Diebstahl Navi VW RNS 510 Schadensregulierung
Hallo liebe MT-Gemeinde,
mir ist am Wochenende aus meinem VW das RNS 510 gestohlen worden. Dabei wurde die Scheibe der Beifahrertür zerstört.
Die Scheibe wurde noch am gleichen Tag im Zusammenspiel der Werkstatt und Versicherung ersetzt.
Die Versicherung teilte mir am Telefon mit, dass ich jetzt 4 Wochen warten müsste, bis eine Schadensregulierung des gestohlenen Navi's erfolgt.
Bei dem Navi habdelt es sich um ein Austausch-Navi mit der Endung "X" in der Teilenummer, welches mir im Rahmen der Neuwagengarantie im Okober letzten Jahres eingebaut wurde.
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Regulierung solch eines Schadens gemacht?
Welche Summe habt ihr evt. in einem ähnlichem Fall erstattet bekommen?
Durch etwas Recherche im Internet und der Suchfunktion habe ich herausgefunden, dass diese Austauschgeräte wesentlich billiger beim VW-Händler sind als ein neues Gerät.
Kann ich solch ein Gerät beim VW-Händler im Rahmen der Regulierung einbauen lassen?
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:24 Uhr:
Aha.
Dass muss neu sein.
Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?
Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?
Wo ist das geregelt?
Was sollen eigentlich immer solche dämlichen Beiträge?
Niemand hat gesagt, die Versicherung müsste in der von Dir behaupteten Art und Weise tätig werden!
Die Versicherung hat die von ihr geschuldeten vertraglichen Leistungen, für die sie bezahlt worden ist, zu erbringen.
Das verweigert sie aktuell.
108 Antworten
Zitat:
@carbonix schrieb am 15. September 2015 um 08:54:30 Uhr:
Du kriegst doch den Zeitwert erstattet d.h wenn das Navi beim Händler z.B 1000€ kostet und die Versicherung gibt ein Zeitwert von 700€ an musst du leider die 300€ selbst dazu geben. Einbaukosten übernimmt die Versicherung auch.
sehe ich auch so, die Einbaukosten müssten sie meiner Meinung nach zahlen. Der Zeitwert wird ersetzt.
Zitat:
@Doc-skoda schrieb am 14. September 2015 um 23:00:44 Uhr:
Bin auch kurz davor mir nen Anwalt zu nehmen. Wofür versichert man einen Wagen inkl. Navigationsgeräte, wenn man dann bei Diebstahl zu hören bekommt "Ätsch, hier haste etwas Kohle, kauf Dir dafür doch ein gebrauchtes Gerät auf dem Gerauchtmarkt". Und die HUK verweist in einem Gutachten zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes auf genau eine Firma, die so ein Gerät liefern könnte. Andere Anbieter konnten nicht gefunden werden....
Und worin liegt dann das Problem, genau dieses Angebot aus dem Gutachten anzunehmen?
Du bekommst für dein Gebrauchtnavi ein anderes Gebrauchtnavi, und bist wieder genau so gestellt wie vor dem Diebstahl.
Was gibts dabei zu meckern?
Oder gehts am Ende doch eher um ein paar Hunnis die dabei für dich rausspringen sollen?
es geht nicht um das gebrauchtnavi; es geht ihm - sofern von mir richtig verstanden - darum dass die huk die einbaukosten des navi nicht übernehmen will.
Zitat:
Die HUK sagt, sie müsse nur Geld leisten für das entwendete Navigationsgerät. Dieses gehöre nicht zur Reparatur des Fahrzeugs und ich müsse mir selber ein entsprechendes Gerät kaufen und auf Kosten der HUK einbauen lassen
Und ich dachte, es ginge ihm darum, dass er das gebrauchte selbst besorgen müsse, incl. der Angabe einer Bezugsquelle. Die Einbaukosten scheint die Vers. seinen Angaben nach ja zu übernehmen.
