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Deutscher verursacht Unfall in der CH, angeblich keine Deckung

Themenstarteram 9. November 2014 um 12:17

Vor einigen Monaten hat ein Deutscher Autofahrer mit seinem PKW in der Schweiz einen Auffahrunfall verursacht, das Unfallopfer, ein 2 Monate alter RX450h (CHF 133.000 Neupreis) sah übel aus.

Polizei hat den Schaden aufgenommen, Hergang klar und unbestritten. Fahrer wird bestraft, verliert Führerschein für die Schweiz und leistet Bussendepot.

Fahrer hatte keine grüne Versicherungskarte dabei, wurde dafür extra gebüsst (CHF 100).

Gutachten für Reparatur und Reparaturrechnung für erfolgte Reparatur (CHF 34.000) wurde der Versicherung zugesendet, Reparatur wurde aus eigener Tasche bezahlt da die CH VK-Vers. nicht bezahlte da ein ausländisches Fahrzeug beteiligt (grenzwertig aber bei dieser Gesellschaft leider normal, Vertrag danach sofort gekündigt).

Schmerzensgeld von CHF 10.000 wurde auch nicht gezahlt.

Keine Reaktion seitens der D Versicherung.

Als ein Anwalt hinzu gezogen wurde teilt die Versicherung nur mit dass bei diesem günstigen Online-Vertrag kein Schutz für Nicht-EU-Länder bestehe und man somit keine Zahlung leistet. Man verweist auf den persönlich haftenden Fahrer. CH, LI, AD sind ausgeschlossen.

Nun kommt es wie es soll: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen den Fahrer erlassen, herausgefunden dass dieser ein Haus hat was dann wohl gepfändet wird da die Kosten zwischenzeitlich auf über CHF 56.000 angewachsen sind. Wegen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Klage eingereicht.

Der Fahrer wusste angeblich davon nichts, nach eigener Aussage fährt er öfter in die CH (die nächsten 2 Jahre nicht mehr...)

Stimmt es wirklich dass es in DEUTSCHLAND Versicherungen gibt die Schweiz, Liechtenstein und Andorra AUSSCHLIESSEN? Ist das überhaupt so rechtens? Osteuropa ist ja bekannt, aber ein Nachbarland, zumal der Fahrer fast an der Grenze wohnt?

Denn wenn das so wäre müsste der Fahrer ja noch mit einer Anklage wegen Fahren ohne Versicherungsschutz rechnen und würde theoretisch in der CH zur Verhaftung ausgeschrieben falls er nicht vor Gericht erscheint.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tippexx schrieb am 9. November 2014 um 17:37:33 Uhr:

Märchenstunde.

nicht das erste mal bei diesem User........:rolleyes:

Anstatt hier einfach mal eine Frage zu stellen, denkt er sich irgendwelche dramtischen

Geschichten aus, die nie und nimmer so stattgefunden haben können.

Ich bin mal gespannt, wann die erste Leiche auftaucht oder einer aufgehängt wurde,

weil er seine Versicherungsprämie aufgrund eines Zahlendreher auf ein falsches Konto

überwiesen hat.

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Themenstarteram 11. November 2014 um 13:21

Zitat:

@Terence89 schrieb am 10. November 2014 um 20:32:50 Uhr:

Also Preise sind zwar höher aber noch 4-5 mal das is Schwachsinn eher den umrehnungskurs mal Ca 1,3-1,5 höchstens 2! Die Schweiz ist nicht so böse wie ihr denkt :)

Mal ein Beispiel:

Ersatz Bremsscheiben und Sättel Chrysler Voyager, D 540EUR bzw. CH 2990CHF.

Lackierung Streifschaden Fiat Multipla: D 290EUR, CH 1600CHF.

Mit dem Sprit das nicht nicht so ganz richtig.

BENZIN ist in der CH billiger, DIESEL in D.

Als Transitland lohnt sich die CH wenn man die Vignette hat da keine weitern Gebühren anfallen. Nur etwas essen sollte man nicht (Bratwurst mit Cola CHF 15, Kaffe CHF 7) :)

Die Vers. Bedingungen die hier zitiert wurden sind von einer D Versicherung, es geht aber um eine CH-Versicherung.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 11. November 2014 um 14:21:46 Uhr:

 

Mal ein Beispiel:

Ersatz Bremsscheiben und Sättel Chrysler Voyager, D 540EUR bzw. CH 2990CHF.

Kann ich jetzt nicht so ganz glauben.

Die reinen Ersatzteilpreise sind online relativ ähnlich bei Anbietern aus der Schweiz.

Da wird sich offline auch nicht sooo viel tun, nehme ich mal an.

Die liefern in der Schweiz die Bremsscheiben und Sättel immer nur komplett aus - mit dem Fahrzeug.

Das wäre eine mögliche Erklärung.

Aber es ist sicher nur dem unterschiedlichen Lohnniveau geschuldet.

Das wäre in diesem Fall so pi mal Auge der 16x-17x-fache Lohn, das passt schon.

Das wäre auch eine Erklärung für die hohen Preise, die wir im letzten Winterurlaub in der Schweiz in den Restaurants bezahlen durften. Das Essen selbst war es nämlich nicht.

 

P.S.: Trotz des Lästerns, ich habe nichts gegen die Schweiz oder Schweizer und bin dort immer wieder gerne.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 10. November 2014 um 00:26:45 Uhr:

CH Vollkasko-Versicherungen haben diverse gemeine Klauseln....

... wie z.B., dass sie nur bei selbstverschuldeten Schäden haftet. Und hier war der Schaden nicht selbst verschuldet.

nach Prüfung schweizerischer Internetseiten( hier bonus.ch) wird die Kollisionskaskoversicherung (hier in D als VK bekannt) erläutert.

Zitat aus der Seite:

Die Kollisionskasko kann im Falle eines Unfalls von Nutzen sein, selbst wenn Sie nicht verantwortlich sind: die Versicherung erstattet die Schäden an Ihrem Fahrzeug und macht ihre Ansprüche dann gegenüber dem anderen Lenker geltend. So sparen Sie sich lästige Umtriebe, vor allem, wenn der Unfall im Ausland stattgefunden hat oder wenn das andere beteiligte Fahrzeug im Ausland versichert ist.

So schwankt das Märchengerüst weiter..

Vielleicht war es ja auch eine Onlineversicherung, die genau diesen Passus ausschließt :D.

Wenn Fahrer eine schweizerische Versicherung besaß, ist nicht erklärbar, aus welchem Grund er eine Strafe wegen Nichtmitführung einer grünen Versicherungskarte erhielt. Oder ist diese nach Schweizer Recht auch im Inland mitzuführen?

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 11. November 2014 um 18:29:38 Uhr:

Wenn Fahrer eine schweizerische Versicherung besaß, ist nicht erklärbar, aus welchem Grund er eine Strafe wegen Nichtmitführung einer grünen Versicherungskarte erhielt. Oder ist diese nach Schweizer Recht auch im Inland mitzuführen?

O.

Das betraf den Fahrer des deutschen Kfz. das angeblich den Unfall verursachte.

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