desorientierte Rentner

auf der A2 Fahrtrichtung von Berlin nach Hannover stand mal auf der mittleren der drei Fahrspuren ein Kleinwagen aus Holland, während die beiden Insassen, die zusammen 150 Jahre alt waren, die Schilderbrücke über der Autobahn mit ihren Straßenkarten abglichen.
Ich habe sie leben lassen.
Das gleiche gilt für den Opa, der auf sonst leerer Autobahn die linke Spur blockiert, weil er meint, daß er das darf, weil er Deutschland nach dem Krieg ganz alleine wieder aufgebaut hat.
Wir sind Verkehrs-"Teilnehmer" und keine Richter am Steuer.
Und das ganze gilt also auch bezüglich Drängeln!

226 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Weis jemand wie das bei dem neuen Fürerschein dann eigentlich aussieht, wenn vermerkt wurde das man zum fahren eine Sehhilfe brauch?

Auf der Rückseite in Spalte 12 steht dann eine "01".

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Auf der Rückseite in Spalte 12 steht dann eine "01".

OK, dank dir für deine INFO, wieder was dazugelernt 🙂

Ich finde eine gesundheitliche Überprüfung ab 60 völlig okay und absolut notwendig. Sollte dann aber identisch sein, mit der Regelüberprüfung für Klasse C und Personenbeförderungsschein. Hier gehört nämlich ab dem 50. Lebensjahr auch ein Reaktionstest dazu. Und wenn das nicht mehr funktioniert, darf der Mensch halt nicht mehr an´s Steuer. Gleiches gilt bei entsprechenden körperlichen Einschränkungen. Wer den Kopf nicht mehr vernünftig drehen kann und somit keinen Schulterblick hinkriegt, läßt zukünftig seine Hände vom Steuer.
Unser Straßenverkehr ist mittlerweile einfach zu komplex geworden und um heil von A nach B zu kommen, muß man halt geisitg und körperlich einigermaßen fit sein.

Und dann sollte auch die Polizei mehr Gebrauch von ihren Möglichkeiten machen: wenn jemand offensichtlich absolut unsicher im Verkehr ist oder mehrfach gravierende Schnitzer begeht, dann sollte der auch auf seine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüft werden. Geschieht IMHO leider viel zu wenig.

bei mir steht im Führerschein: Der Führerscheininhaber hat beim Führen eines Fahrzeugs entsprechende Sehhilfen zu tragen.

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Zitat:

Original geschrieben von martin22926


bei mir steht im Führerschein: Der Führerscheininhaber hat beim Führen eines Fahrzeugs entsprechende Sehhilfen zu tragen.

Da hast du vermutlich noch nicht die Plastikkarte im Scheckkartenformat.

Hallo

Zitat:

Original geschrieben von Der Tazmedic


Ich finde eine gesundheitliche Überprüfung ab 60 völlig okay und absolut notwendig.

Da stellt sich mir die Frage warum ab 60?

Es gibt genug Autofahrer die mit 30 oder 40 schon gesundheitliche probleme haben. Wenn schon eine gesundheitliche Überprüfung dann alle.

ich sag mal jetzt pauschal, dass ab 60 (eigentlich schon ab 50) der Mensch gerade beim Sehen erheblich abbaut. Dies sollte überprüft werden.

Es kann halt nicht sein, dass man mit 17 den Sehtest macht (so wie ich) und zeit seines lebens ohne Brille fahren darf.

naja, man sollte da schon gucken, dass man den verwaltungsakt möglichst gering hält. Und probleme, die die fahrtüchtigkeit einschränken, gibt es nunmal verstärkt im höheren Alter.
am allerliebsten wäre es mir, wenn jeder, der merkt, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist (oder es von mehreren Freunden / Verwandten gesagt bekommt), freiwillig verzichten würde... aber das wäre ja schon wieder diese lästige Verantwortung-Übernehmen-Geschichte.

nur mal so ohne nachzudenken zwei punkte, die mir dazu einfallen:

1) sollte die fahrtüchtigkeit bereits vor dem 60. lebensjahr gesundheitlich eingeschränkt werden, so ist in der Regel sowieso ein Arzt beteiligt: dieser sollte die Möglichkeit haben, diese Personen aus dem Straßenverkehr zu ziehen. Die nötige Reife spreche ich ihnen mal zu... den meisten jedenfalls 😁

2) viele alte menschen haben nicht viel geld: deshalb - und um papierkrieg zu vermeiden - sollte eine runde "mit dem fahrlehrer / -prüfer um den block fahren" vollkommen ausreichen... selbstverständlich mit der option auf nachprüfung.

das mit der Selbstverantwortung klappt leider nur in den seltensten Fällen.

Hier in Hamburg hat eine Busfahrerin einen vor ihr haltenden Bus gerammt, weil sie mit ihren hohen Plateau-Schuhen nicht richtig bremsen konnte.
Ein paar Leichtverletzte im Bus.
Und weil die Frau nicht einsichtig ist, gehen die Prozesse in immer noch ne weitere Runde ...

Ich fahre seit über 30 Jahren PKW, LKW, Motorrad und bei mir stelle ich fest, daß ich nachts bei Regen Probleme habe, weil ich mich geblendet fühle oder tatsächlich geblendet werde (Xenon).

Ansonsten geht es gut, warum sollte ich aufhören?

ja, ich weiß dass das mit der selbstverantwortung nicht klappt, aber ich werde nicht aufgeben, wenigstens daran zu appellieren

Was mich aber stutzig macht, ist folgendes:
warum geht ein Prozess durch so viele Instanzen, wo doch auf der Hand liegt, dass die Plateauschuhfrau Schuld hat? ... und nicht richtig nachdenken bedeutet auch schuld sein.

