Dekra verweigert Plakette, morscher Boden

Knaus Tabbert Wohnwagen Südwind

Moinsen,
ich muss mal Dampf ablassen, sowas hab ich noch nicht erlebt...

Am Montag sollte die ED FORCE TWO (Knaus Azur, EZ 1991) die HU und Gasprüfung bekommen. Ergebnis: HU nicht bestanden "Boden links und rechts morsch, Stabilität nicht gegeben".

Der Geselle der Werkstatt erzählte mir dann, dass -so der Prüfer ihm gegenüber- der Boden voll mit weichen Stellen sei und eine Reparatur sich nicht mehr lohnen würde.

Mein Gesicht könnt ihr euch vielleicht vorstellen... Gerade vor drei Wochen hatte ich einen Mover druntergebaut. Alles fest, alles trocken.

Gestern nach der Schockerholung habe ich mir mal den Boden angesehen. Der @#/@# Prüfer hat mir an zwei Stellen Löcher (ca. 2 -4cm Durchmesser) in den Boden geschlagen; offensichtlich mit einem Hammer. Das ganze auch noch mitten in der Bodenfläche, wo außer Spritzwasser nichts hinkommt. Durch Abklopfen und Feuchtigkeitsmessung ist nachvollziehbar alles fest und trocken. Ich glaub, es hackt!

Einzig eine Ecke ist in der Tat etwas weich, das hatte ich übersehen. Damit kann ich leben. Das wird repariert und gut.

Aber was der mit dem Rest des Bodens gemacht hat und mir den Wohnwagen tot schreiben will... Geht gar nicht! Wahrscheinlich steht der nur nicht auf IRON MAIDEN.😁😁 \m/

Das dann noch die (werkseitig!) nicht vorhandene NSL als nicht funktionierend bemängelt wurde, ist mehr ein Brüller am Rande.

Jedenfalls werde ich heute mal in der Hauptniederlassung vorsprechen. Allzuviel zu erwarten habe ich nicht, ist mir klar. Aber n bisschen Stress machen, warum nicht?!😁

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Moin Moin !

Zitat:

Da hat mal wieder so ein oberpenibler deutscher Prüfer mit eifrig-akkurater Dienstauffassung übertrieben.

Wer mal außerhalb DACH gereist ist weiß, dass man auch wunderbar mit Equipment fahren kann, bei dem der TÜVler mit seinem T6 und seiner BMW GS blaß würde...

genau ! Und wenn dann ein Prüfer so etwas "übersieht" , und du den WoWa als "mängelfrei" gekauft hast, dann ist es natürlich der schlampige deutsche Prüfer , der anstelle seiner Arbeit nachzugehen sich bestechen lässt und jeden Schrott plakettiert , der nicht einmal ausserhalb von D auf die Strasse kommen würde...

Mna sollte vor dem Schreiben doch vielleicht erst mal das Hirn einschalten , dann spart man womöglich Schreibarbeit.

MfG Volker

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Viel Spaß mit der Comtesse, hoffentlich von vor 98 mit dem alten Bug. 😁
Mit der alten Qualität können die heutigen nicht mehr mithalten 😉

97'er Diadem Premium 540.jpg

Jepp, ist ne 94er🙂 Das ist schon echt n anderer Schnack als der Knaus.

Aber die ED FORCE TWO bekomm ich wieder hin. Die bleibt Reisewohnwagen.

Dann viel Spaß. Ich hatte ja letztes Jahr mit meinem Südwind BJ 91 Probleme. Hinten rechts 0,5 qm Boden ausgetauscht. Heute Nachmittag habe ich TüV, wenn die Werkstatt bis dahin den Dämpfer für die Auflaufbremse eingebaut hat. Da hast du mir jetzt richtig Angst gemacht, dass meiner auch nicht durch kommt.
Aber: ich bin bei der TüV-Untersuchung immer dabei. Und wenn der mit einem Hammer dran geht, wird gleich "diskutiert".

Mich wundert das ein wenig. Bei allen vorangegangenen Untersuchung spielte der Boden nie eine Rolle. Hauptsache, der Aufbau sitzt fest auf dem Fahrgestell und das Fahrgestell ist in Ordnung. Ich habe nie festgestellt, das ein Prüfer dort mit einem Schraubenzieher geprokelt hat, geschweige denn mit einem Hammer.

Wasserschaden an der Ecke ist klar. Aber mitten unter dem WW? Ich würde auch mit dem Multitool die Bodenplatte von unten um das Loch aufsägen. Dann entscheidet sich, wie groß das zu entfernende "Geschwür" ist. Die untere Bodenplatte habe ich übrigens recht dünn in Erinnerung. Ich meine nur 0,5 cm. die obere ist dicker. Ich habe in mein Loch eine Platte eingearbeitet, an der Unterlattung verschraubt, die Nähte abgedichtet, Schraubenköpfe abgedichtet und dann eine größere Platte drübergeklebt. Seiten mit Dekaseal abgedichtet und dann die ganze Fläche 2 mal mit WW-Unterbodenschutz versiegelt. Ich hoffe, dass reicht für den TüV und wehe, da kratzt jemand den Unterbodenschutz an ....

@Dandy46
Danke für Deine Beschreibung. Ich sehe das ja genau so. Die Reparatur stelle ich mir in etwa auch so vor.

Wenn ich endlich Zeit finde, werde ich erstmal die Stellen öffnen und entsprechend dem, was ich vorfinde, reparieren.

Und bei der Prüfung bin ich ab sofort dabei. Sowas passiert mir nicht noch einmal.

