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Der simple Austausch von Zylinderkopfdichtung und Steuerkette

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 7. September 2017 um 18:24

Hallo liebe Leser und Leserinnen,

Da ich mir derzeitig absolut nicht mehr weiterzuhelfen weiß und mich sowas von belogen und betrogen fühle, schreibe ich diesen Thread in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ab dem morgigen Tag kann ich "stolz" behaupten, dass sich mein geliebtes Auto seit 4 Wochen in der Werkstatt befindet.. der Wagen befindet sich seit April diesen Jahres in meinem Besitz und raubt mir jetzt schon leider gänzlich die Nerven. Zu meiner Person: ich bin 23 Jahre alt, habe das Auto von dem Geld gekauft, welches ich drei Jahre über die Dauer meiner Ausbildung ehrlich verdient und hart gespart habe. Ich arbeite im Außendienst und bin täglich auf das aAuto angewiesen. Diese Information gebe ich euch, damit ihr gewisse (vielleicht naive) Handlungen nachvollziehen könnt. Ich habe fünf Jahre darauf verzichtet ein eigenes Auto zu haben, um mir diesen einen Traum zu erfüllen. Vor vier Wochen ereignete sich dann folgendes Szenario und erstreckt sich bislang bis zum heutigen Tag:

Vor vier Wochen auf dem Weg ins Krankenhaus zeigte mir der BC an, dass Kühlwasser nachgefüllt werden müsse. Da diese Meldung zwei Monate zuvor auch schoneinmal angezeigt und mit nachfüllen des Kühlwassers behoben wurde, sah ich einen Anlass hierfür einmal in die Werkstatt meines Vertrauens A zu fahren. Dazu muss ich leider sofort bemerken, dass es sich um eine freie Werkstatt handelt und nicht um einen von BMW zertifizierten Partner. Der freundliche vor Ort bemerkte zusätzlich zur beschriebenen Fehlermeldung ein Rasseln, welches aus dem Motorbereich kam. Er vermutete, dass es sich um die Zylinderkopfdichtung wegen des Kühlwasserverlusts handelt und um eine gelängte Steuerkette wegen des Rasselns. Ich lies den Wagen einen Tag zur kostenfreien Diagnose dort und holte mir für die "Spontandiagnose Zylinderkopfdichtung + Steuerkette" ein zweites Angebot in einer freien Meisterwerkstatt B(dem Neffen eines Bekannten) ein.

Nach 1 Tag Diagnose in der Werkstatt A bekam ich einen Kostenvoranschlag von ca 1500€. Da ich, wie gesagt, ein weiteres Angebot zum Preisvergleich haben wollte, lies ich mir daraufhin einen Kostenvoranschlag i.H.v. 1200€ bei der Werkstatt B ausstellen. Diese machten unabhängig von Werkstatt A eine eigene Diagnose, kamen aber zum selben Entschluss. Somit entschied ich mich für Werkstatt B, da ich wegen meiner persönlichen Situation, für eine preisgünstigere Variante mehr begeistern konnte, zumal es sich um "Vitamin B" handelte.

Prognostiziert wurde: "Es handelt sich zwar um eine aufwendige Arbeit, aber in 5 Werktagen solle ich den Wagen wiederbekommen." Alles wurde nur mündlich vereinbart.

5 Tage später setzte ich mich mit ihm in Verbindung, wollte wie erhofft mein Auto abholen und mir vorher das telefonische okay einholen, da zwischen Wohnung und Werkstatt ca 20km liegen. Da erzählte er mir, dass er Probleme mit der Einspritzanlage habe und diese per BMW-Tester entlüftet werden müsse. Es handele sich aber um kein großes Ding und ich könne den Wagen bestimmt morgen abholen.

Am nächsten Tag zeigte das Fahrzeug wohl einen neuen Fehler an "Nockenwellenversteller Auslassnockenwelle". Diesen versucht er bis zum darauffolgenden Tag zu beheben. Leider vergeblich ... dann kam erst einmal eine Dienstreise meinerseits dazwischen, die er jedoch zum weiterschrauben nutzen konnte. Aber auch nach meiner Dienstreise war dieser Fehler immer noch nicht behoben. Er sah also keine andere Chance, als das besagte Teil (Nettopreis ca 350€ exkl. Aufwand) auszutauschen. Mittlerweile waren 12 Tage verstrichen. (11. - 23. August). Da er zu all dem sehr oft nur sehr schlecht erreichbar war und ich langsam keine Lust mehr hatte, immer bis zum Ende eines Tages auf neue Informationen zu warten, entschied ich mich, diese Reperatur vielleicht doch lieber in Werkstatt A machen zu lassen, da ich von der Kompetenz der Werkstatt B nicht mehr allzu überzeugt war. In Werkstatt B zahlte ich anstatt der veranschlagten 1200€ nur 800€ mit Rechnungsbeleg.

