Die haben mich voll reingelegt!!!

Hallo,
ich hab ein ziemlich gewaltiges Problem grad 🙁

Ich wollte gestern Vormittag einkaufen... Fahr also zum Discounter,park meim Auto,stell den Motor ab... zieh die Handbremse an,will dann grad die Tür öffnen obwohl ich vorher geschaut hab und wumms kracht mir so ne irre voll in die Tür.... soweit glasklar... sie ist Schuld!!!
Die Irre (wie ich sie seid gestern betitel) steigt aus ihrem Auto und droht mir direkt damit,das ihr Mann Polizist ist und das das geregelt wird... Naja sie rief dann ihren Mann an,der dann in dem mom auch die "kollegen" anrief und sie kamen dann auch iwann ^^ Die Irre wurde mit Händeschütteln begrüßt und mir wurde nur ein eiskalter Blick entgegen geworfen... Naja ich schilderte alles und die Polizisten notierten dies,verzogen sich dann aber in ihren Streifenwagen! Der Herr Göttergatte ging zur Streife klopfte ans Fenster,beredete etwas und kurz danach hieß es,ich hätte die tür aufgerissen... ich staunte nicht schlecht. In meinem Zustand (ich war mehr als geschockt,da wenn mein Fuß draußen gewesen wäre,ich diesen heute nicht mehr hätte!) .Sagte mir die polizistin dann ich solle das Polizeiprotokoll unterschreiben! Dies tat ich idiotin auch,weil ich dachte die sache wäre klar! Heute, mit der Versicherung gesprochen,die Irre besteht auf eine teilschuld meinerseits... ich verzweifel echt daran... Die tür war nur einen spaltbreit auf und sie krachte mir mit voller Geschwindigkeit von hinten direkt in die tür,dass kann einfach nicht wahr sein! Ich erklärte alles nochmal ganz genau wie es gewesen ist,aber zugehört haben die Beamten mir nicht!
Anwalt angerufen,morgen kommt der Sachverständige und dann gehts vors Gericht! ! Hab mich so verarscht gefühlt von denen. Hat jmd nen Rat für mich ob ich diese Unterschrift widerrufen kann?

Beste Antwort im Thema

Märchenstunde... 🙄

143 weitere Antworten
143 Antworten

Hast du eine Kopie erhalten?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 27. Oktober 2015 um 20:18:22 Uhr:


Lustige Geschichte.

Verstehe nur nicht, warum du nur Teilschuld und nicht die volle Schuld bekommst.

Du hast schließlich die Türe aufgemacht und nicht geschaut, dass neben dir auch gerade wer einparken will.

Wie Peter PH schreibt.
Auf dem Parkplatz gelten andere Reglen. Da hast vielleicht Glück und kriegst nur Teilschuld.

Womit Glück? Die wäre mir so oder so ins Auto gefahren...!!! Im Endeffekt geht es mir nur ums prinzip... ich bin Vollkasko versichert und hab ne Rechtsschutz... SIE kann mir nicht ins Auto fahren und denken sie kommt einfach so davon!

Frag mal, ob der Parkplatz videoüberwacht wird.
Und mit "gerammt hätte sie mich so oder so kommst du nicht weit.
Auf dem Parkplatz gelten halte besondere Rücksichtsregeln. Hier ist eine Lady aus ihrer Parklücke gefahren, auf der "Fahrbahn" fuhr schon einer, Landgericht will 50:50. Beide fuhren ca. 10 km/h - zu schnell. Schrittgeschwindigkeit für den einen = max. 7 km/h, sie hätte sich nur mit 2 km/h heraus tasten dürfen. Theorie und Praxis, wie sie unterschiedlicher nicht ein können.
Mit RS kannst du ja klagen. Je höher der Streitwert, je fröhlicher der Anwalt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:27:47 Uhr:


Hast du eine Kopie erhalten?

