Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.
Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.
Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...
Beste Antwort im Thema
Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:
Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !
Gruß SRAM
700 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Wenn beide Fahrspuren wie geplant gleich breit und daher auch beide für LKW geeignet ausgeführt werden:
... dann könnte man das Überholen auch gleich wieder gestatten - denn eng wird´s dann nimmer ...😉
Beim Überholen sind mindestens 1 meter Seitenabstand einzuhalten ...... du erinnerst dich ?
Beim versetzt fahren reicht ein ausreichender Sichtraum und Fluchtweg nach vorne. Ob dabei Spiegel und Seitenflächen des Fahrzeuges verschrammt werden ist im Eintrittsfall unerheblich.
Ich freu mich schon auf die Bundesweite verpflichtende Einführung in Baustellen 🙂
Gruß SRAM
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Dann zwingt dieses Hinweisschild zu unzähligen, gefahrenträchtigen Fahrstreifenwechseln gerade eingangs der Arbeitsstellen, wo es ohnehin schon zu Konfliktsituationen kommt. DAS ist Deiner Ansicht nach der Verkehrssicherheit dienlich?
Die Versuchsregelung ist der Verkehrssicherheit nachweisbar dienlich, siehe unten. Die Entscheidung, versetztes Fahren mit Überholverbot und Tempolimit einzuführen, kann nur eine Abwägungsentscheidung gewesen sein. Das bedeutet, dass jede Möglichkeit auch Nachteile birgt und danach entschieden wird, wo die Nachteile am geringsten sind. Die Risiken der alten Regelung waren größer.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Aus welcher Quelle ergibt sich das nun schon wieder?
Unfallursache Nr. 1 im Baustellenbereich:
Nicht angepasste Geschwindigkeit
(Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)
Unfallursache Nr. 2 im Baustellenbereich:
Zusammenstoß mit einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug
(Quelle: ADAC)
Unfallursache Nr. 3 im Baustellenbereich:
Mangelnder Sicherheitsabstand
(Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)
Wenn laut ACE mit der Versuchsregelung die Unfallzahlen um ein Drittel zurückgehen, belegt das deren Effektivität. Selbst wenn man eine hohe Fehlerquote einrechnet und der Unfallrückgang nur ein Viertel wäre, so wäre das immer noch ein eindeutiger Beleg für den Sinn der Maßnahme. Damit ist nicht gesagt, dass die neue Regelung perfekt und fehlerfrei wäre. Sie ist nur deutlich besser als die bisherige Regelung, also zu bevorzugen.
Dazu ein Statement des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates:
Zitat:
Die versetzte Fahrweise erlaubt eine höhere Fahrzeugdichte bei erheblich größerer Sicherheit.
MfG, Tazio1935
Versetzt fahren schön und gut.
Wer bestimmt ob ich rechts oder links zu fahren habe.
Das bestimme ich in diesem Fall und ich fahre rechts, da das i.d.R die breitere Spur ist.
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Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Versetzt fahren schön und gut.
Wer bestimmt ob ich rechts oder links zu fahren habe.
Das bestimme ich in diesem Fall und ich fahre rechts
Nehmen wir mal an, der Verkehr ist dicht und ich bin Dein erster Verfolger: Dann fahre ich schräg mit (je nach Verkehrsdichte und Geschwindigkeit) 5 bis 50 m Abstand hinter Dir auf der linken Spur. Mein Verfolger entsprechend rechts usw.
Geht doch gut, oder? 😉
Ergänzung:
Zitat:
Sachverhalt:
Der Kläger hatte den Beklagten auf einer Autobahn in einem Baustellenbereich überholt, dabei hatten sich die beiden Fahrzeuge seitlich „berührt“. Die Verschuldensfrage konnte nicht geklärt werden.Entscheidungsgründe:
Nach Ansicht der Richter hat der Überholer bei der unklaren Sachlage an dem Unfall ein Verschulden von 60 %. Durch den Überholvorgang auf der nur zwei Meter breiten Spur blieben dem Überholer zu beiden Seiten nur je 10-15 cm Platz. Nach Ansicht der Richter kann hier schon die geringste Konzentrationsschwäche zu einem Unfall führen.
