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Der böse Tüv und mein Auto

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 19:07

Hallo

Was soll ich bloß tun???? Mein Chevy bekommt kein Tüv weil er ein hydraulisches Fahrwerk hat. Komischerweise hatte das Auto vorher Tüv mit H-Kennzeichen aber wie mein Vorbesitzter das geschafft hat weiß ich nicht. Ich versteh nicht warum man sich da so anstellt. Das ist doch lächerlich oder? Nur wegen dem Fahrwerk und ich habe den kleinsten Fitzel im Biref eingetragen. Wirklich, aber echt alles.

Nun habe ich was von einem o7 Kennzeichen gehört. Wie fährt es sich denn damit oder habt ihr noch andere Ideen???

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. BIIIIIITTTTTTEEEEEE !!!!!!

 

MFG

J.K.

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35 Antworten
am 9. Mai 2006 um 19:25

Also meines Wissens nach (interressierte mich vor ca 8 Jahren mal für Lowrider) werde die FAhrwerke in Deutschland nicht eingetragen.

Das der Vorbesitzer damit TüV bekam (und dann noch ohne Eintragung) ist auch unwahrscheinlich.

Und wenn dann kann es eigentlich nicht in der Kombination Lowrider/H-Kennzeichen sein. Lowrider ist halt nicht Zeitgenössig für '65.

Ich würde jetzt einfach mal vermuten das der Vorbesitzer das Fahrwerk nach dem TüV eingebaut hat.

07er ist nicht zu empfehlen da Du zwar nicht zum TüV musst, aber dafür für den Zustand und die Verkehrstüchtigkeit selbst verantwortlich bist. Und wenn ein Unfall passieren sollte kann es sein das es wegen dem Fahrwerk erhebliche Probleme bekommst da nicht auszuschliessen ist daß das Fahrwerk nicht irgendwie den Unfall mitverursacht/nicht verhindert haben könnte.

Sol heißen: 07er ist kein Freibrief für alle möglichen Umbauten.

Würde an Deiner Stelle zu einem orginalen Fahrwerk zurückrüsten.

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 20:14

Hallo

Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Hört sich ja nicht gerade erfreulich an. Also umrüsten möchte ich den eingentlich nicht. Wollte ja ein Lowrider haben und es gibt genug andere die einen fahren....

Der Umbau war difinitv vor dem Tüv. Das Fahrwerk ist eingetragen und ein sogenannter Trennschalter auch. Der muss angeblich vorhanden sein um damit fahren zu dürfen und bei Fahrbetrieb muss es dann natürlich ausgeschaltet sein. Also wenn schon alles im Brief steht, muss es doch irgendeine Lösung geben oder????

MFG

J.K.

und mit Rumfahren ist schon mal garnicht !

Nur zu Einstellzwecke,Überführung und zu Treffen.

Genau aus diesem Grund haben wir denSchlamassel mit den 07ner Kennzeichen!

Gruss

Rainer

ich würd sagen andere Tüv stelle, ne gute Amiwerkstatt mit guten Kontakten zum Verein, oder evtl geht der Weg noch mit Breifkopien.....

Ein Beispiel: In meinem NAchbarort ist ne Amiwerkstatt, die einen 56er Bel Air mit Blower und Flipfront in Mattschwarz stehen haben..... Original siehe AMerican Graffiti (wird von Harrison Ford gefahren)

Der hat auch TÜV und ein H-Kennzeichen..... möglich ist alles die Frage ist nur wo....

Moin,

Naja ... nur weil eine TÜV Stelle sich von etwas überzeugen läßt ... isses deshalb nicht direkt Zeitgenössisch oder legal ;)

Soweit bzgl. Hydraulischen Fahrwerken mein Wissensstand stimmt ... (Ist schon sehr lang her, das ich mich damit mal auseinandergesetz habe) ist eine Eintragung unter bestimmten Umständen in der Tat möglich. Wenn Ich mich richtig erinnere mussten jedoch geprüfte und zugelassene Bauteile verwendet werden, wie sie von Citroen verwendet werden. Es ist also durchaus möglich, das deine jetzige TÜV Stelle schlicht nicht weiß, das dies unter gewissen Rahmenumständen legal möglich ist. (Achtung, da mein Wissensstand sehr alt ist ... kann es auch sein, das sich die rechtliche Grundlage hier geändert hat !!!)

