Diebstahl meines Golf GTI VI, Versicherung Zahlt nicht !!

hallo,

ich hatte mir am 01.04.2009 ein NEUEN Golf VI GTI im Autohaus gekauft *Monatliche Rate 480 €*, meine Versicherung läuft über der Volkswagen Versicherung *vollkasko*.
Am 27.08.2009 wurde mir das Auto geklaut.
ich bin gleich zur Polizei gefahren und hab ein Diebstahl gegen unbekannt angezeigt, die Volkswagen Versicherung hat mir gleich ein Fragebogen zu kommen lassen zur Schilderung, wie , wann, wo, u.s.w.
Fahrzeugschlüssel und Fragebogen hab ich der Versicherung zugeschickt, bekommen hab ich ein Strafverfahren *vortäuschen einer Straftat !!*.

Begründung:
Die 2 Schlüssel die ich der Versicherung geschickt hatte wurden geprüft und es wurden duplizierespuren festgestellt.
Im Februar 2010 wurde mein GTI in Holland gefunden, da der Holländer den GTI anmelden wollte.
Es hat sich rausgestellt das er den GTI hier in Deutschland *Straßenkauf* für knapp 23.000 € Bar gekauft hat, mit Original Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und 3 Schlüssel * Die 2 Schlüssel liegen ja bei der Versicherung, sowie der Fahrzeugbrief noch bei der Bank liegt*.

Vor knapp 2 Monaten hat Die Polizei von den Holländer die Schlüssel, Fahrzeugschein und Brief bekommen.

Die Polizei:
Fahrzeugschein und Brief sind Fälschungen und die 3 Schlüssel sind NICHT nachgemachte vom Originalschlüssel , sondern von ein ganz anderes Auto was schon sehr lange abgemeldet ist.

Was ist rausgekommen?:
Bis heute den 29.11.2010 bezahl ich immer noch jeden Monat 480 € der VW-Bank, da die Versicherung sich immer noch auf die Spuren der Originalschlüssel beruft, aber keine festen Beweise auf bringen kann.

Mein Anwalt muss jetzt die Versicherung anzeigen, was alles noch mehr hinauszögert * bis zu 6 Monaten*.
Ich hab bereits ca. 9000€ bei der VW-Bank bezahlt und habe langsam meine bedenken ob ich das Geld jemals wider sehen werde!!.
Der GTI Steht immer noch beim Käufer in Holland und es passiert einfach nichts.
Ich bräuchte schon mal wider ein Auto da es sich schlecht macht Besorgungen zu machen oder zu Kunden zu fahren.

Es wäre schön wenn ihr mir einiges sagen könntet ob und was man machen könnte damit ich bei der Sache gut weg komme

mfg Matthias

Beste Antwort im Thema

Mir wird schlecht wenn ich so was lesen muss.......

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Sorry für die harten Worte,aber dein Anwalt ist offensichtlich eine Pfeife.
Wenn die Versicherung glaubt das du den Diebstahl fingiert hast hätte sie längst deswegen eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug stellen können,wenn sie das nicht machen haben sie wohl dazu auch keinen Beweis. Was dann aber wieder bedeutet das sie zahlen müssen und da hätte dein Anwalt schon längst mit schweren Geschützen aufwarten sollen. Mir fallen da auf Anhieb mindestens zwei Anwälte ein bei denen längst der Gerichtsvollzieher bei denen auf der Matte gestanden wäre um die Kohle zu pfänden wenn sie nicht freiwillig zahlen.

Zitat:

Das geht jetzt schon knapp 2 Jahre so.......,. ich kann mir kein neues Auto kaufen da ich ja von VW in der Schufa eingetragen wurde

Das ist jetzt aber dein Problem da man nicht mit der Ratenzahlung aufhören kann nur weil das Auto weg sein soll,das ist nicht das Problem der Bank. Diese Zahlungen kann man höchstens dann aussetzen wenn die Bank dem zustimmt und dann gibt es auch keinen Eintrag bei der Schufa.

Deine Anwaltspfeife hätte schon damals als sich zeigte das die Versicherung Zickt ein Mahnverfahren einleiten sollen,dann hätte die Versicherung klar darlegen müssen weswegen sie nicht zahlen wollen.
Das Schöne am Mahnverfahren ist das der Angemahnte beweisen muß das diese Mahnung ungerechtfertigt ist,was in deinem Fall bedeuten würde das die Versicherung beweisen müßte das sie nicht Zahlungspflichtig ist.