(Quelle: Landgericht Mühlhausen Az.: 2 S 22/02, Urteil vom 14.05.2002,
zur Fundstelle)
Anmerkung des Rechtsanwaltes: "Den Überholer trifft bei einem Unfall in der Regel ein größeres Verschulden als den Überholten, da er seinen Wagen in die gefahrträchtige Situation im engen Baustellenbereich gebracht hat. "
Solche Unfälle würden aufgrund der Neuregelung einfach wegfallen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Beim Überholen sind mindestens 1 meter Seitenabstand einzuhalten ...... du erinnerst dich ?
Nein, tue ich nicht. 😉
In der von dir zitierten Fundstelle wird zum Vergleich auf ein Urteil des OLG Karlsruhe verwiesen. Dies besagt:
Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 08.06.2001 - 10 U 77/01) hat zum Seitenabstand entschieden:
In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus. Der Seitenabstand wäre mit knapp einem Meter nur dann zu gering gewesen, wenn die Fahrbahn in einem schlechten Zustand oder das Wetter ungünstig gewesen wäre, der Überholer mit hoher Geschwindigkeit überholt oder der Eingeholte zuvor eine unsichere Fahrweise an den Tag gelegt hätte.
Die StVO besagt,
gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.
Und das OLG Hamm führte bezüglich schmaler Fahrbahn folgendes aus:
Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).
Darüber hinaus wüsste ich nicht, wieso man mit einem Pkw nicht in der Lage sein sollte, einen ausreichenden Seitenabstand von 1m zu rechts fahrenden Kfz einzuhalten, wenn der linke Fahrstreifen ebenso wie der rechte eine Breite besäße, die prinzipiell zur Aufnahme von Lkw-Verkehr geeignet wäre.
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Ich freu mich schon auf die Bundesweite verpflichtende Einführung in Baustellen 🙂
Wenn es der Verkehrssicherheit abträglich ist, weil es die Gefahr folgenschwerer Zusammenstöße eingangs von Baustellen erhöht, würde ich mich darüber nicht freuen. 🙁😠
Gruß
Elk_EN
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Unfallursache Nr. 1 im Baustellenbereich:
Nicht angepasste Geschwindigkeit
(Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)Unfallursache Nr. 2 im Baustellenbereich:
Zusammenstoß mit einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug
(Quelle: ADAC)Unfallursache Nr. 3 im Baustellenbereich:
Mangelnder Sicherheitsabstand
(Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)
Aha.
Und diese Unfälle passieren natürlich alle auf dem linken Überholfahrstreifen!? 😮🙄
btw
Hauptfehlverhalten von Lkw-Lenkern bei ggf. tödlichen Autobahnunfällen, die von ihnen verursacht wurden, ist "nicht angepasste Geschwindigkeit". 😉
Quelle: Destatis
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Wenn laut ACE mit der Versuchsregelung die Unfallzahlen um ein Drittel zurückgehen, belegt das deren Effektivität. Selbst wenn man eine hohe Fehlerquote einrechnet und der Unfallrückgang nur ein Viertel wäre, so wäre das immer noch ein eindeutiger Beleg für den Sinn der Maßnahme. Damit ist nicht gesagt, dass die neue Regelung perfekt und fehlerfrei wäre. Sie ist nur deutlich besser als die bisherige Regelung, also zu bevorzugen.
Das ist Kaffeesatzleserei - mehr nicht! Warum sollte es nicht z.B. 1/234stel sein? Wie lang war im übrigen der Auswertezeitraum? Wurden Jahresergebnisse verglichen? Oder nur saisonale Schwankungen? Wie hoch ist allein der Unfallrückgang im Allgemeinen auf Autobahnen im Jahresvergleich ?
