Der böse Tüv und mein Auto
Hallo
Was soll ich bloß tun???? Mein Chevy bekommt kein Tüv weil er ein hydraulisches Fahrwerk hat. Komischerweise hatte das Auto vorher Tüv mit H-Kennzeichen aber wie mein Vorbesitzter das geschafft hat weiß ich nicht. Ich versteh nicht warum man sich da so anstellt. Das ist doch lächerlich oder? Nur wegen dem Fahrwerk und ich habe den kleinsten Fitzel im Biref eingetragen. Wirklich, aber echt alles.
Nun habe ich was von einem o7 Kennzeichen gehört. Wie fährt es sich denn damit oder habt ihr noch andere Ideen???
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. BIIIIIITTTTTTEEEEEE !!!!!!
MFG
J.K.
35 Antworten
Hallo, natürlich darf die H-Zulassung nachträglich, mit der Begründung: erhebliche Mängel entzogen werden, in nicht selten Fällen wird sogar die sofortige Stillegung wegen Verkehrsunsicherheit ausgesprochen.
Ich habe 2003, auf der Oldtimermesse in Bremen dieses Problem auf dem Stand des TÜV Nord persönlich angesprochen und bekam ein Tüv-internes Rundschreiben ausgehändigt, aus dem eben diese Anweisung an die TÜV-Prüfstellen hervorging.
Grüße
Moin,
Doch ... der TÜV kann ein Auto wegen eines schweren Mangels stilllegen. Ein schwerer Mangel kann auch ein Verstoss gegen die STVZO sein (vergl. z.B. Unterbodenbeleuchtungen). Klar, der TÜV widerruft nicht die Betriebserlaubnis, dazu hat er nicht das recht. Aber er kann das Fahrzeug wegen Bedenken stilllegen bzw. ihm die HU verweigern. Dann geht die Sache zurück ans Strassenverkehrsamt oder vor ein Gericht, und das sind jeweils 2 Stellen, welche das Recht haben eine Betriebserlaubnis (nach Begutachtung ... hier durch den TÜV) zu widerrufen. Die Stillegung des Fahrzeuges ist ja NICHT automatisch gleichbedeutend mit einem Widerruf der Betriebserlaubnis. (es wird nur sicherlich in 90% aller Fälle dazu führen ... 😉 )
Wie gesagt ... er hat 3 Alternativen ... Ausbauen ... um auf H-Konformen Zustand zu kommen, zu beweisen das sein Fahrwerk H-Konform ist (wobei Ich da beinahe keine Chance sehe, aber wer weiß) oder aber herkömmlich zulassen, wenn das Fahrwerk an sich STVZO konform wäre.
Hier ist die OFFENE Frage ... WAS wird vom TÜV verweigert ... die HU generell (Weil das Fahrwerk nicht STVZO konform ist), oder aber die HU in Verbindung mit dem H-Kennzeichen ? (Weil die Kombination nicht zulässig ist)
Da mir selbst EINIGE Fahrzeuge mit solchen Fahrwerken bekannt sind, welche auch zugelassen sind ... muss es ja offenkundig zulassungsfähig sein (auf die ein oder andere Art). Aber soweit Ich mich erinnere ... hatte von diesen Fahrzeugen }nicht EINES{ ein H-Kennzeichen, die waren alle herkömmlich zugelassen.
MFG Kester
Dass es grundsätzlich möglich ist ein Auto mit einem solchen Fahrwerk zuzulassen bzw. TÜV zu bekommen, davon gehe ich aus. Allerdings grundsätzlich nicht in Verbindung mit H-Kennzeichen.
Moin Moin!
Also ich sehe das Lowrider Fahrwerk schon als historischen Umbau! Wenn man sich mal ansieht, wie und wann sich die Lowrider Szene entwickelt hat, dann gilt das sicher auch schon als Kulturgut.
Nur weil es einigen Leuten hier nicht paßt, heißt es ja nicht, dass es nicht geht.
Es gibt ja auch genug alte Rennwagen, die auf H laufen. Der Umbau wird ja auch gedulded, weil er Zeitgenössisch ist. Ich sehe das beim Lowrider ganz genau so!
Trotzdem meine ich auch, dass ein Impala ohne Hydraulik schöner ist...dafür lieben einen großen Motor ;-)
Gruß, Muckl!
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Zitat:
Original geschrieben von 383-Stroker
Moin Moin!
Es gibt ja auch genug alte Rennwagen, die auf H laufen. Der Umbau wird ja auch gedulded, weil er Zeitgenössisch ist. Ich sehe das beim Lowrider ganz genau so!
Gruß, Muckl!
Alte Rennwagen, genau! Die Betonung liegt eben auf "ALT"
Grüße
Ist der Impala denn nicht alt?