Wenn bei so einem Fall rauskommt das die versicherung zahlen muss sollte sie auch für alle anfallenden Unkosten die dem VN aufgekommen sind auch noch begleichen.

Was mich an der ganzen Sache mal interessieren würde:

Was ist aus dem Auto geworden?

Der TE hast selbst geschrieben, dass der im Februar 2010 in Holland wiederaufgefunden wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Wenn die Versicherung glaubt das du den Diebstahl fingiert hast hätte sie längst deswegen eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug stellen können,wenn sie das nicht machen haben sie wohl dazu auch keinen Beweis.

Mag sein, mag nicht sein.

Fakt ist, dass die eine Seite (zivilrechtliche) und die andere Seite (strafrechtliche) nichts miteinander zu tun haben.

Es ist also keinesfalls so, dass die Versicherung hier eine Anzeige wg. versuchtem Betrug stellen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Mir fallen da auf Anhieb mindestens zwei Anwälte ein bei denen längst der Gerichtsvollzieher bei denen auf der Matte gestanden wäre um die Kohle zu pfänden wenn sie nicht freiwillig zahlen.

Jo.......wenn es denn so einfach wäre....

Vor der Pfändung steht erstmal das Mahnverfahren und - da bei den Versicherungen auch Leute sitzen, die wissen, wie es geht - zwangsläufig das Gerichtsverfahren.

Gegen jeden Mahnbescheid wird automatisch Widerspruch eingelegt - und damit folgt (siehe weiter unten) die Überleitung in das gerichtliche Verfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Das Schöne am Mahnverfahren ist das der Angemahnte beweisen muß das diese Mahnung ungerechtfertigt ist,was in deinem Fall bedeuten würde das die Versicherung beweisen müßte das sie nicht Zahlungspflichtig ist.

Sorry, das ist jetzt aber ausgemachter Blödsinn!

Ein Mahnverfahren führt in keinem Fall zu einer Beweislastumkehr!

Mann kan ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, die Gegenseite hat Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben http://de.wikipedia.org/.../Mahnverfahren?...

Wenn das getan ist, wird das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren überführt, d.h. der Mahnende bzw. jetzt der Kläger hat seinen Anspruch genau so darzulegen und zu beweisen, wie wenn er gleich eine Klage einreicht.

Der Unterschied besteht nur darin, dass man einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht zu begründen braucht, weil das erlassende Gericht die Berechtigung des Anspruches nicht prüft.

Mit einer Beweislastumkehr hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun!

Auch über die "Anwaltspfeife" möchte ich hier nichts sagen.

Es könnte ja sein, dass es durchaus einen oder mehrere Gründe gibt, warum dieser noch keine Klage eingereicht hat (und damit seine "schweren Geschütze" ausgefahren hat).

Wenn die Sache doch so sonnenklar ist, warum wird dann nicht einfach Klage erhoben (was xAKBx bereits im Dezember letzen Jahres für überfällig gehalten hat)?

Warum nicht??

Der TE und sein Anwalt werden es vermutlich wissen.

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Sorry für die harten Worte,aber dein Anwalt ist offensichtlich eine Pfeife.
Wenn die Versicherung glaubt das du den Diebstahl fingiert hast hätte sie längst deswegen eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug stellen können,wenn sie das nicht machen haben sie wohl dazu auch keinen Beweis. Was dann aber wieder bedeutet das sie zahlen müssen und da hätte dein Anwalt schon längst mit schweren Geschützen aufwarten sollen. Mir fallen da auf Anhieb mindestens zwei Anwälte ein bei denen längst der Gerichtsvollzieher bei denen auf der Matte gestanden wäre um die Kohle zu pfänden wenn sie nicht freiwillig zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Das geht jetzt schon knapp 2 Jahre so.......,. ich kann mir kein neues Auto kaufen da ich ja von VW in der Schufa eingetragen wurde

Das ist jetzt aber dein Problem da man nicht mit der Ratenzahlung aufhören kann nur weil das Auto weg sein soll,das ist nicht das Problem der Bank. Diese Zahlungen kann man höchstens dann aussetzen wenn die Bank dem zustimmt und dann gibt es auch keinen Eintrag bei der Schufa.

