Die neue Kfz - Steuer; wer blickt noch durch ??

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin 🙂 Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht ! 😕

Habe mir nun mal die Steuerbelastung für die nächsten Jahre ausgerechnet.
Momentan zahlt der Besitzer enes 2l-Diesel bekanntlich jährlich 308 €. Nach der neuen, schadstofforientierten Co2-Steuernorm, die ab dem 1.7.09 gilt, zahlt der 11d-Besitzer ab dem 1.1.2011 2 Jahre lang den günstigeren (Basis)Steuersatz von 190 €. Ab 2012 sollen alle BestandsFz in das CO2 basierte System einbezogen werden. Dann gilt auch ein neuer Grenzwert von 110 gr. Würde also beim 11d bedeuten: Basisteuersatz 190 € + 9 (gr) x 2 € 0 208 €. 2014 verschärft sich die Regelung nochmals (Grenzwert dann nur noch 95 gr. 😠 Die Details dazu sind erst einmal auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Wird die Eingruppierung dann immer angepa0t oder gilt der Status quo bei Übernahme des Fahrzeugs ?

Bin total verwirrt 😕

Wer kann helfen ?

Gruß
BBD

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD


Hallo zusammen,

übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin 🙂 Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht ! 😕

Habe mir nun mal die Steuerbelastung für die nächsten Jahre ausgerechnet.
Momentan zahlt der Besitzer enes 2l-Diesel bekanntlich jährlich 308 €. Nach der neuen, schadstofforientierten Co2-Steuernorm, die ab dem 1.7.09 gilt, zahlt der 11d-Besitzer ab dem 1.1.2011 2 Jahre lang den günstigeren (Basis)Steuersatz von 190 €. Ab 2012 sollen alle BestandsFz in das CO2 basierte System einbezogen werden. Dann gilt auch ein neuer Grenzwert von 110 gr. Würde also beim 11d bedeuten: Basisteuersatz 190 € + 9 (gr) x 2 € 0 208 €. 2014 verschärft sich die Regelung nochmals (Grenzwert dann nur noch 95 gr. 😠 Die Details dazu sind erst einmal auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Wird die Eingruppierung dann immer angepa0t oder gilt der Status quo bei Übernahme des Fahrzeugs ?

Bin total verwirrt 😕

Wer kann helfen ?

Gruß
BBD

Weiß denn jemand genau, ob die zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 Fahrzeuge auch bei Fahrzeugen im Zweitbesitz gilt? Geht konkret um eine Tageszulassung von 01/09.

Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Weiß denn jemand genau, ob die zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 Fahrzeuge auch bei Fahrzeugen im Zweitbesitz gilt? Geht konkret um eine Tageszulassung von 01/09.

Die Steuerbefreiung ist Fahrzeug- und nicht Personengebunden. Von daher gilt sie auch für Folgebesitzer....

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Weiß denn jemand genau, ob die zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 Fahrzeuge auch bei Fahrzeugen im Zweitbesitz gilt? Geht konkret um eine Tageszulassung von 01/09.
Die Steuerbefreiung ist Fahrzeug- und nicht Personengebunden. Von daher gilt sie auch für Folgebesitzer....

Danke! Genau das wollte ich wissen, habe jedoch trotz aller Sucherei nur widersprüchliche Aussagen und keine gesicherte Quelle dafür gefunden.

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Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD


Hallo zusammen,

übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin 🙂 Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht ! 😕

wenn es nicht noch eine "übergangsregelung" geben wird (es wurde öfters genannt, dass man sich bei fahrzeugen, die zwischen november 2008 und juli 2009 zugelassen wurden, die steuer aussuchen kann. ob es so kommt, wird sich noch zeigen).

aktuell würde ich sagen, dass dein wagen normal nach hubraum besteuert wird.

Zitat:

Habe mir nun mal die Steuerbelastung für die nächsten Jahre ausgerechnet.
Momentan zahlt der Besitzer enes 2l-Diesel bekanntlich jährlich 308 €. Nach der neuen, schadstofforientierten Co2-Steuernorm, die ab dem 1.7.09 gilt, zahlt der 11d-Besitzer ab dem 1.1.2011 2 Jahre lang den günstigeren (Basis)Steuersatz von 190 €. Ab 2012 sollen alle BestandsFz in das CO2 basierte System einbezogen werden. Dann gilt auch ein neuer Grenzwert von 110 gr. Würde also beim 11d bedeuten: Basisteuersatz 190 € + 9 (gr) x 2 € 0 208 €. 2014 verschärft sich die Regelung nochmals (Grenzwert dann nur noch 95 gr. 😠 Die Details dazu sind erst einmal auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Wird die Eingruppierung dann immer angepa0t oder gilt der Status quo bei Übernahme des Fahrzeugs ?

