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desorientierte Rentner

Themenstarteram 28. Januar 2005 um 9:01

auf der A2 Fahrtrichtung von Berlin nach Hannover stand mal auf der mittleren der drei Fahrspuren ein Kleinwagen aus Holland, während die beiden Insassen, die zusammen 150 Jahre alt waren, die Schilderbrücke über der Autobahn mit ihren Straßenkarten abglichen.

Ich habe sie leben lassen.

Das gleiche gilt für den Opa, der auf sonst leerer Autobahn die linke Spur blockiert, weil er meint, daß er das darf, weil er Deutschland nach dem Krieg ganz alleine wieder aufgebaut hat.

Wir sind Verkehrs-"Teilnehmer" und keine Richter am Steuer.

Und das ganze gilt also auch bezüglich Drängeln!

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226 Antworten
am 28. Januar 2005 um 9:12

Also das mit mitten auf der Ab stehen bleiben ist echt der Hammer. Mir kamen ja schon welche auf der ABauffahrt entgegen und ein Wenden in 3 Zügen durfte ich dort auch schon erleben aber das da einfach einer stehenbleibt. Die gefährden ja dutzende Leben. Die sollte man echt in Knast für 2 - 3 Tage sperren zum Denken.

Mit so nem OPA auf der linken Spur muss man rechnen. Da gibt es so viel die kein Platz machen obwohl Platz ist. Da ist immer doof weil was macht man dann?

Drängeln? Seit kurzem wird das zu gefährlich wegen neues Bußgeldgesetz zu dem Thema

recht´s überholen? Auch verboten. Mist

Rechts auf gleiche Höhe fahren und alle zeichen zeigen die man so kennt und so :mad: angucken

Was ist das richtige verhalten?

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott

recht´s überholen? Auch verboten. Mist

Das Rechtsüberholverbot hat hier in Deutschland schon seine Gründe...

am 28. Januar 2005 um 11:41

Hallo,

Wnn man hinter jemanden (Ob OPA oder nicht) herfährt der Ständig die Linke Spur besetzt wird es bestimmt erlabt sein, diesen via Lichhupe darauf aufmerksam zu machen, dass man ihn gerne überholen würde.

Solange dies mit einem ordentlichen Abstand geschieht, wird einem da bestimmt nicht nachgesagt wie drängeln oder ähnliches...

am 28. Januar 2005 um 11:48

Warum darf in anderen Ländern eigentlich rechts überholt werden?

Weil es dort in der Regel ein Tempolimit gibt. Rechtsüberholen ist nur dann halbwegs gefahrlos möglich, wenn der Verkehr auf allen Spuren relativ gleichmäßig fließt. Sobald die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den einzelnen Spuren zu groß werden, wird's gefährlich.

Bei mir in der direkten Nachbarschaft wohnen viele alte Menschen.

Nur einen kann ich davon als absoluten Profi ausmachen. War früher LKW-Fahrer und dann später Fahrer für hohe Regierungsbeamte in Bonn.

Der hat sehr viel Erfahrung und fährt absolut sicher. Zudem sind seine Einparkkünste beachtenswert.

Hingegen gegenüber wohnt ein anderer Herr der das Verfallsdatum schon länger überschritten hat. Dementsprechend ist die Reaktionsfähigkeit.

Bei uns die Dorfstraße ist sehr eng und reicht nur für ein Fahrzeug. Zwischen den parkenden Fahrzeugen ist dann allerdings immer wieder eine Ausweichmöglichkeit.

Letztens ist er mir entgegen gekommen. Hab ihn schon früh erkannt. Dachte er fährt in die Lücke, aber irgendwie war er viel zu schnell. Doch, oh wunder, totale Vollbremsung und wär fast dem dort stehenden Auto reingefahren. Aus der Lücke (aus der jeder normale bequem rein und raus gekommen wär) konnte er nur noch mit Rückwärtfahren herauskommen. Doch statt einem Zug hat er irgendwie 2 gebraucht.

Naja ich will nicht, wissen was mit nem Kind passiert, das ihm vor den Wagen läuft. Der Golf III hat übriegns schon 100te Beulen und Kratzer.

Ich bin ja für eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 60 alle 2 Jahre.

Rechts "überholen" ist dann erlaubt, wenn sich eine Kolonne auf der linken Spur gesammelt hat. Man darf dann mit unwesentlich höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.

Finde diese Regelung in der Praxis übrigens durchaus sinnvoll. Was soll ich mich bei einer 6 Auto Kolonne hinten anstellen, die alle einen LKW überholen wollen aber noch 500m entfernt sind. Wenn ich an allen Autos rechts vorbeigefahren bin und hinter dem LKW bin, ist der auch gleich fertig mit überholen und es fließt wieder alles normal.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Hingegen gegenüber wohnt ein anderer Herr der das Verfallsdatum schon länger überschritten hat. Ich bin ja für eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 60 alle 2 Jahre.

Ich finde, mit 60 Jahren überschreitet der Mensch noch kein "Verfallsdatum"...

am 28. Januar 2005 um 12:06

Hallo,

Um ehrlich zu sein, so eine Art von überprüfung der Fahrtüchtigkeit ist rein generell keine Schlechte Idee... Allerdings ist es schwierig eine ALtersgrenze für so etwas zu setzen.

Da finde ich das System der Amerikaner gar nicht so schlecht, dass man sich von zeit zu Zeit den Führerschein erneuern lassen muss, egal in welchem Alter... So etwas wäre meiner Meinung nach eher angebracht, als zu sagen ab einem gewissen Alter wird dies kontrolliert... (Evtl mit zunehmendem Alter die Zeitabstände für so etwas verkürtzen)

am 28. Januar 2005 um 12:15

Es kommt mir so vor, daß in D alles ordentlich mit Fristen und Grenzen geregelt sein muß.

Dann aber bitte auch alle 2 Jahre Sehtest!

am 28. Januar 2005 um 12:17

@Angel325

Bei den AMIS is nen Sehtest bei der Führerscheinverlängerung mit bei, daher hab ich ja auch geschrieben, am besten so nen System wie die AMIS es haben...

am 28. Januar 2005 um 12:24

So ähnlich meinte ich es auch.

Nur haben wir diese Verlängerung bei uns nicht.

Mein Papa ist mit fast 80 mit einem Lappen von ca. 1939 rumgefahren, und er fuhr nicht mehr sicher.

Unser Nachbar war um die 78 und stand mehr auf dem Gas als auf der Bremse.

Das macht Angst.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich finde, mit 60 Jahren überschreitet der Mensch noch kein "Verfallsdatum"...

stimmt ist aber auch so nicht gemeint gewesen.

Der Herr gegenüber ist fast 90 Jahre.

Ich bin nur der Meinung, dass man mit 60 anfangen sollte zu überprüfen, da die meisten Menschen ab da eine Brille brauchen (eventuell auch früher).

Dies sollte dann im Schein vermerkt werden.

Bei mir z.b. steht keine Brille drin, aber in 40 Jahren könnte sich das ändern.

am 28. Januar 2005 um 12:44

Weis jemand wie das bei dem neuen Fürerschein dann eigentlich aussieht, wenn vermerkt wurde das man zum fahren eine Sehhilfe brauch?

Haben bis jetzt da noch nie Unterschiede erkennen können. Ich brauch z.B. auch keine, aber meine EX brauchte ne Sehhilfe, war angeblich auch im Führerschein notiert, haben allerdings nie nen Unterschied erkennen können...

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