Delle am Auto. ICH BIN STINKSAUER!!!
Hallo liebe Autoliebhaber.
Ich hab gestern was erlebt und brauche euren Beistand.
Ich habe eine neue A Klasse.
Da bei uns an der Wohnung gerade gebaut wird, ist es wegen Parkplätzen etwas chaotisch.
Ich stelle mich also auf einen regulären Parkplatz, auf der anderen Seite ein weißer Sprinter.
Irgendwann gegen 18 Uhr klingelt es an der Tür, ich bin gerade duschen (ergo kann ich nicht öffnen).
Ich dachte mir weiter nichts bei.
Meine Freundin sagte dann als sie heimkam, dass an meinem Auto eine Delle inkl. Lackabplatzer sind (überm Radkasten). Weiß. Wie der Sprinter.
Ich also einen Zettel geschrieben und an die Wohnungstür gehangen ob wer was weiß und sich bitte melden kann bzgl. möglicher Fahrerflucht.
Heute Morgen war der Zettel komischerweise wieder abgehangen.
Meine Freundin hat heute dann jemandem von dem Team die den Sprinter fahren gesehen und gefragt ob da jemand gestern bei uns geklingelt hätte.
Dieser sagt :Ja: Der Chef wäre mit dem Sprinter nicht aus der Lücke gekommen.
Von einem Unfall wüsste er nichts. Ich solle mich morgen mit Ihm in Verbindung setzen.
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So wie ich das sehe, laut Werkstatt, bleibe ich auf meinen 250 Euro sitzen, weil der Sprinterfahren das wohl nicht zugeben wird.
Was meint ihr dazu?
GLG
Beste Antwort im Thema
Neue A-Klasse = 23.746,45 € + X = 5.000 € Wertverlkust im ersten Jahr
gegenüber
Lackierung = 250 €
Wenn du dir keinen Erfolg versprichst, reg dich ab und genieße das Leben.
Ansonsten... natürlich kannst du dein Glück versuchen, dir dein Recht mit allen Mitteln erkämpfen. Macht die Sache aber auch nicht ungeschehen (das Auto bleibt ein "Unfallwagen"😉, führt nur zu "etwas" Genugtuung und 250 € mehr in der Tasche, die du sicherlich nicht nötig hast.
Mein "guter" Rat und gar nicht so teuer...
PS:
Anzeige muss nicht schaden, aber ob nicht selbst das zu viel Arbeit ist?
PPS:
Beim nächsten Mal keinen zuparken und 100 oder 200 m mehr Fußweg in Kauf nehmen.
112 Antworten
Ohne mich da jetzt genau auszukennen, aber verwechselst du da nicht den gewerblichen mit privaten Bereich?? Wenn ich privat einen Einweise und der baut Mist ist es sein Bier...
Und 100 % stimmt das auch im gewerblichen Bereich nicht, wenn der Einweiser HALT schreit/zeigt und der Fahrer trotzdem auf das Gas drückt, kann man dem Einweiser ja keine Schuld zuweisen....
Für bloße Gefälligkeiten haftet man nicht. Der gegenseitige Haftungsausschluss gilt als stillschweigend vereinbart.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. Februar 2016 um 18:13:43 Uhr:
wo man aus Freundlichkeit eben mal schnell einen PKW rausgewunken hat und durch Unachtsamkeit des Einweisers den Schweller an einem Stein hängen gelassen wurde... der Typ durfte hier blechen.
Gleiches gilt hier, wenn der Baustellenjogi auf die Straße rennt und den Verkehr anhält, damit der LKW rückwärts aus der Baustellenausfahrt rausfahren kann. Kracht es hier, ist der Baustellenjogi dafür verantwortlich.
Bei Ersterem war derjenige schön dumm. Wenn der Fahrer mit dem Schweller irgendwo hängenbleibt, ist er selbst schuld. Ein Einweiser übernimmt niemals die besondere Vorsicht des Fahrers.
Und im zweiten Beispiel irrst du. Der LKW-Fahrer ist auch hier nicht von seiner besonderen Vorsicht befreit. Wenn es kracht, müssen beide richtig schwere Fehler gamcht haben. Und dafür wird der Fahrer geradestehen. Er kann ja dann gern versuchen, sich einen Teil vom ,,Baustellenjogi ,, zu holen. Da wird er aber kein Glück haben, weil eben ein Haftungsausschluss vorliegt.
Anders sähe der Fall aus, wenn der Einweiser jedwede Vorsicht ausser acht lässt, er es sozusagen darauf anlegt, dass es knallt. Herrscht also Querverkehr, darf er nicht drauf hoffen, dass dieser schon anhalten wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2016 um 18:41:19 Uhr:
Für bloße Gefälligkeiten haftet man nicht. Der gegenseitige Haftungsausschluss gilt als stillschweigend vereinbart.
Stillschweigend wird schon mal gar nichts vereinbart. Wenn man über etwas nicht redet, dann wird es nach der gültigen Gesetzeslage durchgeführt. Man kann zwar so naiv sein, wie einige Forenleser hier, die trotz der falschinformation noch auf Danke klicken. Die meinung wird sich aber ändern, wenn man einen netten brief eines Anwalts bekommt, dass man sich doch anteilig an den Kosten beteidigen möge. Das man an den Kosten nicht zu 100% beteidigt wird, da der fahrer auch etwas aufpassen muss, sollte klar sein. (Außer man baut als Einweiser wirklich scheiße)
Im Freundes und bekanntenkreis kann man es riskieren. Dann wird der Fahrer schon sagen, das er alleine Schuld hat. Bei Fremden ausparkern aber bin ich mal ganz vorsichtig.
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Zitat:
@MvM schrieb am 2. März 2016 um 05:07:06 Uhr:
Stillschweigend wird schon mal gar nichts vereinbart. Wenn man über etwas nicht redet, dann wird es nach der gültigen Gesetzeslage durchgeführt.
Genau. Und diese sieht nunmal einen stillschweigenden Haftungsausschluss vor. Wenn dir bei einem Umzug ein paar Freunde helfen und einem passiert ein Missgeschick und lässt deine Stereoanlage fallen, hast du keine Anlage mehr. Und dein Freund muss die auch nicht ersetzen. Nichtmal seine Haftpflichtversicherung muss dafür einstehen, weil eben Gefälligkeiten mit dem Haftungsausschluss versehen sind. Andersherum zahlt auch deine Haftpflicht nichts, wenn sich dein Freund dabei irgendwie verletzt.
Etwas anderes wäre es, wenn du deinen Umzug mit professioneller Hilfe durchführst. Hier besteht wieder Versicherungsschutz, da es eine gewerbliche Tätigkeit ist.
Wenn es nun professionelle Einweiser gäbe, würde dieser für eventuelle Schäden einstehen, sofern er diese überhaupt verursacht hat. Bis dahin bleibt aber das Einweisen von LKW eine blosse Gefälligkeit.