Wenn man nicht dafür sorgen konnte, dass die angedachte Regelung ("Versetzt Fahren"😉 eingehalten wird, diese Empfehlung auch wenig Beachtung fand - wie hier mehrfach zu lesen (!) - und immer noch massiv überholt wurde, dann weiß man, dass es ERHEBLICHE Einflussfaktoren auf die Unfallentwicklung weit abseits des empfohlenen Verhaltens gegeben hat! Dass hier NICHT differenziert wird, sondern das Gesamtergebnis unkritisch sämtlich der Empfehlung zum "Versetzten Fahren" zugeschustert wird, ist wenig überzeugend! 😉
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Dazu ein Statement des Deutschen Verkehrssicherheitsrates :Die versetzte Fahrweise erlaubt eine höhere Fahrzeugdichte bei erheblich größerer Sicherheit.
Eine höhere Fahrzeugdichte wäre nur möglich, wenn auch etwa 50% aller Fahrzeuge legal links fahren dürften.
Auch würde die "erheblich größere Sicherheit" theoretisch nur innerhalb der Baustelle gelten, wenn die Fahrzeuge ihre Position eingenommen haben. Welche Konfliktsituationen bis dahin eingangs der Arbeitsstelle eintreten können, bleibt hierbei offensichtlich unbedacht.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Sachverhalt:
Der Kläger hatte den Beklagten auf einer Autobahn in einem Baustellenbereich überholt, dabei hatten sich die beiden Fahrzeuge seitlich „berührt“. Die Verschuldensfrage konnte nicht geklärt werden....
Solche Unfälle würden aufgrund der Neuregelung einfach wegfallen.
MfG, Tazio1935
Das ist eine Milchmädchenrechnung.
Denn sie unterstellt - durch NICHTS begründet - dass es nicht an anderer Stelle durch die Neuregelung, beispielsweise durch an sich unnötige, sehr häufige Spurwechsel eingangs der Arbeitstellen zu ggf. ebenso schweren Unfällen kommt, wenn die Empfehlung erst mal strikt befolgt würde.
Bin ja mal gespannt, wie lange es dauert, bis der erste Kutscher mit seinem 40t ganz spontan am Baustellenbeginn meint, noch nach links zu müssen und hierbei richtig abräumt.
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Nehmen wir mal an, der Verkehr ist dicht und ich bin Dein erster Verfolger: Dann fahre ich schräg mit (je nach Verkehrsdichte und Geschwindigkeit) 5 bis 50 m Abstand hinter Dir auf der linken Spur. Mein Verfolger entsprechend rechts usw.Geht doch gut, oder? 😉
Du meinst, so gut wie das Reißverschlussverfahren mit Ende eines Fahrstreifens?
Und da muss idR nur nach rechts gewechselt werden - und nicht nach links und rechts.
EDIT:
Was geht eigentlich ab, wenn der erste einer Kolonne in der Arbeitsstelle meint, den Fahrstreifen wechseln zu müssen? 😰🙂
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Du meinst, so gut wie das Reißverschlussverfahren mit Ende eines Fahrstreifens?Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Nehmen wir mal an, der Verkehr ist dicht und ich bin Dein erster Verfolger: Dann fahre ich schräg mit (je nach Verkehrsdichte und Geschwindigkeit) 5 bis 50 m Abstand hinter Dir auf der linken Spur. Mein Verfolger entsprechend rechts usw.Geht doch gut, oder? 😉
Und da muss idR nur nach rechts gewechselt werden - und nicht nach links und rechts.
EDIT:
Was geht eigentlich ab, wenn der erste einer Kolonne in der Arbeitsstelle meint, den Fahrstreifen wechseln zu müssen? 😰🙂
dann tauschen alle.. schön mit Hupe/Lichthupe..
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
dann tauschen alle.. schön mit Hupe/Lichthupe..Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Was geht eigentlich ab, wenn der erste einer Kolonne in der Arbeitsstelle meint, den Fahrstreifen wechseln zu müssen? 😰🙂
Sieht dann aus wie die Einführungsrunde in der Formel-1 😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Und diese Unfälle passieren natürlich alle auf dem linken Überholfahrstreifen!?