Sprich: Die Huk zahlt ein neues gebrauchtes, sagt ihm wo er es zu diesem Preis bekommt und zahlt den Einbau. Nur besorgen muss er es selbst.
So zumindest habe ich das gedeutet.
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ok dann habe ich es falsch gelesen ??? hmm
naja zum thema nfa ist hier alles gesagt denke ich
danke für die korrektur
Moin,
es geht mir hier nicht um die Kosten und auch nicht darum, den einen oder anderen Schein mehr von der Versicherung zu bekommen.
Es geht mir darum, dass ich es nicht nachvollziehen kann, warum ich für die Fahrzeugreparatur ein Ersatzteil (-> Navi inkl. Radio etc.) als Versicherungsnehmer auf mein eigenes Risiko einkaufen soll. Um es dann auf Kosten der Versicherung bei einer gebundenen Werkstatt einbauen zu lassen.
Ich selber bin ja kein Fachmann und habe null Ahnung von den ganzen Dingern - mal abgesehen davon, dass der Markt für gebrauchte Navis mE nur bedingt seriös ist.
Es sind bei dem Einbruch ja auch andere Dinge am KFZ zerstört worden (z.B. die Scheibe). Hier muss ich ja auch nicht eine Fensterscheibe zur Werkstatt bringen, damit diese dann fachmännisch eingebaut wird. Sondern das übernimmt alles die Werkstatt im Auftrag der Versicherung.
Warum läuft das bei Ersatzteil A) Fensterscheibe so, bei Ersatzteil B) Navi soll ich aber das Ersatzteil besorgen? Kann mir das jemand erklären?
PS: Ich bin auch dankbar für Tipps, wo ich gebrauchte (festeingebaute) Navis seriös vom Händler einkaufen kann. Und damit meine ich nicht ebay ;-)
Zitat:
@Doc-skoda schrieb am 17. September 2015 um 20:31:41 Uhr:
Warum läuft das bei Ersatzteil A) Fensterscheibe so, bei Ersatzteil B) Navi soll ich aber das Ersatzteil besorgen? Kann mir das jemand erklären?PS: Ich bin auch dankbar für Tipps, wo ich gebrauchte (festeingebaute) Navis seriös vom Händler einkaufen kann. Und damit meine ich nicht ebay ;-)
Hallo,
ganz einfach, weil es keine vertragliche Regelung gibt, die die HuK dazu verpflichtet Vertragsbeziehungen in Deinem Interesse einzugehen.
Salopp gesagt ist die HuK verpflicht die Knete in die Hand zu drücken, um den Schaden zu beheben.
Warum sie einmal A und einmal B wählt kannst Du Dir wahrscheinlich selber beantworten. Sie wählt A damit der Schaden in einer Partnerwerkstatt zu Partnervertragskonditionen repariert wird und B weil sie selber nicht weiß, wo sie das Navi herholen soll.
Auch, wenn du das nicht hören willst, ich nenne trotzdem eBay. Denn (mittlerweile) ist es einfach nur ein Ammenmärchen, dass bei eBay nur unseriöse Leute unterwegs sind. Das wird von denen verbretet, die wahrscheinlich noch nie richtig auf eBay unterwegs waren oder einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ich kauf ständig bei eBay. Und Dankkäufer ist im Zweifel der Verkäufer der Gearschte, der sowieso schon richtig Knete an Ebay und Paypal abdrückt (über 10%)
Also lass Dir net so schmarn erzählen, schaue Dich selber um. Die meisten Händler haben übrigens auch eine eigene Webseite, wo das Produkt oft günstiger zubekommen ist; und weißt Du warum? Weil sie dort nichts an eBay abdrücken müssen.
Gruß
Zitat:
@Doc-skoda schrieb am 17. September 2015 um 20:31:41 Uhr:
Warum läuft das bei Ersatzteil A) Fensterscheibe so, bei Ersatzteil B) Navi soll ich aber das Ersatzteil besorgen? Kann mir das jemand erklären?
