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Deutscher verursacht Unfall in der CH, angeblich keine Deckung

Vor einigen Monaten hat ein Deutscher Autofahrer mit seinem PKW in der Schweiz einen Auffahrunfall verursacht, das Unfallopfer, ein 2 Monate alter RX450h (CHF 133.000 Neupreis) sah übel aus.
Polizei hat den Schaden aufgenommen, Hergang klar und unbestritten. Fahrer wird bestraft, verliert Führerschein für die Schweiz und leistet Bussendepot.
Fahrer hatte keine grüne Versicherungskarte dabei, wurde dafür extra gebüsst (CHF 100).

Gutachten für Reparatur und Reparaturrechnung für erfolgte Reparatur (CHF 34.000) wurde der Versicherung zugesendet, Reparatur wurde aus eigener Tasche bezahlt da die CH VK-Vers. nicht bezahlte da ein ausländisches Fahrzeug beteiligt (grenzwertig aber bei dieser Gesellschaft leider normal, Vertrag danach sofort gekündigt).
Schmerzensgeld von CHF 10.000 wurde auch nicht gezahlt.

Keine Reaktion seitens der D Versicherung.

Als ein Anwalt hinzu gezogen wurde teilt die Versicherung nur mit dass bei diesem günstigen Online-Vertrag kein Schutz für Nicht-EU-Länder bestehe und man somit keine Zahlung leistet. Man verweist auf den persönlich haftenden Fahrer. CH, LI, AD sind ausgeschlossen.

Nun kommt es wie es soll: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen den Fahrer erlassen, herausgefunden dass dieser ein Haus hat was dann wohl gepfändet wird da die Kosten zwischenzeitlich auf über CHF 56.000 angewachsen sind. Wegen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Klage eingereicht.

Der Fahrer wusste angeblich davon nichts, nach eigener Aussage fährt er öfter in die CH (die nächsten 2 Jahre nicht mehr...)

Stimmt es wirklich dass es in DEUTSCHLAND Versicherungen gibt die Schweiz, Liechtenstein und Andorra AUSSCHLIESSEN? Ist das überhaupt so rechtens? Osteuropa ist ja bekannt, aber ein Nachbarland, zumal der Fahrer fast an der Grenze wohnt?

Denn wenn das so wäre müsste der Fahrer ja noch mit einer Anklage wegen Fahren ohne Versicherungsschutz rechnen und würde theoretisch in der CH zur Verhaftung ausgeschrieben falls er nicht vor Gericht erscheint.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tippexx schrieb am 9. November 2014 um 17:37:33 Uhr:

Märchenstunde.

nicht das erste mal bei diesem User........🙄

Anstatt hier einfach mal eine Frage zu stellen, denkt er sich irgendwelche dramtischen
Geschichten aus, die nie und nimmer so stattgefunden haben können.
Ich bin mal gespannt, wann die erste Leiche auftaucht oder einer aufgehängt wurde,
weil er seine Versicherungsprämie aufgrund eines Zahlendreher auf ein falsches Konto
überwiesen hat.

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Bei fehlendem Versicherungsschutz besteht ja immer noch die Möglichkeit, den Fahrer des Fahrzeugs persönlich in die Haftung zu nehmen. Dabei muß man sich aber u.U. auf einen langen Rechtsweg einstellen, besonders dann, wenn es über Ländergrenzen hinweg geht.

