Die haben mich voll reingelegt!!!
Hallo,
ich hab ein ziemlich gewaltiges Problem grad 🙁
Ich wollte gestern Vormittag einkaufen... Fahr also zum Discounter,park meim Auto,stell den Motor ab... zieh die Handbremse an,will dann grad die Tür öffnen obwohl ich vorher geschaut hab und wumms kracht mir so ne irre voll in die Tür.... soweit glasklar... sie ist Schuld!!!
Die Irre (wie ich sie seid gestern betitel) steigt aus ihrem Auto und droht mir direkt damit,das ihr Mann Polizist ist und das das geregelt wird... Naja sie rief dann ihren Mann an,der dann in dem mom auch die "kollegen" anrief und sie kamen dann auch iwann ^^ Die Irre wurde mit Händeschütteln begrüßt und mir wurde nur ein eiskalter Blick entgegen geworfen... Naja ich schilderte alles und die Polizisten notierten dies,verzogen sich dann aber in ihren Streifenwagen! Der Herr Göttergatte ging zur Streife klopfte ans Fenster,beredete etwas und kurz danach hieß es,ich hätte die tür aufgerissen... ich staunte nicht schlecht. In meinem Zustand (ich war mehr als geschockt,da wenn mein Fuß draußen gewesen wäre,ich diesen heute nicht mehr hätte!) .Sagte mir die polizistin dann ich solle das Polizeiprotokoll unterschreiben! Dies tat ich idiotin auch,weil ich dachte die sache wäre klar! Heute, mit der Versicherung gesprochen,die Irre besteht auf eine teilschuld meinerseits... ich verzweifel echt daran... Die tür war nur einen spaltbreit auf und sie krachte mir mit voller Geschwindigkeit von hinten direkt in die tür,dass kann einfach nicht wahr sein! Ich erklärte alles nochmal ganz genau wie es gewesen ist,aber zugehört haben die Beamten mir nicht!
Anwalt angerufen,morgen kommt der Sachverständige und dann gehts vors Gericht! ! Hab mich so verarscht gefühlt von denen. Hat jmd nen Rat für mich ob ich diese Unterschrift widerrufen kann?
Beste Antwort im Thema
Märchenstunde... 🙄
143 Antworten
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:57:41 Uhr:
klar
Das wird der Gutachter morgen beurteilen können! Darüber mach ich mir keine Gedanken ??
Merke nie etwas am Unfallort unterschreiben. Ich drücke dir die Daumen.
gut, dann ist zumindest der unfallbericht inhaltlich nicht gegen dich zu verwendet.
Es steht somit Aussage gegen Aussage, was auf Grund der Betriebsgefahr damit 50:50 ausgeht.
Wenn Du Pech hast wird die Zugabe des Verkehrsverstoßes als Anscheinsbeweis gegen Dich verwendet. Dann würde ich von 75:25 zu Deinen Lasten ausgehen.
Ich verstehe nicht wie Dein Anwalt Ansprüche zu 100% durchsetzen möchte. Wie begründet er dies? Ansonsten ist er natürlich der "echte" Fachexperte und wir gegebn nur unsere mehr oder minder fachlich fundierte Meinung von uns.
Gruß
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Du bist der Tussi mit Ihren Bekannten Polizisten auf den Leim gegangen. Sie nutzt gescheid wie die holde Weiblichkeit es macht das Recht vollkommen aus und Du schaust zu. Ändere das! Deine Tür war auf, und weil sie wie eine Besengte (ich kenne viele solche Fahrerinnen, schau einfach mal vor einer Schule früh vorbei, wie die Autofahrerinnen "ihr Recht" in Anspruch nehmen) in die Parklücke gedonnert ist, die nur mit einer Gefahrenbremsung zum Stillstand gekommen ist. Du konntest Deine körperliche Unversehrtheit nur durch einen beherzten Sprung zurück ins Auto retten. Soll Dir nun jemand nachweisen, dass es nicht so war. Viel Glück.
Nimm einen RA für Verkehrsrecht, der kennt alle Dinge, um seinen Mandanten zu retten. Wenn die Polizeibeamten Dich nicht über Deine Rechte aufgeklärt haben weil sie zu sehr mit der attraktiven Dame des Kollegen und deren Begrüßung- und Verabschiedungszerremonie vertieft waren (oh ja, ich kenne so etwas... böse Mädchen kommen überall hin) und Du in diesem Zeitfenster noch unter Schock standest, hilft das auch weiter, auch wenn Du unterschrieben hast. Ein Anwalt kann durch eine Schriftprobe auch nachweisen, wie sehr man dort gezittert hat... Nur mal so...