Davon ist nichts gesagt. Es ist aber einleuchtend, dass das Risiko von Kollisionen verringert wird, wenn Nebeneinanderfahren und Überholen ausgeschlossen sind, wenn kein Raum für Tempoverstöße besteht und der Sicherheitsabstand zumindest eine Fahrzeuglänge betragen muss. Die bisherigen Hauptursachen für Unfälle im Baustellenbereich wären damit nämlich weitgehend abgestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das ist Kaffeesatzleserei - mehr nicht! Warum sollte es nicht z.B. 1/234stel sein? Wie lang war im übrigen der Auswertezeitraum? Wurden Jahresergebnisse verglichen? Oder nur saisonale Schwankungen? Wie hoch ist allein der Unfallrückgang im Allgemeinen auf Autobahnen im Jahresvergleich ?
Du kannst selbst recherchieren und z.B. Auskunft beim
Auto Club Europazu Deinen Fragen einzuholen. Telefonnummer, E-Mail und Adresse stehen unten
auf dieser Seite.
Wenn der ACE am 03.11.2011 veröffentlicht hat: "Ergebnis der Erprobung: Die Zahl der Unfälle ging um ein Drittel zurück", dann reicht MIR das als Quelle zur Meinungsbildung für den Anfang aus. Es ist auch ein Ergebnis, das nicht überrascht, weil die ja bekanntlich die Hauptunfallursachen durch die Neuregelung weitgehend wegfallen, siehe oben.
Selbst wenn die Auswertung eine grobe Fehlerstreuung im Bereich von 5 bis 10 Prozent haben sollte, so gibt es keine Hinweise darauf, dass diese unbewiesene (!) Fehlerstreuung die Kernaussage der deutlichen Unfallreduzierung aufheben würde. Und ebenso wäre möglich, dass die Fehlerstreuung in die andere Richtung wirkt. Der Einfluss der Neuregelung auf die Unfallzahlen könnte ebenso noch höher als ein Drittel sein.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Welche Konfliktsituationen bis dahin eingangs der Arbeitsstelle eintreten können, bleibt hierbei offensichtlich unbedacht.
Seine Unbedachtheit kannst Du dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat ja mal vortragen. Im Deutschen Verkehrssicherheitsrat sind u.a. vertreten:
- Automobilclubs (ADAC, ACE, AvD, ARCD, ÖAMTC)
- Berufsgenossenschaften
- Bundesverband Güterkraftverkehr
- Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
- Europäischer Verein für Unfallforschung u. Unfallanalyse
- Kfz-Hersteller (alle namhaften)
- Prüforganisationen TÜV und Dekra
- Reifenhersteller (Conti, Michelin)
- Verkehrsministerien von Bund und Ländern
- Versicherungen
- Zentralverband Deutsches KfZ-Gewerbe
Um nur einige Mitglieder zu nennen. Aber Du weißt es sicher besser als alle zusammen.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das ist eine Milchmädchenrechnung.
Denn sie unterstellt - durch NICHTS begründet - dass es nicht an anderer Stelle durch die Neuregelung, beispielsweise durch an sich unnötige, sehr häufige Spurwechsel eingangs der Arbeitstellen zu ggf. ebenso schweren Unfällen kommt, wenn die Empfehlung erst mal strikt befolgt würde.
Meine Aussage war: Unfälle beim Überholen fallen durch ein Überholverbot weg. Das soll nur eine unbegründete Unterstellung sein? Für mich ist das eine durchweg logische Feststellung.
Eine unbegründete Unterstellung ist hingegen Deine Annahme vom Anstieg der Spurwechsel-Unfälle. Und falls es wirklich vermehrt durch Spurwechsel zu Unfällen kommen sollte, so rechtfertigt nichts die Annahme, dass mehr Unfälle durch Spurwechsel den positiven Gesamteffekt der Neuregelung zunichte machen.