In der CH verliert man wenn man wegen "abgelenkt" sein (hier: Navi) seinen Führerschein auf der Stelle, auch wenn man keinen Unfall baut sondern die Polizei einen nur sieht wie man z.b. während der Fahrt am Navi "manipuliert", passiert was sind die Strafen, wie immer, drakonisch. Da kann ein Ausländer bzw. CH froh sein wenn er noch Geld zum Lebensunterhalt hat und der Ausländer nicht in U-Haft kommt.
In dem Fall hatte der Fahrer wohl grosses Glück dass er aus dem Grenzgebiet kommt, denn aufgrund grober Fahrlässigkeit mit bedingtem Vorsatz verursachter Unfall mit 4 verletzten und einem hohen Schaden geht normalerweise nicht so glimpflich für den Verursacher aus.

http://www.lenken-statt-ablenken.ch/page/home

Viele CH-VK-Versicherungen zahlen ungerne wenn ein ausländisches Fahrzeug beteiligt war (musste ich auch schon erfahren, aber ich hatte da ein gutes Druckmittel mit zwei duzend Verträgen bei der Gesellschaft), bei bestimmten "günstigen" Verträgen kann man dies auch explizit ausschliessen, dann zahlen die VK-Vers. nur bei selbst verschuldetem Unfall, so lange keine grobe Fahrlässigkeit (Rote Ampel überfahren, telefoniert, abgelenkt) vorliegt.

Ich werde mich mal erkundigen welche D Versicherung das war, soll aber irgend eine günstige Direktversicherung sein.

Die grüne Karte ist wohl lt. Aussage der Polizei für ausländische Fz in der Ch mitzuführen, sonst hätten sie ja da keine extra Busse verhängt.

Der Fahrer wird ja persönlich zur Verantwortung gezogen, nur kostet ihn das wohl seine Existenz da die Kosten hier extrem schnell ansteigen. Und so was kommt mir schon etwas grenzwertig vor, zumal er ja eine KFZ-Versicherung hatte, aber wohl nicht für CH und LI.

Märchenstunde.

Zitat:

@tippexx schrieb am 9. November 2014 um 17:37:33 Uhr:

Märchenstunde.

nicht das erste mal bei diesem User........🙄

Anstatt hier einfach mal eine Frage zu stellen, denkt er sich irgendwelche dramtischen
Geschichten aus, die nie und nimmer so stattgefunden haben können.
Ich bin mal gespannt, wann die erste Leiche auftaucht oder einer aufgehängt wurde,
weil er seine Versicherungsprämie aufgrund eines Zahlendreher auf ein falsches Konto
überwiesen hat.

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Ich finde es sehr Unfair Leute, die man gar nicht persöhnlich kennt, einfach so als "Märchenerzähler (Lügner) hinzustellen.
Natürlich sollte man durchaus nicht alles glauben was hier immer so erzählt wird. Man kann aber durchaus mit den richtigen Fragen und den Antworten darauf erkennen ob was Wahres dran sein kann.
Davon abgesehen hat das Thema wohl durchaus auch einen Nutzen. Garantiert werden einige mal genauer auf ihre Versicherungsverträge schauen.
Klar das die Superschlauen hier das immer machen und wirklich "alles" wissen. Gut, bevor ich ins Ausland fahre mache ich mich auch über so einiges vorher schlau. Aber egal wieviel man weiß oder zu wissen meint, in diversen Foren im Internet findet man immer noch vieles, was man eben nicht weiß. Oder auch wichtige Anregungen.
Gerade deswegen finde ich das Thema sehr interessant.

Sobald mir hier jemand eine aktuelle deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweist, bei der die Schweiz ausgeschlossen ist, nehme ich die Märchenstunde mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.

Auch der ADAC meint:

"Bei Fahrten ins Ausland gewährt die deutsche Haftpflichtversicherung in folgenden Ländern Versicherungsschutz:

Alle Länder in den geographischen Grenzen Europas (Grenze Europas zu Vorderasien und Afrika: Schwarzes Meer, Bosporus, Dardanellen, Marmarameer und Mittelmeer; Grenze Europas gegen Asien: Ural, Ural-Fluss, Kaspisches Meer, Mantytsch-Niederung bis zum Asowschen Meer),

Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla als spanisches Hoheitsgebiet,

Madeira und die Azoren als Teil des portugiesischen Staatsgebiets,

Guadeloupe, Martinique, Französisch Guyana und Réunion als französisches Hoheitsgebiet.