Zitat:
@romanusko schrieb am 27. Oktober 2015 um 22:49:39 Uhr:
Du bist der Tussi mit Ihren Bekannten Polizisten auf den Leim gegangen. Sie nutzt gescheid wie die holde Weiblichkeit es macht das Recht vollkommen aus und Du schaust zu. Ändere das! Deine Tür war auf, und weil sie wie eine Besengte (ich kenne viele solche Fahrerinnen, schau einfach mal vor einer Schule früh vorbei, wie die Autofahrerinnen "ihr Recht" in Anspruch nehmen) in die Parklücke gedonnert ist, die nur mit einer Gefahrenbremsung zum Stillstand gekommen ist. Du konntest Deine körperliche Unversehrtheit nur durch einen beherzten Sprung zurück ins Auto retten. Soll Dir nun jemand nachweisen, dass es nicht so war. Viel Glück.Nimm einen RA für Verkehrsrecht, der kennt alle Dinge, um seinen Mandanten zu retten. Wenn die Polizeibeamten Dich nicht über Deine Rechte aufgeklärt haben weil sie zu sehr mit der attraktiven Dame des Kollegen und deren Begrüßung- und Verabschiedungszerremonie vertieft waren (oh ja, ich kenne so etwas... böse Mädchen kommen überall hin) und Du in diesem Zeitfenster noch unter Schock standest, hilft das auch weiter, auch wenn Du unterschrieben hast. Ein Anwalt kann durch eine Schriftprobe auch nachweisen, wie sehr man dort gezittert hat... Nur mal so...
Endlich jmd der es versteht!!! Mein Anwalt ist vom Fach... deshalb auch direkt der Besuch vom Gutachter morgen... Ich würde so ein Theater nicht machen, wenn ich nicht völlig im Recht wäre... Ich will mir gar nicht ausmalen was gewesen wäre...wenn eines meiner Kinder am Auto gestanden hätte ??
Ich denke Du hast keinen Verkehrsverstoß unterschrieben, da es sich hier um einen privaten Parkplatz und nicht um einen öffendlichen Platz handelt.
Schlecht ist, wenn Du die Türe nur etwas geöffnet hast. Wäre sie ganz offen gewesen, hätte die Dame es sehen müssen und wäre entsprechend Schuld. Nachdem Du aber gerade beim öffnen bist, dürfte ein Teilschuld (Sorgfaltsverletzung) drinn sein.
Wie ist die Türe beschädigt? Außen oder innen. Wäre der Schaden auch bei einer geschlossenen Türe entstanden? Das sind die Fragen. 😉
Und Polizisten dürfen nur den Sachverhalt aufnehmen. Die Rechtsprechung erfolgt über Gericht. Und die Schadenlage überprüfen die Versicherer.
Mach einfach Deinen Schaden gegenüber der fremden Versicherung geltend. Alles andere regeln die Versicherungen.
Du kannst einen Anwalt nehmen um Deine Ansprüche durch zu setzen. Um die Ansprüche der Dame abzuwehren dafür ist Deine KH-Versicherung da. Kläre mit denen ob die Deinen Anwalt übernehmen. 😉
Einen Strafzettel hast Du nicht bekommen? Deine Forderung gegen die Versicherung wurde nicht abgelehnt? Deine Versicherung hat noch nichts bezahlt? Warum dann einen Anwalt????
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 28. Oktober 2015 um 08:16:00 Uhr:
Ich denke Du hast keinen Verkehrsverstoß unterschrieben, da es sich hier um einen privaten Parkplatz und nicht um einen öffendlichen Platz handelt.Schlecht ist, wenn Du die Türe nur etwas geöffnet hast. Wäre sie ganz offen gewesen, hätte die Dame es sehen müssen und wäre entsprechend Schuld. Nachdem Du aber gerade beim öffnen bist, dürfte ein Teilschuld (Sorgfaltsverletzung) drinn sein.
Wie ist die Türe beschädigt? Außen oder innen. Wäre der Schaden auch bei einer geschlossenen Türe entstanden? Das sind die Fragen. 😉
Und Polizisten dürfen nur den Sachverhalt aufnehmen. Die Rechtsprechung erfolgt über Gericht. Und die Schadenlage überprüfen die Versicherer.
Mach einfach Deinen Schaden gegenüber der fremden Versicherung geltend. Alles andere regeln die Versicherungen.
Du kannst einen Anwalt nehmen um Deine Ansprüche durch zu setzen. Um die Ansprüche der Dame abzuwehren dafür ist Deine KH-Versicherung da. Kläre mit denen ob die Deinen Anwalt übernehmen. 😉Einen Strafzettel hast Du nicht bekommen? Deine Forderung gegen die Versicherung wurde nicht abgelehnt? Deine Versicherung hat noch nichts bezahlt? Warum dann einen Anwalt????
