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Die Neuen Lenk - Und Ruhezeiten

Themenstarteram 11. April 2007 um 14:55

HI !

Bin zwar noch kein LKW-fahrer , aber mich würde interessieren was passiert bei euch in den Firmen da ab heute 11.04.07 das neue Gesetz in Kraft getreten ist und man weniger fahren darf ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kolgeo

So wie es bei den Antworten ausieht hält sich keiner dran , hätte gerne gewußt was auf mich zukommt wenn ich den LKW Lappen habe

Hallo Kolgeo,

ich fahre bei einem kleinen Familienunternehmen. Wir haben uns bis zum 11.04 an die Sozialvorschriften gehalten und daher befürworte ich die neue Regelung, weil sich eigentlich nichts geändert hat.

@MAN TGA 460 XXL

wenn du mit deinen Fahrzeiten jetzt nicht mehr klar kommst, bist du es vorher auch nicht. Die neuen Regeln sind für uns und nicht gegen uns.

Servus

Frank

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am 16. April 2007 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von MAN TGA 460 XXL

Hallo!

Ist ja Klasse!

Wenn Ich jetzt angeblich weniger Pause brauche wie vorher, dann hat sich ja die ganze Sache für den Fahrer verschlechtert und nicht verbessert!

Dann kann ich jetzt mit etwas Glück 3 mal die Woche nach Italien!

 

Gruß Eric

Nun von Amts wegen brauchst du jetzt weniger Ruhezeit, inwiefern du die bisher geltenden Regeln legalerweise (oder auch nicht ;) ) verkürzt oder abgeändert hast, sei dahingestellt :). Es war ja auch nicht wirklich überprüfbar.

am 17. April 2007 um 15:40

hallo,

in dem link , den christian74 gepostet hat , steht das die eu richtlinie 2002/15/EG auch einzuhalten ist.

demnach dürfen wir ab 11.04 nur noch 48 stunden pro woche arbeiten.

oder seh ich das falsch?

bis dann

Leutz,

ihr redet Euch da heiß über die EU-Vorschriften, dabei gibt es auch nationale Vorschriften, die jeder in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch sein Arbeitgeber, zu beachten hat. Hiermit meine ich das Arbeitszeitgesetz. Das gilt nämlich auch und schränkt die EU-Vorschriften zusätzlich ein.

Lt. ArbZG darf ein Arbeitnehmer nämlich NUR 48 Stunden in der Woche maximal arbeiten. An jedem Werktag darf ein Arbeitnehmer maximal 8 Stunden arbeiten und das darf nur dann auf 10 Stunden erweitert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden, d. h. 48 Stunden pro Woche, nicht überschritten werden. Will ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten lassen, dann braucht er eine Genehmigung von der Gewerbeaufsicht, die er aber ohne triftigen Grund nicht bekommt. Regelmäßig gibt es solche Genehmigungen nur für Führungskräfte.

Jetzt kommt noch die Crux der Geschichte. Alles, was darüber vereinbart wird, ist gesetzwidrig. Damit auch die Regelung über die Vergütung der Stunden, die über die 48 Stunden pro Woche hinausgehen.

:-) ScaniaChris

am 17. April 2007 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Jetzt kommt noch die Crux der Geschichte. Alles, was darüber vereinbart wird, ist gesetzwidrig. Damit auch die Regelung über die Vergütung der Stunden, die über die 48 Stunden pro Woche hinausgehen.

:-) ScaniaChris

Meines Wissens braucht es da aber schon eine Regelung, da Überstunden nicht aufgerechnet werden dürfen.

Soll heißen, wenn ich in einer Woche einmal 55 Stunden arbeite, brauche ich für diese 7 Stunden sehr wohl eine Regelung. Wenn ich in der nächste Woche nur 41 Stunden arbeite, toll für den Arbeitnehmer, bin ich wieder im Schnitt von 48, Überstunden dürfen aber für die Lohnabrechnung nicht angerechnet werden (sehr wohl für den Durchrechnungszeitraum), somit brauche ich doch eine Regelung.

Zitat:

Original geschrieben von dartom

Meines Wissens braucht es da aber schon eine Regelung, da Überstunden nicht aufgerechnet werden dürfen.

Soll heißen, wenn ich in einer Woche einmal 55 Stunden arbeite, brauche ich für diese 7 Stunden sehr wohl eine Regelung. Wenn ich in der nächste Woche nur 41 Stunden arbeite, toll für den Arbeitnehmer, bin ich wieder im Schnitt von 48, Überstunden dürfen aber für die Lohnabrechnung nicht angerechnet werden (sehr wohl für den Durchrechnungszeitraum), somit brauche ich doch eine Regelung.