Ja, kann ich. Eins vorweg, die HUK hat eine, sagen wir mal, sehr "eigene" Auffassung von Vertragserfüllung.
Laut der Deinem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen erteilt die HUK den Reparaturauftrag an ihre Partnerwerkstatt. Diese weigert sich, gebrauchte Navigationsgeräte anzukaufen, da es nicht 100%ig auszuschließen ist, Hehlerware zu erwerben.
Das weiß auch die HUK, genauso wie sie weiß, dass sie eigentlich verpflichtet ist, ein Neugerät zu bezahlen. Schließlich hat sie schon mehr als einen Prozess zu genau dieser Thematik verloren.
Also versucht sie, Dir das Risiko der Hehlerei aufzudrücken und dabei noch Geld zu sparen.
(Vielleicht bekommst Du ja Dein eigenes Navi zurück...😁)
Ob Du Dich darauf einlässt, must Du selbst entscheiden.
immer diese träumer...
und wahrscheinlich kommt wieder gleich das urteil, dass letztes mal schon völlig falsch verstande wurde..
Hallo liebe Leidensgenossen, Hilfesuchende (wie mich) und Ratgeber,
leider muss ich mich nun auch zum Kreis der Bestohlenen zählen. Vergangenen Mittwoch wurde mir aus meinem Jetta Bj 2010 das RNS 510 gestohlen. Ich bin bei der HUK24 mit den AKB 01.01.2015 inkl. Teilkasko versichert. Nachdem ich den Diebstahl samt Beschädigung festgestellt habe, wurde die Polizei und die Versicherung informiert. Nach Aussage der Polizei war es ein Raubzug mit vier weiteren bestohlenen Fahrzeugen in der direkten Nachbarschaft. Hier wurde ebenfalls das RNS 510 gestohlen. Die Versicherung bot mir, aufgrund der Kakso-Select-Regel, eine Werkstatt an, die zunächst die Seitenscheibe ersetzen soll. Zudem wurde mir unverzüglich mitgeteilt, dass das Navi nur gemäß Zeitwert ersetzt wird. Daraufhin las ich mir die o.g. Versicherungsbedingungen nochmals durch und bin immer noch verwundert bzw. unsicher. Deswegen wende ich mich an euch, mit der Hoffnung etwas Licht ins Dunkel zu bringen und ggf. von euren Erfahrungen zu lernen.
Versichert sind, wie bereits in den Kommentaren zuvor auch zu lesen ist, fest eingebaute Radio/Navigationsgeräte. Das RNS 510 ist ein derartiges (gewesen). Nach den Vertragsbedingungen ist er Diebstahl zum Neuwert versichert (A 2.1.4). In den Schadenregulierungsbedingungen wird vom Wiederbeschaffungswert gesprochen, welcher ab dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs bestimmt wird (A 2.6.1.c). Bei meinem 6 Jahre alten Auto ist vermutlich mit einem Abzug von bis zu 65% zu rechnen.
Wie bereits mehrfach zu lesen war, will die Versicherung kein neues Gerät bezahlen. Laut Vertragsbedingungen muss sie es ja scheinbar auch nicht, da ja der Wert eines gleichaltrigen Gerätes ersetzt wird. Nach Rücksprache mit VW, mehreren Kfz-Werkstätten sowie Auto-Recycling-Höfen kann jedoch von einem echten Glücksfall gesprochen werden, ein "sauberes" Gebrauchtgerät zu bekommen. Dieses wird (in dem wirklich seltenen Fall) jedoch zu deutlich höheren Preisen, als die Gebrauchtgeräte bei Ebay verkauft. Ich gebe zu, dass es hier und da auch Internetshops mit derartigen Geräten gibt, jedoch haben die zumeist ihren Sitz in Polen oder Litauen. Zudem wartne mich auch die Polizei ausdrücklich vor dem Kauf eines Gebrauchtgerätes (sowohl im Internet als auch lokal) mit dem Hinweis auf den existierenden riesigen Markt mit Diebesgut.
