Diebstahl Navi VW RNS 510 Schadensregulierung
Hallo liebe MT-Gemeinde,
mir ist am Wochenende aus meinem VW das RNS 510 gestohlen worden. Dabei wurde die Scheibe der Beifahrertür zerstört.
Die Scheibe wurde noch am gleichen Tag im Zusammenspiel der Werkstatt und Versicherung ersetzt.
Die Versicherung teilte mir am Telefon mit, dass ich jetzt 4 Wochen warten müsste, bis eine Schadensregulierung des gestohlenen Navi's erfolgt.
Bei dem Navi habdelt es sich um ein Austausch-Navi mit der Endung "X" in der Teilenummer, welches mir im Rahmen der Neuwagengarantie im Okober letzten Jahres eingebaut wurde.
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Regulierung solch eines Schadens gemacht?
Welche Summe habt ihr evt. in einem ähnlichem Fall erstattet bekommen?
Durch etwas Recherche im Internet und der Suchfunktion habe ich herausgefunden, dass diese Austauschgeräte wesentlich billiger beim VW-Händler sind als ein neues Gerät.
Kann ich solch ein Gerät beim VW-Händler im Rahmen der Regulierung einbauen lassen?
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:24 Uhr:
Aha.
Dass muss neu sein.
Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?
Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?
Wo ist das geregelt?
Was sollen eigentlich immer solche dämlichen Beiträge?
Niemand hat gesagt, die Versicherung müsste in der von Dir behaupteten Art und Weise tätig werden!
Die Versicherung hat die von ihr geschuldeten vertraglichen Leistungen, für die sie bezahlt worden ist, zu erbringen.
Das verweigert sie aktuell.
108 Antworten
Zitat:
@Stella7582 schrieb am 21. Juni 2016 um 14:11:12 Uhr:
Ich weiß nur nicht, wie ich mich vernünftig bzgl. dem Wiederbeschaffungswert des Navi positionieren soll und frage daher ob sich jemand evtl. mit der Versicherung bzgl. dem Ersatz des RNS 510 "gestritten" hat. Aus dem Gerichtsurteil lässt sich mE herauslesen, dass man sich auch lokal umsehen kann. Da wird mir aber niemand ein solches Gerät verkaufen.
Es ist doch nicht Deine Aufgabe, das Gerät zu besorgen. Das ist Sache der Werkstatt. Und wenn die halbwegs seriös ist, wird sie Dir kein dubioses Gebrauchtgerät einbauen.
Das ist richtig. Das muss die Versicherung als Auftraggeber mit der Werkstatt klären. Lass Dich auch nicht darauf ein, selbst einen Auftrag zu unterschreiben (ggf. mit der Verpflichtung, eine etwaige Neuwertdifferenz aus eigener Tasche zu zahlen). Der Wiederbeschaffungswert ist irrelevant für Dich, weil Du von der Versicherung die Reparatur und nicht die Auszahlung des Schadens an dich verlangst.
Auch für den Ersatz des Navis muss bei Kasko-Select die HUK sorgen, rrwraith hat das doch schön rausgesucht.
Zur Reparatur gehört natürlich, dass es so ist, wie es vorher war. Inkl. Navi!
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Vielen Dank für eure Antworten. Das beruhigt mich nun doch wieder ein bisschen. Ich werde heute noch einmal mit der Versicherung telefonieren. Mal schauen wie deren dazu Meinung ist.
So, hier ein kurzes Update. Die Versicherung hat sich lt. einem Gutachten zu einem Wiederbeschaffungswert von 1.800 Euro entschieden. Dieser richtet sich nach einer internen Anfrage des Wiederbeschaffungswertes bei www.partsdealer.de. Diese Adresse ist jedoch laut Schreiben nicht als Bezugsadresse zu verstehen. Vielmehr dient sie der Erläuterung des ermittelten Zeitwertes. Zudem wird auf den §9 des Bewertungsgesetzes verwiesen. Dieses sagt jedoch nur aus, dass der Preis nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung, ermittelt. Im Absatz danach wird dennoch darauf hingewiesen, dass weitere relevante Händler für diese Modellvariante auf dem Gebrauchtmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Ich kann mir jetzt nur aussuchen, was ich für das Geld mache. Von der Werkstatt ein Alternativgerät einsetzen lassen oder wie berlin-paul schon geschrieben hat, den Differenzbetrag zuzahlen. Die Werkstatt würde sich an dieser Stelle nicht mit der Versicherung um die Aufstockung des Differenzbetrags streiten, selbst wenn ich eine Abtretungserklärung unterschreibe.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. Juni 2016 um 14:45:52 Uhr:
Es ist doch nicht Deine Aufgabe, das Gerät zu besorgen. Das ist Sache der Werkstatt. Und wenn die halbwegs seriös ist, wird sie Dir kein dubioses Gebrauchtgerät einbauen.