Wenn alles andere noch klappt, wird ja wohl auch der Doc / Prüfer / Fahrlehrer nix dagegen haben, dass du noch fährst, also gäbe es auch keinen Grund, dich daran zu hindern.

Ich halte das mit der gesundheitlichen Prüfung ja generell für nicht verkehrt. Aaaber: wer zahlt? Wer sagt, wann ich da hin muss (Verwaltungsaufwand)?

Genauso wichtig wäre es wahrscheinlich, den Theorietest alle paar Jahre neu zu machen. Es ändert sich ja doch immer wieder mal was.
Und auch da bin ich sicher, dass die Zahlungsbereitschaft nicht besonders groß ist.

Abgesehen davon glaube ich immer noch, dass die Rentner (nenne ich jetzt mal so, die Leute, um die es hier halt geht) nicht unbedingt das größte Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen.
Auch wenn ich mich da immer wieder drüber aufregen kann, wenn einer vor mir scheiße langsam rumfährt.

Die Draufgänger-Typen haben da schon mehr Gefahrenpotential. Schließlich kann beim Schnellfahren mehr passieren als beim Schleichen.

Und wer sind diese Typen: Junge bis Mittel-alte wohl hauptsächlich. Wenn sie ihren Fahrstil überleben, bringt der Gesundheitscheck sicherlich keine Einschränkungen zu Tage. Da wäre dann eine MPU angebrachter.

Ich finde, das Thema "Alte Grattler auf der Straße" sollte nicht überbewertet werden. Ok, so Wahnsinnige wie im Eingangstext beschrieben sind natürlich eine echte Gefahr.
Das könnte aber einem jungen Betrunkenen auch passieren.

Ich bin übrigens 27, nicht dass ihr denkt ...

fib

Anfänge haben wir doch schon. Klasse C ab 50Jahre, wer sie jetzt erst macht generell alle 5 Jahre. Bei Zweifeln Verlängerung auch für kürzere Zeiträume möglich.

Dazu nötig Attest vom Haus- und Augenarzt.

"Reaktionstest" derzeit nur für Personenbeförderungsschein nötig.

Denke auf Dauer wird entsprechendes für alle Klassen kommen. Kann man halt nur EU-weit und schrittweise einführen. Bin auch nicht unglücklich darüber, ok es kostet, aber dafür bin ich aber auch gezwungen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu machen. Generell sicher nicht von Nachteil.

Zu der Busfahrerin fällt mir echt nichts ein. Hoffe die fährt nie wieder einen Bus. Fehler macht jeder, aber dann noch so uneinsichtig...

Gruß Meik

Zitat:

Rechts "überholen" ist dann erlaubt, wenn sich eine Kolonne auf der linken Spur gesammelt hat. Man darf dann mit unwesentlich höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.

So weit richtig...

Zitat:

Finde diese Regelung in der Praxis übrigens durchaus sinnvoll. Was soll ich mich bei einer 6 Auto Kolonne hinten anstellen, die alle einen LKW überholen wollen aber noch 500m entfernt sind. Wenn ich an allen Autos rechts vorbeigefahren bin und hinter dem LKW bin, ist der auch gleich fertig mit überholen und es fließt wieder alles normal.

...aber solche Aktionen sind damit NICHT gemeint. Das ist schlicht und einfach Rechtsüberholen, das verboten ist. (Und das ist auch richtig so, denn dies ist eine weit verbreitete Unsitte.)

Zitat:

Original geschrieben von querys


Rechts "überholen" ist dann erlaubt, wenn sich eine Kolonne auf der linken Spur gesammelt hat. Man darf dann mit unwesentlich höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.

FALSCH! Gilt nur, wenn die Kolonne maximal 60 fährt. Wenn also eine Kolonne einen LKW überholt, darf man sie nicht recht überholen. Man darf dann übrigens auch max 80 fahren beim Rechts-Vorbeifahren.

"Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§7 Abs.2a StVO). Aus dem 'Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung' (Schurig/Wagner, Kirschbaum-Verlag, ISBN 3-7812-1487-7, '...sehr empfehlenswert!...'😉 ist zu entnehmen, daß eine max. 60 km/h fahrende Fahrzeugschlange bzw. -kolonne auf Autobahnen rechts mit einer Mehrgeschwindigkeit von max. 20 km/h mit äußerster Vorsicht überholt werden darf. Eine Fahrzeugschlange bzw. -kolonne mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h darf jedoch rechts nicht mehr überholt werden... "

(gefunden im Internet)

Ich finde es auch extrem egoistisch, eine Kolonne, die mit z.B. 130 dabei ist, einen LKW zu überholen,
rechts zu überholen und sich vorne mit Gewalt reinzudrücken (unter Missachtung jedes Sicherheitsabstand). Führt oft dazu, dass die letzten in der Kolonne voll in die Eisen steigen müssen. Kommt leider andauernd vo auf der AB. Sind aber selten die Senioren...

Zitat:

Original geschrieben von Xipho


Ich finde es auch extrem egoistisch, eine Kolonne, die mit z.B. 130 dabei ist, einen LKW zu überholen,
rechts zu überholen und sich vorne mit Gewalt reinzudrücken (unter Missachtung jedes Sicherheitsabstand).

Das ist nicht nur egoistisch, das ist Straßenverkehrsgefährdung pur...

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