Der Kia ist da, aber.... falsche Farbe
Hallo Kia Gemeinde,
im März wurde die Bestellung eines Kia Picanto in einer blauen metallic Farbe in Auftrag gegeben. Anfang Juni sollte der Wagen da sein. Mitte Juni kam dann vom Autohändler der Anruf, dass der Wagen jetzt geliefert wurde. Warum auch immer zog sich das und in der vergangenen Woche erhielt man die Daten zum Überweisen des Kaufpreises und der Händler wollte natürlich die EvB Nummer. Gesagt, getan. Heute rief der Verkäufer an und sagte, dass er eine gute und eine schlechte Nachricht hätte. Er nannte erst die gute. Der Wagen ist angemeldet und dann nannte er die schlechte.... Der Wagen ist weiss anstatt blau. Aber wir wären alles nur Menschen, wie er sagte. Jetzt soll gewählt werden, ob der weisse Wagen genommen wird zum Neupreis, aber ohne den Aufpreis der metallic Farbe oder es muss nochmal 6 Wochen gewartet werden, da der Wagen bestellt werden muss.
Was nicht nachzuvollziehen ist, dass der Wagen zwei, drei Wochen beim Händler stand, und ihm nicht aufgefallen war, dass der Wagen eine andere Farbe hat.
Was kann man tun?
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Es heutzutage leider nicht selten, dass User Kommentare abgeben ohne wenigstens die wesentlichen Fakten des Threads gelesen oder verstanden zu haben.
114 Antworten
Zitat:
@idkblk schrieb am 3. Juli 2018 um 19:50:12 Uhr:
https://www.kia.com/de/kontakt/formular/#/Ruf hier mal an und schildere den Fall. Zu verlieren hast du ja nichts...
Danke! Hatte kurz zuvor die Nummer im Netz gefunden. Siehe Post oben.
Vielen, vielen Dank an alle für die Ratschläge. Kann es kaum abwarten, was Kia morgen sagen wird. Ich werde berichten.
Händler Pistole auf die Brust setzen:
Entweder Rücktritt vom Kauf oder entsprechenden Abschlag vom Kaufpreis. Auf nur Material bei Inspektion würde ich mich nicht einlassen.
Die erste Inspektion ist sowieso nur ein Ölwechsel. Mindestens 1. und 2. Inspektion kostenlos.
Den Kauf rückabwickeln, da falsche Farbe und vom Händler zusätzlich Schadenersatz für die neue Wartezeit verlangen. Wer weiß, wo der Händler das Auto her hat. Falls du das weiße Auto behalten willst, in jedem Fall ALLE anderen Angaben wie etwa die Motorleistung überprüfen. Ich kenne einen Fall, da hat ein Kunde vom KIA-Vertragshändler einen Wagen bekommen, wo die Motorleistung von der Bestellung abwich. Das sei bei der Lieferung übersehen worden, hieß es zuerst. Nachher stellte sich heraus, dass das Fahrzeug ein grau importierter Wagen aus Österreich war. Nur wurden solche hier noch weitaus günstiger angeboten. Laut BGB ist der Händler verpflichtet, ALLE Daten des gelieferten Fahrzeuges direkt nach der Lieferung zu kontrollieren, eben weil er Händler ist. Wenn ihm das mit der Farbe dabei nicht auffällt, ist es sein Pech. Vielleicht ist es aber auch so, dass er bewußt versucht, dir irgend eine "Krücke" anzudrehen.
Ähnliche Themen
Man muss für sich selbst ausmachen, wie wichtig einem die Farbe ist.
Wenn man gern das Blau haben will würde ich auch keine Kompromisse machen. Ich für meinen Fall würde den Wagen so nicht abnehmen.
Ich würde mich in jedem Fall kümmern, weil das Wagen ja nun auch schon angemeldet ist und dir dadurch Kosten entstehen.
Lächerlich ist es auch die Materialkosten von einer Inspektion übernehmen zu wollen.
Ich würde selbst nicht mal bei einem Wartungspaket darüber hinweg sehen, weil man solche Pakete auch so mit aushandeln kann.
Aber gut, solch Kleinigkeiten wie Weiß statt Blau fällt ja wirklich nicht sofort auf 😁
Hallo,
gerade mit Kia telefoniert. Dort sagte man, dass man bis auf ein Gespräch nichts mit dem Verkäufer machen kann. Sprich, wenn der Verkäufer sagt er gewährt keinen Rabatt, kann Kia auch nichts machen.