Ich hab eine Durchschrift bekommen

Ähnliche Themen

Es ist alles eine Frage des Beweises.
Gelingt euch der Beweis, entweder mit Zeugen oder mit Gutachten, dann ist das gut, wenn nicht, dann nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:37:13 Uhr:


Es ist alles eine Frage des Beweises.
Gelingt euch der Beweis, entweder mit Zeugen oder mit Gutachten, dann ist das gut, wenn nicht, dann nicht.

Definitiv... Wenn nicht dann nicht... ich bin gut versichert... aber es geht mir hier ums prinzip

Zitat:

@Bmw322d schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:34:45 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:27:47 Uhr:


Hast du eine Kopie erhalten?
Ich hab eine Durchschrift bekommen

Ist das eine Durchschrift der Unfallmitteilung oder von was.

Wenn das eine Unfallmitteilung ist, dann interessiert mich, ob dort ein Feld vorgesehen ist, wo die Unfallbeteiligten unterschreiben sollen und ob dort etwas zur Schuldfrage ausgeführt ist.

Würde mich sehr wundern, denn die Polizei ist für die Schuldfrage nicht zuständig.

Bei so Dingen: "Die Tür war zu", zwei Postings weiter: "Die Tür war offen", glaube ich nichts mehr.

Nutz die Vollkasko- und die Rechtschutzversicherung (letztere brauchst du eher nicht).

Verstehen kann ich Deine Meinung trotzdem, ich hatte neulich einen ähnlichen Fall - ich fahre über eine Kreuzung und die Tussi, die mir reingefahren ist, hätte 10 Sek. später Rot gehabt - die kann doch nicht einfach dann noch fahren...

Ich kenne einen Fall, Ca. 3 Jahre her mit einem Zeugen.
Tür stand schon mehrere Sek. Offen weil der Fahrer noch was gesucht hat und kein Auto hat die Tür mitgenommen beim einParke in eine Lücke. Trotz Anwalt und der Zeugenaussage 100% Schuld bekommen. Vielleicht war auch der Richter scheisse......obwohl ich meinn auch die Zweite Instanz verloren wurde.

Und einen weiteren jedoch an der Straße , ich war Beifahrer und einer hat die Tür am Parkenden Auto aufgemacht, nur einen Spalt breit (10cm) wir war ein noch 20-30 m entfernt 30km/h (ah der sieht uns und macht die Tür nicht weiter auf) und gefühlt einem Meter vor uns geht die Tür weiter auf. Laut ihm war die Tür ewig offen laut uns nicht.........
Ist aber auch einen ganz Andere Situation, er hat natürlich 100% schuld bekommen weil er die Tür geöffnet hatte ohne sich ausreichen zu vergewissern das nix kommt. Das ist aber schon fast 10 Jahre her.

Wenn was bei dir raus kommt lass es uns wissen.

Es geht nicht um die Ordnungswidrigkeit. Die kann Dir sowas von egal sein. Die ist zivilrechtlich null von Relevanz! Das Zeugnis der Polizei als Zeuge durchaus. Es geht um das, was m Protokoll niedergeschrieben, dessen Inhalt D umit Deiner Unterschrift bereits bestätigt hast.

Grundsätzlich muss auch diiferenziert was objektiv Sachlage ist und was beweisfähig ist. Wenn Sie tatsächlich in Dein stehendes Auto (in die geöffnet Tür) hereingefahren ist, ist die Sache objektiv sowas von klar - du wirst es aber vermutlich nicht beweisen können.

Und daher konkret nochmal die Frage:
Wie haben die Polizisten genau für den Unfall aufgenommen? Was haben Sie beschrieben? Im Zweifell man den Unfallbericht anonymisiert online stellen.

Gruß

Zitat:

@tomold schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:39:55 Uhr:


Bei so Dingen: "Die Tür war zu", zwei Postings weiter: "Die Tür war offen", glaube ich nichts mehr.