Bei den 48 Stunden handelt es sich um die durchschnittliche Arbeitszeit in einem großen Zeitraum (halbes Jahr oder 24 Wochen). Deine Arbeitszeit darfst Du in einer Woche bis auf 60 Stunden ausdehnen, wobei Du am Tag aber nicht mehr als 10 Stunden tatsächlich machen darfst. Nur darfst Du nicht ständig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Es muss sich ausgleichen.

Gerade im Fernverkehr hat ein Kraftfahrer in der ersten Woche mehr Arbeitszeit, als in der zweiten. Zieht er das arithmetische Mittel, dann wird er wohl nicht über die 48 Stunden pro Woche drüber kommen, obwohl da nicht mehr viel Zeit für sonstige Arbeiten übrig bleiben, wenn er die 90 Stunden Fahrtzeit ausnutzen will.

Andererseits bezieht sich die durchschnittliche Arbeitszeit auf den kalendarischen Zeitraum und nicht darauf, wann man tatsächlich gearbeitet hat. In ein halbes Jahr fällt auch ein Teil des Urlaubs. Darin fällt gar keine Arbeitszeit an, dennoch zählen diese Tage bei der Verteilung mit.

am 19. April 2007 um 20:06

Alle diese Punkte waren mir schon klar, mir gings nur darum, dass für die Mehrstunden über 48 sehr wohl eine Regelung da sein muss (du hast geschrieben gesetzwidrig), weil - wie du schon gesag hast - die Arbeitszeit in einer Woche bis 60 Stunden verlängert werden darf und diese Mehrstunden dürfen in der Lohnabrechnung nicht auf eventuelle Minderstunden in einer anderen Woche aufgerechnet werden.

Sehr wohl werden diese Mehrstunden rein auf die durchschnittliche Arbeitszeit aufgerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von dartom

...diese Mehrstunden dürfen in der Lohnabrechnung nicht auf eventuelle Minderstunden in einer anderen Woche aufgerechnet werden.

Sehr wohl werden diese Mehrstunden rein auf die durchschnittliche Arbeitszeit aufgerechnet.

dartom, die Lohnabrechnung ist wieder eine ganz andere Baustelle! Was Du als Überstunden auf Deine Abrechnung packen kannst, darfst und sollst, geht aus Deinem Arbeitsvertrag, einer eventuellen Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einem Manteltarifvertrag hervor.

Klar kannst Du 60 Stunden in einer Woche auf Deine Lohnabrechnung packen. Ob da überhaupt lohnrechtliche Überstunden dabei sind, ist sehr individuell und mußt Du für Dich selbst klären oder klären lassen. Das Arbeitszeitgesetz setzt nur obere Grenzen und wenn Du eine Vereinbarung hast, die diese überschreitet, ist diese gesetzeswidrig und somit ungültig. Dies hätte dann auch zur Folge, dass die Lohnvereinbarung für den gesetzeswidrigen Teil genauso ungültig ist, was bedeutet, dass Du leer ausgehst.

Das mit der Vergütung ist auch eine sittliche Frage. Sittenwidrige Löhne sind in Deutschland nämlich generell verboten. Erstmal darf Dein Standardlohn nicht zu niedrig sein, denn der wäre dann sittenwidrig. Dann kommen die zusätzlichen Vergütungen und auch die Aufwendungen, die Du hast. Ob Du nun 20 Überstunden die Woche machen darfst, ohne einen Zuschlag zu Deinem Stundenlohn zu kriegen, das steht in Frage.

Mir kommen auf Zweifel auf, wenn ich lese, wenn Kraftfahrer für 1.500,- Euro im Monat brutto durch Europa eiern, die Arbeitzeit voll ausschöpfen und noch nicht einmal Spesenvergütung bekommen.