Ich bin richtig sprachlos.
Naja, was soll Kia auch sagen. Den Vertrag hast Du mit dem Autohaus geschlossen und nicht mit Kia.
Du musst dich an das Autohaus wenden und wenn Du Blau haben willst, musst Du den Vertrag stornieren.
Ja, und im Vertrag steht eindeutig Blau als Farbe. Was nicht nachvollziehbar ist, ist dass der Verkäufer hier nicht etwas kulant ist.
Ansonsten bleibt wirklich nur vom Vertrag zurückzutreten.
Meine Meinung -
da man das Auto täglich sieht, mit fährt, ein und aussteigt, soll ein Neufahrzeug natürlich dem entsprechen, was man sich vorgestellt hat - deswegen bestellt man ja für gewöhnlich einen Neuwagen. Und die schöne Wunsch-Farbe ist dabei ein wesentlicher Aspekt, wo man keine Kompromisse eingehen sollte - denn man wird sich ewig über die falsche Farbe ärgern. Der Händler müsste hier schon noch mindestens 500 € Schadenersatz drauflegen, so dass man mit der Farbrückerstattung für das kostenlose weis auf mindestens 1000 € kommt, damit hier wenigstens ein kleiner finanzieller Vorteil geschaffen ist, der einem das falsche Auto etwas versüsst. Auf Dinge wie kostenlose Materialkosten bei Inspektion, würde ich mich überhaupt nicht einlassen, da dies sehr schwammig ist, und der Händler natürlich so wenig wie möglich Material gebrauchen wird, er kann das ja selbst beeinflussen, als Kunde merkt man das eh nicht, ob bei der Inspektion gespart wurde oder nicht, bei einem neuen Auto sollten die ersten 4 Jahre oder bis 40.000 Kilometer eh kein Schaden auftreten. So wenig kompromissbereit wie sich der Verkäufer verhält, ist auf eine Vertagsauflösung wegen Nichterfüllung des Vertrages wegen falscher Farbe, unbedingt zu bestehen. Der wird jetzt argumentieren, dass er den Wagen nochmals neu bestellt, und dass der Vertrag abgeschlossen wäre ohne eine konkrete Lieferzeitzusage, und von daher die 6 nochmaligen Wochen nicht ins Gewicht fallen. Da der Wagen wohl mit Behindertenrabatt erworben wurde, macht der Verkäufer damit eh schon ein schlechteres Geschäft als bei Normalkunden, da die Händlerspanne für ihn geringer ausfällt. Ich bin da auch nicht sonderlich in rechtlichen Fragen bewandert, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist, dann sollten Sie unbedingt zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen, und sich von diesem beraten lassen. Das wird zwar auch einige hundert € kosten, aber dann sind Sie auf der sicheren Seite, und müssen sich nicht von einem Autohaus für "Dumm" verkaufen lassen. Es tut mir sehr leid für Sie für die Unannehmlichkeiten, die nun auf Sie zukommen werden, aber um das rechtssicher abzuklären und vielleicht sogar noch einen Schadenersatz für die erneute Wartezeit herauszuschlagen, sehe ich einen Rechtsanwalt als unabdingbar an. Geben Sie eigentlich ihr bisheriges Fahrzeug dort zurück? - Auch hier muss der Rechtsanwalt klären ob dies der Händler zum ausgemachten Preis trotzdem ankaufen muss.
Wir haben dem Verkäufer nun eine Email geschickt, dass wir vom Vertrag zurückzutreten möchten, da keinerlei Entgegenkommen besteht.
Mal sehen, was nun passieren wird. Der alte Wagen wurde nicht in Zahlung gegeben.... Da hieß es leider... Bis dass der TÜV uns scheidet.
Schicken Sie ihm lieber auch noch einen Brief per Einschreiben-Rückschein!
Ich hoffe für Sie, dass er es so unbürokratisch einfach so hin nimmt, glaube es jedoch nicht.
Also der Verkäufer hat jetzt zurückgerufen. Solch undankbaren Kunden hätte er noch nie gehabt und Kaufpreis erstattet man mit über 1000 Euro weniger.
Weil vom Kaufvertrag zurücktreten angetragen wurde und da bei einer Nichtabnahme 15 % vom Verkäufer abgezogen werden können....