Diebstahlwagen

Audi A6 C5/4B

hallo..

hab mir vor ca 10mon ein A6 2.5 tdi gekauft für ca 17.000€!
vor gut 2 wochen wollte ich für den wagen neuen tüv holen.
aber das ging nicht weil vom wagen die ID nummer zerkratzt war.
und am Ende hat es sich rausgestellt das es ein Diebstahlwagen war.
Der Wagen wurde mal gestohlen und wieder gefunden.Aber wo ich den Wagen gekauft habe wurde mir sowas nicht erzählt..

Und demnächst gebe ich den Wagen für den VOLLEN GEKAUFEN PREIS wieder zurück...

Was denkt ihr darüber????

GRUß RAMO

17 Antworten

...sei froh, das du die Kiste wieder los wirst; wer weiß, was da noch alles dahinter steckt.

Waren da beim Kauf nicht ein paar Ungereimtheiten?

Jau - sei froh, dass du dein Geld komplett wiedersiehst und nicht noch "Abnutzung" zahlen musst!

Mein geklautes RNS-E aus Polen habe ich für 'ne Quittung abgegeben 🙁

Gruß,

Frank

Zitat:

Original geschrieben von rene12


...sei froh, das du die Kiste wieder los wirst; wer weiß, was da noch alles dahinter steckt.

Waren da beim Kauf nicht ein paar Ungereimtheiten?

Es gab schon kleinigkeiten..die hatten gemeint das es ein scheckheft gibt und so...aber ich hab dem händler damals vertraut und fast nix in den kaufvertrag geschrieben...

anfangs hab ich mich sehr geärgert, aber jetzt lach ich nur darüber!! bzw über den händler

Re: Diebstahlwagen

Zitat:

Original geschrieben von RAMO-A6


Und demnächst gebe ich den Wagen für den VOLLEN GEKAUFEN PREIS wieder zurück...

der Verkäufer nimmt ihn wieder?

Du hast also ein wiedergefundenes, kein gestohlenes KFZ gekauft. Und soetwas ist ein Mangel, der zur Rückgabe berechtigt? Da staune ich wirklich; der Händler ist ein Hasenfuß, Glück für Dich !

Die entfernte ID ist schon seltsam, wer kann das wieder bereinigen ?

gruß wolf

Nicht die Tatsache, dass das Auto irgendwann mal gestohlen wurde, sondern das Verschweigen dieser Tatsache berechtigt zur Rückgabe.

Grüße!

Hallo,

das Verschweigen dieses Mangels berechtigt vielleicht zur Rückgabe, kann schon sein.

Aber warum willst Du ihn nicht behalten? Der Wagen wird nicht dadurch schlechter., dass er mal gestohlen war, wenn alles ordnungsgemäss instandgesetzt wurde.

Ich würde eine satte Minderung des Kaufpreises aushandeln (1.000 - 2.000.- Euro), davon schön in Urlaub fahren und das Auto behalten.

Grüße

Kai

Das muss natürlich jeder selbst wissen.
Aber die Tatsache, das der Verkäufer so etwas nicht ganz unerhebliches einfach "vergisst" würde mir zu denken geben.

Kann mir mal jemand erklären, weshalb es ein Mangel sein soll, daß der Wagen einstmals gestohlen, dann aber doch offenbar seinem Eigentümer zurückgegeben worden war? Ein Mangel liegt m.E. dann vor, wenn das Auto entweder nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat oder, falls nix vereinbart wurde, sich nicht oder nicht vollständig für die vertraglich vorgesehene bzw. übliche Verwendung eignet. Wo ist nun hier der Mangel?

Der kann höchstens darin liegen, daß es wg. manipulierter ID Probs beim TÜV gab. Das aber läßt sich doch sicher bereinigen und ist ja scheinbar auch nicht der Grund für die Rückabwicklung.