Zusammenfassung: nachdem ich die Reparatur "Zylinderkopfdichtung und Steuerkette" in Werkstatt A hab durchführen lassen, trat ein neuer von der Werkstatt verursachter Fehler auf "Nockenwellenversteller Auslassnockenwelle". Das dieser vorher nicht bestand weiß ich aufgrund der Diagnose zum Kostenvoranschlag in Werkstatt A, die vor Reparatur in Werkstatt B durchgeführt wurde.

Das Auto konnte die ca 20km bis nach Werkstatt A bewegt werden, allerdings in einem "Notmodus", in dem der Turbo zum Schutz des Motors ausgeschaltet ist. Angekommen in Werkstatt A:

Werkstatt A hatte von vorneherein die Hoffnung, das Problem ohne Austausch des Nockenwellenverstellers beheben zu können, da sie vermuteten, dass Werkstatt B mit falschem Werkzeug gearbeitet habe. Auch diese Hoffnung bestätigte sich einen Tag später leider NICHT. Auch diese wusste sich nicht mehr weiterzuhelfen, außer den Nockenwellenversteller inkl Arbeitsaufwand zu einem Gesamtpreis von 750€ auszutauschen. In der Hoffnung, dem Schrecken endlich ein Ende zu bereiten, stimmte ich dem Austausch zu. Am nächsten Tag sollte ich das Auto abholen können: WIEDER VERGEBLICH! Nach wie vor der selbe Fehler...

Der nächste Verdacht von Werkstatt A: Werkstatt B muss den Zylinderkopf, wie auch mal mir gegenüber in einem Gespräch erwähnt, zum Planer gebracht haben. Dieser Zylinderkopf der Motorreihe N13 dürfe aber nicht geplant werden und hierin läge der Grund für den Fehler Nockenwellenversteller Auslassnockenwelle. Nun wird mir gesagt, dass lediglich ein Austausch des gesamten Zylinderkopfes übrig bleibt. Preis: 2100€ Netto exkl. Arbeitsaufwand.

Der Freundliche aus Werkstatt A erklärte sich am gestrigen Abend zu einem gemeinsamen Gespräch zu dritt mit dem Freundlichen aus Werkstatt B bereit um ggf Ansprüche an den Freundlichen B zu stellen,, falls er den Fehler durch falsche Vorgehensweise verursacht hat. In diesem Gespräch konfrontierte der Freundliche A den Freundlichen B mit seiner Vermutung. Der Freundliche B sagte, dass der Zylinderkopf zwar inkl Krümmer zur Reinigung beim Motorinstandsetzer war, jedoch nicht zur Planung. Der Freundliche A schlug dem Freundlichen B vor, heute die neue Zylinderkopfdichtung erneut runterzunehmen, um den Zylinderkopf auf Planung zu überprüfen. Die neue Dichtung zahle ich, der Freundliche A die Aufwandskosten, WENN der Zylinderkopf nicht geplant wurde. Wenn er jedoch Zeichen für eine Planung vorfindet, stellt er diese dem Freundlichen B in Rechnung. Der Freundliche B stimmte der Vereinbarung verbal zu.

Heute rief mich der Freundliche A an und teilte mir mit, dass er fest davon überzeugt sei, dass der Zylinderkopf geplant wurde. Dies macht er an kreisförmigen Schleifspuren am Zylinderkopf und "den Kanten" fest. Anbei füge ich die Bilder hinzu, die mir der Freundliche A im Anschluss zum Telefonat zukommen lies. Er meint, dass ich nun rechtlich auf der sicheren Seite sei. Jetzt wo er den Wagen einmal offen hat, will er selbstverständlich auch gerne so schnell wie möglich die Reparatur durchführen. Fakt ist: er möchte Geld zugesprochen bekommen, von mir oder dem Freubdlichen B oder eben bspw. seiner Versicherung.

Technische Fragen, die ich nun habe:

1) scheint euch alles beim ersten anhören schlüssig zu sein oder lasse ich mich total über den Tisch ziehen?

2) wie stehen die Chancen, dass nach Austausch des Zylinderkopfes der Fehler "Nockenwellenversteller Auslassnockenwelle" behoben ist?

3) was haltet ihr von den Bildern des Zylinderkopfes? Sprechen die Argumente des Freundlichen A für eine Planung? Ich selbst erkenne auch kreisförmige Schleifspuren, aber können die auch von Werk sein?

4) darf der Zylinderkopf der Mororreihe N13 wirklich nicht geplant werden?!

