Delle in der Tür / Zettel an der Windschutzscheibe

Hallo Forum,

ich bin heute zum Parkplatz zurückgekommen und entdecke beim einsteigen eine ordentliche Delle mit Lackspuren an meiner Tür. Obwohl das fast 30 Jahre alte Auto schon ein paar wenige Kratzer und Dellen hat, war mir dieser hier neu und ich war mir sicher, dass er genau auf diesem Parkplatz entstanden war. Nachdem ich mich kurz darüber aufgeregt hatte, dass die Leute keinen Anstand mehr haben, entdeckte ich aber zu meiner Verwunderung einen Zettel unter der Windschutzscheibe mit Entschuldigung, Namen und Telefonnummer und freute mich über diesen ehrlichen Menschen. Zuhause angekommen, rief ich dann vorhin die junge Frau an, die mir erzählte, dass das ja ihre Tochter war und sie das Auto nur hin und wieder leihweise mal fahren dürfe. Die Frau erschien mir alles andere als abgeklärt und eher etwas naiv. Sie wollte natürlich vermeiden, die Versicherung des Halters (der Vater einer Freundin) einzubeziehen und hatte die Idee, bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob die den Schaden nicht übernehmen wollen. Die Frau war mir sympathisch und tat mir ein bisschen Leid in Ihrer misslichen Lage. Ich kenne mich auch mit Versicherungsfragen nicht wirklich aus und habe ihr gesagt, das ich das für höchst unwahrscheinlich halte, dass ihre Haftpflichtversicherung darum drängen würde, den Schaden zu begleichen, aber sie solle doch morgen mal mit denen sprechen. Die würden ihr sicher sagen können, wie man so einen Schaden regulieren könne. Ich weiss auch nicht, wie man die Situation am besten klären sollte.

Aber ist es grundsätzlich denkbar, den Schaden regulär der Versicherung zu melden. Die Versicherung würde ja den Schaden zunächst begutachten lassen. Hat man dann nicht immernoch die Möglichkeit zu sagen, das man den Schaden selbst begleicht und die Versicherung nicht in Anspruch nimmt?

gruss,
heinetz

Beste Antwort im Thema

Da es heutzutage Mode ist, sich vom Unfallort zu entfernen, finde ich das Verhalten fair.

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Ich würde den Schaden kurzfristig von einem SmartRepair
Betrieb schätzen lassen und dann mit der Dame Kontakt
aufnehmen, ob sie den Schaden evtl. selbst übernehmen
möchte, um mit der Versicherung nicht zurückgestuft zu
werden.

Grundsätzlich finde ich es klasse, dass sich die Verursacherin
nicht einfach vertschüsst hat und Dir Namen usw. hinterlassen
hat. Von daher sollte Ehrlichkeit nicht auch noch ausgenutzt
werden, deshalb der Vorschlag erstmal zu prüfen, ob das
Thema nicht kostengünstig per Smart Repair erledigt werden
kann.

Falls Du das aber über die gegnersiche Versicherung abrechnen
willst, lass Dir nicht allzu viel Zeit, ich meine man ist verpflichtet,
einen solchen Schaden unverzüglich zu melden.

Tipp: Wenn keine Lackbeschädigung vorhanden ist zum Beulendoktor. Hab' etwas über 70 € für 'ne typische Delle rausmachen bezahlt. Hatte jemand 'ne Türkante rein geschmettert.

Zitat:

@SMaexxle schrieb am 16. November 2020 um 11:14:51 Uhr:


Falls Du das aber über die gegnersiche Versicherung abrechnen
willst, lass Dir nicht allzu viel Zeit, ich meine man ist verpflichtet,
einen solchen Schaden unverzüglich zu melden.

Da hast du etwas verwechselt.
Für einen Geschädigten besteht gem. BGB in dem Falle der Anspruch bis zum 31.12.2023. 🙂

Zitat:

@SMaexxle schrieb am 16. November 2020 um 11:14:51 Uhr:


...
Grundsätzlich finde ich es klasse, dass sich die Verursacherin
nicht einfach vertschüsst hat und Dir Namen usw. hinterlassen
hat. ...

Es ist eigentlich schon schlimm wenn man sowas noch extra lobend erwähnen muss.

Aber Recht hast du schon. Mich hat's auch schon drei mal erwischt - jedesmal niedriger 4-stelliger Bereich. Nur einmal konnte der Verursacher nachträglich gefunden werden.

Einfach asozial sowas.

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Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. November 2020 um 22:10:52 Uhr:


Für Schäden die mit durch das Auto entstanden sind, ist die KFZ-Haftpflicht zuständig.

Die Privathaftpflicht hat damit nichts zu tun.

Genau das hatte ich auch angenommen. Aber da haben wir beide uns getäuscht!

Sie hatte mir mir eine Schadensnummer bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitgeteilt und ich habe vorhin dort angerufen. Die übernehmen den Schaden. Vielleicht deshalb, weil Ihre minderjährige Tochter den Schaden verursacht hat. Aber egal.

Die Versicherung hat nochmal meine Daten aufgenommen und mir erzählt, ich könne ihnen jetzt einen KVA und Fotos schicken. Die Frau fragte mich ein paar Dinge zu dem Auto und ob ich mir eine Markenwerkstatt oder ich den Schaden bei einer freien oder einer Markenwerkstatt instand setzen würde. Oder ob sie mir Ihre Partnerwerkstatt empfehlen dürfe. Das hätte den Vorteil, dass ich den KVA dann nicht vorstrecken müsse und ob ich den Schaden beheben oder mir auszahlen lassen würde.