Sittenwidrigkeit ergibt sich nicht nur aus den Einnahmen, sondern auch mit den Aufwendungen, die man zu Erfüllung seiner Dienstpflicht hat.

am 30. Juni 2008 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

also ich fahre weiter wie bisher, ich schreib mir die zeit auf wenn ich früh losfahre rechne 12 stunden vor, und wenn ich da angekommen bin, fahr ich rechts ran und pause is,

oder wenn ich blos fahre, dann halt nach lenkzeit da muss man bisl aufpassen, das man mit lenkzeit und arbeitszeit nicht ins gehege kommt aber sonst is doch alles palette, läuft wie bisher auch weiter

 

gruß matze

Hallo Matze was ist wichtiger Lenkzeit oder schichtzeit

am 30. Juni 2008 um 20:17

beides gleich wichtig ....

man muss beides unter einen hut bringen und wenn die schichtzeit rum is und man noch 3 stunden lenkzeit hat is halt feierabend ...

am 30. Juni 2008 um 20:43

so ist es bei uns auch,lenkzeit ist fast nie das problem,schichtzeit ist vorher abgelaufen und der tag ist zu ende,

am 30. Juni 2008 um 21:35

@Matze1390:

Wieso machst Du nach 12 Stunden Schichtzeit Pause???

Wenn ich morgens um 5 Uhr anfange zu arbeiten, muss ich am nächsten Morgen um 5 Uhr meine Pause "drinhaben".

Ich muss 11 Std pro Nacht Pause machen, darf aber 3x pro Woche auf 9 Std verkürzen (ohne Ausgleich). Da ich von Mo-Fr fahre, mache ich 1x 11 Std Pause und 3x 9 Std.

Das heisst, wenn ich die Nacht 11 Std Pause machen möchte, darf ich vorher 13 Std Schichtzeit haben und wenn ich die Nacht 9 Std Pause machen möchte, dann darf ich 15 Std Schichtzeit haben.

Gruß Christian

P.S. Ich wurde vor einigen Wochen in Frankreich angehalten. Folgender Fall: Ich habe Dienstags von 6-22 Uhr gearbeitet und anschliessend bis Mittwoch Morgen 7 Uhr Pause gemacht (also 9 Stunden). Da ich aber am Di um 6 Uhr angefangen habe, wird nur die Pause bis Mi 6 Uhr gezählt. Also hatte ich offiziell nur 8 Std Pause gemacht. Die Beamtin hat aber ein Auge zugedrückt mit dem Hinweis, das sie ja sieht, daß ich 9 Std gestanden habe. (Ihr Laptop hatte das aber als Verstoß gekennzeichnet. Sie hat das Häkchen entfernt und Alles war gut)

am 30. Juni 2008 um 21:48

wenn ich 11 stunden pause machen muss dann mach ich maximal 13 stunden schichtzeit ...

wenn ich 9 stunden pause mache dann mach ich maximal 15 stunden schichtzeit .....

 

so sag ich ja auch, nur wenn meine schichtzeit voll ist und ich noch 2 stunden lenkzeit hab ist trotzdem feierabend und wird pause gemacht

am 30. Juni 2008 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

also ich fahre weiter wie bisher, ich schreib mir die zeit auf wenn ich früh losfahre rechne 12 stunden vor, und wenn ich da angekommen bin, fahr ich rechts ran und pause is,

Ich hatte mich nur wegen den 12 Std gewundert

am 30. Juni 2008 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

wenn ich 11 stunden pause machen muss dann mach ich maximal 13 stunden schichtzeit ...

wenn ich 9 stunden pause mache dann mach ich maximal 15 stunden schichtzeit .....

 

so sag ich ja auch, nur wenn meine schichtzeit voll ist und ich noch 2 stunden lenkzeit hab ist trotzdem feierabend und wird pause gemacht

Es gibt keine 15 Stunden Schichtzeit !!!

Du darfst trotzdem nur 13 Stunden Schichtzeit machen, auch wenn Deine Nachtruhe 9 Stunden beträgt...

Ich habe erst vor drei Wochen deswegen 250,- Euronen zahlen dürfen ...

am 1. Juli 2008 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

wenn ich 11 stunden pause machen muss dann mach ich maximal 13 stunden schichtzeit ...

wenn ich 9 stunden pause mache dann mach ich maximal 15 stunden schichtzeit .....

 

so sag ich ja auch, nur wenn meine schichtzeit voll ist und ich noch 2 stunden lenkzeit hab ist trotzdem feierabend und wird pause gemacht

Es gibt keine 15 Stunden Schichtzeit !!!

Du darfst trotzdem nur 13 Stunden Schichtzeit machen, auch wenn Deine Nachtruhe 9 Stunden beträgt...

Ich habe erst vor drei Wochen deswegen 250,- Euronen zahlen dürfen ...

Die 250,- Euronen hast du aber zu schnell bezahlt, die hättest du dir sparen können; es GIBT bis zu 15 Std. Schichtzeit, definitiv!!!

mfg,

etschi

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