Deine Anwaltspfeife hätte schon damals als sich zeigte das die Versicherung Zickt ein Mahnverfahren einleiten sollen,dann hätte die Versicherung klar darlegen müssen weswegen sie nicht zahlen wollen.
Das Schöne am Mahnverfahren ist das der Angemahnte beweisen muß das diese Mahnung ungerechtfertigt ist,was in deinem Fall bedeuten würde das die Versicherung beweisen müßte das sie nicht Zahlungspflichtig ist.

Der Anwalt des TE muss nicht unbedingt eine Pfeife sein - wenn der TE ihm noch keinen Klagauftrag erteilt hat, kann er auch keine Klage beim Gericht einreichen. Deine beiden Anwält hingegegen scheinen aber Pfeifen zu sein, denn ohne rechtskräftigen Titel läuft kein Gerichtsvollzieher zu einem Versicherer, um dort zu pfänden. Und bitte schön, was soll bei einem Versicherer ein Mahnverfahren bewirken? Das schöne an einem Mahnbescheid ist, dass der Angemahnte gar nichts beweisen muss und lediglich ein Kreuzchen zu setzen braucht, dass die erhobene Forderung zu Unrecht erfolgt ist.

@twelferider
... da war ich wohl mal wieder zu spät 🙂

Nur ganz knapp😉

oh haben so viel geschrieben^^, so!

Also eine anzeige wurde ja schon mal gemacht und es wurde auch von der Staatsanwaltschaft das verfahren eingestellt da halt keine beweise von der Versicherung vor liegen und da ja nicht die Schlüssel Duplikate vorliegen sondern vom anderen Auto die Schlüssel die im Golf passen da ja die Schlösser ausgetauscht worden sind.

Das Auto (soweit ich weiß) ist immer noch bei den in Holland und steht da so vor sich Rum!
Anwalt und Polizei haben eig schon alles weg gepackt da sie eig der Meinung waren das nach der Einstellung von der Staatsanwaltschaft die Versicherung zahlt (wie es eig sonst der Fall ist!).

Schlimm ist ja nur das die Versicherung sich nicht meldet, ist klar die haben alle zeit der Welt aber ich nicht.
mich stört es schon sehr (da es ja auch schon über 2 Jahre her ist).

Aso: und das mit den raten aussetzen hab ich ja mit der VW-Bank geklärt und trotzdem bin ich in er schufa drin.
Ich wurde extra weitergeleitet zu einer Mitarbeiterin die für etwas zuständig ist und sie hatte mir alles erklärt!.

Ich hab mir gedacht, bevor ich noch mehr Geld jeden Monat raus werfe ruf ich da mal an............, mittlerweile hab ich ja schon knapp 10.000 € bezahlt und das ist nicht Grad wenig wenn man das Geld überweist für nichts!

und das schlimme ist ja das wenn man bei der VW Bank oder Versicherung anruft nur patziege Leute dran sind die so ein Diebstahl bearbeiten!

gruß matthias

Klugscheissen kann jeder aber vielleicht solltest du einmal einen anderen bzw. einen 2. FACHANWALT hinzuziehen.
Kenne die unfreundlichen Leute vom VVD 😠

Mit welcher Begründung verweigert die Versicherung denn die Zahlung ?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Deine beiden Anwält hingegegen scheinen aber Pfeifen zu sein, denn ohne rechtskräftigen Titel läuft kein Gerichtsvollzieher zu einem Versicherer, um dort zu pfänden. Und bitte schön, was soll bei einem Versicherer ein Mahnverfahren bewirken? Das schöne an einem Mahnbescheid ist, dass der Angemahnte gar nichts beweisen muss und lediglich ein Kreuzchen zu setzen braucht, dass die erhobene Forderung zu Unrecht erfolgt ist.

Richtig,er kann das Kreuzchen setzen,aber dann auch darlegen weswegen die Forderung seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgt. Spätestens dann muß die Versicherung die Hosen runterlassen und darlegen aus welchen Gründen sie die Zahlung verweigern.

Unternimmt die Versicherung aber gar nichts wird der Mahnbescheid rechtskräftig und man kann pfänden.

