Die Vorfahrt nehm ich mir ....

Ich kann in letzer Zeit immer mehr beobachten das Autofahrer ohne Rücksicht auf Verlusste die Spur vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn wechseln.

Es wird anscheinend angenommen, dass der fließende Verkehr die Spur wechseln muss, um einen das Einfädeln zu ermöglichen. Dieser Spurwechsel ist aber von der StVO nicht vorgeschrieben, sondern jedem Autofahrer, unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs, selbst überlassen.

Derjenige, der auf die Autobahn auffahren möchte kann seine Geschwindigkeit durch Beschleunigen und Bremsen an den fließenden Verkehr anpassen und sich dann einfädeln. Ist ein Einfädeln nicht möglich, muss am Ende des Beschleunigungsstreifen angehalten werden und nicht mit aller Gewalt der Spurwechsel vollzogen werden.

Eure Meinung dazu?

106 Antworten

Du darfst zwar vor deinem Vordermann auf die AB wechseln, diesen jedoch nicht überholen, da du ihn dadurch behindern würdest. Fahrzeuge müssen hintereinander auf die durchgehende Fahrbahn wechseln. Es sei denn die AB ist frei und dir ein gefahrloses Wechseln auf die linke Spur möglich, dann darfst du selbstverständlich übeholen.

Vgl. §5 Abs4, Hamburg NZV 2000, 507, usw.

Gruß Meik

Naja, wenn der andere noch auf dem B-Streifen ist, ist er ja auf ner anderen Fahrbahn, wo er Vorfahrt gewähren muss.
Wenn einer überholt wird und er auch auf die linke Spur wechseln will, aber nicht kann, weil da ein anderes Auto ist, kann man dies nicht als "Behinderung" sehen.
Aber du hast insofern Recht, dass man einem auf dem B-Streifen fahrenden eine Möglichkeit zum Einscheren geben sollte (§1,1:gegenseitige Rücksicht).

Wer gestern AMuS-TV geschaut hat, durfte es von einem Polizeibeamten selbst hören: Möglichst nicht auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten, weil dadurch die unvorbereiteten Hintermänner arg in Bedrängnis kommen können und man selbst kaum wieder in den fließenden Verkehr einfahren kann. Im Zweifelsfall kurz die Standspur nutzen.

Auch hat man sich etwas negativ zum Platzmachen geäußert. Man solle nicht den Verkehrsfluß (abgesehen von möglichen Gefahrensituationen, die natürlich noch schlimmer wären) unnötig beeinträchtigen, indem man beim Fahrstreifenwechsel die linke Spur ausbremst. Man habe ja schließlich Vorfahrt vor der Beschleunigungsspur.

Wie auch hier glaubten die meisten Befragten man müsse stehenbleiben, was dann aufgeklärt wurde.

Dann gibt es noch diese Experten, die meinen wohl wer von rechts kommt hat Vorfahrt!
Die fahren auf die AB und überholen noch schnell den vor ihnen ebenfalls einfahrenden LKW und fahren einem selbst dabei fast in die Seite. Glückwunsch .... an alle Schlafmützen.

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Hallo Leute !

Sorry das ich diesen Thread noch einmal nach oben Schiebe, aber heute Nachmittag hatte ich dieses Erlebnis der besonderen Art.

Ich fahre auf der Bundestraße Tempolimit 70km/h.
Abstand zu dem Fahrzeug vor mir ca. 50m.
Wir kommen an eine Stelle, wo eine Straße links von uns zur Bundesstr. führt.
Es stehen zwei Fahrzeuge an der Einmündung, und wollen auf unsere Spur links einbiegen.
Mein Vordermann ist noch ca. 100 m davon weg, zieht der erste rein. Der zweite fackelt nicht lange, und zieht hinterher. Er merkt aber auf halber Strecke, daß es ihm nicht mehr reicht. Deshalb hält er auf der Fahrbahnmitte (genau auf der Sperrfläche). Somit wäre unser Spur frei. Doch was macht mein Vordermann??? Genau, er bremst voll ab um die Knalltüte, die auf der Sperrfläche steht reinzulassen!! Ok, im ersten Moment dachte ich noch der vor mir macht nur etwas langsamer. Mein Sicherheitsabstand wurde schnell weniger, dann dachte ich nur noch: Ach du Sch...!!. Was dann folgte war eine Vollbremsung der 1. Klasse.
Mein Abstand war als wir beide standen noch ca. 2m.
Und wie man sich denken kann, nahm der eigentliche Verursacher des ganzen die Einladung von meinem Vordermann an, und fuhr dann von der Sperrfläche auf unsere Spur ein.
Ich kann von Glück sagen das der Hintermann noch ein gutes Stück weg war, und nicht noch mir reingekracht ist. Ach ja, mein Puls nach der Aktion ca. 180.