Ich habe mich in den letzten Tagen viel bzgl. der bestehenden Gerichtsurteile belesen und frage mich, welche Gerichtsurteile im Moment zu berücksichtigen und im Streitfall zu benennen sind. So frage ich mich zudem, ob die Versicherung von mir verlangen kann ein Gebrauchtgerät in einem Internetshop (Seriösität und Garantiebedindungen bzw. Gewährleistung wurde bereits mehrfach in Frage gestellt) zu kaufen oder kann ich auch auf lokale Händler bestehen (die es nicht gibt).
Hierzu habe ich in einem Entscheid des Amtsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 21.06.2013 - 1 C 18/13) gelesen:
Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Ersatz nicht durch irgendein gleichwertiges Gerät sondern durch ein entsprechendes Gerät des fraglichen Kfz-Herstellers. Nach dem unwidersprochenen Vortrag des Klägers gibt es jedoch keinen Gebrauchtmarkt für ein solches Gerät, weshalb die Vertragswerkstatt auch nicht in Lage ist, dem Kläger ein gleichwertiges Gebrauchtgerät anzubieten. Ob es möglich wäre, über das Internet ein vergleichbares Gebrauchtgerät des Herstellers zu beschaffen, kann im Ergebnis dahin stehen, weil die Beklagte dies nicht geltend macht. Im Übrigen müsste sich der Kläger hierauf nicht verweisen lassen. Nicht anders als im allgemeinen Schadensrecht (§§ 249 ff BGB) kann auch der geschädigte Versicherungsnehmer sich auf den ihm allgemein offen stehenden Markt der im näheren Umkreis ansässigen Vertragshändler beschränken.
Vielleicht könnt ihr mir hierbei weiterhelfen. Bisher hat sich die Versicherung noch nicht zur Höhe der Schadenregulierung geäußert, da der Wiederbeschaffungswert noch ermittelt werden muss.
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Ich bin mir sicher das dieser mir weiterhelfen kann. Dennoch würde ich gern die Erfahrungen von anderen Geschädigten wissen. Vielleicht findet sich ja noch der ein oder andere der ebenfalls bei der HUK24 versichert ist und dem ähnliches passiert ist.
Das soll Dir auch auf jeden Fall unbenommen bleiben. Ich meinte das nur in dem Sinne, dass das in dieserm Fall der zeitlich effektivste Weg für Dich wäre 😉.
Ich sehe hier nicht wirklich ein Problem.
Da Du offensichtlich einen "Kasko-Select" Vertrag hast, ist für Dich folgender Passus der AKB maßgeblich:
A.2.6.3 Was leisten wir bei Kasko SELECT (Kaskoversicherung mit Werkstattbindung)?
Haben Sie mit uns Kasko SELECT vereinbart, gelten hierfür die Bestimmungen
der Kasko, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart
ist:
Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall
a Sie informieren uns im Reparaturfall, wir wählen die Werkstatt aus
unserem Werkstattnetz aus, in der das Fahrzeug repariert wird, erteilen
ihr den Reparaturauftrag und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur.
Heißt für Dich: Auto in die benannte Werkstatt bringen und sagen: "Heile machen".
Reparaturauftrag und Bezahlung kommt von der HUK!
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe leider vergessen zu schreiben, dass die Scheibe bereits ersetzt wurde. Der Ersatz von Lüftung, Seitenverkleidung sowie Lackierarbeiten stehen noch aus. Um ehrlich zu sein ich mache mir keine Sorgen, dass die Beschädigungen rund um den Diebstahl nicht bezahlt werden. Ich weiß nur nicht, wie ich mich vernünftig bzgl. dem Wiederbeschaffungswert des Navi positionieren soll und frage daher ob sich jemand evtl. mit der Versicherung bzgl. dem Ersatz des RNS 510 "gestritten" hat. Aus dem Gerichtsurteil lässt sich mE herauslesen, dass man sich auch lokal umsehen kann. Da wird mir aber niemand ein solches Gerät verkaufen.