Zuerst mal bin ich natürlich froh über den Umstand, dass ich der Frau, die so ehrlich war, nicht privat Geld abnehmen muss. Von einer Versicherung möchte ich mir den Schaden aber jetzt möglichst grosszügig auszahlen lassen.

Ich weiss, dass ich mir den Betrag des KVA (ohne MwSt.) auszahle lassen kann. Wie ist das jetzt mit der Markenwerkstatt. Kann ich mir den KVA von Mercedes Benz machen lassen? Die Infos, die ich dazu im Netz gefunden habe, sind nicht eindeutig.

Was meint Ihr?

gruss,
heinetz

Bei mir hat damals 2010 ein Chrysler-KV und Fotos gereicht.
Nach der Selbstreparatur habe ich den Wagen dann für zwei Tage zum Lacker gegeben.
Der Lacker hat mir die zwei Tage, ohne Preisangaben, bescheinigt.
Damit bekam ich nachträglich noch den Nutzungsausfall.

Die minderjährige Tochter hat de Schaden verursacht? Dachte die Tochter ist gefahren, also sollte sie doch volljährig sein. Oder begleitendes Fahren....

Find ich merkwürdig, dass die Privathaftpflicht das bezahlen will. Denn es ist defintiv ein Schaden für die KFZ-Haftpflicht.

Wieso Mercedes-Benz? Du fährst doch einen alten VW. Lass einen KVA bei einem Karosserie- und Lackierbetrieb machen und reich den ein. Wenn es zu hoch ist, wird die Versicherung sich eh weigern und einen Gutachter schicken wollen. In der Regel wird das bezahlt, was in der Region üblich ist (Stundensätze).

Da bin ich ja echt mal gespannt welche Geschichte die gute Frau ihrer privathaftpflicht da erzählt hat.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 17. November 2020 um 22:48:20 Uhr:


Die minderjährige Tochter hat de Schaden verursacht? Dachte die Tochter ist gefahren, also sollte sie doch volljährig sein. Oder begleitendes Fahren....

Nein, die Frau hatte sich ein Auto geliehen und darin Ihre Tochter mitgenommen. Die Tochter hat den Schaden verursacht.

Ändert aber nichts daran, dass dafür eigentlich die KFZ-Haftpflicht zuständig wäre. Zumindest wenn sie den Schaden beim Öffnen der Tür verursacht hat. Wenn sie den Einkaufswagen gegenhaut, siehts anders aus.

Für alle, die es ausser mir nicht glauben wollen ....

Hier steht sehr gut erklärt, warum in diesem Fall die PHV greift. Ist aber ne Menge Stoff, den man da lesen muss.

https://www.motor-talk.de/.../...schaden-verursacht-habe-t2427117.html

Im Internet findet man nur, dass die KFZ-Haftpflicht auch für durch Beifahrer verursachte Schäden zuständig ist, sofenr es im Zusammenhang mit dem Auto steht.

@heinetz

Da keiner weiß wie der Schaden an Deinem Auto letztendlich wirklich entstanden ist, auch Du nicht, kann man nur spekulieren, daß die Frau die Geschichte mit der Tochter evtl.so hingedreht hat, daß es für Übernahme der Kosten durch ihre PHV reicht.
Es gibt keine Zeugen und Du selbst hast den Hergang auch nicht gesehen.
Kannst Du Dich vielleicht noch erinnern wie sie den Ablauf in eurem 1.Telefongespräch schilderte?
Von minderjähriger Tochter, welche mit dem Einkaufswagen gegen Deine Tür donnerte, steht in Deinem Eröffnungspost jedenfalls nichts drin.
Und im verlinkten Beitrag des Users "Erwachsener" von 2015, steht daßdie PHV der Beifahrerin den Schaden den sie mit der Tür des Autos an einem anderen verursacht hatte, nicht übernehmen wollte und die Kfz Haftpflicht zuständig sei.

Edit:
Zitat:

" Zuhause angekommen, rief ich dann vorhin die junge Frau an, die mir erzählte, dass das ja ihre Tochter war und sie das Auto nur hin und wieder leihweise mal fahren dürfe."

Das hier, aus Deinem 1.Post, hört sich doch ganz anders an...
Nämlich, dass mit dem AUTO der Schaden verursacht wurde. Was dann ein Fall für die KFZ Haftpflicht wäre.
Wer jetzt mit "sie" gemeint ist, Tochter oder Mutter, welche das Auto nur ab und zu fahren dürfte, bleibt auch unklar.

Naja, ich denke der TE weiss genau welches Spiel hier gespielt wird.
Zumindest nach dem Ausgangsbeitrag kann man eher davon ausgehen, dass plötzlich ein Verursacher aus dem Hut gezaubert wurde, bei dem die Benzinklausel nicht greift.

Verständlicherweise kann er aber froh sein, dass überhaupt bezahlt wird.

Nicht nur "überhaupt", sondern jetzt aus seiner Sicht in einer ganz anderen Dimension.😉

Ist jetzt eigentlich auch egal.
Niemand hier und auch nicht der TE werden je herausfinden was genau passiert ist.
In sofern sollte er sich freuen, daß der Schaden übernommen wird und am Besten nicht weiter drüber nach denken.

Warum er jetzt nachfragt, ob er einen kVA auch von "Mercedes Benz" erstellen lassen dürfe , sollte ebenfalls klar sein.
Er hätte stattdessen auch "Bentley" oder "Rolls Royce" schreiben können.

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