Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread
Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! 🙂
209 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Wie in aller Welt, kann man aus der expliziten Begrenzung der Anzahl an Personen konstruieren, dass "Messtechniker", "Servicepersonal" o. ä. hierzu nicht zählten?
Ganz einfach , der von dir verlinkte §6 ist gar nicht zuständig.
Die Schlüsselzahlen 171/172 sind nur Personen zuteilungsfähig, die die alte FS-Klasse 2 besessen haben. Zu dieser Zeit gab es gar keine Klasse D oder irgendeine andere Klasse für KOM.
Mit Klasse 2 durfte man alle Radfzge mit einem zGG über 7,5 t einschliesslich aller Arten von Anhängern fahren. hatte man zusätzlich Klasse 1 , waren damit auch Motorräder aller Art erfasst und damit durfte man alles fahren , was Räder besass. Ob 18 Tonner LKW , 150t Anhänger , 60 km/h Trekker mit 2 Anhängern oder Gelenkbus , alles war in Klasse 2 integriert. Lediglich gewerbliche Personenbeförderung durfte man nicht durchführen, dazu benötigte man einen Personenbeförderungsschein . Dieser hatte aber keinen Führerscheinklassenstatus, sondern war eine Zusätzliche Befähigung.
Bei Umschreibung auf die neue Klassen sind schon viele ursprünglich erworbene Befähigungen gestrichen worden ! So gelten die Schlüsselzahlen 171/172 nur in D ! Auch ist die ursprüngliche lebenslange Gültigkeit auf 5 Jahre herabgesetzt , alle 5 Jahre muss der FS neu beantragt werden und ein spezielles Gesundheitszeugnis beigefügt werden.
Mit der alten Klasse 2 konntest du also auch deine Familie oder den Kegelclub an Bord haben oder einen Reisebus ohne Fahrgäste aus Italien nach D bringen. Jetzt darf ich den Bus erst ab Garmisch übernehmen.
Es sind also schon etliche Besitzstände einfach per Gesetz einkassiert worden!
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 29. Juli 2021 um 13:17:33 Uhr:
Moin Moin !
Dann die Schausteller , auch diese werden bevorzugt behandelt .
MfG Volker
Mahlzeit
Interessant! In welchem Sinn denn? Also ich bin einer und habe weder Führerscheintechnisch noch Zulassungstechnisch irgendwelche bervorzüglichkeiten!
Gruß Schudi
§3(2)Nr.2 b.
Aber nutzt diese Bevorzugung heute überhaupt noch jemand?
Muss ich jetzt googeln?
Edit: Die Zeiten von 25kmh sind bei Schaustellern weitestgehend vorbei!
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Moin Moin !
Zitat:
Also ich bin einer und habe weder Führerscheintechnisch noch Zulassungstechnisch irgendwelche bervorzüglichkeiten!
Also zuerst fällt mir da der Wegfall des Kontrollgerätes ein ! Warum eigentlich ? Ein Bekannter von mir , der sich seine Rente durch LKW fahren aufbessert, ist nach gut 35 Stunden am Steuer ohne Pause schwer verunglückt , "glücklicherweise" auf freier Strecke , er hat nur ein Bushaltehäuschen weggeputzt (war gerade leer, hätten auch 15 Schulkinder drin sein können ) und musste dann zwischen Baum und zertrümmerten Fahrerhaus rausgeschnitten werden. LKW (alter SK ) Schrott, Auflieger (keine weiteren Informationen) Schrott , Bushaltehäuschen Schrott , etliche Fahrräder Schrott (womit die Schulkinder aus der Gegend zur Bushaltestelle fahren) und er selber auch Schrott. Kann sich praktisch kaum noch bewegen , braucht für 10m eine Minute , unter anderem tastet er sich nur noch extrem langsam vorwärts, weil er das Gefühl in den Beinen verloren hat, kann kaum sprechen (soll Nebenwirkung der zahlreichen Medikamente sein)
Und jetzt kommt es : Hat gerade die Gesundheitsprüfung bestanden und fährt wieder ! Ohne Hilfe kann er gar nicht einsteigen! Alle , die ihn kennen , hatten gehofft, das die Gesundheitsprüfung negativ ausfallen würde, der nächste Unfall ist praktisch vorprogrammiert.
dann werden grosszügig Ausnahmen von der rechtzeitigen Vorführung zur SP erteilt und ebenfalls solche zum Befahren von Umweltzonen.
