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Der Auspuff-Thread

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 10:39

Da es sehr schwierig ist für eine Kawasaki GPZ 600 R (ZZR 600 A) einen Auspuff mit ABE zu finden würde ich darum bitten, das alle die einen anderen als den Serienauspuff haben hier doch mal Name und vielleicht auch Nummer des Modells zu posten.

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32 Antworten
am 29. Juni 2005 um 21:57

@Firedancer,

wenn dir was nicht passt wie es DIR die Leute erklären, dann laß es bleiben.

Was das mit meiner Grammatik oder sonst was zu tun hat, find ich einfach nur lächerlich von dir.

aber mach was du willst, wenn du einen ESD von ner fzr 1000 oder sonst was rauf machst, dann mach es einfach, wenn dir die Anlage zu teuer ist, oder bau dir selber eine!!

PS: dann geh besser zu deinen Anwalt, der wird dir ja weiterhelfen können.

 

gruß

vielleicht erzählt dir dein Anwalt das selbe was wir in dem Sinne auch meinen:

Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.

Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.

Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II

Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Muss halt der passende Endtopf(komplett Anlage dann sein, für das Motorrad(zufahrende), wo es montiert ist.

So das heißt jetzt, das du ganz einfach nen ESD oder komplett Anlage montieren kannst(mit "E"Nummer, wobei auch DEIN Motorrad aufgelistet bzw. die Anlage für DEIN Motorrad zugelassen ist.

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 14:14

So, hier jetzt mal die Antwort des TÜV. Die Auflistung der Kosten für die Geräuschmessung empfinde ich als Frechheit.

Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.

 

Dies wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde.

 

Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nur für Fahrzeuge zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.

 

Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.

 

Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal

TÜV NORD STRASSENVERKEHR

am 2. Juli 2005 um 19:38

hmm,

@firedancer, hast dich wohl getäuscht mit der Auspuffanlage, bzw. mit einen "noch nicht" gebot.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

 

gruß

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