Die neue Kfz - Steuer; wer blickt noch durch ??

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

übernehme am 26.6.09 einen 118d Viertürer als Dienstwagen von meiner feundlichen BMW - Verkäuferin 🙂 Laut Ihrer Zusicherung ist der Wagen auch in meinem (Zweit)Besitz bis Ende 2010 steuerfrei (erfüllt die E5-Norm). Genau wußte sie es aber nicht ! 😕

Habe mir nun mal die Steuerbelastung für die nächsten Jahre ausgerechnet.
Momentan zahlt der Besitzer enes 2l-Diesel bekanntlich jährlich 308 €. Nach der neuen, schadstofforientierten Co2-Steuernorm, die ab dem 1.7.09 gilt, zahlt der 11d-Besitzer ab dem 1.1.2011 2 Jahre lang den günstigeren (Basis)Steuersatz von 190 €. Ab 2012 sollen alle BestandsFz in das CO2 basierte System einbezogen werden. Dann gilt auch ein neuer Grenzwert von 110 gr. Würde also beim 11d bedeuten: Basisteuersatz 190 € + 9 (gr) x 2 € 0 208 €. 2014 verschärft sich die Regelung nochmals (Grenzwert dann nur noch 95 gr. 😠 Die Details dazu sind erst einmal auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Wird die Eingruppierung dann immer angepa0t oder gilt der Status quo bei Übernahme des Fahrzeugs ?

Bin total verwirrt 😕

Wer kann helfen ?

Gruß
BBD

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Nein, keine Steuerbefreiung, da es diese nur für Zulassung bis zum 30.6.2009 gibt. Aber da er ab 09/2009 zwangsweise EU5 erfüllen muß ( Bedingung für alle Neuzulassungen) wird er sofort nach CO2 Ausstoß besteuert, was ihn deutlich günstiger stellt als nach altem (Hubraum)Steuerrecht.

das stimmt so nicht.

euro 5 gilt ab 01.09.09 nur für neuzulassungen beim kba! nicht für neuzulassungen beim straßenverkehrsamt.

das ist ein großer unterschied.

neuzulassungen beim kba bedeutet, dass ein neues modell auf den markt kommt und geprüft wird bzw. das in ein bestehendes modell ein neuer motor oder ähnliches eingebaut wird.

zugelassene fahrzeugmuster dürfen auch nach dem 01.09.09 noch mit euro 4 beim straßenverkehrsamt neuzugelassen werden. vw hat beispielsweise den phaeton v10 tdi noch bis ende 2006 mit euro 3 angeboten!

es gibt auch eine grenze, ab wann man euro 4 fahrzeuge nicht mehr zulassen darf. wann das ist, weiß ich leider nicht, aber es sind noch einige jahre.

Okay , das ist es jetzt bis aufs hunderstel genau erklärt. Der Kern der Frage war aber "ob Steurerbefreiung bei Neuzulassung 10/09". Und deshalb , ohne Gefahr zu laufen, noch was ungenaues zu schreiben : Nein.

das stimmt. neuzulassungen ab 01.07.09 bekommen keine steuerbefreiung mehr. die euronorm zählt dafür jedoch nicht.
ich wollte nur klarstellen, dass man auch nach dem 01.09.09 noch euro 4 fahrzeuge beim straßenverkehrsamt zulassen kann.

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