Nutz die Vollkasko- und die Rechtschutzversicherung (letztere brauchst du eher nicht).

Verstehen kann ich Deine Meinung trotzdem, ich hatte neulich einen ähnlichen Fall - ich fahre über eine Kreuzung und die Tussi, die mir reingefahren ist, hätte 10 Sek. später Rot gehabt - die kann doch nicht einfach dann noch fahren...

Ich bin niemand der ruckartig die tür öffnet... ich hab den hebel zum öffnen betätigt und sie öffnete sich nur ganz wenig... in dem mom knallte es schon! Selbst die polizistin meinte sie wäre zu dicht an meinem Auto langgeschrammt

Die Sache mit dem unterschriebenen Verkehrsverstoß erinnert mich an eine alte Sache vor über 15 Jahren. Eine Bekannte hatte einen Unfall und ich kam zufällig dort vorbei und bin natürlich angehalten. Meine Bekannte meinte zu mir Sie hätte wohl Schuld. Ich riet ihr nichts dergleichen zu sagen und wir warteten auf die Polizei. Einer der beiden Polizisten war ein alter Bekannter von mir und der Unfallgegner hat nach ein bischen hin und her auch den Verkehrsverstoß unterschrieben. Meine Bekannte war damit fein raus und bekam ihren Schaden ersetzt.
Vermutlich läuft das heute nicht anders ab.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:43:10 Uhr:


Es geht nicht um die Ordnungswidrigkeit. Die kann Dir sowas von egal sein. Die ist zivilrechtlich null von Relevanz! Das Zeugnis der Polizei als Zeuge durchaus. Es geht um das, was m Protokoll niedergeschrieben, dessen Inhalt D umit Deiner Unterschrift bereits bestätigt hast.

Grundsätzlich muss auch diiferenziert was objektiv Sachlage ist und was beweisfähig ist. Wenn Sie tatsächlich in Dein stehendes Auto (in die geöffnet Tür) hereingefahren ist, ist die Sache objektiv sowas von klar - du wirst es aber vermutlich nicht beweisen können.

Und daher konkret nochmal die Frage:
Wie haben die Polizisten genau für den Unfall aufgenommen? Was haben Sie beschrieben? Im Zweifell man den Unfallbericht anonymisiert online stellen.

Gruß

Sie haben geschrieben das die Dame mir in mein parkendes fahrzeug gefahren ist und ich in dem mom aussteigen wollte! man sieht es am schaden das die dame mich trotzallem gerammt hätte! Es ist ein polizeiprotokoll... Da steht nur der unfallhergang ,unsere Daten und dann wollte die polizistin nur ne Unterschrift! Zu hause hab ich mir das ganze nochmal durchgelesen und entdeckt das ich mit meiner Unterschrift einen verkehrsverstoß zugegeben hab

Zitat:

@martinb71 schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:49:18 Uhr:


Die Sache mit dem unterschriebenen Verkehrsverstoß erinnert mich an eine alte Sache vor über 15 Jahren. Eine Bekannte hatte einen Unfall und ich kam zufällig dort vorbei und bin natürlich angehalten. Meine Bekannte meinte zu mir Sie hätte wohl Schuld. Ich riet ihr nichts dergleichen zu sagen und wir warteten auf die Polizei. Einer der beiden Polizisten war ein alter Bekannter von mir und der Unfallgegner hat nach ein bischen hin und her auch den Verkehrsverstoß unterschrieben. Meine Bekannte war damit fein raus und bekam ihren Schaden ersetzt.
Vermutlich läuft das heute nicht anders ab.

Ich hasse Ungerechtigkeit... Ich habe nichts falsches getan! Wenn es mein Fehler wäre würde ich mich nicht so querstellen

Schau dir mal diese Unfallmitteilung an:
http://www.polizei-repetitorium.de/VSA/VSA_Training/VSA_Formulare/

Deine Antwort
Ähnliche Themen