Rechtliche Fragen, falls im Forum erlaubt:

1) was soll ich tun ??? Ich bin nicht Rechtsschutz versichert, bin ich verloren?

2) welche Rechte kann ich gegenüber dem Freundlichen B geltend machen und wie?

3) wenn der Freundliche B mit seinem Gewerbe haftpflichtversichert ist, kann er einen solchen Schaden über diese regulieren lassen?

4) muss / soll ich die Kosten für Reparatur in Werkstatt A alleine tragen?

Allgemeine Infos zum Auto:

Bei Kauf 58tkm, mittlerweile 63tkm

Baujahr 2011 Schlüssel: BGL 005

3 Fahrzeughalter

Fahrzeug wurde im April gebraucht über privat gekauft

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2017 um 5:43

Zitat:

@DeservD schrieb am 7. September 2017 um 20:24:23 Uhr:

Vor vier Wochen auf dem Weg ins Krankenhaus zeigte mir der BC an, dass Kühlwasser nachgefüllt werden müsse. Da diese Meldung zwei Monate zuvor auch schoneinmal angezeigt und mit nachfüllen des Kühlwassers behoben wurde, sah ich einen Anlass hierfür einmal in die Werkstatt meines Vertrauens A zu fahren. Dazu muss ich leider sofort bemerken, dass es sich um eine freie Werkstatt handelt und nicht um einen von BMW zertifizierten Partner. Der freundliche vor Ort bemerkte zusätzlich zur beschriebenen Fehlermeldung ein Rasseln, welches aus dem Motorbereich kam. Er vermutete, dass es sich um die Zylinderkopfdichtung wegen des Kühlwasserverlusts handelt und um eine gelängte Steuerkette wegen des Rasselns. Ich lies den Wagen einen Tag zur kostenfreien Diagnose dort und holte mir für die "Spontandiagnose Zylinderkopfdichtung + Steuerkette" ein zweites Angebot in einer freien Meisterwerkstatt B(dem Neffen eines Bekannten) ein.

1) scheint euch alles beim ersten anhören schlüssig zu sein oder lasse ich mich total über den Tisch ziehen?

Ich habe keine Ahnung, aber bei mir stellen sich innerlich alle Nackenhaare, wenn hier zur Werkstatt eines Bekannten und dem Neffen des Bekannten gefahren wird, und am Ende ist die Kacke am dampfen.

Du weißt, dass ein Kühlwasserverlust bei dem Motor auch hierher kommen kann?

https://www.motor-talk.de/.../kuehlwasserstutzen-defekt-t5297214.html

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Hallo DerservD,

Snowbird sagt es.

Ich halte es auch für wichtig, dass es jetzt einen Ansprechpartner Werkstatt + freier Gutachter (von dir beauftragt) gibt. Das wären in deinem Fall wahrscheinlich Fachwerkstatt C + Gutachter.

Nur dann kannst du sicher sein, dass der Schaden auch entsprechend dokumentiert wird. Immerhin geht es hier ja auch um ggf. die Abwicklung eines Betriebshaftpflichtschadens, für den du bei dieser Schadenhöhe wahrscheinlich eine gutachterliche Stellungnahme benötigst.

Daher würde ich das folgendermaßen runterbrechen:

- In Absprache mit dem Vertagshändler C einen Gutachter einsetzten. Das kostet im ersten Moment zwar dich Geld, aber die Chancen sind besser, hinterher auch wieder etwas zurück zu bekommen. Ganz ohne Federn lassen kommst du aus dieser Sache eh nicht mehr raus.

- Dein Ansprechpartner ist Werkstatt C in allen Reparaturfragen. Du lässt das Auto dort hinbringen mit allen Teilen, in welchem Zustand sollen die Werkstätten untereinander klären.

Wenn Werkstatt C der Meinung ist, den Kopf oder irgendwas extern prüfen zu lassen geschieht dies in deren Auftrag, in Zukunft fährt du nicht zum Motorenbauer D, lass das den Vertragshändler beauftragen, das hat auch Gewährleistungsgründe für eine spätere Komplettreparatur.

- Formuliere, ggf. in Absprache mit dem Gutachter oder der Beratunsstelle konkrete Teilaufträge mit festen Kostenvoranschlägen. Alles schriftlich. Wenn etwas ersetzt wird, lass die Altteile zurücklegen bis alles geklärt ist (das wird Werkstatt C in so einem Fall ohnehin zur eigenen Entlastung tun, aber weiße dennoch explizit darauf hin und lass es mit dem Vermerk "Altteile ins Fahrzeug" o.ä) auf den Aufträgen vermeiden.

