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Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! :)

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209 Antworten

@hk_do
Ich hatte ja hier
https://www.motor-talk.de/.../...sse-b-und-anhaenger-t7093259.html?...
Fragen zum B gestellt, die Du weitestgehend beantwortet hast. Ein Frage bleibt. Wenn ich in meinen Fahrzeugschein ein maximal zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes von 2950kg eintragen lasse, darf ich dann nur noch Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1300kg ziehen?

Nein, du darfst auch größere ziehen die das zulässige Gesamtgewicht von FS Klasse B einhalten, du darfst die dann halt nicht voll beladen. Dein FS gibt vor was maximal geht, dein Auto was du tatsächlich anhängen darfst.
Ach ja, eine Überladung ist günstiger, als fahren ohne FS ;) ein Anhänger mit 1,3t etwas überladen ist als theoretisch weniger schlimm, als das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht einzuhalten...selbst wenn der 2,5 Tonnen Anhänger leer sein sollte.

Edit: dies soll keine Einladung sein, sein Anhänger zu überladen, natürlich ist eine Überladung immer zu vermeiden, ich wollte den Sachverhalt nur verdeutlichen.

Ne, es ist anders, ich habe alle alten FS Klassen 1-5, nur Kettenfahrzeuge fehlen ;) und bin auch regelmäßig mit großem PKW Gespann unterwegs.
Meine Tochter hat den B und es stellte sich mir die Frage, ob sie mit meinem Astra, 1620kg ZGG und 1300kg AHK meinen leeren 2to Anhänger ziehen darf. Ich war bis jetzt auch der gleichen Meinung wie ihr, nur dann macht die Eintragung beim Megane Fahrzeugschein überhaupt keinen Sinn.....
es sei denn "Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges" ist etwas anderes, als die "zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination"

Bsp

Zitat:

@tomate67 schrieb am 23. September 2021 um 19:58:04 Uhr:


Meine Tochter hat den B und es stellte sich mir die Frage, ob sie mit meinem Astra, 1620kg ZGG und 1300kg AHK meinen leeren 2to Anhänger ziehen darf.

1620 kg plus 2000 kg sind 3.620 kg.

Das sind mehr als 3.500 kg, also darf die Kombination mit B nicht gefahren werden. Unabhängig von den tatsächlichen Massen, unabhängig irgendwelchen Anhängelasten und auch unabhängig davon, was als zZGM im Fahrzeugschein steht.

Zitat:

dann macht die Eintragung beim Megane Fahrzeugschein überhaupt keinen Sinn.....

sehe ich auf den ersten Blick auch so

Zitat:

es sei denn "Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges" ist etwas anderes, als die "zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination"

Ähnliche Begriffe können in verschiedenen Vorschriften unterschiedliche Bedeutungen haben!

Der Eintrag in Feld 22 kommt aus dem Bereich StVZO, die Grenze für die FE-Klassen aus der FeV.

Nein es macht schon Sinn.

Das Zugfahrzeug darf seine ZGG nicht ausnutzen wenn es einen 1300kg schwere Anhänger zieht.

Im übrigen die Tochter darf keinen Anhänger mit 2t ZGG dahinter ziehen egal ob leer oder bis 1300lg beladen.

Jemand mit BE darf dies wiederum machen

... Fahrerlaubnis BE oder B mit erweiternder Schlüsselzahl 96.

Das Gesamtgewicht des Zuges ist beim Megan begrenzt...aus welchen Grund auch immer. Ich würde das ja so verstehen, dass tatsächliche zulässige Gesamtgewicht darf nicht mehr wie 2800kg betragen,wenn die Zuladung des Fahrzeuges nicht ausgeschöpft wird, weil man zum Beispiel allein fährt, kann er mehr Anhängen, aber eben nur die 1300kg, mit mehr Beladung im Zugfahrzeug liegt die Grenze dann bei 2800kg...also tatsächliches Gewicht vom Zug.