Gruß Markie

Eine derartige Vollbremsung kann man ohne weiteres als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werten. Hattest du Zeugen?

Hallo !

Mit mir im Auto waren noch meine Eltern. Mein Hintermann war noch zu weit weg, um als Zeuge gennant zu werden. Und der Fahrer der noch kurz vor knapp reingefahren ist, wäre über alle Berge gewesen.
Na zum Glück ist nix passiert. Nur wenn, dann wäre ich der Dumme.
So nach der alten Volksweisheit: "Wenn`s hinten kracht, gibts vorne Geld".

Gruß Markie

Um nochmal auf das Thema "Beschleunigungsstreifen zu Ende, auf dem Standstreifen geht's weiter" zurückzukommen:
Auch ich würde es ebenso machen und lieber noch ein paar Meter über den Standstreifen fahren, als wie anzuhalten.
Mein Onkel hat es jedoch auch schonmal so gemacht und wurde von der Polizei gesehen.
Also ab au dem nächsten Parkplatz, Geld her und Sammelpunkte bekam er auch noch dafür, dass er anstatt anzuhalten 10 Meter über die Standspur gefahren iost.

Gruss Chris

Zitat:

Original geschrieben von ChrisK200


Um nochmal auf das Thema "Beschleunigungsstreifen zu Ende, auf dem Standstreifen geht's weiter" zurückzukommen:
Auch ich würde es ebenso machen und lieber noch ein paar Meter über den Standstreifen fahren, als wie anzuhalten.
Mein Onkel hat es jedoch auch schonmal so gemacht und wurde von der Polizei gesehen.
Also ab au dem nächsten Parkplatz, Geld her und Sammelpunkte bekam er auch noch dafür, dass er anstatt anzuhalten 10 Meter über die Standspur gefahren iost.

Gruss Chris

Da würde ich sofort beschwerde gegen Einlegen...

Zu spät, ist schon ca. 3-4 Jahre her.

Gruss CHris

Man muß / kann doch an Ort und Stelle gegenüber der Polizei gar nichts sagen und man muß / kann auch nicht immer sofort alles bezahlen!?

Vor allem, wenn man sich keiner Schuld bewußt ist!!

Hi Leuts

Wenn ich mir das Thema so durchlese stellen sich mir die Nackenhaare.

Gerade heute hatte ich folgende Situation auf der 2ten Spur der A5 bei der Einfahrt Freiburg Mitte auf die AB.

Ich komme von hinten mit 170 Km/h an auf der 2ten Spur .
Auf der rechten Fahrspur fährt ein PKW und auf dem Beschleunigungsstreifen fährt ein anderer PKW auf die Autobahn auf.

Ohne zu blinken oder sich sonst irgendwie um den nachfliessenden Verkehr zu kümmern wechselt der PKW von der ersten auf die 2te Spur. Ich konnte ohne Probleme runterbremsen auf 95 Km/h jedoch hatten die PKW Fahrer hinter mir Mühe aus meinem Avant keine Limo zu machen.

Hier ein Auszug eines Urteils

Das sog. Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), wonach bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen einer endet oder aus sonstigen Gründen nicht durchgehend befahren werden kann, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen unmittelbar vor dem Beginn der Verengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen ist, finde auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Hier gelte vielmehr § 18 Abs. 3 StVO, wonach auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn – dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht – Vorfahrt hat. Auf deren Beachtung dürfe der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn vertrauen.

Der einfahrende Verkehr sei wartepflichtig und dürfe sich nur mit größter Sorgfalt auf die durchgehende Fahrspur eingliedern. Komme es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem (bevorrechtigten) Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrspur und einem sich einfädelnden Verkehrsteilnehmer, spreche der sog. Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden. Dieser müsse dann den gegen ihn sprechenden Anschein entkräften. Im konkreten Fall habe der Kläger seine Darstellung, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil der Lkw-Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig beschleunigt habe, nicht beweisen können.

Hier noch der Gesetzestext

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 18

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

(4)

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,2. für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,3. für Kraftomnibusse ohne Anhänger, a) die nach Eintragung im Fahrzeugschein geeignet sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu fahren, b) deren Motorleistung mindestens 11 kW/t des zulässigen Gesamtgewichts beträgt und c) an deren Rückseite eine mit dem Siegel der Zulassungsstelle versehene "100"-Plakette angebracht ist, 100 km/h.