Im Übrigen lassen es Versicherungen teilweise auch nach Urteilen in denen sie zur Zahlung verdonnert werden auf eine Pfändung ankommen.

Auf jeden Fall aber setzt ein Mahnverfahren die Gegenseite in Zugzwang da sie ja auf die Mahnung reagieren muß wenn sie nicht rechtskräftig werden soll.

ja hab ich mir auch schon überlegt ein 2. Anwalt ran zu holen, aber ein 2. Anwalt kostet auch wider Geld.
warum die Versicherung sich weigert!.., sie halten halt noch an die Duplikatspuren an den Originalschlüssel fest die da angeblich drauf sind.
würde ich auch verstehen, wenn nicht die Schlüssel von den Holländer ganz andere sind (da ja die mein Auto geklaut haben die Schlösser getauscht haben und keine Duplikate von den Original gemacht haben!!)

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Richtig,er kann das Kreuzchen setzen,aber dann auch darlegen weswegen die Forderung seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgt. Spätestens dann muß die Versicherung die Hosen runterlassen und darlegen aus welchen Gründen sie die Zahlung verweigern.

Und das ist schon wieder vollkommen falsch.

Der Widerspruch muss keinerlei Begründung enthalten - da reicht ein einfaches Kreuzchen.

Wer es nicht glaubt: Bitte hier nachsehen http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/wispr.jpg

Ein Kreuzlein bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" reicht schon - nix mit Begründung und sonstwas.

Es ist IMMER derjenige in der Darlegungs- und Beweislast, der einen Anspruch geltend macht!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Unternimmt die Versicherung aber gar nichts wird der Mahnbescheid rechtskräftig und man kann pfänden.

Das hatte ich doch in meinem letzten Posting bereits geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Gegen jeden Mahnbescheid wird automatisch Widerspruch eingelegt - und damit folgt (siehe weiter unten) die Überleitung in das gerichtliche Verfahren.

Das sind bei den Versicherungen fest vorgegebene Prozesse, dass gegen jeden Mahnbescheid IMMER ein Widerspruch eingelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Im Übrigen lassen es Versicherungen teilweise auch nach Urteilen in denen sie zur Zahlung verdonnert werden auf eine Pfändung ankommen.

Soso, schau an........ man lernt nie aus.

Gibt es hierfür irgendwelche Belege, oder ist das eine so einfach mal "in den Raum geworfene" Theorie?

Davon abgesehen: Wir befinden uns noch immer im Mahnverfahren - NICHT im Gerichtsverfahren und schon gleich gar noch nicht im Zustand eines für den TE positiven Urteiles, auf welches er ein Pfändungsrecht hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Auf jeden Fall aber setzt ein Mahnverfahren die Gegenseite in Zugzwang da sie ja auf die Mahnung reagieren muß wenn sie nicht rechtskräftig werden soll.

Das hat ja auch niemand bestritten, dass da ein Widerspruch eingelegt werden muss.

Deine restlichen Ausführungen zur Beweislast, Beweislastumkehrung, den ach so "tollen" zwei Anwälten die da gleich mal losgepfändet hätten usw. usw. sind halt schlicht und einfach falsch, neben der Sache und helfen niemanden.

Und darum geht es!

Zitat:

Original geschrieben von schlossereihortig



warum die Versicherung sich weigert!.., sie halten halt noch an die Duplikatspuren an den Originalschlüssel fest die da angeblich drauf sind.
würde ich auch verstehen, wenn nicht die Schlüssel von den Holländer ganz andere sind (da ja die mein Auto geklaut haben die Schlösser getauscht haben und keine Duplikate von den Original gemacht haben!!)

Wenn es so klar ist, dann verstehe ich einfach nicht, warum hier nicht schon längst eine Klage eingereicht worden ist - das will und will mir nicht in den Kopf.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

. Deine beiden Anwält hingegegen scheinen aber Pfeifen zu sein, denn ohne rechtskräftigen Titel läuft kein Gerichtsvollzieher zu einem Versicherer, um dort zu pfänden.

....es bedarf eigentlich kein rechtskräftiger Titel.Ein Gerichtsvollzieher kann schon tätig werden wenn unter dem Urteil steht" vorläufig vollstreckbar"(Gerichtsverhandlung vorausgesetzt)

Gruß

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