Tom1182 war schneller

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 23. September 2021 um 20:30:04 Uhr:


Nein es macht schon Sinn.
Das Zugfahrzeug darf seine ZGG nicht ausnutzen wenn es einen 1300kg schwere Anhänger zieht.

Im übrigen die Tochter darf keinen Anhänger mit 2t ZGG dahinter ziehen egal ob leer oder bis 1300lg beladen.
Jemand mit BE darf dies wiederum machen

Klar darf sie das, wenn sie den Anhänger leer mit unserem Käfer, AHK 800kg , P6 Coupe, AHK 750kg oder Fiat 126 .....zieht.

Alle haben ein ZGG unter 1500kg, passt also.

@tomate67 es ging aber um den Astra mit 1620kg ZGG

Fürs erste den B96 machen, damit kommt sie schon Mal weiter und darf relativ unkompliziert Züge bis 4250kg zZGG in jeder gewünschten Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ziehen (im Rahmen der zulässigen tatsächlichen Gewichte).
Der B96 ist relativ einfach zu kriegen.
Auf lange Sicht ist ein richtiger E aber besser.
Ich denke Mal ich bin nicht der einzige hier, der aus seinem Umkreis mehrmals schon mitgekriegt hat, was für ein Affentanz das ist, wenn die sich den E damals gespart haben, weil man den ja nicht brauchte...
Mein Chef hat seinen Sohn schon dazu verdonnert, dass der den E auf jeden Fall mit macht - alleine um diesem kompletten Problem vorzubeugen.

Nochmal für mich persönlich zum Mitschreiben:

Im Bereich von 2.750 kg und 3.500 kg zGM des Zugfahrzeugs darf die zGM des Anhängers 750 kg keinesfalls übersteigen.
Mit Fahrerlaubnis B sind demzufolge max. 4.250 kg zul. Gesamtmasse des Gespanns/Zuges erlaubt (bei 3.500 kg zGM des Zugfahrzeugs).
So ist's korrekt, nicht wahr?

Das stimmt leider, ich hatte mich 99 zum FS angemeldet und da war das Problem noch keins...wohl auch weil man da nicht wirklich drüber nachgedacht hat, es war vorher kein Problem über das man sich nen Kopf machen musste. Heute wäre ich über den unkomplizierten 3er froh, dann hätte man dieses Problem gar nicht und wäre sehr flexibel. Aktuell hab ich privat keine wirkliche Anwendung für BE, einfach weil mir auch das passende Zugfahrzeug fehlt und ja, ich weiß, kann man auch mieten, aber Anhänger und Zugfahrzeug mieten ist auch blöd. Beruflich hätte es mehr Sinn gemacht, aber da es keine Voraussetzung ist, wäre es freiwillig und dafür ist mir der Spaß dann mit knapp 1000€ wiederum zu teuer, gerade weil die Anzahl der Anhänger Fahrten stark nachgelassen hat.

Zitat:

@Rigero schrieb am 23. September 2021 um 21:14:35 Uhr:


Nochmal für mich persönlich zum Mitschreiben:

Im Bereich von 2.750 kg und 3.500 kg zGM des Zugfahrzeugs darf die zGM des Anhängers 750 kg keinesfalls übersteigen.
Mit Fahrerlaubnis B sind demzufolge max. 4.250 kg zul. Gesamtmasse des Gespanns/Zuges erlaubt (bei 3.500 kg zGM des Zugfahrzeugs).
So ist's korrekt, nicht wahr?

Ja, ein 750kg Anhänger ist immer erlaubt, auch wenn das Zugfahrzeug 3,5t wiegt/wiegen darf. Da die meist ungebremst sind, kann es aber sein, dass man die 750kg nicht voll nutzen kann, gerade Pkw haben meist nur zwischen 500 und 600 Kilo bei ungebremst...Überladung blenden wir jetzt mal aus ;)

Naja... 4250kg ist auch nicht wirklich viel, ich komme regelmäßig über 5000kg ZGG. ;)

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