(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1.
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

2.
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

(7) Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten.

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

(9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

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Ich hab das hier reingesetzt damit die Mitglieder dieses Forums besser bescheid Wissen als so manch anderer Verkehrsteilnehmer.

Cu Fulli

Zitat:

Original geschrieben von Fulli @ HaWei


Hi Leuts

Wenn ich mir das Thema so durchlese stellen sich mir die Nackenhaare.

Gerade heute hatte ich folgende Situation auf der 2ten Spur der A5 bei der Einfahrt Freiburg Mitte auf die AB.

Ich komme von hinten mit 170 Km/h an auf der 2ten Spur .
Auf der rechten Fahrspur fährt ein PKW und auf dem Beschleunigungsstreifen fährt ein anderer PKW auf die Autobahn auf.

Ohne zu blinken oder sich sonst irgendwie um den nachfliessenden Verkehr zu kümmern wechselt der PKW von der ersten auf die 2te Spur. Ich konnte ohne Probleme runterbremsen auf 95 Km/h jedoch hatten die PKW Fahrer hinter mir Mühe aus meinem Avant keine Limo zu machen.

Cu Fulli

Sowas ähnliches hab ich auch erlebt, nur das ich schon fast neben ihm war, als er rüberziehen wollte...

Hätte ich nicht das Signalhorn benutzt, hätts gerummst...

Zumal nicht selten der Spurwechsel idiotisch ist, da der auffahrende es auch so schafft...

PS: meinereiner ignoriert grundsätzlich die Spurwechsler und nutzt den Beschleunigungsstreifen bis zum ende, wenn ich denn auf der anderen Seite bin...

Was auch auffällt, ist das Ottonormalfahrer schwere Probleme mit:
a) Abknickenden Vorfahrten
b) Spurwechseln
hat.

Entweder sind sie zu blöd dafür oder aber es sind Ärsche, die nach dem Motto 'och, wird schon passen, gestern kam ja auch keiner' fahren...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Zumal nicht selten der Spurwechsel idiotisch ist, da der auffahrende es auch so schafft...

Richtig, da fällt mir noch ein Erlebnis vom Montag ein:

Fuhr mit ca. 140 und Sondersignal auf der linken Spur (OK, das Horn hatte ich ausgemacht, weil die Linke Spur kilometerweit für mich frei war).

Fährt ein einsamer Polo auf der rechten Spur, der meinte, auf die linke Spur wechseln zu müssen, weil da grad einer auf den Beschleunigungsstreifen kam. Es war zwar nicht knapp vor mir, sodass ich nur leicht bremsen musste, aber trotzdem eine völlig sinnlose Aktion. Naja, nachdem die Hörner wieder an waren, war er schnell wieder auf der rechten Spur, und zwar ohne den bereits aufgefahrenen zu behindern.

Fazit: Wie Stefan es schon sagte: In fast allen Fällen ist das Spurwechseln unnötig, da der Auffahrende auch so locker auf die AB kommt.

Zitat:

Fazit: Wie Stefan es schon sagte: In fast allen Fällen ist das Spurwechseln unnötig, da der Auffahrende auch so locker auf die AB kommt.

Eben der Einfädelnde hat nötigenfalls anzuhalten bis er genügend Raum hat auf die AB aufzufahren.

Und meistens ist es ja dann so das wenns dann kracht der Schaden und die Verletzungen ordentlich sind und die beiden Unfallverursacher weiterfahren wie wenn nichts gewesen wäre, und dann noch froh darüber sind das sie nicht in dem Stau stehen der gerade im Radio durchgegeben wird.

Ich finde nur es hat in den letzten Jahren rapide zugenommen mit dieser Situation. Früher (hab den Lappen seit 1992) kam das mal vereinzelt vor, heute gehörts wohl zum guten Ton das man Egoistisch die Spur wechselt.

Ich habe mittlerweile als echt schon ein Ungutes Gefühl wenn sich ein Beschleunigungsstreifen am Horizont abzeichnet. LOL

Nee aber mal ehrlich es ist einfach Lebensgefährlich so rumzufahren.

Am besten wären wohl Ampeln auf der Autobahn die auf Rot schalten wenn einer auf die AB auffahren möchte. Dann halten wir den Verkehr auf der AB an und geben dem Einfahrenden ne Minute Vorsprung.
Es lebe der Fortschritt =:-))

Cu Fulli

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