Wie es mit dem H-Kennzeichen ausschaut ist da aber eine ganz andere Sache. Hier ist die historische Originalität wichtig. Ein H bekommste für ein Auto nur, wenn es so dasteht, wie es damals gebaut oder wie es ggf. DAMALS modifiziert wurde. DIESE zeitgenössischheit musst aber im ZWEIFEL Du selbst nachweisen ! Dinge die also erst seit 1990 gemacht werden können ... können somit nicht zeitgenössisch sein ... und nicht mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.

Anregung meinerseits ... Telefonier' mit einer TÜV Hauptstelle oder direkt der zentralen TÜV Stelle (geht ggf. auch per Email) und rede dort mit einem Spezialisten für dein Problem. Der TÜV ist normalerweise SEHR engagiert und hilft immer sehr gerne, wenn man ihn ernst nimmt. Sprich ggf. mit einem größeren Club, ob er vergleichbare Probleme mit seinen Fahrzeugen hatte. Ist das Problem die Zeitgenössischheit hast du 3 Optionen. Entweder den Umbau auf ein herkömmliches Fahrwerk, und damit würde wieder eine Zulassung auf das H-Kennzeichen möglich (wenn das der einzige Hinderungsgrund ist) oder aber ... du kannst das Fahrwerk zulässig betreiben, aber kein H-Kennzeichen bekommen ... Zweite Alternative ... beweise SCHLÜSSIG das ein solches Fahrwerk zeitgenössisch ist (Das kann aber sehr schwer werden) ... dritte Alternative ... besorg' dir einen modernen Motor mit Euro 2, 3, 4 Einstufung ... und setz' den Motor in Absprache mit dem TÜV in dein Auto rein und lass den Wagen mit guter Steuereinstufung herkömmlich zu. Achtung ! Rede hierrüber vorher mit dem TÜV, damit er dir erzählen kann, welche Dinge du beachten musst, damit du die Euro X Einstufung auch bekommen kannst. Solche Swaps sind ja glücklicherweise bei US Fahrzeugen fast kein Problem, da selbst viele der neuesten Motoren noch in die alten Autos passen. ;)

MFG Kester

am 10. Mai 2006 um 7:06

Zitat:

Ein H bekommste für ein Auto nur, wenn es so dasteht, wie es damals gebaut oder wie es ggf. DAMALS modifiziert wurde.

Na ja nicht so ganz, das Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein und die Umbauten müssen nachweislich vor mind. 20 Jahren schon verbaubar gewesen sein (Zeitgenössischer Umbau). Und 1985 gabs die Lowrider schon, Citroen hatte bereits in der DS in den 70iger die Luftfederung drinn. Der Schalter zur Stabilisierung des Fahrwerks zum Betrieb im Bereich der STVO sollte nicht im Einzugsbereich des Fahrers sein, damit man nicht mal schnell wärend der Fahrt umstellen kann. Und sonst heißt es mit den Onkels vom TÜV reden, reden, reden und überzeugen, daß das bereits in europäischen Fahrzeugen so oder so ähnlich bereits in den 70igern eingebaut wurde.

am 10. Mai 2006 um 7:47

Die Hydropneumatik aus dem DS vergleicht man nicht mit einem Lowrider.

Das sind ja wohl 2 paar Schuhe.

Mfg, Mark

Moin,

Sorry ... hab meinen Beitrag nach nochmaligem Lesen nochmals editiert :D

@HightowerV8

Das gleiche hatte ich in meinen AUSFÜHRUNGEN (!) auch gesagt ... ich hatte nicht geschrieben ... das die Modifikation bereits AN dem entsprechenden Fahrzeug durchgeführt werden sein musste.

@ Mark-RE ... es funktioniert ... und kratzt niemanden ... und meinst Du ... es besteht ein Unterschied zwischen Hydropneumatik und Hydropneumatik ?! *Fg*

MFG Kester

Hallo,

wenn der Umbau eingetragen ist, dann fahr zu irgendeinem Werkstatttüv und lass die Hauptuntersuchung da machen. Da stellt sich nur ein Ingenieur so an und es gibt viele.

Viele Grüße

Kai

Ein 65-er Impala in Verbindung mit einem hydraulischen Fahrwerk ist nicht zeitgenössisch. Derart umgebaute Fahrzeuge sind nicht H-konform.

