Diebstahl des Inspektionsheftes was tun?

Audi A3 8P

als ich heute Morgen an mein Auto kam hätte ich direkt mal kotzen können: Scheibe mittels Stein eingeschlagen. Das einzige was gestohlen wurde war meine Betriebsanleitung, das Serviceheft und die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Stein hat natürlich noch nen ordentlichen Schaden an der Verkleidung der Fahrerseite verursacht.

jetzt meine Frage: der Karren ist heute auf den Tag genau 1 Jahr alt (tolles Geburtstagsgeschenk^^) demnach hat außer der Werksinspektion noch nichts im Inspektionsheft gestanden soviel ich weiß. Bekomme ich einfach ein neues Inspektionsheft bei der ersten Inspektion nächstes Jahr und wird die Werksinspektion da nachgetragen? Oder muss ich vlt. bei Audi anrufen und den Diebstahl melden, damit ich später belegen kann das ich kein Serviceheft mehr habe. Es geht mir primär um eine mögliche Garantieabwicklung wenn mal was am Auto ist oder ich es verkaufen will.

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle für solche Leute Bambus: Der wächst ziemlich schnell, auch durch Bäuche zB. War früher eine chinesische Foltermethode...
Oder Kopf kahlrasieren und immer Wassertropfen auf die gleiche Stelle fallen lassen. Oder strecken, schleifen, Vierteilen, sämtliche Gelenke überdrehen, ...

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Zitat:

Original geschrieben von Yoy


... ich liebe nur mein auto, genauso wie ich meine freundin liebe. da würde ich das gleiche machen. ihr doch auch oder nicht?

Ganz im Ernst, ich

liebe

mein Auto überhaupt nicht. Es ist ein Fortbewegunsmittel, ein geiles zwar, aber eben nur ein Fortbewegungsmittel, eine Sache. Ich kann überhaupt nicht ausdrücken, wieviel mehr mir meine Frau bedeutet, als mein Auto, weil ich bereits den Vergleich abseitig finde. Selbst mein Kater kommt bei mir weit weit weit vor dem Auto, wenn ich die Bedeutung in meinem persönlichen Wertesystem wiedergeben sollte (obwohl auch dieser Vergleich im Grunde abseitig ist, weil ich das Auto von der Wertigkeit eher mit meinem Rasenmäher, Fernseher oder Dampfgarer vergleichen müsste).

Das heißt nicht, dass ich die Missachtung fremden Eigentums gutheißen will, ganz im Gegenteil. Wer in mein Auto einbricht, begeht eine Straftat und muss (wenn ermittelbar) zur Rechenschaft gezogen werden. Aber unmittelbare Gewalt? Definitiv nein! Dann könnten wir gleich die archaischen Strafen der Schari'a offiziell einführen.

Grüße
Markus

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