Die altbekannte Frage, die Reifen
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich soll für unseren Touran 4 Sommerreifen auftreiben.
Ich habe nun welche gefunden, weiß aber nicht ob diese passen.
Leider hat der Wagen keine Papiere.
Es handelt sich um die 195/65 R15 91H
Würden die auf den Touran 1T passen?
Es handelt sich um das 1,9 Liter Modell mit TDI, Automatik.
21 Antworten
Was im Fzg. Schein steht ist bindend und nicht das was man sich selbst schön rechnet 😉.
Denn der LI bezieht sich auf einen Reifendruck von 2,5 bar, ist der Luftdruck im Reifen geringer sinkt auch der LI 😉.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 29. Februar 2016 um 11:57:03 Uhr:
Was im Fzg. Schein steht ist bindend und nicht das was man sich selbst schön rechnet 😉.Denn der LI bezieht sich auf einen Reifendruck von 2,5 bar, ist der Luftdruck im Reifen geringer sinkt auch der LI 😉.
Das ist richtig, allerdings...
Zitat aus meinem verlinkten GTÜ-Beitrag Seite 1 " GTÜ-Tipp" :
"Die in der Bedienungsanleitung angegebenen Werte
gelten nur für die jeweils aufgeführten Reifen.
Werden technisch zulässige Reifen mit abweichendem Tragfähigkeits-oder Geschwindigkeitsindex
verwendet, ist in diesen Fällen stets der vom Reifenhersteller
für die konkrete Lastsituation am Fahrzeug vorgeschriebene Luftdruck einzustellen."
btw: hier im konkreten Fall von 195/65R15
sind die Tragfähigkeiten bis 2,5 bar identisch zwischen dem Last-Index 91 und XL 95.***
> = jeweils 615 kg x 2 = 1230 kg. ( Beim TE sind´s 1170 kg VA-Achslast )
*** Für den XL 95 steigt mit Zunahme des Luftdruck auch die Tragfähigkeit
>bis zu 2,9 bar = 690 kg x 2 = 1380 kg,
die der TE allerdings gar nicht benötigt. 😛
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 29. Februar 2016 um 12:35:27 Uhr:
Nur darf der LI vom Reifen nicht geringer sein als im Fzg. Schein eingetragen.
Er darf nicht geringer sein als die im Fzg.Schein eingetragene Achslast😛
Les´Dir doch einfach den GTÜ-Link durch, ehe durch Deine Kommentare
Verunsicherung aufkommen kann 🙄
Ähnliche Themen
Hallole ...
... es hätte doch alles so einfach sein können ... mit nur einem Blick in die " Papiere " 🙄
Zumindest ist das meine Grund - Empfehlung für Unerfahrene ... 😉
( ... die Li 91 - 94 / 95 Problematik beim Touri ist mir selbst seit Jahren hier bestens bekannt . + Auch diese GTÜ - Seite & Formeln ... )
Gruß
Hermy
Sehe ich auch so wie Hermy.
Alle Jahre wieder flammt die Diskussion zum LI neu auf.
Wozu?
Der Reifen mit einem LI 94/95 ist kaum teurer im Vergleich.
Mir ist bisher nur die Stellungnahme vom GTÜ dazu bekannt.
Überall wo ich sonst nachgefragt habe , TÜV, Reifenhandel usw. wird mir von einem Li 91 abgeraten wenn ich 94/95 eingetragen habe.
Für eine mögliche Kontrolle müßte ich das GTÜ Schriftstück immer mitführen. In der Hoffnung das der Prüfende, Polizei, TÜV, bereit und willens ist das zu akzeptieren.
Ausserdem ist es meine Sicherheit. Ich fahre zwar öfter zum Druckprüfen, aber garantieren kann ich den richtigen Druck nicht.
Gruß
Michael
Zitat:
@axisminden schrieb am 1. März 2016 um 10:35:37 Uhr:
Sehe ich auch so wie Hermy.
Alle Jahre wieder flammt die Diskussion zum LI neu auf.
Wozu?
Der Reifen mit einem LI 94/95 ist kaum teurer im Vergleich.
Mir ist bisher nur die Stellungnahme vom GTÜ dazu bekannt.
Überall wo ich sonst nachgefragt habe , TÜV, Reifenhandel usw. wird mir von einem Li 91 abgeraten wenn ich 94/95 eingetragen habe.
Für eine mögliche Kontrolle müßte ich das GTÜ Schriftstück immer mitführen. In der Hoffnung das der Prüfende, Polizei, TÜV, bereit und willens ist das zu akzeptieren.
Ausserdem ist es meine Sicherheit. Ich fahre zwar öfter zum Druckprüfen, aber garantieren kann ich den richtigen Druck nicht.Gruß
Michael
Es steht Euch frei, das so zu sehen und so zu verfahren.
Hier ging´es jedoch darum, die Frage des TE
- nach der Zulässigkeit des LI 91- rechtlich zu beantworten.
> Die gesetzliche Grundlage bildet dazu die EU-Richtlinie 92/23 EWG Anlage IV ;
und.... darüber sind alle "Prüfende,Polizei,TÜV" informiert 🙂
http://www.brv-bonn.de/.../20121022_Anlage_zulaessige_Bereifungen.pdf
Auf Wiederlesen beim nächsten Thread zu diesem Thema 😉