Außerhalb dieses Bereichs muss die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht eintreten, es sei denn, das Land ist vom Grüne-Karte-Abkommen mit umfasst. "

Geltungsbereich deutscher Haftpflichtversicherung

Informationen zum Grüne Karte System

Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. November 2014 um 17:30:03 Uhr:



Die grüne Karte ist wohl lt. Aussage der Polizei für ausländische Fz in der Ch mitzuführen, sonst hätten sie ja da keine extra Busse verhängt.

Stimmt nicht, siehe hier:

https://www.huk24.de/start_selfservice.do?...

Unabhängig davon, habe ich sie immer dabei.

Vielleicht ist die grüne Karte bei Roboterrasenmähern Pflicht in der Schweiz

Zitat:

@need for speed2 schrieb am 9. November 2014 um 18:20:28 Uhr:


Ich finde es sehr Unfair Leute, die man gar nicht persöhnlich kennt, einfach so als "Märchenerzähler (Lügner) hinzustellen.

Wenn man sich in der Materie auskennt und dir jemand eine Geschichte erzählt, bei der viele Dinge einfach nicht stimmen können, warum dann auch nicht?

1. Eine VK zahlt, egal aus welchem Land das beteiligte Fahrzeug ist.

2. Es gibt wohl keine Deutsche Versicherung die in der Schweiz nicht zahlt.

Was soll man also mit so einer Geschichte anfangen, außer sie ins Land der Märchen und Fabeln zu verweisen?

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 9. November 2014 um 18:57:43 Uhr:



Zitat:

1. Eine VK zahlt, egal aus welchem Land das beteiligte Fahrzeug ist.

2. Es gibt wohl keine Deutsche Versicherung die in der Schweiz nicht zahlt.

1.) Ich persönlich kenne mich mit den marktüblichen Deckungen ausländischer Versicherer nicht aus und finde es auch ungewöhnlich. Bist Du hier spezialisiert im Auslandsgeschäft oder kann es sein das Du deutsche marktübliche Bedingungen auch auf ausländische Versicherer münzt? Risikotechnisch jedenfalls wäre solch ein Ausschluss nachvollziehbar.

2.) Das ist denke ich unsubstantiiert. Oder hast Du hierfür Quellen?

Phaeti

Hallo Martin,

was soll man von deiner Geschichte halten 😕
Du verfügst über Insiderwissen, nennst den Namen der deutschen Versicherung aber nicht, die angeblich keine CH-Deckung hat.

Wenn ein Deutscher in der Schweiz einen Unfall verursacht, muss er ja nicht unbedingt ein Auto mit D-Kennzeichen benutzt haben.

Grüße

Vielleicht hilft das ja weiter: http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsstelle.html

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. November 2014 um 19:55:01 Uhr:


Wenn ein Deutscher in der Schweiz einen Unfall verursacht, muss er ja nicht unbedingt ein Auto mit D-Kennzeichen benutzt haben.
...

OK, dann eben so:

Du verfügst über Insiderwissen, nennst den Namen der Versicherung aber nicht, die angeblich keine CH-Deckung hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. November 2014 um 20:35:29 Uhr:


Vielleicht hilft das ja weiter: http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsstelle.html

Klar. Kann man als Schweizer bestimmt plündern... 😁

unabhängig davon das sich kein wort davon glaube, dass es einen deutschen Versicherer geben soll, der keine KH-Deckung in der Schweiz anbietet (das hier wäre da sicher nicht erste Plattform, wo so etwas Kreise gezogen hätte, ist ja immerhin ein Nachbarland)...

Zum anderen sollen beim Schweizer Versicherer der selbst verschuldete Unfall über die Kasko versichert sein, nicht aber da durch einen nicht versicherten Beteiligten???

Und dann soll der, dem 40.000 CHF Schaden entstanden sind, das Schicksal des ach so armen Verursacherers interessieren??? - Ist vielleicht ein wenig viel der Gebrüder Grimm

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