Weil ich ihren Schaden zahlen soll und das seh ich nicht ein! Der Gutachter soll ja beweisen ob sie mir auch mit geschlossener Tür ins Auto gefahren wäre! Deshalb der Anwalt. ..Warum soll meine Prämie steigen für etwas wo mich absolut keine Schuld trifft?
Zitat:
@Bmw322d schrieb am 28. Oktober 2015 um 08:59:25 Uhr:
... Warum soll meine Prämie steigen für etwas wo mich absolut keine Schuld trifft?
warum soll sie für was verantwortlichgemacht werden nur weil du bei dir die schuld vielleicht nicht siehst .... ? nur weil man es aus seinem Blickwinkel so sieht muss es für den anderen nicht so sein.
einmal schreibst du, du wolltest die tür öffnen und es krachte, einmal das die tür ein stück offen war und einmal das dein fuss hätte sogar drin sein können ... ? dann hast du dich angeblich umgeschaut, siehst sie nicht und willst beurteilen können sie sei gerasst ... ? durch verkeidung etc kommt einen beim öffnen der tür es als fahrer oft vor sie sei nur ein kleines stück offen aber von außen steht diese dann dennoch schon sei weit nach außen ab.
für mich sieht es so aus: du schaust, es ist frei und willst die tür aufmachen. in der Zwischenzeit fährt sie in die lücke und während dessen sie reinfährt geht bei dir die tür auf. fertig aus und ist eine typische parklplatz geschichte
Zitat:
@Bmw322d schrieb am 27. Oktober 2015 um 22:01:02 Uhr:
Das wird der Gutachter morgen beurteilen können! Darüber mach ich mir keine Gedanken ??
Wo kommt denn der Gutachter her?
Zitat:
@olmo12 schrieb am 28. Oktober 2015 um 11:59:15 Uhr:
Wo kommt denn der Gutachter her?Zitat:
@Bmw322d schrieb am 27. Oktober 2015 um 22:01:02 Uhr:
Das wird der Gutachter morgen beurteilen können! Darüber mach ich mir keine Gedanken ??
ist das irgendwie wichtig?? Eher schon, WER schickt den Gutachter.
Zitat:
Weil ich ihren Schaden zahlen soll und das seh ich nicht ein! Der Gutachter soll ja beweisen ob sie mir auch mit geschlossener Tür ins Auto gefahren wäre! Deshalb der Anwalt. ..Warum soll meine Prämie steigen für etwas wo mich absolut keine Schuld trifft?
Ein Gutachter kann nicht feststellen ob sie auch in die geschlossene Türe gefahren wäre. Das kann nur ein Unfallsachverständiger und der kostet wahrscheinlich mehr als der ganze Schaden.
Und es muss eventuell vor Gericht und dann gibt es je nach Schadenhöhe einen gerichtlichen Sachverständigen, weil das "privat" Gutachten nicht anerkannt wird.
Normal wird der Aufwand nur bei Personenschäden und nicht bei "Bagatell"-Delikten gemacht. Das Gutachten musst Du aus eigener Tasche zahlen!
Denke die Kosten wird keiner übernehmen?!
Wie gesagt der normale Weg ist sowas der eigenen Versicherung zu melden, den Sachverhalt schildern und dann die Versicherung arbeiten lassen. Zusätzlich die eigenen Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 28. Oktober 2015 um 15:04:27 Uhr:
ist das irgendwie wichtig?? Eher schon, WER schickt den Gutachter.Zitat:
@olmo12 schrieb am 28. Oktober 2015 um 11:59:15 Uhr:
Wo kommt denn der Gutachter her?
Jup. Das ist wichtig.
Wen man den einfach selber beauftragt, wird man ihn nämlich selber bezahlen.
Daher die Frage.
da das einer der häufigste Fehler ist, darf ich mich selbst zitieren.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:43:10 Uhr:
Grundsätzlich muss auch diiferenziert was objektiv Sachlage ist und was beweisfähig ist.
es geht nicht darum, was du einsiehst oder nicht.
es geht auch nicht darum, was tatsächlich passiert oder nicht.
es geht ausschließlich darum - und nur darum - was beweisfähig ist.
du kannst Dich schwarz ärgern und so oft wiedersprechen wie du willst, spätestens ein Richter wird Dir dann mit einen schönen Kostennote vom Gericht erklären, warum Du bzw. die Versicherung den Schaden eben doch zahlen musst.
Also einmal tief durchatmen und nochmal Chance und Risiko bei einem Prozess objektiv und nicht beschönigend analysieren!
Gruß
Die Versicherer haben da so ihre Regeln was Schuldanerkenntnisse unterschreiben betrifft.