Delle am Auto. ICH BIN STINKSAUER!!!
Hallo liebe Autoliebhaber.
Ich hab gestern was erlebt und brauche euren Beistand.
Ich habe eine neue A Klasse.
Da bei uns an der Wohnung gerade gebaut wird, ist es wegen Parkplätzen etwas chaotisch.
Ich stelle mich also auf einen regulären Parkplatz, auf der anderen Seite ein weißer Sprinter.
Irgendwann gegen 18 Uhr klingelt es an der Tür, ich bin gerade duschen (ergo kann ich nicht öffnen).
Ich dachte mir weiter nichts bei.
Meine Freundin sagte dann als sie heimkam, dass an meinem Auto eine Delle inkl. Lackabplatzer sind (überm Radkasten). Weiß. Wie der Sprinter.
Ich also einen Zettel geschrieben und an die Wohnungstür gehangen ob wer was weiß und sich bitte melden kann bzgl. möglicher Fahrerflucht.
Heute Morgen war der Zettel komischerweise wieder abgehangen.
Meine Freundin hat heute dann jemandem von dem Team die den Sprinter fahren gesehen und gefragt ob da jemand gestern bei uns geklingelt hätte.
Dieser sagt :Ja: Der Chef wäre mit dem Sprinter nicht aus der Lücke gekommen.
Von einem Unfall wüsste er nichts. Ich solle mich morgen mit Ihm in Verbindung setzen.
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So wie ich das sehe, laut Werkstatt, bleibe ich auf meinen 250 Euro sitzen, weil der Sprinterfahren das wohl nicht zugeben wird.
Was meint ihr dazu?
GLG
Beste Antwort im Thema
Neue A-Klasse = 23.746,45 € + X = 5.000 € Wertverlkust im ersten Jahr
gegenüber
Lackierung = 250 €
Wenn du dir keinen Erfolg versprichst, reg dich ab und genieße das Leben.
Ansonsten... natürlich kannst du dein Glück versuchen, dir dein Recht mit allen Mitteln erkämpfen. Macht die Sache aber auch nicht ungeschehen (das Auto bleibt ein "Unfallwagen"😉, führt nur zu "etwas" Genugtuung und 250 € mehr in der Tasche, die du sicherlich nicht nötig hast.
Mein "guter" Rat und gar nicht so teuer...
PS:
Anzeige muss nicht schaden, aber ob nicht selbst das zu viel Arbeit ist?
PPS:
Beim nächsten Mal keinen zuparken und 100 oder 200 m mehr Fußweg in Kauf nehmen.
112 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Februar 2016 um 19:13:39 Uhr:
...würde einer ohne stichaltige Beweise so einfach versuchen einen Schaden über meine Versicherung abzurechnen... da könnte man schon mal über eine Strafanzeige wegen Betrug StGB §263 nachdenken.Nicht irgendeiner der zufälligerweise verdächtigt wird muß seine Unschuld beweisen, sonder der Geschädigte muß nachweisen wer den Schaden verursacht hat.
Natürlich kann er die Versicherung, unter Darlegung seines Verdachts und Erklärung wie dieser entstanden ist, anschreiben. Das hat mit versuchtem Betrug aber auch gar nichts zu tun.
Aber ich habe das Gefühl, der TE will gar keinen Rat, bis jemand ihm genau das rät, was er hören will.
Hier wurde doch schon alles gesagt, was möglich ist und wie er vorgehen könnte.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Februar 2016 um 19:35:47 Uhr:
...Natürlich kann er die Versicherung, unter Darlegung seines Verdachts und Erklärung wie dieser entstanden ist, anschreiben. Das hat mit versuchtem Betrug aber auch gar nichts zu tun.
...
... erstens, erklären kann der TE viel nur in dem Moment, in dem ohne stichhaltige Beweise mein Fahrzeug ins Spiel gebracht wird und ich als Fahrer beschuldigt werde den Schaden verursacht zu haben wirds brenzlig.
Es wird versucht auf Kosten meiner Versicherung und damit letztendlich auch auf meine Kosten rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu erlangen, damit ist der Straftatbestand des Betruges §263 StGB erfüllt.
Die Versicherung mal anzuschreiben, es mal auszutesten, mal gucken, was die machen, mal sehen vielleicht kann man da was rausholen... genau da paßt Absatz 2 des § 263 StGB - (2) Der Versuch ist strafbar.
Den Versuch einen begründeten Verdacht stichhaltig zu machen mit einer Anzeige wegen Betrugs zu begegnen. Sachen gibt's, zum Glück selten.
...das was hier einige zusammenphantasieren hat mit einem begründetem Verdacht nicht das Geringste zu tun.