Wenn Du den Wagen tatsächlich nicht mehr haben willst, sei also froh, daß der Verkäufer so blöde ist und die Kiste zurücknimmt. Und das auch noch gegen Erstattung des vollen Kaufpreises! Da hat jemand scheinbar ein richtig schlechtes Gewissen und Angst davor, sein Ruf könnte in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn er sich weigert und die Geschichte die Runde macht.

koinzident

Zitat:

Original geschrieben von koinzident


Kann mir mal jemand erklären, weshalb es ein Mangel sein soll, daß der Wagen einstmals gestohlen, dann aber doch offenbar seinem Eigentümer zurückgegeben worden war? Ein Mangel liegt m.E. dann vor, wenn das Auto entweder nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat oder, falls nix vereinbart wurde, sich nicht oder nicht vollständig für die vertraglich vorgesehene bzw. übliche Verwendung eignet. Wo ist nun hier der Mangel?

Der kann höchstens darin liegen, daß es wg. manipulierter ID Probs beim TÜV gab. Das aber läßt sich doch sicher bereinigen und ist ja scheinbar auch nicht der Grund für die Rückabwicklung.

Wenn Du den Wagen tatsächlich nicht mehr haben willst, sei also froh, daß der Verkäufer so blöde ist und die Kiste zurücknimmt. Und das auch noch gegen Erstattung des vollen Kaufpreises! Da hat jemand scheinbar ein richtig schlechtes Gewissen und Angst davor, sein Ruf könnte in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn er sich weigert und die Geschichte die Runde macht.

koinzident

Ja

einen Freund von mir haben sie seinen Ranault Espace gestohlen. Der Wagen wurde nach ca. 4Wochen wieder gefunden und ist Repariert worden ohnen das man etwas davon sehen konnte das er gestohlen wurde, aber allein die Tatsache das es sich um Diebstahlfahrzeug handelt drückt denn Preis beim wiederverkauf um ca.2000€ und das ist in meinen Augen ein Mangel wenn Ich denn Wagen später weiter verkaufen möchte also sollte der Händler so wie oben geschrieben schon einen Preisnachlass geben. Ich persöhnlich würde ihn aber lieber zurück geben.

MEINE MEINUNG

Versteht mich nicht falsch, auch ich würde das als Makel (nicht Mangel!) empfinden und den Wagen zurückgeben wollen. Nur gibt es m.E. keinen Anspruch darauf.

MEINE MEINUNG

koinzident

Zitat:

Original geschrieben von koinzident


Versteht mich nicht falsch, auch ich würde das als Makel (nicht Mangel!) empfinden und den Wagen zurückgeben wollen. Nur gibt es m.E. keinen Anspruch darauf.

MEINE MEINUNG

koinzident

Nee hab Ich auch nicht

An Alle

UNSERE MEINUNG

Auf den ersten Blick könnte man denken so ein Wagen hat kaum an Wert verloren.
Auf den Zweiten aber, geht mir durch den Kopf, daß der Wagen in Händen von Verbrechern war, denen es Scheiß egal ist, ob der Motor schon schön warm gefahren war, bevor er getreten wurde, damit z.B. die Polizei nicht folgen konnte. Überhaupt steht zu befürchten, daß damit Dinge getrieben wurden, für die das KFZ nicht gedacht war, z.B. Geldautomat mit Vollgas aus einer Bank reißen oder ähnliche Nettigkeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Thomas-Ull


Auf den ersten Blick könnte man denken so ein Wagen hat kaum an Wert verloren.
Auf den Zweiten aber, geht mir durch den Kopf, daß der Wagen in Händen von Verbrechern war, denen es Scheiß egal ist, ob der Motor schon schön warm gefahren war, bevor er getreten wurde, damit z.B. die Polizei nicht folgen konnte. Überhaupt steht zu befürchten, daß damit Dinge getrieben wurden, für die das KFZ nicht gedacht war, z.B. Geldautomat mit Vollgas aus einer Bank reißen oder ähnliche Nettigkeiten.

... vielleicht ist ja auch eine Leiche damit transportiert worden!

😁 😁 😁

Ohne Flachs: Wenn er im Moment keine gravierenden Mängel
hat und er Dir noch gefällt, behalte ihn.
Ich würde ihn zurückgeben und mir nen anderen holen.
1 Jahr ohne Wertverlust gefahren, das ist doch was!!!

A6JB

Seh ich genauso !

Und da sich der Händler drauf einläßt, spricht nicht für ihn !

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