Grüße

am 10. Mai 2006 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

@ Mark-RE ... es funktioniert ... und kratzt niemanden ... und meinst Du ... es besteht ein Unterschied zwischen Hydropneumatik und Hydropneumatik ?! *Fg*

MFG Kester

Tz, beim DS ist es eine Hydropneumatische Federung mit dem Sinn des perfekten Fahrkomforts...

Ein Low-Rider ist etwas, was man zu Show-Zwecken hoch und runter fliegen lässt, springen, tanzen, usw.

Das gehört absolut nicht in einen Chevy, genau so wenig wie der Quatsch der damit fabriziert wird was mit Historischem Kulturgut zu tun hat, also hat da auch ein H nix dran zu suchen.

Und da die Fahrwerke a) eben nicht nur zu Showzwecken betätigt werden und b) teilweise ein an sich sehr "instabiles" Fahrverhalten mit sich bringen, ist es nicht verwunderlich dass man keinen Tüv drauf kriegt.

Und mal ernsthaft, den kriegt man eigentlich auf fast alles ^^

Mfg, Mark

am 10. Mai 2006 um 10:21

Nunja, wer eine hydraulische Höhenverstellung drin hat bekommt hier in Deutschland auf seinen ´Stang (oder ein anderes Muscle) meist problemlos TÜV mit H-Kennzeichen und dass in meinen Augen auch noch zu recht.

Bei einem echten Lowrider Fahrwerk sehe ich dass aber auch anders, hier ist in meinen Augen ein H-Kennzeichen völlig unangebracht.

Hier sehe ich sehrwohl einen geradzu riesigen Unterschied zwischen dem DS-Fahrwerk und einem Lowrider Fahrwerk, ganz davon zu schweigen dass die Göttin dass ja serienmässig verbaut hatte.

Das DS Fahrwerk ist also sowohl zeitgenössisch als auch völlig Problemlos in jedweder Einstellung fahrbar, was bei einem Lowriderfahrwerk einfach nicht gegeben ist.

Es tut mir leid ´Impala 65´, aber ich denke wenn du an dem Auto ein H-Kennzeichen willst, musst du das Zeug rausschmeissen. Klar passt dass in den Impala wie die Faust aufs Auge, aber überleg dir mal die Bedeutung des H-Kennzeichens....

Denk mal an die ganzen Jungs die wegen viel kleinerer Modifikationen ohne H rumfahren müssen.

Vielleicht findest du ja einen TÜV der alles durchlässt, aber selbst dann finde ich es äusserst Zweifelhaft, orginal ist immer besser.

Ich möchte nur mal darauf hinweisen, das impala65 im 1. Posting schreibt das das Fz. schon ein H-Kennzeichen hat und das Fahrwerk auch eingetragen war. Er hat also nicht vor es eintragen zu lassen, bzw. damit ein H-Kennzeichen zu beantragen.

Die können doch nicht einfach eingetragene Teile wieder ablehnen? Vor allem wenn durch die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis dafür erteilt wurde. In einem Polizeiforum meinte ich vor kurzem gelesen, das der TÜV nur der "Gutachter" für Umbauten ist und keine Berechtigung hat, eine Betriebserlaubnis zu erteilen bzw. abzuerkennen. Das kann nur die Zulassungsbehörde. Auf impala65 bezogen würde das heissen, wenn die Zulassungsbehörde einem Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und hydraulischem Fahrwerk seinen Segen gegeben hat, darf der TÜV nicht aus diesem Grund die Plakette verweigern.

Habe gesucht und gefunden. Hier mal der Link zu dem Polizeiforum. Es ging zwar um eine total andere Sache, aber ich interpretiere es so, das der TÜV nur auf Antrag einen Umbau genehmigen kann, aber nicht nächträglich ohne Antrag einen bestehenden für unzulässig erklären kann. Jetzt der Link:

Polizeiforum

am 10. Mai 2006 um 10:58

Ich hatte es so gelesen das er alles Eingetragen hat, ausser dem Fahrwerk.

Aber ein "Lowrider-Fahrwerk" ist, eingetragen oder nicht, nicht H-Konform. Und eine H-Zulassung kann auch aberkannt werden.

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