Deutscher verursacht Unfall in der CH, angeblich keine Deckung
Vor einigen Monaten hat ein Deutscher Autofahrer mit seinem PKW in der Schweiz einen Auffahrunfall verursacht, das Unfallopfer, ein 2 Monate alter RX450h (CHF 133.000 Neupreis) sah übel aus.
Polizei hat den Schaden aufgenommen, Hergang klar und unbestritten. Fahrer wird bestraft, verliert Führerschein für die Schweiz und leistet Bussendepot.
Fahrer hatte keine grüne Versicherungskarte dabei, wurde dafür extra gebüsst (CHF 100).
Gutachten für Reparatur und Reparaturrechnung für erfolgte Reparatur (CHF 34.000) wurde der Versicherung zugesendet, Reparatur wurde aus eigener Tasche bezahlt da die CH VK-Vers. nicht bezahlte da ein ausländisches Fahrzeug beteiligt (grenzwertig aber bei dieser Gesellschaft leider normal, Vertrag danach sofort gekündigt).
Schmerzensgeld von CHF 10.000 wurde auch nicht gezahlt.
Keine Reaktion seitens der D Versicherung.
Als ein Anwalt hinzu gezogen wurde teilt die Versicherung nur mit dass bei diesem günstigen Online-Vertrag kein Schutz für Nicht-EU-Länder bestehe und man somit keine Zahlung leistet. Man verweist auf den persönlich haftenden Fahrer. CH, LI, AD sind ausgeschlossen.
Nun kommt es wie es soll: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen den Fahrer erlassen, herausgefunden dass dieser ein Haus hat was dann wohl gepfändet wird da die Kosten zwischenzeitlich auf über CHF 56.000 angewachsen sind. Wegen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Klage eingereicht.
Der Fahrer wusste angeblich davon nichts, nach eigener Aussage fährt er öfter in die CH (die nächsten 2 Jahre nicht mehr...)
Stimmt es wirklich dass es in DEUTSCHLAND Versicherungen gibt die Schweiz, Liechtenstein und Andorra AUSSCHLIESSEN? Ist das überhaupt so rechtens? Osteuropa ist ja bekannt, aber ein Nachbarland, zumal der Fahrer fast an der Grenze wohnt?
Denn wenn das so wäre müsste der Fahrer ja noch mit einer Anklage wegen Fahren ohne Versicherungsschutz rechnen und würde theoretisch in der CH zur Verhaftung ausgeschrieben falls er nicht vor Gericht erscheint.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Märchenstunde.
nicht das erste mal bei diesem User........🙄
Anstatt hier einfach mal eine Frage zu stellen, denkt er sich irgendwelche dramtischen
Geschichten aus, die nie und nimmer so stattgefunden haben können.
Ich bin mal gespannt, wann die erste Leiche auftaucht oder einer aufgehängt wurde,
weil er seine Versicherungsprämie aufgrund eines Zahlendreher auf ein falsches Konto
überwiesen hat.
54 Antworten
Zitat:
@martinde001 [url=http://www.motor-talk.de/.../...eblich-keine-deckung-t5111199.html?...]Gutachten für Reparatur und Reparaturrechnung für erfolgte Reparatur (CHF 34.000) wurde der Versicherung zugesendet, Reparatur wurde aus eigener Tasche bezahlt da die CH VK-Vers. nicht bezahlte da ein ausländisches Fahrzeug beteiligt (grenzwertig aber bei dieser Gesellschaft leider normal, Vertrag danach sofort gekündigt).
Schmerzensgeld von CHF 10.000 wurde auch nicht gezahlt.
Soso...
Die Versicherung wurde also gekündigt.
