So, hier ein kurzes Update. Die Versicherung hat sich lt. einem Gutachten zu einem Wiederbeschaffungswert von 1.800 Euro entschieden. Dieser richtet sich nach einer internen Anfrage des Wiederbeschaffungswertes bei www.partsdealer.de. Diese Adresse ist jedoch laut Schreiben nicht als Bezugsadresse zu verstehen. Vielmehr dient sie der Erläuterung des ermittelten Zeitwertes. Zudem wird auf den §9 des Bewertungsgesetzes verwiesen. Dieses sagt jedoch nur aus, dass der Preis nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung, ermittelt. Im Absatz danach wird dennoch darauf hingewiesen, dass weitere relevante Händler für diese Modellvariante auf dem Gebrauchtmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Ich kann mir jetzt nur aussuchen, was ich für das Geld mache. Von der Werkstatt ein Alternativgerät einsetzen lassen oder wie berlin-paul schon geschrieben hat, den Differenzbetrag zuzahlen. Die Werkstatt würde sich an dieser Stelle nicht mit der Versicherung um die Aufstockung des Differenzbetrags streiten, selbst wenn ich eine Abtretungserklärung unterschreibe.