Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren

Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.

Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.

Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...

2010-10-547
Beste Antwort im Thema

Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:

Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !

Gruß SRAM

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Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


UNsicheres Fahren und Unfälle rühren meistens daher, dass Fahrer ihre eigene Prioritäten setzen, z. B. ihr schnelles Fortkommen als wichtiger einschätzen als das Überholverbot

Irgendwie scheint es für dich nur schwer verständlich zu sein daß ständiges Bremsen sowie verkürzte Sicherheitsabstände zu einer höheren Gefährdung führen, die jedoch die tatsächliche Folge in der Praxis des Überholverbotes + mandatorisches versetzt fahren sind.

Man sieht wieder, daß dir die Fahrpraxis fehlt. Du berufst dich auf irgendwelche Artikel wo andere echte Fahrpraxis an den entsprechenden Orten einbringen können.

Daß der Modellversuch floppt dürfte jedem im voraus klar gewesen zu sein. Der Verkehr wird ausgebremst, die Fahrer kriminalisiert und durch die Regelungen ergeben sich keinerlei Vorteile, die Verkehrsdichte kann effektiv nur so hoch sein wie wenn es nur eine einzige Spur gäbe, würden sich alle an die Vorschriften halten. Denn der Abstand zum versetzt vor einem fahrenden Fahrzeug muß so hoch sein wie wenn es auf der gleichen Spur fährt, führt dieses eine Gefahrenbremsung aus muß ja sichergestellt sein, daß man ebenfalls zum stoppen kommt bevor man sich auf Höhe des Fahrzeugs befindet, da ja sonst nicht mehr versetzt gefahren wird, bzw. das Fahrzeug im schlimmsten Fall sogar überholt wird (was für Oberlehrer für dich ja ein tödliches Verbrechen ist).

Insofern wäre es noch konsequent und weniger konfliktträchtig, wenn es einfach eine Spur mit zusätzlichem Standstreifen gäbe, dieser würde ja nochmal die Sicherheit erhöhen. Oder eben zwei richtige Spuren.

@Hannes1971
Mag sein daß die Baumaßnahmen dort schneller vorankommen als an anderen Baustellen, allerdings gilt meine Aussage weiterhin daß ich dort idR die Baustelle unbemannt vorfinde, und da ich häufig dort vorbeifahre kann man davon ausgehen daß die meiste Zeit gar nichts gearbeitet wird.

Natürlich wollen die Menschen 3 Spuren haben. Hätte man dies spätestens in den 90er Jahren binnen weniger Monate realisiert, wäre die Kritik auch wesentlich geringer geblieben. Aber anstatt proaktiv die Infrastruktur auszubauen wird erstmal gewartet bis alles aus den Nähten platzt, um dann hinterher langsam und mehr schlecht als Recht mit den überfälligen Erneuerungen zu beginnen. Wofür bezahlt man in Deutschland nochmal so viele Steuergelder?

Das ist einfach ein klassischer Fail. Zumal das auch noch mit Zeiten zusammengelegt wird, wo die parallele, französische Autobahn ebenfalls erneuert wurde (soweit ich weiß sind derzeit aber keine Arbeiten mehr ofen), ebenso wie die Querverbindungen, z.B. bei Iffezheim. Da sind die Leute beim Staat trotz Internet, E-Mail und Englischunterricht zu deppert um miteinander zu kommunizieren und ihre Wartungstermine abzusprechen.

Update:

Die umstrittene Rechtswirksamkeit der genannten Beschilderung war Teil einer Beratung des BLFA-StVO/OWi am 18./19. Januar 2012, dessen Beschluß an die jeweiligen Landesbehörden bzw. untergeordneten Dienststellen weitergeleitet wurde. Beteiligt waren u.a. die Vertreter der Länder, der BASt sowie des BMVBS. Zusammmengefasst enthält die Niederschrift der Sitzung folgenden Inhalt:

- eine mittels Zeichen 264 auf Lenkungstafeln getroffene Breitenbeschränkung ist nicht rechtssicher
- die erlassenen Verwarngelder stehen damit rechtlich gesehen auf wackeligen Füßen
- der § 39 StVO soll deshalb entsprechend angepasst werden
- die Angaben im Fahrzeugschein sollen um die tatsächliche Breite ergänzt werden

Das ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Das Schild weisst eher auf einen Aufzug hin, rechts für Fahrzeuge >2m
Sollte man eine Strasse von oben sehen, wird man keine Autos nur von hinten sehen können.

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Bei den Schildern werden lediglich Piktogramme verwendet.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Piktogramm

Zitat:

- der § 39 StVO soll deshalb entsprechend angepasst werden
- die Angaben im Fahrzeugschein sollen um die tatsächliche Breite ergänzt werden

Sehr gut 🙂

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von SRAM



Zitat:

- der § 39 StVO soll deshalb entsprechend angepasst werden
- die Angaben im Fahrzeugschein sollen um die tatsächliche Breite ergänzt werden

Sehr gut 🙂

Gruß SRAM

Zum ersten Spiegelstrich: Welche Formulierung hast Du da im Hinterkopf?

Zum zweiten: Von den Schwierigkeiten, das EU-weit umzusetzen, mal abgesehen. Ich kenne beispielsweise beim VW T3 oder T4 verschiedene legale Spiegel. Wie willst Du das im Fahrzeugschein unterbringen? Ansonsten gehen auch Ladungen in die aktuelle Gesamtbreite ein. Da ist selbständiges Nachmessen angesagt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ansonsten gehen auch Ladungen in die aktuelle Gesamtbreite ein. Da ist selbständiges Nachmessen angesagt.

Das gehört zu den Pflichten des Fahrzeugführers und ist ihm auch durchaus zuzumuten.

Ich brauch keine berichtigten Angaben im Fahrzeugschein um zu merken das mein Fahrzeug etwas zu breit für die linke Spur ist bei Baustellen. Mir ist das Risiko da zu hoch... und die paar Sekunden Zeitgewinn sind es nicht Wert einen Schaden zu riskieren.

Eine Anpassung wäre aber selbstverständlich dennoch sinnvoll.

Wenn die hier diskutierte Lösung nach einer positiven Beendigung des Feldversuches Eingang in eine Gesetzesnovelle findet, dann lösen sich die Breitenprobleme ganz von allein in Luft auf.

gibt bald ein neues schild für oberlehrer:

Die ersten Monate begleitete ich den Modellversuch auf den Baustellen der A5 passiv, d.h. ich fuhr rechts und wunderte mich nur darüber, daß so viele Autofahrer nicht mitmachten.
Künftig werde ich den Modellversuch aber aktiv unterstützen, d.h. ich fahre wie gewünscht links und versetzt.😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von U.Korsch


- die Angaben im Fahrzeugschein sollen um die tatsächliche Breite ergänzt werden

Steht doch in der Betriebsanleitung.#

Meistens unter tech. Daten

Zauberwort Abmessungen

Es geht darum, daß das entscheidende Maß in einem rechtsverbindlichen Dokument steht, auf das man Fahrer dann auch festnageln kann.

Gruß SRAM

Bei Euch ist es der Fahrzeugschein.
Da steht drin Fahrzeug ist xxx breit aber ohne Spiegel
In der Betriebsanleitung steht die Breite mit Spieggel.

Wenn du ein Fahrzeug kaufst schaust sicher in den Fahrzeugschein wegen der Breite.
Kaufst das Fahrzeug.
Blöd nur dann wenn die Garage um ein paar Zentimeter zu schmal ist (wegen den Spiegeln).
Berufst du dich dann auch auf die Rechtsverbindlichkeit (Fahrzeugschein) der Breite?🙂

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