Wie soll das den gehen, wenn der Schaden nicht bezahlt wurde? 😁
Wußte auch gar nicht, das man gegen einen Vollstreckungsbescheid erfolgreich Widerspruch einlegen kann. 😕Zitat:
@martinde001 [url=http://www.motor-talk.de/.../...eblich-keine-deckung-t5111199.html?...]Nun kommt es wie es soll: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen den Fahrer erlassen, herausgefunden dass dieser ein Haus hat was dann wohl gepfändet wird da die Kosten zwischenzeitlich auf über CHF 56.000 angewachsen sind. Wegen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Klage eingereicht.
1. Man kündigt hier seine Versicherung zur Fälligkeit ODER wenn ein Schaden bezahlt oder abgelehnt wurde, ODER wenn die Beiträge erhöht werden. Habe ich auch schon gemacht weil ich nach einem TK-Schaden 90% hochgestuft werden sollte.
2. CH Vollkasko-Versicherungen haben diverse gemeine Klauseln. In D habe ich noch nie gehört das eine Versicherung nicht zahlt wenn man versehentlich über eine rote Ampel fährt oder Rechtsvortritt missachtet oder in ein zu tiefes Parkhaus fährt. Hier ist das Grobfahrlässigkeit und muss extra versichert werden, und auch nur dann werden Schäden bezahlt die Dritte (nicht versicherte) verursacht haben.
http://www.comparis.ch/.../grobfahrlaessigkeitsschutz.aspx
Ein Schaden von mehreren 10.000CHF geht schnell bei so einem Auto wie dem Lexus. Die Hinterachse wurde beschädigt, diese kostet alleine über 15.000CHF, Karosserieteile sind auch nicht billig.
Ich weiss nicht welche Versicherung es ist, ich muss den Unfallbeteiligten fragen.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 9. November 2014 um 22:17:08 Uhr:
Wußte auch gar nicht, das man gegen einen Vollstreckungsbescheid erfolgreich Widerspruch einlegen kann. 😕
In D kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.
Ob dieser jedoch erfolgreich ist, entscheidet das zuständige Streitgericht.
O.
Ähnliche Themen
Zitat:
@martinde001 schrieb am 10. November 2014 um 00:26:45 Uhr:
1. Man kündigt hier seine Versicherung zur Fälligkeit ODER wenn ein Schaden bezahlt oder abgelehnt wurde, ODER wenn die Beiträge erhöht werden. Habe ich auch schon gemacht weil ich nach einem TK-Schaden 90% hochgestuft werden sollte.
Genau wegen solcher Aussagen fällt dein Lügenkonstrukt zusammen.
Da der Schaden abgelehnt wurde, kannst du deshalb die Versicherung natürlich nicht kündigen.
Sonst wäre ja jede Versicherung, jederzeit kündbar.
Liebe Hausratversicherung. Ich möchte ihnen einen Schaden melden.
Mein Schwiegersohn, der gerade Urlaub in China macht, hat dort einen Sack Reis umgeworfen.
Wie? Sie lehnen den Schaden ab, weil er nicht versichert ist? Gut. Dann mache ich jetzt von meinem Kündigungsrecht nach abgelehnten Schaden gebrauch. 😁
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 10. November 2014 um 09:36:49 Uhr:
Genau wegen solcher Aussagen fällt dein Lügenkonstrukt zusammen.Zitat:
@martinde001 schrieb am 10. November 2014 um 00:26:45 Uhr:
1. Man kündigt hier seine Versicherung zur Fälligkeit ODER wenn ein Schaden bezahlt oder abgelehnt wurde, ODER wenn die Beiträge erhöht werden. Habe ich auch schon gemacht weil ich nach einem TK-Schaden 90% hochgestuft werden sollte.Da der Schaden abgelehnt wurde, kannst du deshalb die Versicherung natürlich nicht kündigen.
Sonst wäre ja jede Versicherung, jederzeit kündbar.
Liebe Hausratversicherung. Ich möchte ihnen einen Schaden melden.
