Diebstahl meines Golf GTI VI, Versicherung Zahlt nicht !!

hallo,

ich hatte mir am 01.04.2009 ein NEUEN Golf VI GTI im Autohaus gekauft *Monatliche Rate 480 €*, meine Versicherung läuft über der Volkswagen Versicherung *vollkasko*.
Am 27.08.2009 wurde mir das Auto geklaut.
ich bin gleich zur Polizei gefahren und hab ein Diebstahl gegen unbekannt angezeigt, die Volkswagen Versicherung hat mir gleich ein Fragebogen zu kommen lassen zur Schilderung, wie , wann, wo, u.s.w.
Fahrzeugschlüssel und Fragebogen hab ich der Versicherung zugeschickt, bekommen hab ich ein Strafverfahren *vortäuschen einer Straftat !!*.

Begründung:
Die 2 Schlüssel die ich der Versicherung geschickt hatte wurden geprüft und es wurden duplizierespuren festgestellt.
Im Februar 2010 wurde mein GTI in Holland gefunden, da der Holländer den GTI anmelden wollte.
Es hat sich rausgestellt das er den GTI hier in Deutschland *Straßenkauf* für knapp 23.000 € Bar gekauft hat, mit Original Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und 3 Schlüssel * Die 2 Schlüssel liegen ja bei der Versicherung, sowie der Fahrzeugbrief noch bei der Bank liegt*.

Vor knapp 2 Monaten hat Die Polizei von den Holländer die Schlüssel, Fahrzeugschein und Brief bekommen.

Die Polizei:
Fahrzeugschein und Brief sind Fälschungen und die 3 Schlüssel sind NICHT nachgemachte vom Originalschlüssel , sondern von ein ganz anderes Auto was schon sehr lange abgemeldet ist.

Was ist rausgekommen?:
Bis heute den 29.11.2010 bezahl ich immer noch jeden Monat 480 € der VW-Bank, da die Versicherung sich immer noch auf die Spuren der Originalschlüssel beruft, aber keine festen Beweise auf bringen kann.

Mein Anwalt muss jetzt die Versicherung anzeigen, was alles noch mehr hinauszögert * bis zu 6 Monaten*.
Ich hab bereits ca. 9000€ bei der VW-Bank bezahlt und habe langsam meine bedenken ob ich das Geld jemals wider sehen werde!!.
Der GTI Steht immer noch beim Käufer in Holland und es passiert einfach nichts.
Ich bräuchte schon mal wider ein Auto da es sich schlecht macht Besorgungen zu machen oder zu Kunden zu fahren.

Es wäre schön wenn ihr mir einiges sagen könntet ob und was man machen könnte damit ich bei der Sache gut weg komme

mfg Matthias

Beste Antwort im Thema

Mir wird schlecht wenn ich so was lesen muss.......

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Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


nein, der VK Versicherer könnte aber der VVD (Risikoträger Allianz) sein.
dann soll der TE mal Ross + Reiter vermelden; damit man als Kunde Bescheid weiss,
wo man "gerade nicht hingehen sollte",
bei derart Gebaren.

ps. ein dicker Hund!

Und das sagt dann was aus? Das diese Gesellschaft nichts taugt? Wenn die Zahlung verweigert wird hat das sicherlich gute Gründe, sonst wäre der Schaden nach Ablauf der 4 Wochen Frist schon reguliert... Wir kennen hier sicherlich nicht alle Hintergründe zu dem Fall.

Ich würde schon dort hingehen, wo die Versicherung nicht zahlt, wenns nicht gerechtfertigt ist. Was habe ich als Versicherter davon, wenn krumme Dinger bezahlt werden.. Letzendlich geschieht dies dann zu Lasten der Allgemeinheit...

Ich möchte hier aber niemanden etwas unterstellen 😁

wenn es wirklich so war, hätten die von mir keinen cent rate mehr gesehen, bis die sache geklärt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


wenn es wirklich so war, hätten die von mir keinen cent rate mehr gesehen, bis die sache geklärt ist.