MfG, Tazio1935
Tja... da liegt doch der eigentliche Knaxus fern der Regeldebatte?
Wann enstehen denn gefährliche Situationen, wann geht denn Rangelei los, wann rasten Menschen aus und wann verlieren sie den Überblick?
Wenn sie nicht mehr pragmatisch an das reale Geschehen angepasst agieren und/oder überfordert/gereizt sind.
Es ist völlig egal, ob einer um die Burg fern der Regeln andere scheucht... oder einer mit Regelimplantat andere gängelt. oder einer situativ blind stur "Dienst nach Vorschrift" schiebt - Menschen regen sich auf, handeln irrational, werden überrascht und so sind alle diese Spezies schlicht ein Gefahr für sich und andere!
Ich behaupte mal ganz frech - die Pulverfässer auf unseren Strassen sind die Rechthaber und Rechthasser, die Tür zu Macher, die Bremser und all diese Fahrertypen.
Ich für meinen Teil versuche die Absicht, den Sinn einer Anordnung zu antizipieren und verhalte mich insofern pragmatisch die Absicht zu erfüllen, situativ einfach deeskalierend und "Gschmeidigkeit" erhaltend. Wie gesagt... dann mach ich eben ganz viel Platz, wenn einer trotz Überholverbot durch muss und am Radl dreht, denn damit ist die Gefahr schnell vorbei... dann fahr ich eben 96, besser als 40to mit 80kmh 1m hinter dem Kofferraum... dann bleib ich wo ich bin und bilde vor einer Engstelle eine Reissverschlußanordnung, um an der Engstelle den Reissverschluß sauber gschmeidig zugehen lassen zu können... usw. usf etc. Ob ich Recht hab, ein anderer nicht oder wir ggf. mittels laxer Auslegung der Regelmatrix alles schön relaxed und geschmeidig halten... ist mir doch völlig schnurz - Hauptsache es läuft gschmeidig und ohne vermeidbares Konfliktpotential. Es gehören übrigens auch immer mindestens zwei Nasen dazu, wenn es eskaliert 😉
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Wie gesagt... dann mach ich eben ganz viel Platz, wenn einer trotz Überholverbot durch muss und am Radl dreht, denn damit ist die Gefahr schnell vorbei...
Nö, die Gefahr wird damit nur um eine Position nach vorne durchgereicht, vielleicht an eine Fahranfängerin mit Kind im Auto, die der Situation nicht gewachsen ist. Und wer entscheidet objektiv, ob jemand "durch muss"? Wer Sonderrechte hat, ist klar geregelt, alle anderen haben keine.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Nö, die Gefahr wird damit nur um eine Position nach vorne durchgereicht, vielleicht an eine Fahranfängerin mit Kind im Auto, die der Situation nicht gewachsen ist. Und wer entscheidet objektiv, ob jemand "durch muss"? Wer Sonderrechte hat, ist klar geregelt, alle anderen haben keine.Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Wie gesagt... dann mach ich eben ganz viel Platz, wenn einer trotz Überholverbot durch muss und am Radl dreht, denn damit ist die Gefahr schnell vorbei...MfG, Tazio1935
pienz pienz pienz.. DU entscheidest, wer durch darf oder nicht, ne? Dann prügelt sich eben einer durch..was willst du machen. Das ist Oberlehrer- Benehmen! Was, wenn vorne eine Mutter mit Kind sitz..joah. Und was wenn vorne ein Terrorist sitzt und bei dem Unfall, denn der böse Raser provoziert, umkommt? Was wenn nach dem Überholvorgang der Weltuntergang ist? Ich sag ja: oft erlebe ich diese sturen Oberlehrer- Deppen, was bei mir als Gegenreaktion pure Gewalt auslöst. Ist zwar nicht die beste Lösung, aber ich hasse diese Menschen!
Wenn das 1935 deinen Jahrgang darstellt, bestätigt sich das Clichée wieder einmal..