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Zitat:

@Oldwood64 schrieb am 2. Juli 2020 um 11:52:49 Uhr:


Das dann noch die (werkseitig!) nicht vorhandene NSL als nicht funktionierend bemängelt wurde, ist mehr ein Brüller am Rande.

Ich interpretiere das so, dass eine NSL nachgerüstet wurde und diese nicht funktioniert. Eine vorhandene Anlage muss funktionstüchtig sein, egal ob diese serienmäßig vorhanden ist oder nicht.

Sollte ich es falsch verstanden haben und gar keine NSL vorhanden sein, dann wurde vorher bereits richtig erwähnt, dass diese schon lange hätte nachgerüstet werden müssen.

Egal wie, in diesem Punkt hat der Prüfer recht.

Falsch interpretiert.😉

Der Wohnwagen hatte nie eine, der Kabelbaum gibt das auch nicht her.

Zwischzeitlich habe ich bei einem anderen Dekra-Prüfer diesbezüglich nachgefragt. Seiner Aussage nach, braucht der Wagen keine, wenn im Teil I unten (nicht EZ!) ein älteres Datum steht.

Bei mir ist das xx.xx.1988. Dann, so der Prüfer, wäre das ein "Haldenfahrzeug". Das bräuchte dann keine NSL; er würde das so handhaben.

Daraus soll man nun schlau werden. Aber zumindest KÖNNTE das erklären, warum die nicht vorhandene NSL bislang nicht beanstandet wurde.

Mein Knaus ist von 91 und der hat eine Nebelleuchte verbaut.
Dein Problem ist, dass du ein WW hast der vor 91 gebaut wurde und daher keine NSL benötigen würde (Bestandsschutz), aber als Haldenfahrzeug erst 1991 zugelassen wurde. Alle die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, müssen eine NSL haben. Das gilt auch für Reimporte die ohne NSL sind und hier nach dem 1.1.91 zugelassen wurden. Wirst wahrscheinlich nicht um die Nachrüstung herumkommen. Also Kabel nach hinten legen und Stecker auf 13-Pole umrüsten.

Das ist nur halb richtig 1988 bezieht sich auf die Typgenehmigung, das bedeutet nicht, dass der Wagen bereits 1988 gebaut wurde. Die Pflicht für Neuwagen eine NSL zu haben besteht seit 1.1.91.
Es wurde akzeptiert, dass bereits gebaute Fahrzeuge diese nicht haben und dementsprechend dennoch zugelassen wurden. Es ist eine Grauzone denn der TÜV kann gar nicht nachvollziehen ob dein Wagen ein Haldenwagen war oder nicht.

Besitzstandswarung , die alten die keine hatten brauchen auch keine nachrüsten.

Mal schauen... Die NSL ist ja grundsätzlich gar nicht das Problem. Rüste ich nach und gut, wenn es so sein soll.

Erstmal den Boden reparieren, der Rest findet sich. Apropos finden... Ich muss Zeit finden.😁

Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. Juli 2020 um 15:40:19 Uhr:


Besitzstandswarung , die alten die keine hatten brauchen auch keine nachrüsten.

Ist nicht richtig. Stichtag ist die Erstzulassung. Wer vorher zugelassen war, braucht nicht. Ausländische Modelle die nach 1.1.91 zugelassen werden brauchen auch eine NSl, auch wenn sie von Werk nicht mit NSL produziert wurden.

Sogar Oldtimer, wie ein uralter VW Käfer mussten eine NSL nachrüsten.

Nöööö. Schluss und Übergansbestimmung STVZO,glaube so § 74

AEG

Moin Moin !

StVZO §72 !

Zitat:

Stichtag ist die Erstzulassung.

Richtig !

Zitat:

Es wurde akzeptiert, dass bereits gebaute Fahrzeuge diese nicht haben und dementsprechend dennoch zugelassen wurden. Es ist eine Grauzone denn der TÜV kann gar nicht nachvollziehen ob dein Wagen ein Haldenwagen war oder nicht.

Es ist keine Grauzone, und der Prüfer braucht auch gar nicht zu wissen , wann das Fzg gebaut wurde, denn wie schon mehrfach geschrieben , es kommt einzig auf die EZ an.

Zitat:

Zwischzeitlich habe ich bei einem anderen Dekra-Prüfer diesbezüglich nachgefragt. Seiner Aussage nach, braucht der Wagen keine, wenn im Teil I unten (nicht EZ!) ein älteres Datum steht.

Da irrt der Kollege!

Zitat:

Das ist nur halb richtig 1988 bezieht sich auf die Typgenehmigung, das bedeutet nicht, dass der Wagen bereits 1988 gebaut wurde.

Nein , das ist nicht halb richtig, sondern völlig falsch ! Richtig ist nur , das es sich um das Datum der Typgen. handelt , nur ist das in diesem Fall genau so uninteressant wie die Frage , ob der Wohnwagen 1988 oder 1990 gebaut wurde.

Zitat:

Dann, so der Prüfer, wäre das ein "Haldenfahrzeug". Das bräuchte dann keine NSL; er würde das so handhaben.

Dann würde er also auch einen Käfer Bj. 75 erstzulassen oder einen Wohnwagen , der 2014 gebaut wurde , aber noch nie zugelassen?

MfG Volker

Es bezieht sich auf die Erstzulassung richtig und dennoch wurde es akzeptiert, dass Haldenfahrzeuge nach diesem Datum ohne NSL zugelassen wurden. Du glaubst es nicht? Frag doch einfach den Threadstarter, dessen Fahrzeug ist genau ein solches und der beste Beweis dafür. Dass die NSL inzwischen hätte nachgerüstet werden müssen steht auf einem anderen Blatt. Zugelassen wurden diese Fahrzeuge auf jeden Fall noch.

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