die neuen freigrenzen gelten jeweils nur für neuzulassungen. wurde dein fahrzeug bei der 120g freigrenze erstmals angemeldet, dann behält es diese auch für die weitere besteuerung.

es ist also nicht so, dass sich die steuer für angemeldete fahrzeuge jährlich ändert.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver



Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD


Hallo zusammen,

übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin 🙂 Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht ! 😕

wenn es nicht noch eine "übergangsregelung" geben wird (es wurde öfters genannt, dass man sich bei fahrzeugen, die zwischen november 2008 und juli 2009 zugelassen wurden, die steuer aussuchen kann. ob es so kommt, wird sich noch zeigen).
aktuell würde ich sagen, dass dein wagen normal nach hubraum besteuert wird.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver



Zitat:

Habe mir nun mal die Steuerbelastung für die nächsten Jahre ausgerechnet.
Momentan zahlt der Besitzer enes 2l-Diesel bekanntlich jährlich 308 €. Nach der neuen, schadstofforientierten Co2-Steuernorm, die ab dem 1.7.09 gilt, zahlt der 11d-Besitzer ab dem 1.1.2011 2 Jahre lang den günstigeren (Basis)Steuersatz von 190 €. Ab 2012 sollen alle BestandsFz in das CO2 basierte System einbezogen werden. Dann gilt auch ein neuer Grenzwert von 110 gr. Würde also beim 11d bedeuten: Basisteuersatz 190 € + 9 (gr) x 2 € 0 208 €. 2014 verschärft sich die Regelung nochmals (Grenzwert dann nur noch 95 gr. 😠 Die Details dazu sind erst einmal auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Wird die Eingruppierung dann immer angepa0t oder gilt der Status quo bei Übernahme des Fahrzeugs ?

die neuen freigrenzen gelten jeweils nur für neuzulassungen. wurde dein fahrzeug bei der 120g freigrenze erstmals angemeldet, dann behält es diese auch für die weitere besteuerung.
es ist also nicht so, dass sich die steuer für angemeldete fahrzeuge jährlich ändert.

THX, genau DAS wollte ich hören 😁

Also bleibe es bei 190 € Basissteuer (Hubraum) ab 2011. Damit kann ich leben !

Ist sowieso erstmal alles wieder auf Eis gelegt...

http://www.motor-talk.de/.../...as-bleibt-antworten-hier-t2132876.html

übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht !

Wenn in der Zulassungsbescheinigung EURO 5 steht, dann ist der PKW
bis 2010 steuerbefreit. Bei EURO 4 ist es nur ein Jahr.
Gruß
Jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni


übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht !

Wenn in der Zulassungsbescheinigung EURO 5 steht, dann ist der PKW
bis 2010 steuerbefreit. Bei EURO 4 ist es nur ein Jahr.
Gruß
Jagdhorni

Was wirst du mir damit sagen ? 😕 Das mit der Steuerbefreiung ist klar, wie es weitergeht war die Frage !

ich will damit sagen, dass die Steuerbefreiung sicher ist, ob aber
die CO2-Steuer am 01.07.2009 umgesetzt wird, ist nach letzten
Zeitungsartikeln fraglich.
Gruß
Jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni


..... ob aber die CO2-Steuer am 01.07.2009 umgesetzt wird, ist nach letzten
Zeitungsartikeln fraglich.
Gruß
Jagdhorni

Die Frage ist ja nun geklärt ! 🙂

Hex miteinander,

wenn man in 10/09 einen 118d Neuwagen zulässt, ist er dann bis 31.12.2010 steuerbefreit??

Danke😉

Nein, keine Steuerbefreiung, da es diese nur für Zulassung bis zum 30.6.2009 gibt. Aber da er ab 09/2009 zwangsweise EU5 erfüllen muß ( Bedingung für alle Neuzulassungen) wird er sofort nach CO2 Ausstoß besteuert, was ihn deutlich günstiger stellt als nach altem (Hubraum)Steuerrecht.

Hallo fireblade999,
sieh mal hier:
http://www.avd.de/.../?no_cache=1
Gruß
Jagdhorni

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