Mein Schwiegersohn, der gerade Urlaub in China macht, hat dort einen Sack Reis umgeworfen.Wie? Sie lehnen den Schaden ab, weil er nicht versichert ist? Gut. Dann mache ich jetzt von meinem Kündigungsrecht nach abgelehnten Schaden gebrauch. 😁
In der CH kannst du deine KFZ-Versicherung sehr wohl kündigen wenn die eine Schadensregulierung eines VK/TK-Schadens ablehnen. Ob es ratsam ist, ist was anderes. Man bekommt ja die Ablehnung schriftlich, z.b. wenn die Versicherung glaubt es sei "Grobfahrlässigkeit" oder ein anderes nicht versichertes Ereignis welches nicht automatisch in der VK integriert ist (Parkschaden, Scheinwerferglas, Vandalismus)
Ebenfalls kann dir die Versicherung theoretisch bei einem Zahlungsrückstand von 7 Tagen fristlos kündigen oder nach einer Raser- oder Trunkenheitsfahrt, ebenso bei Drogenkonsum oder aberkennung des FS wegen einer gesundheitlichen Einschränkung. Begründung hierzu: Die Risikoeinstufung hat sich geändert.
Einen Scheißdreck kannst du nach einen abgelehnten Schaden!
Poste doch bitte mal den Auszug aus den Bedingungen, wo das steht.
In D kann man die HP kündigen, wenn die Versicherung ihre Leistungspflicht zu Unrecht abgelehnt hat.
Nur kann dies wahrscheinlich nur vor Gericht geklärt werden.
In der Kasko 1 Monat nach Beendigung der Verhandlung über die Leistung, also auch wenn nicht gezahlt wird.
Bevor du fragst wo das steht: in den AKB
Grüße
Klaus
hier: kann natürlich sein das dies nur bei der HUK gilt
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag
kündigen. Die Kündigung muss uns in der Kasko-, Autoschutzbrief-,
Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung innerhalb
eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung
zugehen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie uns innerhalb eines
Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder
zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der
Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch
des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können
Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines
Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
Urteils kündigen
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 9. November 2014 um 13:39:24 Uhr:
Wenn dem so wäre, dann wäre es doch der absolute Hammer und widerspräche total allem "Europa- Gequatsche" der sogenannten Politiker!
Dann wäre man ja als deutscher Autofahrer in der Schweiz ebenso rechtlos wie als Deutscher in Polen oder in Deutschland, wenn die Polizei vor Ort keine Ahnung hat (es ist ja nicht nur die Autobahnpolizei auf den Straßen unterwegs).
Gibt es da überhaupt Auskenner?
Gerade die Schweiz habe ich immer als Durchfahrtland bevorzugt, weil die Öschis eh üble Abzocker sind.
Also- zuhause bleiben und zu Fuß gehen?
was ist den beim durch fahrn in der Schweiz billiger als bei den Öschis??? Der Sprit ist in der CH teurer, das stimmt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. November 2014 um 15:26:39 Uhr:
hier: kann natürlich sein das dies nur bei der HUK gilt
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag
kündigen. Die Kündigung muss uns in der Kasko-, Autoschutzbrief-,
Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung innerhalb
eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung
zugehen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie uns innerhalb eines
Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder
zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der
Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch
des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können
Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines
Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
Urteils kündigen
und weiter?
Heißt also, wenn der Schaden zurecht abgelehnt wird, dann ist eben nichts mit Kündigungen.
In unserem Märchen, ähhh... Schadensfall sagt der TE ja, die Versicherung würde nicht zahlen, da deutsches Auto.
Somit keine Zahlung und somit kein Kündigungsrecht.
Zitat:
Offenbar scheint dies nicht klar kommuniziert zu werden welche Länder erlaubt sind oder das es wohl aus Kostengründen ausnahmen gibt (in der CH sind die Auto-Preise und Reparaturen 4-5mal so hoch wie in D).
Na klaaaar..und die Seen bestehen aus Milch.
Also Preise sind zwar höher aber noch 4-5 mal das is Schwachsinn eher den umrehnungskurs mal Ca 1,3-1,5 höchstens 2! Die Schweiz ist nicht so böse wie ihr denkt 🙂