Aha.
Dass muss neu sein.
Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?
Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?
Wo ist das geregelt?
Im Sinne des erbetenen betreuten Denkens also nochmal:
Bedingungsgemäß ist es bei solchen Tarifen Sache der Versicherung, die Werkstatt mit der Reparatur zu beauftragen und zu bezahlen. Die Reparatur macht dann also die Werkstatt, wenn der Versicherungsnehmer das Auto zu der von der Versicherung beauftragten Partnerwerkstatt bringt. Der Versicherungsnehmer hat mit dem Rest der Abwicklung dann nichts mehr zu tun.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:24 Uhr:
Aha.
Dass muss neu sein.
Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?
Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?
Wo ist das geregelt?
Was sollen eigentlich immer solche dämlichen Beiträge?
Niemand hat gesagt, die Versicherung müsste in der von Dir behaupteten Art und Weise tätig werden!
Die Versicherung hat die von ihr geschuldeten vertraglichen Leistungen, für die sie bezahlt worden ist, zu erbringen.
Das verweigert sie aktuell.
meine Tochter bekam ein RNS 510 aus ihrem Golf geklaut. Die Ergo-Versicherung zahlt nur vom Neupreis 48 %, weil das Baujahr 2011 war. Ledersitzbezug wird voll bezahlt. Die reden sich da schön raus!
Eigentlich braucht sie kein neues Gerät, aber dann sollte sich die Versicherung um Ersatz kümmern, wenn sie nur den Wiederbeschaffungswert übernehmen!
Mir wurde das RNS510 auch gestohlen inklusive eingeschlagener Scheibe, Verfahren läuft bei der Ergo Versicherung. Ich gehe nicht davon aus, dass die uns die vollen 2500€ für ein Neugerät zahlen. Ich würde jetzt eh ein Zenec 2026 einbauen, da das Gerät mehr Features wie das bei Dieben beliebte RNS510 hat (Bluetooth, DAB+, aktuelles Kartenmaterial, etc.)
Bin gespannt, wie die Sache bei uns ausgeht....
Die Versicherungs Formalitäten sind erledigt und das Geld ausgezahlt.
Aktueller Stand diesbezüglich:
viele Versicherungen (wie auch unsere) bieten für Teilkasko/Vollkasko verschiedene Module an, die sich auch preislich unterscheiden. So haben wir nur die Basisvariante, wo bei Diebstahl von Naviradios oder Alufelgen nur noch ein Zeitwert gezahlt wird; in den ersten 2 Jahren ab Neukauf (Neuwagen) gibt es die volle Erstattung, danach verringert sich der Wert kontinuierlich pro Jahr nach unten. Dazu mal die AGBs der KFZ-Versicherung studieren.
So bleiben nach 10 Jahren vom Neupreis des RNS 510 von 3100€ nur noch 700 bis 1000€ übrig. Da das Leder der Rückbank und die Fensterleiste beim Einbruch beschädigt wurde, haben wir für diese beiden Schäden den vollen Preis bekommen, die Scheibe kostete uns 150€ SB. Am Ende bekamen wir rund 2000€ erstattet.
Also bei mir lief das damals wie folgt (HUK24):
Zunächst wollten sie ein gebrauchtes Navi zahlen, das ich selbst kaufen sollte. Mit dem Verweis darauf, das bei Ebay nach Meldungen der Auto Bild 9 von 10 Geräten aus Diebstählen stammen und ich nicht bereit wäre, unter Umständen mein eigenes gestohlenes Gerät zurückzukaufen und ca. Nach 2 Monaten haben die dann den Einbau eines neuen Gerätes bezahlt. Danach gab es noch Streit um die Software (DVDs), die sie aber schlussendlich und zähneknirschend auch bezahlt haben. Also Ende gut, alles gut.
VW bietet auch RNS510 im Austausch für 1700€ an, das kann man aber logischerweise beim Diebstahl des Geräts vergessen. Viele Versicherungen haben im Kleingedruckten diese Klauseln, bei denen die teuren Navitainer der Hersteller nur noch mit Wertminderung (meist 10% pro Jahr) erstattet werden.
Ein fest eingebautes Navi zählt unter Umstände aufgrund weiterer Funktionen nicht mehr als Zubehör, sondern als Ersatzteil welches auch zu 100% durch die Versicherung ersetzt werden müsste.
Lest mal hier.....