Hab es vielleicht überlesen, aber wer sagt denn, dass der Umbau nicht schon vor 20 Jahren gemacht wurde?
Im Laufe der Zeit können die Teile dann ja aus Verschleißgründen durch neuere ersetzt worden sein.
Gruß, Muckl!
@383-Stroker
So ähnlich wollte ich es auch gerade schreiben.
Und es gibt sehr wohl Lowrider mit nem H! In Mettmann gibt es nen Bekannten Impala mit nem H-Kennzeichen.
Mach dich mal in den Lowriderforen schlau.
Guido
Die Aussage von meinem Tüver zu einem Airride. Geht, wenn ich nachweise habe das schon mal ein Edsel vor 20-30 Jahren umgebaut wurde!!!
Guido
Ich habe auch schon viele Lowrider mit H gesehen!
Ohne jemanden angreifen zu wollen, aber das ist vielleicht auch nicht das richtige Forum für so eine Frage...
Gruß, Muckl!
Hallo, ich glaube wir drehen uns im Kreis. Es ist nicht richtig und fertig.
So kann man einen Kreis natürlich auch zu einer Geraden machen ;-)
Fertig!
Gruß, Muckl!
@Gordini
Zitat:
....Es ist nicht richtig und fertig.
Genau, und die Erde ist eine Scheibe....
@Impala 65
Ich denke ebenfalls, das Du dich besser mal mit Leuten unterhalten solltest die sich mit Lowridern auch wirklich auskennen. Die haben das ganze Prozedere vielleicht schon mehrfach hinter sich gebracht und können Dir bestimmt wertvolle Tipps geben. Und da die ganze Fahrwerksgeschichte ja angeblich schon im H-Gutachten enthalten war, ist die Sache ja vielleicht gar nicht so wild? Kannst Du denn den Vorbesitzer diesbezüglich nicht mal befragen?
Gruß, Nova
Moin,
Wie gesagt ... Das es möglich ist mit einem solchen Fahrwerk eine Zulassung zu bekommen ... stelle ich mal ausser Frage. Ich habe solche Fahrzeuge auch schon MIT Zulassung gesehen.
Sicherlich sind die Lowrider ansich auch Erhaltenswert und auch eine kulturelle Entwicklung. Stelle ich auch mal ausser Frage.
Die FRAGE ist nur ... ist DER UMBAU der hier gemacht wurde ... PASSEND zum H-Kennzeichen ist. Kann er NACHWEISEN (!) das seine technische Lösung zeitgemäß ist ... sollte er sein H behalten. Ist es ein Fahrwerk, dessen technische Entwicklung erst seit 5 oder 10 Jahren MÖGLICH ist ... dann ist das nicht authentisch.
Ich darf ja in einen oben zitierten "alten Rennwagen" auch keinen aktuellen M5 Motor einbauen ... und mein H-Kennzeichen behalten. Aber ich könnte z.B. einen 4-Zylinder rauswerfen und durch einen ebenfalls zeitgenössischen 6 oder 8 Zylinder ersetzen. Das ist ggf. authentisch und würde abgesegnet werden (gut auch nicht in jedem Fall, aber z.B. ein 323i könnte auf diese Weise mit einem 2.8 Liter Motor umgebaut werden, gab es z.B. von Alpina diese Änderung).
Deshalb fällt hier ein URTEIL so immens schwer. Keiner weiß, weil es uns ja nicht erzählt wird ... was denn im Auto verbaut ist, und was EXAKT bemängelt wurde. Fakt ist ... der Umbau KANN nicht rechtens sein ... dann hat der Wagen auch kein H verdient. Ist der Umbau mit zeitgenössischen Sachen durchgeführt worden ... und es kann bewiesen werden, gehört das H wieder rangepappt. Aber da ist der Halter in der Bringeschuld. Hier gilt eben zu recht NICHT im Zweifel für den Angeklagten ...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
... ein 323i könnte auf diese Weise mit einem 2.8 Liter Motor umgebaut werden, gab es z.B. von Alpina diese Änderung
MFG Kester
Hallo, es war ein 2,7Liter, ist jetzt aber egal.
Du hast recht, scheinbar verstehen es manche nicht oder wollen es nicht verstehen.
Grüße
Moin,
Ich rede nicht vom E30 ... da gab es einen 2.7 Liter, sondern vom E21 ... da hatte der B6 einen getunten 2.8 Liter Motor drin 😉
vrgl. : http://www.alpina-automobiles.com/.../detailansicht.php?...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Gordini
Hallo, es war ein 2,7Liter, ist jetzt aber egal.
Du hast recht, scheinbar verstehen es manche nicht oder wollen es nicht verstehen.Grüße