MfG Volker
Durch lkw-fahren bei schausteller? Der Wegfall des kontrollgeräts gilt eigentlich nur für den Inhaber des Fahrzeugs, sitzt ein fremder auf den Bock, muss er benutzt werden! Auch was die Stunden betrifft! Aber wer kontrolliert das?
Außerdem, warum lässt er sich 35 Stunden jagen?
Desweiteren hast du aber erst behauptet wir hätten Führerschein- und zulassungstechnisch Vorteile und diese wollte ich von dir wissen! Das kontrollgerät hat nix mit den beiden Sachen zu tun!
Die Ausnahmen der SP bekommt jeder! Man muss nur ein driftigen Grund vorweisen!
Und dafür, das er die gesunheitsprüfung besteht, kann kein Schausteller was!
"Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden" sind doch nach §18(1) Nr. 10 FPersV von der Kontrollgeräte-Pflicht befreit?
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. August 2021 um 11:38:27 Uhr:
Ein Bekannter von mir , der sich seine Rente durch LKW fahren aufbessert, ist nach gut 35 Stunden am Steuer ohne Pause schwer verunglückt , "glücklicherweise" auf freier Strecke , er hat nur ein Bushaltehäuschen weggeputzt
Wo kam der denn her? Teheran-Berlin Non Stop oder wo kann ich 35 Stunden am Stück ohne Pause LKW fahren?
Moin Moin !
Auch wenns OT ist:
Zitat:
Wo kam der denn her? Teheran-Berlin Non Stop oder wo kann ich 35 Stunden am Stück ohne Pause LKW fahren?
Ganz einfach in D ! ist zwischen München und irgendwo bei Bremen gependelt, In München abgesattelt und solo zurück , und dann ohne Pause die Strecke nochmal , ich meine , auf der dritten Tour hats geknallt.
Zitat:
Der Wegfall des kontrollgeräts gilt eigentlich nur für den Inhaber des Fahrzeugs,
Nein , der gilt für das Fzg! siehe hk_do
Zitat:
Desweiteren hast du aber erst behauptet wir hätten Führerschein- und zulassungstechnisch Vorteile und diese wollte ich von dir wissen! Das kontrollgerät hat nix mit den beiden Sachen zu tun!
falsch , das Kontrollgerät wird in den Zulassungsvorschriften gefordert.
Zitat:
Die Ausnahmen der SP bekommt jeder! Man muss nur ein driftigen Grund vorweisen!
Ich wüsste keinen Berufsstand , für den das zuträfe, nicht mal Landwirte!
Zitat:
Außerdem, warum lässt er sich 35 Stunden jagen?
Weil er blöde ist!
Sämtliche Bekannte haben ihm das prophezeit, der Unfall war lange abzusehen. Und in seinem jetzigen Zustand ist er eine Zeitbombe!
MfG Volker
Zudem muss er Vorsichtig sein, nicht das der Hr Staatsanwalt hier eine Tauglichkeitsprüfung zum Führen von Fahrzeugen angeordnet wird.
Vorsatz ect ist ja eh schon erfüllt ,und ob er den Schein so schnell wieder bekommt .................
Ja, und wenn das kontrollgerät verbaut ist, muss es auch benutzt werden wenn fremde fahrer drauf sitzen! Das kann aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein!
Befreit sind wir deshalb, weil wir so gut wie nur einmal in der Woche fahren, bei größeren Betrieben fährt man halt mehr.
Eine sp Befreiung hab ich auch nicht, da aber mein lkw auf dem jeweiligen fest benötigt wird, mach ich eine HU+ Einmal im Jahr
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach
wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.Besitzstandsregelung für
Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im
einzelnen:
• Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE
und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit
dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren
werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
• Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit
Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im
neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der
"3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. imZug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist,
dann muss der Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgeschrieben werden. Ab dem 50
Lebensjahr ist eine ärztliche Untersuchung und augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss
ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.
Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
• die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
• wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss
die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5
Jahre wiederholt werden
Quelle:
M. Schue, P. Glowalla, J. Brauckmann, Handbuch des Fahrerlaubnisrechts. Kirschbaum 2008