss

Maik

am 25. April 2005 um 19:04

Hallo,

abgesehen davon, ob das Prüfverfahren sinnvoll ist, oder nicht:

Ich hatte mal einen 3,3l Turbo-Diesel (Abregeldrehzahl 4200 min-1). Glaubt mir, wenn man ein wenig Gespühr für Mechanik hat, tut die AU nicht nur in der Seele weh, sondern auch fast körperlich.

Ich bin dann damals gegangen, sonst hätte ich vom Prüfer wahrscheinlich eine Anzeige wg. Körperverletzung bekommen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von qniss

Hi Leute, hab mal eine frage: da ich keinen diesel besitze und ich deswegen noch nie eine diesel au gesehen/gemacht habe. wenn der motor im stand bis in den begrenzer gedreht wird, wird ja sicherlich der begrenzer, um ein weiteres ansteigen der drehzahl zu verhindern, die treibstoffzufuh verändern, eine ander chance hat er ja nicht, oder?

also ist die messung doch dann hinfällig, weil er ja im teillastbereich gelaufen ist ( begrenzer war ja aktiv ). müsste die messung nicht auf einem rollenprüfstand gemacht werden, um ein messergebnis zu erreichen?

währe schön, wenn ihr dazu was schreiben könnt.

vielen dank, der Qniss

Ja, die Frage ist berechtigt. Eigentlich ist die Diesel-AU nur auf einem Rollenprüfstand unter Last sinnvoll. Das gegenwärtige Meßverfahren (freie Beschleunigung auf Abregeldrehzahl ohne Last) ist eine Krücke, die vielleicht die gröbsten schwarzen Schafe ermitteln kann.

Die Ergebnisse aus dem AU-Meßverfahren korrelieren nicht mit den Ergebnissen der Zulassungstests. Es können Fahrzeuge durchfallen, die den Zulassungstest bestehen würden, und umgekehrt. Zumal messen auch die AU-Geräte verschiedener Hersteller unterschiedlich (zumindest war es mal so, vielleicht hat sich das in den letzen Jahren geändert).

Allerdings sind die Investitionen in geeignete Prüfstände hoch und wohl EU-weit nicht durchsetzbar.

Gruß

Stefan

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