Mehr bleibt momentan nicht zu tun. Du kannst dir natürlich Rat einholen und getätigte Aussagen verifizieren (mit Bildern, Beschreibungen etc,), wo immer du willst, aber jede Aktion (vorallem bezahlte!) würde ich fortan über den Händler C laufen lassen, denn der ist mit Auftragserteilung für die ordnungsgemäße Instandsetzung verantwortlich, die Chance musst du ihm auch geben.

Grüße und viel Erfolg

P.S: In deinem letzten Post bis Punkt 3 war eigentlich alles soweit in Ordnung, den Ganz zum Motorenbauer sparst du dir in Zukunft (siehe oben), sondern lässt das vom Händler C beauftragen. Du siehst ja selber, dass es zumindest Werkstatt B auch darum geht, den Fall irgendwie zum Abschluss zu bringen. Aber das geht natürlich nur über eine saubere, stichhaltige Dokumentation, der jetzt folgenden Reparaturen beim Händler C.

So ganz einfach wird das alles vermutlich mit der Betriebshaftpflicht usw. nicht werden. Der Händler A hätte doch das Recht auf Nachbesserung gehabt, diese wurde ihm nicht ermöglicht. Stattdessen wurde direkt Händler B vom Kunden beauftragt. Auch der Händler B hat ein Recht auf Nachbesserung.

 

Kann das mal bitte ein Rechtsverdeher (also ein gelernter und kein Google-Rechtsanwalt) kommentieren. ;)

Das Nachbesserungsrecht ist eine Sache der Gewährleistung auf eine Reparatur. Das hat mit der Betriebshaftpflicht für Reparaturen erstmal nichts zu tun.

Wenn man aber auf die Gewährleistung pocht, dann musst du dieses Recht der Werkstatt aber einräumen. Dieser Zug ist beim TE aber schon abgefahren.

Wenn dir wegen eines Werkstattfehlers ein Schaden entsteht kann es durchaus sein, dass am Fahrzeug gar kein Nachbesserungsbedarf mehr besteht (Totalschaden durch einen Folgeunfall, wirtschaftlicher Totalschaden durch Zahnriemenrisse anch Montagefehler oder whatever). Die Betriebshaftpflicht reguliert ja aber ohnehin nur Schäden, die durch das Fehlverhalten einer Werkstatt eintreten.

Wobei auf die Ferne keiner sagen kann, ob ein Schaden im Sinne der Haftpflicht hier eingetreten ist (ich schrieb ja gegebenenfalls). Das kann unter Umständen nur ein Gutachter. Das wäre in diesem Fall zum Beispiel der defekte Zyllinderkopf durch eine nicht zulässige Bearbeitung (nur ein Beispiel).

Zuviel gezahltes Geld durch eine Fehldiagnose oder fälschlich eingebaute Teile zahlt dir aber auch die Betriebshaftpflicht nicht zurück, deshalb schrieb ich ja, er wird auf jedenfall finanziell Federn lassen müssen.

Themenstarteram 23. September 2017 um 16:13

Finales Update:

Der Vertragshändler C hat den Fehler innerhalb von 2 Werktagen ausfindig machen und beheben können. Kosten i.H.v. 1300€ brutto. Den Wagen habe ich gestern wieder erhalten. Diagnose: 2 defekte Injektoren. Der Vertragshändler C beschuldigt Werkstatt B mit der Behauptung "Nicht ordnungsgemäßer Umgang / Einbau".

 

Werkstatt A Hat den neuen Nockenwellenversteller wieder durch den alten ersetzt und lediglich 200€ für ersetzte Dichtungen und Schläuche inkl. 1 Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

 

Von Werkstatt B werde ich mir vermutlich noch 250€ zurückholen, falls er so kooperativ sein sollte.

 

Meine Rechnung:

Er soll für das Verursachen des Schadens die Hälfte der Rechnung von Vertragswerkstatt C zahlen, also ~650€. Da ich dem Freundlichen der Werkstatt B ja nur 800€ anstatt 1200€ gezahlt habe, ist also noch eine Rechnung von 400€ offen.

650€-400€=250€

 

Wenn sich der Freundliche B zur Kooperation bereit erklärt = 2050€ Gesamtrechnung. Sollte er es nicht tun 2300€.

 

Ich danke allen, die sich dieser Unterhaltung angeschlossen habe. Definitiv habe ich aus der Sache gelernt, ein solches Auto für große WehWehchen immer definitiv in eine Vertragswerkstatt zu bringen. Was mal einen Ölwechsel oder das austauschen einer Glühbirne betrifft, kann man sich bestimmt noch auf Werkstätten wie A und B verlassen.

 

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

 

DeservD

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