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Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Februar 2016 um 20:00:56 Uhr:
...das was hier einige zusammenphantasieren hat mit einem begründetem Verdacht nicht das Geringste zu tun.
Das würde die Versicherung einem schon erzählen. Die schicken auch nicht einfach so auf eigene Kappe einen Gutachter raus. Sondern sicher auch erst, wenn sie das beschriebene für plausibel halten. Zudem ja auch Vorher der Versicherte befragt wird. Ein Betrugsversuch ist das ja weiterhin nicht.
...die Versicherung wird hier irgendwie zu einer urteilenden Instanz hochgejubelt, was sie nicht ist... kann der TE den Schaden nachweisen bzw. nachweisen dass der Versicheurngsnehmer der Schädiger ist hat sie zu zahlen und ansonsten hat die Versicherung nichts mit der Sache zu tun.
Bettelbriefe mit Mutmaßungen und wilden Phantastereien an die Versicherung sind versuchter Versicherungsbetrug, der sogar schön sauber schwarz auf weiß und damit gerichtsfest dokumentiert ist.
Viele Versicherungen neigen dazu in solchen Fällen ohne irgendeine Prüfung zu zahlen um die Sache vom Tisch zu haben, das Geld holen sie sich anschließend vom Versichernugsnehmer wieder... leider lassen es viele darauf beruhen statt mit allen Mitteln dagegen vorzugehen.
Würde bei mir jemand mit solch abstrusen Anschuldigungen aufschlagen bekäme der von mir eine einzige Warnung und der nächste Schritt wäre die Strafanzeige... soll sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern. Das was der TE hier an "Beweisen" in der Hand hat... besteht aus nichts außer Mutmaßungen und falschen Verdächtigungen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Februar 2016 um 19:35:47 Uhr:
...
Aber ich habe das Gefühl, der TE will gar keinen Rat, bis jemand ihm genau das rät, was er hören will.
...
Das Gefühl hab ich in der letzten Zeit leider auch immer öfter, insbesondere wenn irgendwann der Satz fällt "mein Vater hat gesagt ..."
Moin, Moin!
Nach so vielen Tagen ist die Chance vergeben, etwas heraus zu finden, da der Verursacher sicherlich seinen Schaden behoben hat.
Statt hier einen permanenten Briefwechsel zu betreiben, hätte der TE Taten folgen lassen sollen. Da ein sog. Anfangsverdacht bestand, hätte auch die Polizei ermitteln müssen. (...) wenn dann an dem Fahrzeug des vermutlichen Verursachers ein Schaden vorhanden ist, hätte man es herausbekommen. Alles Andere, was hier hinsichtlich einer möglichen Aufklärung aufgeführt war, ist nichts weiter "als Geschwätz" und führt i. d. R. zu nichts.
G
HJü
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Februar 2016 um 20:26:25 Uhr:
...die Versicherung wird hier irgendwie zu einer urteilenden Instanz hochgejubelt, was sie nicht ist...
Doch in gewisser Weise ist sie das, sie entscheidet ob sie den Anspruch als gerechtfertigt ansieht oder nicht.
Dir steht es dann frei die Versicherung zu verklagen wenn sie leistet obwohl der Anspruch nicht gerechtfertigt war.
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Februar 2016 um 20:26:25 Uhr:
Bettelbriefe mit Mutmaßungen und wilden Phantastereien an die Versicherung sind versuchter Versicherungsbetrug, der sogar schön sauber schwarz auf weiß und damit gerichtsfest dokumentiert ist.
Solange man dabei bei der Wahrheit bleibt ist das gar nichts, es ist Aufgabe der Versicherung das zu beurteilen.
Betrug wird es erst wenn man die Versicherung belügt.
@gast356
Ich habe jetzt zwar keine Paragraphen gewälzt, aber ein einfacher Blick in Wikipedia lässt mich daran zweifeln ob du überhaupt weißt was Betrug eigentlich ist und voraussetzt.
Der sprinterfahrer hat sich eine Nachbarin rausgenommen und die hat ihn beim ausparken rausgewunken. Also keine Chance. Muss es selber Blechen.
Ich denke halt nur, dass bei einem Schaden mit Fahrzeugberührung auch Kratzer und Lackspuren vorhanden sein müssten. Eine Delle hingegen kommt doch eigentlich eher durch Körperkontakt zustande.
Bei meinem Nachbarn ist letzten Sommer ein Kind beim Spielen gestürzt und hat versucht, sich am Kotflügel abzufangen. Das hat auch eine Delle gegeben. Die Eltern haben aber den Schaden übernommen.