Naja, ich hoffe doch, dass der TE keine Beiträge für ein Auto bezahlt, das geklaut wurde... Ausser der Versicherer zweifelt per se an, dass das Auto geklaut wurde 😕!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


wenn es wirklich so war, hätten die von mir keinen cent rate mehr gesehen, bis die sache geklärt ist.
Naja, ich hoffe doch, dass der TE keine Beiträge für ein Auto bezahlt, das geklaut wurde... Ausser der Versicherer zweifelt per se an, dass das Auto geklaut wurde 😕!

Das Eine hat ja mit dem Anderen wenig zu tun.

Der Leasinggeber hat Ansprüche gegen den TE.

Der TE hat Ansprüche gegen die Versicherung.

Stellt der TE nun die Zahlung ein, sind wir sehr schnell beim Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher und Schufaeintrag.

Ob der TE einen 2 Frontenkrieg gebrauchen kann, bezweifel ich mal. Besonders wenn der nächste Wagen wieder Finanziert werden soll. Da stört so ein Warnvermerk eines Leasinggebers doch sehr.

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das mag sein. aber ich zahle bestimmt keine 580€ im monat für die nutzung eines vollkaskoversicherten fahrzeugs dass entwendet wurde!

es ist ja nicht so, das er die karre haftpflichtversichert gegen den baum gewickelt hat.

solange du zahlst ist es denen ja egal. meistens werden leasing und versicherung zusammen angeboten. geade damit es beim restwert, neuwagenwert etc. keine differenzen gibt.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Stellt der TE nun die Zahlung ein, sind wir sehr schnell beim Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher und Schufaeintrag.
Ob der TE einen 2 Frontenkrieg gebrauchen kann, bezweifel ich mal. Besonders wenn der nächste Wagen wieder Finanziert werden soll. Da stört so ein Warnvermerk eines Leasinggebers doch sehr.

Ich bin davon ausgegangen, dass Kawaman1974 die Versicherungsbeiträge meinte, nicht die Leasingraten, da die vorigen Posts auf den Versicherer/Risikoträger gemünzt waren...

Ich verstehe ohnehin nicht ganz, wie sich so eine Sache so lange ziehen kann! Der Leasinggeber hat einen Anspruch gegen den Leasingnehmer, das ist soweit klar, aber idR auch gegen den Versicherer (Stichwort Sicherungsschein).... Ich für meinen Teil hätte da schon früher alle Hebel in Bewegung gesetzt... Wir wissen aber natürlich nicht, inwiefern wir alle Fakten kennen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Ich verstehe ohnehin nicht ganz, wie sich so eine Sache so lange ziehen kann! Der Leasinggeber hat einen Anspruch gegen den Leasingnehmer, das ist soweit klar, aber idR auch gegen den Versicherer (Stichwort Sicherungsschein).... Ich für meinen Teil hätte da schon früher alle Hebel in Bewegung gesetzt... Wir wissen aber natürlich nicht, inwiefern wir alle Fakten kennen.

Das Problem sind, wie du schon sagst, die fehlenden Fakten.

Aber ich stelle mir das recht simpel vor.
1. Auto gestohlen.
2. TE stellt Zahlung ein und teil dem Leasinggeber mit. Hole dir das Geld bei der Versicherung.
3. Versicherung teilt dem Leasinggeber mit: Von uns gibts nicht ( es darf spekuliert werden wie die Versicherung das begründet)
4. Leasinggeber fordert TE auf die Zahlung fortzusetzen.

Hallo,
gibt es schon neue Ergebnisse in dem Fall?
wesa

VVD... Ein bekannter von mir war da bei dieser Versicherung. Bei einem einfachen Auffahrunfall gabs schon sehr viel Stress bei der Regulierung des Schaden.

VVD = K....

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


VVD... Ein bekannter von mir war da bei dieser Versicherung. Bei einem einfachen Auffahrunfall gabs schon sehr viel Stress bei der Regulierung des Schaden.

VVD = K....

Der Risikoträger vom VVD ist die Allianz

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Der Risikoträger vom VVD ist die Allianz

Was (meiner Erfahrung nach) ja nichts grundlegendes an der Aussage von wobPower ändert.. 😛

Aber das geht doch schon wieder Richtung OT..

Zum Thema:
Wie sieht's aus? Gibt's schon was Neues?

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